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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7286
BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16 (https://dejure.org/2017,7286)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2017 - 5 C 4.16 (https://dejure.org/2017,7286)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 (https://dejure.org/2017,7286)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 35 Satz 1, § 39 Abs. 1 Satz 3, § 41 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Satz 2, § 43 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 und 3 Nr. 1, Satz 4
    Anfechtung; Authentizität; Außenverhältnis; Behörde; Beihilfebescheid; Beihilfeleistung; Bekanntgabe; Bestandserwartung; Bestechung; Bestimmung; Beteiligter; Beteiligung; Bevollmächtigter; Bevollmächtigung; Dritter; Drohung; Empfängerhorizont; Entscheidungsfrist; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Zurechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 2 S 3 Nr 1 VwVfG, § 164 Abs 1 BGB
    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Zurechnung

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Erwirkung des Verwaltungsakts durch Bestechung oder arglistige Täuschung durch den Vertreter des Begünstigten; Täuschung der Beihilfestelle über die Identität des Antragstellers; ...

  • doev.de PDF

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Erwirkung des Verwaltungsakts durch Bestechung oder arglistige Täuschung durch den Vertreter des Begünstigten; Täuschung der Beihilfestelle über die Identität des Antragstellers; ...

  • datenbank.nwb.de

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Zurechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Beamtenbeihilfe: 600.000 Euro für Zahnarztrechnungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die durch Bestechung und arglistige Täuschung erlangte Beihilfeleistung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beamter kann zu Rückzahlung durch Ehefrau erschlichener Beihilfe verpflichtet sein

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücknahme und Rückforderung von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkter Beihilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 158, 258
  • DÖV 2017, 830
 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Mithin ist ohne Bedeutung, ob für die Maßnahme eine gesetzliche Grundlage besteht und sie deren Grenzen wahrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - BVerwGE 140, 245 Rn. 11;… vgl. auch Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 35 Rn. 54).

    Da die Bescheide einer Behörde zuzurechnen sind und auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 35 Satz 1 VwVfG erfüllt sind, stellt sich nicht die Frage, ob es sich bei ihnen um sogenannte Nichtakte (Scheinverwaltungsakte) handelt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - BVerwGE 140, 245 Rn. 9).

  • BVerwG, 27.10.2004 - 4 B 74.04

    Zulässigkeit von Ersatzbauten innerhalb einer Splittersiedlung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Ein "Erwirken" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass die Bestechung beziehungsweise arglistige Täuschung für den Erlass des rechtswidrigen Verwaltungsaktes zumindest objektiv mitursächlich war (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 B 74.04 - juris Rn. 8; vgl. ferner Urteile vom 20. Oktober 1987 - 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139 …und vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 17 …sowie Beschluss vom 18. August 1993 - 3 B 35.93 - juris Rn. 4).

    Nicht erforderlich ist, dass die sachbearbeitenden Mitarbeiter der Behörde die Rechtswidrigkeit des Bescheids erkannt haben (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 B 74.04 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Rn. 36 Der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG ist schließlich nicht bereits dann unanwendbar, wenn die Bewilligungsbehörde eine Mitverantwortung trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 …und vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 7 Rn. 33).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Ob eine Zurechnung ausscheiden muss, wenn der Begünstigte bei der Wahrnehmung seiner Pflichten ein Höchstmaß an Sorgfalt hat walten lassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 33.96 - juris Rn. 29), kann hier dahinstehen, da sich der Kläger ausweislich der bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts für die Wahrnehmung seiner Beihilfeangelegenheiten zu keinem Zeitpunkt auch nur interessiert hat.
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Rn. 36 Der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG ist schließlich nicht bereits dann unanwendbar, wenn die Bewilligungsbehörde eine Mitverantwortung trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 und vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 7 Rn. 33).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Rn. 40 Die Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Begründung eines Verwaltungsaktes bestimmen sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1971 - 2 C 17.70 - BVerwGE 38, 191 ).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die unter solchen Voraussetzungen unter dem Namen eines anderen abgegeben worden ist, verpflichtet danach den Namensträger regelmäßig nur dann, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09 - BGHZ 189, 346 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und …

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01

    Kollusives Zusammenwirken verwandter Geschäftsführer zweier Gesellschaften; …

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …

  • BGH, 20.11.1995 - II ZR 209/94

    Zurechnung arglistiger Täuschung anderer Personen bei der eigenmächtigen …

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - 10 A 4471/01

    Verfestigung einer Splittersiedlung

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
  • BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes …

  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 30/79
  • BVerwG, 16.10.1986 - 3 B 11.86

    Aufklärungspflicht - Strafurteil - Rücknahme der Bestallung zum Zahnarzt

  • BVerwG, 18.08.1993 - 3 B 35.93

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich des Begriffes "Erwirken" …

  • BGH, 17.11.1978 - V ZR 210/74

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten (c.i.c.) - Anforderungen und …

  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 5.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung …

    Das hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren BVerwG 5 C 4.16 entschieden.

    Die auf das Konto seiner Ehefrau überwiesenen Beihilfeleistungen hat er mit Blick auf die im Zusammenhang mit der Beantragung der Gewährung von Beihilfe jedenfalls von ihren Rechtsgedanken her anwendbaren zivilrechtlichen Grundsätze über das Handeln unter fremdem Namen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 - UA S. 7) gegen sich gelten zu lassen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 L 216/18

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen arglistiger Täuschung über die Höhe …

    Allerdings geht von den strafgerichtlichen Feststellungen regelmäßig eine faktische Bindungswirkung dergestalt aus, dass Verwaltungsgerichte im Regelfall nicht gehalten sind, die strafrechtlich relevanten Tatsachen eigenständig festzustellen und zu würdigen, sofern sich dies ob der Besonderheiten des Einzelfalles nicht aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 -, juris Rn. 26 [m. w. N.];… s. auch Beschluss vom 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, juris Rn. 8), etwa weil gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellung gegeben sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 389/16 -, juris Rn. 19 [m. w. N.]).

    Nicht erforderlich ist, dass die sachbearbeitenden Mitarbeiter der Behörde die Rechtswidrigkeit des Bescheids erkannt haben (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 -, juris Rn. 25 [m. w. N.]).

    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. März 2017, a. a. O. Rn. 40 [m. w. N.]).

    Das Erwirken eines Verwaltungsaktes durch arglistige Täuschung ist eine Fallgestaltung, in der der Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach der gesetzgeberischen Konzeption regelmäßig Vorrang vor den Schutzgütern der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einzuräumen ist (BVerwG, Urteil vom 22. März 2017, a. a. O. Rn. 41).

    Ein durch arglistige Täuschung des Begünstigten erwirkter Verwaltungsakt ist demnach auch nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG aufhebbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017, a. a. O. Rn. 38).

  • BVerwG, 04.03.2026 - 1 C 4.25

    Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung in den …

    Eine solche liegt vor, wenn der Begünstigte weiß und will, dass die Behörde durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Erlass eines Verwaltungsakts veranlasst wird, den sie andernfalls nicht oder nicht mit diesem Inhalt erlassen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 - BVerwGE 158, 258 Rn. 25).
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