Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.05.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,910
BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86 (https://dejure.org/1990,910)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1990 - 5 C 51.86 (https://dejure.org/1990,910)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 5 C 51.86 (https://dejure.org/1990,910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Nachholbedarf - Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der Sozialhilfe als Erstattung von Sozialhilfeleistungen für sich beansprucht, zur Deckung eines gewissen "Nachholbedarfs" des Sozialhilfeempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 31
  • NJW 1991, 1905 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 576
  • DÖV 1991, 428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63

    Fürsorgeunterstützung und Ersatzansprüche durch die Bundesversicherungsanstalt …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86
    § 1531 RVO, der die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger in durch fürsorgerechtliche Erwägungen geleitetes behördliches Ermessen stellte (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]), wurde mit Inkrafttreten der nunmehr die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander regelnden §§ 102 ff. SGB X aufgehoben (Art. 11 § 3 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>).

    Die Vorschrift galt im übrigen nach ihrem sachlichen, nur Leistungen nach der Reichsversicherungsordnung betreffenden Anwendungsbereich nicht für Sachverhalte der vorliegend zu beurteilenden Art. Auch geht es hier nicht um die "Freigabe" von Leistungen, die wie Leistungen nach der Reichsversicherungsordnung für den Empfänger eigentumsgleiche Funktion haben und eine Gleichbehandlung mit dem sonstigen Eigentum des Unterstützten - hier also eine Heranziehung der Grundsätze über den Einsatz von Vermögen (§§ 88 f. BSHG) - geboten erscheinen lassen könnten (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]).

  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65

    Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens - …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86
    § 1531 RVO, der die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger in durch fürsorgerechtliche Erwägungen geleitetes behördliches Ermessen stellte (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]), wurde mit Inkrafttreten der nunmehr die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander regelnden §§ 102 ff. SGB X aufgehoben (Art. 11 § 3 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>).
  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86
    § 1531 RVO, der die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger in durch fürsorgerechtliche Erwägungen geleitetes behördliches Ermessen stellte (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]), wurde mit Inkrafttreten der nunmehr die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander regelnden §§ 102 ff. SGB X aufgehoben (Art. 11 § 3 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>).
  • BVerwG, 05.03.1965 - VII C 107.64

    Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit wegen mangelnder …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86
    § 1531 RVO, der die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger in durch fürsorgerechtliche Erwägungen geleitetes behördliches Ermessen stellte (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]), wurde mit Inkrafttreten der nunmehr die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander regelnden §§ 102 ff. SGB X aufgehoben (Art. 11 § 3 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>).
  • BVerwG, 10.03.1965 - V C 101.64

    Pflicht zur fürsorgerechtlichen Ermessensbetätigung bei der Geltendmachung von …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86
    § 1531 RVO, der die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger in durch fürsorgerechtliche Erwägungen geleitetes behördliches Ermessen stellte (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]), wurde mit Inkrafttreten der nunmehr die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander regelnden §§ 102 ff. SGB X aufgehoben (Art. 11 § 3 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - Bestellung eines besonderen …

    Nach Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift, die nicht zu Leistungen eigener Art berechtigt, sondern rechtlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Hilfeart steht, soll die Sozialhilfe vorbeugend gewährt werden, wenn prognostisch dadurch eine dem Einzelnen drohende Notlage ganz oder teilweise abgewendet werden kann (vgl: BVerwGE 87, 31, 36; BVerwG Buchholz 436.0 § 72 BSHG Nr. 2).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 274/02

    Rechtsstellung des Verletzten und der beteiligten Versicherungsträger nach einem …

    Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem (§ 50 SGB X) sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll; die Regelung ist bindend, d.h., es besteht kein Wahlrecht des erstattungsberechtigten Trägers, auf seinen Erstattungsanspruch nach den §§ 102 ff. SGB X und damit auf die Erfüllungsfiktion zu verzichten und sich statt dessen nach den §§ 45, 48, 50 SGB X an den Versicherten zu halten (…vgl. BSG, …">107%20SGB%20X%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-1300 § 107 SGB X Nr. 10;… …">93%20SGB%20VI%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2600 § 93 SGB VI Nr. 4; BVerwGE 87, 31, 35; BVerwG, Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22 S. 28).
  • VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 80/13

    Doppelleistung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Erstattungsverhältnis; …

    Der Erstattungsanspruch entsteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von Rechts wegen unmittelbar in der gesetzlich vorgesehenen Höhe und mit der ihm vom Gesetz beigemessen Folge, ohne dass einer der beteiligten Leistungsträger insoweit darüber zu Lasten der sozialleistungsberechtigten Person (hier der Klägerin) disponieren könnte (vgl. dazu etwa BSG, Urteile vom 29.04.1997 - 8 RKn 29/95 - vom 06.02.1992 - 12 RK 14/90 - und vom 31.10.1991 - 7 RAr 46/90 - BVerwG, Urteil vom 18.10.1990 - 5 C 51.86 -, juris, Rn. 24).

    Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich außerdem aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden (vgl. auch BVerwGE 87, 31 ), die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll.".

  • VG Berlin, 24.06.2014 - 21 K 195.12

    Rückforderung von Wohngeld

    Rn. 25 d. Dass das Wohngeldamt bislang einen Erstattungsanspruch nicht geltend gemacht hat, ist unerheblich, weil der Erstattungsanspruch des § 103 Abs. 1 SGB X und dementsprechend die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X unabhängig davon eintritt, ob der Erfüllungsanspruch vom berechtigten Träger geltend gemacht oder erfüllt wird oder wegen des Ablaufs der Ausschlussfrist nach § 111 SGB X ausgeschlossen ist (…vgl. BSG, Urteile vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95 - Juris Rdnr. 19…, vom 6. Februar 1992 - 12 RK 14/90 - Juris Rdnr. 19 ff. …und vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 - Juris Rdnr. 24 ; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 5 C 51.86- Juris Rdnr. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06

    Nachzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung - Erstattungsanspruch des Trägers …

    Rn. 19 Der vom Kläger erhobene Anspruch lässt sich nicht aus den Bestimmungen der §§ 102 ff. SGB X (eingeführt durch Gesetz vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>) herleiten; diese Vorschriften regeln die Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander, und zwar umfassend und - von spezialgesetzlichen Regelungen abgesehen - auch abschließend (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 87, 31, 34;… Roos in von Wulffen u.a., SGB X, 5. Auflage, vor § 102 Rdnr. 18;… Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, K §§ 102-114 Rdnr. 4).

    Dem Sozialhilfeträger steht - entgegen der mit Inkrafttreten der §§ 102 ff. SGB X aufgehobenen Regelung in § 1531 der Reichsversicherungsordnung (vgl. hierzu etwa BVerwGE 21, 274 ff.) - bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 SGB X kein Ermessen zu (vgl. BVerwGE 87, 31, 34 f.).

    Demgemäß vermag der Leistungsberechtigte mit seinen gegen die Erfüllung seiner Leistungsansprüche über die Fiktion des § 107 SGB X vorgebrachten Einwendungen nicht mit Erfolg gegenüber dem vorleistenden Leistungsträger vorzugehen (vgl. hierzu BVerwGE 87, 31 ff.; ferner Verwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 24. August 1992 - 4 F 108/92 - ; VG Münster, Urteil vom 4. November 2003 - 5 K 3532/00 - ; offengelassen SG Speyer, Urteil vom 8. Oktober S 7 RI 564/03 - ).

    Wegen des grundsätzlich abschließenden Regelungscharakters der §§ 102 ff. SGB X lässt sich das Begehren des Klägers weder über die §§ 812 ff. BGB noch über einen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch oder gar über Gewohnheitsrecht begründen (vgl. BVerwGE 87, 31, 36; VG Münster…, Urteil vom 4. November 2003 a.a.O.).

    Diese Vorschriften berechtigen nicht zu Leistungen eigener Art, sondern stehen rechtlich in Zusammenhang mit der jeweiligen Leistungs- und Hilfeart, so dass bei einem unabhängig hiervon bestehenden etwaigen "Nachholbedarf" die genannten Regelungen nicht herangezogen werden können (vgl. BVerwGE 87, 31, 36 f.;… Schoenfeld in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 1. Auflage, § 15 Rdnr. 17).

  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von …

    Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden (vgl auch BVerwG vom 18. Oktober 1990, BVerwGE 87, 31, 35 [BVerwG 18.10.1990 - BVerwG 5 C 51.86]), die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigten sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigten ausschließen soll (BVerwG vom 14. Oktober 1993, Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22 S 28).
  • SG Duisburg, 02.02.2018 - S 48 SO 588/17

    Übernahme von Mietkosten zum Erhalt der Wohnung anlässlich einer Haftverbüßung

    Nach Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift, die nicht zu Leistungen eigener Art berechtigt, sondern rechtlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Hilfeart steht, soll die Sozialhilfe vorbeugend gewährt werden, wenn prognostisch dadurch eine dem Einzelnen drohende Notlage ganz oder teilweise abgewendet werden kann (vgl. BVerwGE 87, 31, 36; BVerwG Buchholz 436.0 § 72 BSHG Nr. 2).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die …

    Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich für eine im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll (BVerwG-Urteile vom 18. Oktober 1990 5 C 51/86, BVerwGE 87, 31; vom 14. Oktober 1993 5 C 10/91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 436.0, § 11 BSHG Nr. 22; Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. August 1998 B 8 KN 20/97 R, juris;… vgl. Kater in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 107 SGB X Rdnr. 12).
  • VGH Bayern, 17.02.2014 - 12 C 13.2646

    Kostenerstattungsanspruch zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger

    Rn. 26 "Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 6 GG [richtig wohl Nr. 7] die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander in den §§ 102 ff SGB X umfassend und abschließend geregelt (vgl. dazu ausführlich BVerwG vom 18.10.1990, BVerwGE 87, 31/34 mit Hinweis auf BT-Drs. 9/95 vom 13.1.1981, S. 16, 24; ebenso Schellhorn in: von Maydell/Schellhorn, GK-SGB-X, 1984, RdNr. 38 vor §§ 102 bis 114).

    Mit der am 1. Juli 1983 in Kraft getretenen Kostenerstattungsregelung der §§ 102 ff. SGB X (G.v. 4.11.1982 - Sozialgesetzbuch (SGB) - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten - BGBl I, S. 1450) hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG für den Bereich der Erstattungsansprüche zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern abschließend (erschöpfend) Gebrauch gemacht (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1990 - 5 C 51.86 - BVerwGE 87, 31 ff. Rn. 13;… Kater in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB X § 102 Rn. 8 "geschlossene Lösung";… Roos in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, Vorbemerkung zu §§ 102-114 Rn. 1, 18).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 29.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Sinn dieser gesetzlichen Konstruktion ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Vorrang-Nachrang-Verhältnisses zwischen den betroffenen Sozialleistungen (vgl. BVerwGE 87, 31 [35]).
  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90

    Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers

  • BSG, 06.03.2000 - B 11 AL 243/99 B

    Keine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Arbeitslosengeldanspruchs wegen …

  • SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für die Erhaltung einer Wohnung während einer …

  • VG Aachen, 19.05.2009 - 2 K 1428/08

    Zurückweisung eines Ehemannes als Beistand seiner Ehefrau beim Hilfeplangespräch; …

  • OVG Niedersachsen, 09.12.1999 - 4 O 3085/99

    Nachzahlung von Rentenleistungen; Freigabe; Dreiecksverhältnis; Erstattung …

  • VG Münster, 04.11.2003 - 5 K 3532/00

    Anspruch auf Rentennachzahlung ; Rechtsinstitut der Freigabe von Sozialleistungen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02

    Wohngeld: Einkommen - Erwerbsunfähigkeitsrente - Erstattungspflicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2013 - L 18 KN 63/12
  • LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 106/08

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Sozialhilfe - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 30 AL 40/07

    Verwaltungsaktcharakter vom Schreiben der Behörde; Überprüfungsantrag; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2000 - 12 A 11660/99

    Erstattung von Kosten für die Gewährung von Säuglingserstausstattungen; Anwendung …

  • SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02

    Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 103 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB …

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2001 - 4 L 3571/00

    Entgiftung; Heimplatz; Platzgeld; Sozialhilfe; Suchtkrankheit

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 SO 4014/10
  • VG Kassel, 06.11.2001 - 7 E 2144/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1990 - 5 C 51.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,15055
BVerwG, 21.05.1990 - 5 C 51.86 (https://dejure.org/1990,15055)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1990 - 5 C 51.86 (https://dejure.org/1990,15055)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1990 - 5 C 51.86 (https://dejure.org/1990,15055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,15055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht