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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38274
BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15 (https://dejure.org/2016,38274)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2016 - 5 C 54.15 (https://dejure.org/2016,38274)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2016 - 5 C 54.15 (https://dejure.org/2016,38274)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art... . 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1; BAföG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2, § 15 Abs. 2 und 3, § 15a Abs. 3, § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3, Satz 3, Abs. 2; HRG § 4 Abs. 3 Satz 1; SGB X § 31 Satz 1, § 44 Abs. 1 Alt. 1 und Abs. 2 Satz 2; VwGO § 137 Abs. 2, § 144 Abs. 4
    Leistungen; üblich; Ausbildungsverlauf; Verlauf; geordnet; Fachsemester; Ausbildungsförderung; Leistungsnachweis; Vorlage; Bescheinigung; Studienablauf; Statthaftigkeit; Verpflichtungsklage; feststellender Verwaltungsakt; Verwaltungsakt; Anfechtbarkeit; selbstständige ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1
    Abschluss; Anfechtbarkeit; Aufschub; Ausbildungsförderung; Ausbildungsverlauf; Ausgleich; Außenwirkung; Beruhen; Bescheinigung; Beurteilungsspielraum; Bindungswirkung; ECTS; Erbringung; Ergebnisrichtigkeit; Existenzminimum; Fachsemester; Förderungshöchstdauer; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG; Maßstab für die bei geordnetem Ablauf der Ausbildung üblichen Leistungen; kein Beurteilungsspielraum der Ausbildungsstätte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 9 Abs 1 BAföG, § 15 Abs 3a BAföG, § 48 Abs 1 S 1 Nr 2 BAföG vom 20.12.2008
    Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG; Maßstab für die bei geordnetem Ablauf der Ausbildung üblichen Leistungen; kein Beurteilungsspielraum der Ausbildungsstätte

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rücknahme einer negativen und stattdessen die Erteilung einer positiven Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BAföG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen; üblich; Ausbildungsverlauf; Verlauf; geordnet; Fachsemester; Ausbildungsförderung; Leistungsnachweis; Vorlage; Bescheinigung; Studienablauf; Statthaftigkeit; Verpflichtungsklage; feststellender Verwaltungsakt; Verwaltungsakt; Anfechtbarkeit; selbstständige ...

  • rechtsportal.de

    BAföG § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anspruch auf Rücknahme einer negativen und stattdessen die Erteilung einer positiven Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BAföG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 143
  • DÖV 2017, 124
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 50.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Eignungsbescheinigung - Leistungsbescheinigung

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Legt der Auszubildende eine entsprechende Bescheinigung vor, dann ist die Erwartung gerechtfertigt, er werde sein Studium - wie grundsätzlich vorausgesetzt - innerhalb der Förderungshöchstdauer abschließen (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 5 C 50.88 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 14 S. 23).

    Die Forderung nach Vorlage einer Bescheinigung im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG trägt auf diese Weise zugleich dem Interesse an einer sparsamen und sinnvollen Verwendung der von der Allgemeinheit für die Ausbildungsförderung aufzubringenden Mittel Rechnung (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 5 C 50.88 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 14 S. 23 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 93.80

    Ausbildungsförderung - Anzahl der Fachsemester - Leistungsnachweis - …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Die Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG dient dazu, die in § 9 Abs. 1 BAföG umschriebene Förderungsvoraussetzung der Eignung, also die erkennbaren Studienfortschritte des Auszubildenden, nachzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1982 - 5 C 93.80 - FamRZ 1983, 102 ).

    Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung nicht vor, steht umgekehrt fest, dass die bisherigen Leistungen des Auszubildenden nicht mehr erwarten lassen, er werde das angestrebte Ausbildungsziel innerhalb der Regelstudienzeit erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1982 - 5 C 93.80 - FamRZ 1983, 102 ).

  • BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 120.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bindung der Ämter für …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Bislang ist allerdings höchstrichterlich nur anerkannt, dass diese Feststellung ihrem objektiven Sinngehalt nach auf Verbindlichkeit gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung gerichtet ist (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 5 B 138.85 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 8 S. 19 m.w.N.; s.a. Beschluss vom 25. November 1987 - 5 B 120.86 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10 S. 4).

    Die Entscheidung des nach dem jeweiligen Landesrecht hierfür zuständigen hauptamtlichen Mitgliedes des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 25. November 1987 - 5 B 120.86 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10 S. 4) unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Sie verlangt auch keine fachspezifischen, besondere Sachkunde oder Erfahrungen voraussetzenden Wertungen (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 64 ff. ).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Die vom Auszubildenden erbrachten Leistungen müssen bei der Ausstellung der Bescheinigung auch nicht fachlich bewertet werden (vgl. zum Beurteilungsspielraum bezüglich der fachlichen Bewertung von Prüfungsleistungen etwa BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Die Revision wäre gemäß § 144 Abs. 4 VwGO trotz des geltend gemachten Verfahrensfehlers zurückzuweisen, wenn die mit der Verfahrensrüge angefochtene Feststellung hinweggedacht (oder hinzugedacht) werden kann, ohne dass die Richtigkeit der Entscheidung in Frage gestellt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 5 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung; …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Hinzu kommen muss, dass die Gerichte die Aufgabe, die entscheidungsrelevanten tatsächlichen Umstände festzustellen und rechtlich zu bewerten, selbst dann nicht bewältigen können, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständiger Hilfe bedienen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - NJW 2016, 1602 Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Der Auszubildende will durch einen solchen Antrag gerade eine Regelung mit unmittelbarer Rechtswirkung ihm gegenüber herbeiführen, sodass die Ausbildungsstätte - je nach Art und Inhalt ihrer Entscheidung - ihm gegenüber eine entsprechende Regelung treffen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 1967 - 2 C 107.64 - BVerwGE 28, 191 und vom 13. November 1975 - 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 ).
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Der Senat lässt offen, ob die Anwendung des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X - auf den das Oberverwaltungsgericht abgestellt hat - bereits daran scheitert, dass mit der Leistungsbescheinigung nicht unmittelbar über Leistungen im Sinne dieser Vorschrift entschieden wird (vgl. BSG, Urteile vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89 - BSGE 69, 14 und vom 8. Dezember 1999 - B 12 KR 12/99 R - BSGE 85, 208 ).
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
    Der Senat lässt offen, ob die Anwendung des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X - auf den das Oberverwaltungsgericht abgestellt hat - bereits daran scheitert, dass mit der Leistungsbescheinigung nicht unmittelbar über Leistungen im Sinne dieser Vorschrift entschieden wird (vgl. BSG, Urteile vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89 - BSGE 69, 14 und vom 8. Dezember 1999 - B 12 KR 12/99 R - BSGE 85, 208 ).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74

    Die Rechtsnatur der amtsärztlichen Bescheinigung des Gesundheitsamtes für …

  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger …

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77

    Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der …

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67

    Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Verfahren zur …

  • BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 44.78

    Vorabentscheidung über den wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel - …

  • BVerwG, 01.07.1986 - 5 B 138.85

    Gewährung von Ausbildungsförderung - Geltendmachung eines Leistungsrückstandes - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 6 A 1228/16

    Freiwillige Feuerwehr; Ausscheiden aus dem aktiven Dienst; Sonstiger wichtiger …

    Rn. 83 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2016 - 5 C 54.15 -, juris Rn. 27, vom 17. Dezember 2015.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2026 - 2 ME 105/26

    Verlängerungszeitraum; Prognose; Ausbildungsförderung; vorläufiger Rechtsschutz; …

    Sie müsse nach den Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.08.2016 - 5 C 54.15 -) den in der Studien- und Prüfungsordnung angelegten typischen Studienverlauf bei ordnungsgemäßem und zielstrebigem Studium widerspiegeln und so ausgestaltet sein, dass ein berufsqualifizierender Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) erreichbar bleibe.

    Dabei lässt der Senat auch offen, ob dieser rechtliche Prüfungsmaßstab für die nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 Satz 2 BAföG erforderliche abstrakte Festlegung im Vergleich zu der als Verwaltungsakt eingestuften Bescheinigung i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG (…zur VA-Qualität: OVG NRW, Urt. v. 15.10.2012 - 12 A 3020/11 -, juris Rn. 39 m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG;… SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006 - 5 BS 143/05 -, juris Rn. 17; offen lassend: BVerwG, Urt. v. 25.8.2016 - 5 C 54.15 -, juris Rn. 12) gelten kann (…insgesamt bejahend: NdsOVG, Beschl. v. 29.8.2018 - 4 LB 408/17 -, juris Rn. 43 aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 6.2.2020 - 5 C 10.18 -, juris, und zurückverwiesen an das NdsOVG, das das Verfahren mit Beschl. v. 29.10.2021, juris, eingestellt und festgestellt hat, dass die zuvor ergangenen Entscheidungen in dieser Sache wirkungslos sind;… ausschließlich zu § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG: OVG Berl.-Brb., Beschl. v. 23.10.2017 - OVG 6 S 35.17 -, juris Rn. 5;… SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006 - 5 BS 143/05 -, juris Rn. 17;… VG Stade, Urt. v. 23.4.2024 - 4 A 278/21 -, juris Rn. 22).

    Vielmehr bestimmt sich in diesem Fall die Üblichkeit der Leistungen nach den sonstigen nicht förmlichen Vorgaben der Hochschule, die von den Auszubildenden als Verhaltensmaßregeln oder Richtlinien erkannt werden können und deren Einhaltung von der Hochschule als erforderlich angesehen und empfohlen wird, um die Ausbildung erfolgreich durchführen und abschließen zu können (BVerwG, Urt. v. 25.8.2016 - 5 C 54.15 -, juris Rn. 17;… NdsOVG, Beschl. v. 6.1.2021 - 4 LB 112/20 -, juris Rn. 39;… OVG NRW, Beschl. v. 13.9.2018 - 12 E 281/17 -, juris Rn. 9).

  • VG Stade, 23.04.2024 - 4 A 278/21
    Die Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG dient dazu, die in § 9 Abs. 1 BAföG umschriebene Förderungsvoraussetzung der Eignung, also die erkennbaren Studienfortschritte des Auszubildenden, nachzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.2016 - 5 C 54.15 -, juris Rn. 12) und trägt zugleich dem Interesse an einer sparsamen und sinnvollen Verwendung der von der Allgemeinheit für die Ausbildungsförderung aufzubringenden Mittel Rechnung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.05.1992 - 5 C 50.88 -, juris Rn. 18).

    Das beurteilt sich in erster Linie nach den für den gewählten Studiengang geltenden normativen Vorgaben, insbesondere nach den einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Hochschule (BVerwG, Urteil vom 25.10.2016 - 5 C 54.15 -, juris Rn. 17).

    Der Ausbildungsstätte steht bei der Anwendung des in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG genannten unbestimmten Rechtsbegriffes der "üblichen Leistungen" kein Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 25.10.2016 - 5 C 54.15 -, juris Rn. 26).

    Bei der Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG handelt es sich um eine für das Amt für Ausbildungsförderung grundsätzlich bindende Entscheidung (zur Frage, ob die Bescheinigung einen Verwaltungsakt darstellt: BVerwG, Urteil vom 25.08.2016 -5 C 54.15 -, juris Rn. 12).

  • VG Ansbach, 24.02.2020 - AN 2 E 20.00070

    Bindung an Bescheinigung der Ausbildungsstätte bei BAföG

    Dieser Zielsetzung widerspräche es, wenn das tatsächliche Verhalten der Studierenden den Maßstab der üblichen Leistungen bilden würde (BVerwG, U.v. 25.8.2016 - 5 C 54.15 - juris).

    Rn. 23 Da normative Vorgaben existieren, darf nicht auf anderweitige Vorgaben der Hochschule zurückgegriffen werden (BVerwG, U.v. 25.8.2016 - 5 C 54.15 - juris Rn. 26).

  • VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21

    Versagungsgegenklage auf BAföG-Leistungen bei Vorlage eines geeigneten …

    Rn. 28 Eine vormals mangels Vorlage dieses Leistungsnachweises zu Beginn des fünften Fachsemesters eingestellte Leistung von Ausbildungsförderung kann nach § 48 Abs. 1 S. 1 BAföG dann wieder aufgenommen werden, wenn der/die Auszubildende dem Amt für Ausbildungsförderung zu Beginn eines späteren als des fünften Fachsemesters eine Leistungsbescheinigung vorlegt, aus der sich ergibt, dass er/sie den der Anzahl der bis dahin absolvierten Fachsemester entsprechenden üblichen Wissenstand besitzt und demzufolge den durch Nichtvorlage der Bescheinigung zu Beginn des fünften Fachsemesters offenbar gewordenen Leistungsrückstand aufgeholt hat (BVerwG…, Urteil vom 16. November 1978 - a. a. O.; Urteil vom 25. August 2016 - 5 C 54.15 - BeckRS 2016, 54103 Rn. 24).

    In Ermangelung entsprechender Bestimmungen bestimmt sich die Üblichkeit der Leistungen nach den sonstigen nicht förmlichen Vorgaben der Hochschule, die von den Auszubildenden als Verhaltensmaßregeln oder Richtlinien erkannt werden können und deren Einhaltung von der Hochschule als erforderlich angesehen und empfohlen wird, um die Ausbildung erfolgreich durchführen und abschließen zu können (BVerwG, Urteil vom 25. August 2016 - a. a. O.).

  • VG Ansbach, 13.07.2020 - AN 2 K 18.01759

    Ablehnung der Ausbildungsförderung für 8. und 9. Fachsemester

    Rn. 36 Die Frage, was unter den üblichen Leistungen zu verstehen ist, richtet sich in erster Linie nach den jeweils einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen, nicht dagegen nach dem (üblichen) tatsächlichen Studierverhalten, wobei der Hochschule kein Beurteilungsspielraum zusteht (BVerwG, U.v. 25.8.2016 - 5 C 54.15 - BeckRS 2016, 54103 Rn. 17, 26).

    Hier ist davon auszugehen, dass nach der einschlägigen Prüfungsordnung - die zudem hinsichtlich der Frage der üblichen Leistungsanforderungen maßgeblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.2016 - 5 C 54.15 - BeckRS 2016, 54103 Rn. 17, 26) - in jedem Semester der Erwerb von 30 ECTS-Punkte als übliche Leistung vorgesehen sind.

  • VG Magdeburg, 25.01.2017 - 3 A 42/16

    Genehmigung eines Krankenhausversorgungsvertrages

    Hinzu kommen muss, dass die Gerichte die Aufgabe, die entscheidungsrelevanten tatsächlichen Umstände festzustellen und rechtlich zu bewerten, selbst dann nicht bewältigen können, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständiger Hilfe bedienen (stRspr, vgl. BVerwG, Urt. v. 25. August 2016 - 5 C 54/15 -, juris [m.w.N.]).
  • VG München, 19.01.2017 - M 17 K 16.2392

    Fachkraftanwesenheit zur Nachtzeit in Betreuungseinrichtungen

    Hinzu kommen muss, dass die Gerichte die Aufgabe, die entscheidungsrelevanten tatsächlichen Umstände festzustellen und rechtlich zu bewerten, selbst dann nicht bewältigen können, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständiger Hilfe bedienen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 25.82016 - 5 C 54/15 - juris Rn. 27;… U.v. 17.12.2015 - 5 C 8.15 - NJW 2016, 1602 Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 13.09.2023 - 15 K 6/22

    Förderungshöchstdauer, Verlängerung, Behinderung, besonderer Gleichheitssatz, …

    Rn. 58 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2016 - 5 C 54.15 -, juris Rn. 24.
  • BVerwG, 20.12.2022 - 5 B 5.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Sowohl die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. August 2016 - 5 C 54.15 - juris Rn. 31 …und Beschluss vom 15. Januar 2014 - 5 B 57.13 - ZOV 2014, 52 Rn. 17, jeweils m. w. N.) als auch die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 2.16 D - juris Rn. 11 …und vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28, jeweils m. w. N.) sind vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte.
  • OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19

    Überprüfungsverfahren; entsprechende Ausbildungsstätte; Zusatzausbildung

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2021 - 4 LB 112/20

    ECTS-Leistungsnachweis; ECTS-Punkte; Medizinische Hochschule Hannover; …

  • VG Würzburg, 08.02.2018 - W 3 K 17.608

    Anordnung über den Einsatz einer zweiten Fachkraft im Nachtdienst eines …

  • OVG Saarland, 11.03.2020 - 2 D 350/19

    Ausbildungsförderung; Erbringung eines Leistungsnachweises; Zählweise der …

  • VG Aachen, 16.04.2020 - 2 K 2441/19

    Schwerwiegende Gründe; erstmaliges Nichtbestehen; Modellstudiengang Medizin; …

  • VG Würzburg, 15.03.2018 - W 3 K 16.869

    Empfehlung zur Kriegsopferfürsorge

  • VG Würzburg, 16.05.2023 - W 3 S 23.103

    Heimrecht, erhebliche Mängel, Anordnungen, stationäre Einrichtung für volljährige …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - 12 E 281/17

    Rechtzeitige Erbringung des für die Förderung ab dem 5. Fachsemester …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2017 - 6 S 35.17

    Beschwerde; Ausbildungsförderung; Bachelorstudiengang; negative …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2023 - 12 A 2791/20

    Anspruch auf Gestattung einer späteren Vorlage des Eignungsnachweises für die …

  • VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 2 K 20.02754

    Anspruch auf Ausbildungsförderung, Förderungshöchstdauer, Erziehung eines Kindes, …

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