Rechtsprechung
| BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialleistung - Unterbrechung der Verjährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 13.01.1987 - 2 VG 2051/86
- OVG Hamburg, 29.07.1988 - Bf V 9/87
- BVerwG, 17.01.1989 - 5 C 74.88
- BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
Papierfundstellen
- BVerwGE 90, 37
- NJW 1992, 2439
- MDR 1992, 914
- NVwZ 1992, 1204 (Ls.)
- FamRZ 1993, 119
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83
Unterbrechung der Verjährung - Verjährung - Antrag
Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
Anträge, die nicht nur Verfahrens-, sondern auch materiellrechtliche Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf eine Sozialleistung sind, bewirken keine Unterbrechung der Verjährung nach § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB I (Abweichung von BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9 a RV 60/83 - <…">45%20SGB%20I%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1200 § 45 SGB I Nr. 5>). Zwar ist dem Berufungsgericht einzuräumen, daß es sich für seine gegenteilige Auffassung, eine Unterbrechung der Verjährung könne nach § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB I auch durch Anträge bewirkt werden, die nicht nur Verfahrens-, sondern auch materiellrechtliche Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Sozialleistung seien, auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember 1984 - 9 a RV 60/83 - (…
;…">45%20SGB%20I%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1200 § 45 SGB I Nr. 5 S. 4) berufen kann. - BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78
Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
Auch § 45 Abs. 3 SGB I verwendet den Begriff der Unterbrechung und will damit - ähnlich wie die vergleichbaren zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 209, 210 BGB - ersichtlich ein besonderes, über das zum Entstehen des Anspruchs Notwendige hinausgehendes, auf Einfordern der zu beanspruchenden Leistung gerichtetes rechtsförmliches Verhalten des Berechtigten prämiieren, wobei er einen eigenständigen, über § 210 BGB hinausgehenden (vgl. hierzu BVerwGE 57, 306 ) Unterbrechungstatbestand normiert. - BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung
Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
Das schlösse allerdings - will man mit dem Zweck der gesetzlichen Regelung unvereinbare Zufallsergebnisse vermeiden - nicht aus, daß mit Beginn des Laufs der Verjährungsfrist eine Unterbrechung wirksam wird, die eingetreten wäre, wenn der Gesetzgeber den Beginn der Verjährung nicht entsprechend der Konzeption des § 201 BGB aus Praktikabilitätsgründen auf den Ablauf des Kalenderjahres hinausgeschoben hätte (vgl. BGHZ 52, 47 ff.).
- BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86
Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede - …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
Das gilt auch für die vom Berufungsgericht im Anschluß an das bereits zitierte Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember 1984 vertretene, maßgeblich auf einen dem § 44 Abs. 4 SGB X entnommenen Grundgedanken (ablehnend insoweit BSGE 62, 10 ff.) gestützte Auffassung, eine Unterbrechung gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB I könne entsprechend § 211 Abs. 2 BGB dadurch beendet werden, daß der Leistungsberechtigte unter Verstoß gegen materiellrechtliche Pflichten untätig bleibe. - BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89
Wohngeld - BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngeldberechtigung
Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
Denn aus § 15 Abs. 1 BAföG ergibt sich, daß der Antrag eine materiellrechtliche Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Ausbildungsförderung darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - und vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 104.89 - ) und vom Zeitpunkt der Antragstellung insbesondere der zeitliche Umfang des Anspruchs sowie der dafür maßgebliche Beurteilungszeitraum abhängen (vgl. BVerwGE 59, 130 ff.). - BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 34.78
Rückwirkende Ausbildungsförderung - Förderungsbeginn - Antragsmonat - …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
Denn aus § 15 Abs. 1 BAföG ergibt sich, daß der Antrag eine materiellrechtliche Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Ausbildungsförderung darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - und vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 104.89 - ) und vom Zeitpunkt der Antragstellung insbesondere der zeitliche Umfang des Anspruchs sowie der dafür maßgebliche Beurteilungszeitraum abhängen (vgl. BVerwGE 59, 130 ff.). - BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 40.78
Ausbildungsförderung - Antragserfordernis - Bewilligungszeiträume
Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
Denn aus § 15 Abs. 1 BAföG ergibt sich, daß der Antrag eine materiellrechtliche Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Ausbildungsförderung darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - und vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 104.89 - ) und vom Zeitpunkt der Antragstellung insbesondere der zeitliche Umfang des Anspruchs sowie der dafür maßgebliche Beurteilungszeitraum abhängen (vgl. BVerwGE 59, 130 ff.).
- BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung; …
Rn. 11 aa) Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Ausbildungsförderung waren - abgesehen von dem materiellrechtlichen Erfordernis des Antrags auf Gewährung von Ausbildungsförderung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 74.88 - BVerwGE 90, 37 = Buchholz 435.11 § 45 SGB I Nr. 2 S. 3) - erfüllt. - BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 20.98
Antrag und Beginn des Bewilligungszeitraumes, - und Förderungsbeginn; …
Der Senat hat unter Hinweis auf die o.g. Stellungnahmen der Bundesregierung dem Antragsteller in gefestigter Rechtsprechung die Möglichkeit abgesprochen, durch die Fassung seines Antrages Einfluß auf den Förderungsbeginn zu nehmen vgl. Urteile vom 15. November 1979 - 5 C 34.78 [BVerwGE 59, 130] und 5 C 57.78 [Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 6], vom 29. Mai 1980 - 5 C 65.78 - [Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9] und vom 13. Januar 1983 - 5 C 97.80 - [Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 32]; Bezugnahme auf diese Rechtsprechung im Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 74.88 - [BVerwGE 90, 37 40 = Buchholz 435.11 § 45 SGB I Nr. 2.Für die rechtliche Beurteilung ist schließlich auch unerheblich, ob dem materiell-rechtlichen Antragserfordernis des § 15 Abs. 1 BAföG (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 74.88 - [BVerwGE 90, 37, 40]) zugleich eine materiellrechtliche Ausschlußfrist für den Antrag zu entnehmen ist, wie dies im Falle des § 27 Abs. 2 WoGG des Fall ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 - [Buchholz 454.71 § 27 WoGG Nr. 2).
- BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R
Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen
Der Senat stimmt deshalb im Ergebnis dem BVerwG zu, das für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungssförderungsgesetz entschieden hat, daß die Rechtsfolge des § 45 Abs. 3 SGB I ein besonderes, auf Einfordern der zu beanspruchenden Leistung gerichtetes, rechtsförmiges Verhalten des Berechtigten erfordert, wenn der ursprüngliche Leistungsantrag materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anspruchsentstehung ist (BVerwGE 90, 37).
- BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 9.13
Erstattung der Kosten der Unterbringung eines sehbehinderten Schülers in dem …
Rn. 11 aa) Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Ausbildungsförderung waren - abgesehen von dem materiellrechtlichen Erfordernis des Antrags auf Gewährung von Ausbildungsförderung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 74.88 - BVerwGE 90, 37 = Buchholz 435.11 § 45 SGB I Nr. 2 S. 3) - erfüllt. - BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Kreis bzgl. von …
Rn. 11 aa) Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Ausbildungsförderung waren - abgesehen von dem materiellrechtlichen Erfordernis des Antrags auf Gewährung von Ausbildungsförderung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 74.88 - BVerwGE 90, 37 = Buchholz 435.11 § 45 SGB I Nr. 2 S. 3) - erfüllt. - LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Das BSG (v. 14.09.1992 - 9a RV 22/91 in juris) ist der abweichenden Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 20.02.1992 - 5 C 74/88 in juris) nicht gefolgt und hat dargelegt, dass es nicht schade, wenn das die Verjährung unterbrechende (nach neuer Rechtslage hemmende) Ereignis gleichzeitig eintrete oder vor Beginn der Verjährungsfrist liege.Das sei nicht der Fall, wenn der Antrag zugleich den Anspruch begründet (BVerwG v. 20.02.1992 - 5 C 74/88 in juris, Rn.15; Mrozzynski, SGB 1, 4.Auflage, § 45 Rn 22).
- BSG, 24.09.1992 - 9a RV 22/91
Sozialrechtlicher Berufsschadensausgleich - Verjährung von Ansprüchen auf …
Soweit das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für die abschnittsweise bewilligten Leistungen auf Ausbildungsförderung (vgl. § 50 Abs. 3 BAföG) eine zusätzliche "mahnungsähnliche" Unterbrechungshandlung verlangt (BVerwGE 90, 37 [BVerwG 20.02.1992 - 5 C 74.88]), mag dies für dieses spezielle Rechtsgebiet angemessen sein; eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hält der Senat jedoch ebenso wie das BVerwG in der genannten Entscheidung nicht für erforderlich, weil er erneut (…ebenso wie in seinem Urteil vom 13. Dezember 1984 - SozR 1200 § 45 Nr. 5) über einen Leistungsanspruch aus dem Versorgungsrecht zu befinden hat, der ab 1955 nach dem KOVVerfG zu beurteilen war. - BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 10.13
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bzgl. der Kosten der Unterbringung …
Rn. 11 aa) Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Ausbildungsförderung waren - abgesehen von dem materiellrechtlichen Erfordernis des Antrags auf Gewährung von Ausbildungsförderung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 74.88 - BVerwGE 90, 37 = Buchholz 435.11 § 45 SGB I Nr. 2 S. 3) - erfüllt. - BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92
Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz - …
Danach bildet der Antrag eine materiellrechtliche Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Ausbildungsförderung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 74.88 - ). - BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 11.13
Erstattung der Kosten der Unterbringung eines körperlich behinderten Schülers in …
Rn. 11 aa) Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Ausbildungsförderung waren - abgesehen von dem materiellrechtlichen Erfordernis des Antrags auf Gewährung von Ausbildungsförderung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 74.88 - BVerwGE 90, 37 = Buchholz 435.11 § 45 SGB I Nr. 2 S. 3) - erfüllt. - VG Düsseldorf, 16.04.2012 - 16 K 9008/10
Schriftlicher Antrag nach § 46 BAföG als Voraussetzung eines Erstattungsanspruchs …
- VG Köln, 08.05.2012 - 7 K 2535/11
Anspruch eines Architekten auf Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente bei …
- VG Düsseldorf, 16.04.2012 - 16 K 8771/10
Anspruch eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung von i.R.d. Eingliederungshilfe …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.01.1989 - 5 C 74.88 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 13.01.1987 - 2 VG 2051/86
- OVG Hamburg, 29.07.1988 - Bf V 9/87
- BVerwG, 17.01.1989 - 5 C 74.88
- BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
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