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Weitere Entscheidungen unten: OVG Sachsen, 03.06.2014 | OVG Sachsen, 29.01.2015

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.01.2015 - 5 D 88/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2313
OVG Sachsen, 08.01.2015 - 5 D 88/13 (https://dejure.org/2015,2313)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.01.2015 - 5 D 88/13 (https://dejure.org/2015,2313)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 5 D 88/13 (https://dejure.org/2015,2313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 119 ZPO § 314
    Tatbestandsberichtigung, Tatbestand, Beweiskraft, Bewertung, Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.05.2013 - 2 C 6.11

    Tatbestandsberichtigung; Revisionsurteil; informatorische Zusammenfassung; keine …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2015 - 5 D 88/13
    Es soll verhindert werden, dass infolge dieser Beweiskraft ein unrichtig beurkundeter Prozessstoff Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts oder in einem späteren Verfahrensabschnitt wird (BVerwG, Beschl. v. 31. Mai 2013, NVwZ 2013, 1237 Rn. 3;… Beschl. v. 12. März 2014 - 8 C 16.12 -, juris Rn. 9;… Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 119 Rn. 1).

    Da der Senatsbeschluss unanfechtbar ist und das Bundesverfassungsgericht nicht an Feststellungen der Fachgerichte gebunden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31. Mai 2013 a. a. O. Rn. 5), fehlt dem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis.

  • BVerwG, 12.03.2014 - 8 C 16.12

    Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2015 - 5 D 88/13
    Mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 119 Abs. 1 VwGO kann aber keine Änderung der Sachverhaltsbewertung oder gar eine Korrektur der rechtlichen Würdigung verlangt werden (BVerwG, Beschl. v. 12. März 2014 - 8 C 16.12 -, juris Rn. 10;… Beschl. v. 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 -, juris Rn. 15).

    Es soll verhindert werden, dass infolge dieser Beweiskraft ein unrichtig beurkundeter Prozessstoff Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts oder in einem späteren Verfahrensabschnitt wird (…BVerwG, Beschl. v. 31. Mai 2013, NVwZ 2013, 1237 Rn. 3; Beschl. v. 12. März 2014 - 8 C 16.12 -, juris Rn. 9;… Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 119 Rn. 1).

  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2015 - 5 D 88/13
    Mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 119 Abs. 1 VwGO kann aber keine Änderung der Sachverhaltsbewertung oder gar eine Korrektur der rechtlichen Würdigung verlangt werden (…BVerwG, Beschl. v. 12. März 2014 - 8 C 16.12 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 5 AV 2.12

    Antrag auf Tatsachenberichtigung und Beschlussergänzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2015 - 5 D 88/13
    Die in § 122 Abs. 1 VwGO angeordnete entsprechende Anwendung u. a. des § 119 VwGO setzt jedoch berichtigungsfähige tatsächliche Feststellungen voraus (BVerwG, Beschl. v. 19. September 2012 - 5 AV 12.12 und 5 PKH 16.12 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16

    Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Tatbestandsberichtigung im …

    Es soll verhindert werden, dass infolge dieser Beweiskraft ein unrichtig beurkundeter Prozessstoff Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts oder in einem späteren Verfahrensabschnitt wird (BVerwG, Beschl. v. 31.05.2013 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris, RdNr. 3; Beschl. v. 12.03.2014 - BVerwG 8 C 16.12 -, juris RdNr. 9; SächsOVG, Beschl. v. 08.01.2015 - 5 D 88/13 -, juris RdNr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2021 - 12 E 450/19

    Erforderlichkeit des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Tatbestandsberichtigung im …

    Rn. 26 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 2 E 518/16 -, n. v.; Sächs. OVG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 5 D 88/13 -, juris Rn. 3; BFH, Beschlüsse vom 5. September 2001 - XI B 42/01 -, juris Rn. 12, und vom 18. Juni 1986 - V S 5/86 -, juris Rn. 16; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 1 W 11/13 -, juris Rn. 11.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 88/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15853
OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 88/13 (https://dejure.org/2014,15853)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.06.2014 - 5 D 88/13 (https://dejure.org/2014,15853)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 5 D 88/13 (https://dejure.org/2014,15853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166, § 123
    Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe, vorläufiger Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13

    Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 88/13
    Rn. 5 Soweit der Antragsteller mit seinem Hauptantrag die vorläufige Verpflichtung des Bundesverwaltungsgerichts, seine Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz als Rechtssachen zu behandeln, begehrt, ist sein Antrag unzulässig, weil die Rechtsprechungstätigkeit des Revisionsgerichts nicht der Überprüfung durch die Instanzgerichte unterliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 5 D 91/13).

    Es besteht nicht die Möglichkeit, dass er einen Anordnungsanspruch (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO) hat, weil die Aufsicht über die Gerichte nicht den Interessen des Einzelnen und damit auch nicht dem Grundrechtsschutz dient (BVerwG, Beschl. v. 1. September 1976, NJW 1977, 118; SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 5 D 91/13).

  • BVerwG, 01.09.1976 - 7 B 101.75

    Ablehnende Petitionsbescheide - Verwaltungsakt - Bundesaufsicht über Länder

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 88/13
    Es besteht nicht die Möglichkeit, dass er einen Anordnungsanspruch (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO) hat, weil die Aufsicht über die Gerichte nicht den Interessen des Einzelnen und damit auch nicht dem Grundrechtsschutz dient (BVerwG, Beschl. v. 1. September 1976, NJW 1977, 118; SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 5 D 91/13).
  • OVG Sachsen, 29.01.2015 - 5 E 76/14

    Ergänzung eines Beschlusses, Tatbestandsberichtigung, Bewertung, rechtliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 88/13
    Soweit sich der Antragsteller gegen das Schreiben des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 22. April 2014 wendet, wird das Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 5 E 76/14 fortgeführt.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.01.2015 - 5 D 88/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2381
OVG Sachsen, 29.01.2015 - 5 D 88/13 (https://dejure.org/2015,2381)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2015 - 5 D 88/13 (https://dejure.org/2015,2381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 120 Abs. 2 VwGO § 60 Abs. 1
    Antrag auf Ergänzung, Frist, Einzelanwalt, Erkrankung, Wiedereinsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - 5 D 88/13
    Rn. 2 Ungeachtet dessen weist der Senat darauf hin, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 22. August 1990 - 5 ER 640.90 -, juris; BGH, Beschl. v. 30. Mai 1984, BGHZ 91, 311).
  • BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90

    Keine PKH für das Bewilligungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - 5 D 88/13
    Rn. 2 Ungeachtet dessen weist der Senat darauf hin, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 22. August 1990 - 5 ER 640.90 -, juris; BGH, Beschl. v. 30. Mai 1984, BGHZ 91, 311).
  • BGH, 02.02.1994 - XII ZB 175/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - 5 D 88/13
    Ein Einzelanwalt hat - z. B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen - ihm zumutbare Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass in einem Erkrankungsfall unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (BGH, Beschl. v. 2. Februar 1994, VersR 1994, 1207).
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