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Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 20.12.2022

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20   

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https://dejure.org/2022,39781
FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20 (https://dejure.org/2022,39781)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2022 - 5 K 126/20 (https://dejure.org/2022,39781)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2022 - 5 K 126/20 (https://dejure.org/2022,39781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 EStG 2009, § 6a Abs 3 S 2 Nr 2 EStG 2009, § 6a Abs 4 S 1 EStG 2009, § 6a Abs 4 S 5 EStG 2009, § 43 SGB 6
    Pensionsrückstellung - Versorgungsfall bei Invalidität

  • IWW

    EStG § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1, EStG § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2, EStG § 6a Abs. 4 S. 1, EStG § 6a Abs. 4 S. 5, SGB VI § 43, BBG § 44 Abs. 1, VVG § 172 Abs. 2, VVG § 172 Abs. 3
    EStG, SGB VI, BBG, VVG

  • Betriebs-Berater

    Pensionsrückstellung - Versorgungsfall bei Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung einer Pensionsrückstellung hinsichtlich des Eintritts eines Versorgungsfalls

  • rechtsportal.de

    Bewertung einer Pensionsrückstellung hinsichtlich des Eintritts eines Versorgungsfalls

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bewertung einer auch für den Fall der Invalidität erteilten Pensionszusage

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.07.2002 - I R 88/01

    Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn die Ursache für die bisher geringere Rückstellung "in der Sphäre des Staates" liegt (BFH, Urteil vom 14. Januar 2009, I R 5/08, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 2009, 457), beispielsweise, wenn die Bildung der Pensionsrückstellung aufgrund einer dieser Bildung bis dahin entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung unterlassen wurde (BFH, Urteil vom 24. Juli 1990, VIII R 39/84, BStBl II 1992, 229) oder wenn eine bestimmte Berechnung durch das Finanzamt veranlasst war (BFH, Urteil vom 9. November 1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589), nicht aber allgemein in Fällen von entschuldbaren Rechtsirrtümern (BFH, Urteile vom 14. Januar 2009, I R 5/08, BStBl II 2009, 457 und vom 10. Juli 2002, I R 88/01, BStBl II 2003, 936, zustimmend Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6a Rn. 152 m.w.N., Stand Juni 2022).

    Die in der Literatur zum Teil vertretene entgegenstehende Ansicht, wonach nur absichtliche Gewinnverschiebungen vom Nachholverbot erfasst seien (…vgl. Nachweise bei Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, Stand Juni 2022, § 6a Rn. 152) ist abzulehnen, da es dem Tatbestand insoweit an einem entsprechenden subjektiven Element fehlt (BFH, Urteil vom 10. Juli 2002, I R 88/01, BStBl II 2003, 936).

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    So hat das BVerfG die Vollverzinsung gemäß § 233a AO in Höhe von 0, 5 % pro Monat erst für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 als mit Art. 33 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt und eine Fortgeltung für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 2018 angeordnet (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2021, 1 BvR 2237/14, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -BVerfGE- 158, 282).
  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    Rn. 75 a) Dies gilt zum einen im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum Az. 2 BvL 22/17 anhängige Verfahren.
  • FG Köln, 12.10.2017 - 10 K 977/17

    Bundesverfassungsgericht soll 6 %igen Rechnungszinsfuß für steuerliche …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    Dem liegt der Vorlagebeschluss des FG Köln vom 12. Oktober 2017 (10 K 977/17, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2018, 287) zugrunde, mit dem eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt wird, ob § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG in der in 2015 geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist, als zur Ermittlung der Pensionsrückstellung ein Rechnungszinsfuß von 6 % anzusetzen ist.
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2 …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    Für die Prüfung ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie "in gesunden Tagen" ausgestaltet war, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht eingeschränkt war (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016, IV ZR 527/15, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2017, 1620).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    In Zweifelsfällen kann § 43 SGB VI jedenfalls als Auslegungshilfe dienen (Bundesarbeitsgericht -BAG-, Urteil vom 19. Januar 2011, 3 AZR 83/09, Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts -BAGE- 136, 374;… Clemens in BeckOK Arbeitsrecht, § 1 BetrAVG Rn. 12, Stand Juni 2022).
  • FG Münster, 18.03.2021 - 10 K 4131/15

    Bildung von Pensionsrückstellungen für als 'beitragsorientierte …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    Doch ist dies nicht auf das Streitjahr 2013 zu übertragen (ebenso FG Münster, Urteil vom 18. März 2021, 10 K 4131/15 K, G, F, EFG 2021, 1460, für 2010 bis 2012).
  • BFH, 14.01.2009 - I R 5/08

    "Nachholverbot" für Pensionsrückstellung bei Berechnungsfehler

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn die Ursache für die bisher geringere Rückstellung "in der Sphäre des Staates" liegt (BFH, Urteil vom 14. Januar 2009, I R 5/08, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 2009, 457), beispielsweise, wenn die Bildung der Pensionsrückstellung aufgrund einer dieser Bildung bis dahin entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung unterlassen wurde (BFH, Urteil vom 24. Juli 1990, VIII R 39/84, BStBl II 1992, 229) oder wenn eine bestimmte Berechnung durch das Finanzamt veranlasst war (BFH, Urteil vom 9. November 1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589), nicht aber allgemein in Fällen von entschuldbaren Rechtsirrtümern (BFH, Urteile vom 14. Januar 2009, I R 5/08, BStBl II 2009, 457 …und vom 10. Juli 2002, I R 88/01, BStBl II 2003, 936, zustimmend Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6a Rn. 152 m.w.N., Stand Juni 2022).
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93

    Bei der Bemessung der Pensionsrückstellung können auch freiwillig gezahlte …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn die Ursache für die bisher geringere Rückstellung "in der Sphäre des Staates" liegt (BFH, Urteil vom 14. Januar 2009, I R 5/08, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 2009, 457), beispielsweise, wenn die Bildung der Pensionsrückstellung aufgrund einer dieser Bildung bis dahin entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung unterlassen wurde (BFH, Urteil vom 24. Juli 1990, VIII R 39/84, BStBl II 1992, 229) oder wenn eine bestimmte Berechnung durch das Finanzamt veranlasst war (BFH, Urteil vom 9. November 1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589), nicht aber allgemein in Fällen von entschuldbaren Rechtsirrtümern (BFH, Urteile vom 14. Januar 2009, I R 5/08, BStBl II 2009, 457 …und vom 10. Juli 2002, I R 88/01, BStBl II 2003, 936, zustimmend Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6a Rn. 152 m.w.N., Stand Juni 2022).
  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 39/84

    Zur Höhe der Rückstellung für Versorgungsleistungen an ehemalige Gesellschafter …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
    Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn die Ursache für die bisher geringere Rückstellung "in der Sphäre des Staates" liegt (BFH, Urteil vom 14. Januar 2009, I R 5/08, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 2009, 457), beispielsweise, wenn die Bildung der Pensionsrückstellung aufgrund einer dieser Bildung bis dahin entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung unterlassen wurde (BFH, Urteil vom 24. Juli 1990, VIII R 39/84, BStBl II 1992, 229) oder wenn eine bestimmte Berechnung durch das Finanzamt veranlasst war (BFH, Urteil vom 9. November 1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589), nicht aber allgemein in Fällen von entschuldbaren Rechtsirrtümern (BFH, Urteile vom 14. Januar 2009, I R 5/08, BStBl II 2009, 457 …und vom 10. Juli 2002, I R 88/01, BStBl II 2003, 936, zustimmend Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6a Rn. 152 m.w.N., Stand Juni 2022).
  • LG Hamburg, 06.03.2020 - 306 O 288/17

    Voraussetzungen der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente

  • VG Berlin, 08.08.2023 - 12 K 145.23
    Zur Begründung führte er aus, dass das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 8. Dezember 2022 - VG 5 K 126/20 - rechtskräftig festgestellt habe, dass es für das Prüfungsverfahren keine dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 GG genügende Rechtsgrundlage gebe nach der die Prüfung zu bewerten sei und die bisherigen Prüfungsvorgaben nicht fortgelten könne.

    Dies gilt auch, obwohl das Prüfungsverfahren nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügte (VG Berlin, Urteil vom 8. Dezember 2022 - VG 5 K 126/20).

    Der Beklagte wies mit Schriftsatz vom 30. März 2023 auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin - VG 5 K 126/20 - hin.

  • VG Berlin, 17.06.2025 - 5 L 51.25

    Qualifizierung von Lehrkräften ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung; Versäumung …

    Denn der erfolgreiche Abschluss der berufsbegleitenden Studien ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ( § 12 Abs. 3 Nr. 2 LBiG ), dessen erfolgreicher Abschluss durch Ablegen der Staatsprüfung gemäß § 13 Abs. 1 LBiG wiederum Voraussetzung dafür ist, um den Beruf eines Lehrers mit voller Lehrbefähigung ausüben zu können (vgl. Urteil der Kammer vom 8. Dezember 2022, 5 K 126/20 , juris Rn. 52 ).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 12 Abs 1 S 3 LBiG BE, Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Quereinstieg an Schulen: Rechtmäßigkeit der Prüfungen im Rahmen der berufsbegleitenden Studien von Lehrkräften in Berlin

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Rechtsgrundlage für berufsbegleitende Studien von Lehrkräften im Quereinstieg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Quereinstieg an Schulen: Keine Rechtsgrundlage für Ausbildung zur Lehrkraft

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Quereinstieg für Berliner Lehrer ohne Rechtsgrundlage - Quereinstieg für Berliner Lehrer ohne Rechtsgrundlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berliner Quereinsteiger in den Lehrerberuf

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsgrundlage für berufsbegleitende Studien von Lehrkräften im Quereinstieg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Rechtsgrundlage für berufsbegleitende Studien von Lehrkräften im Quereinstieg - Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15

    Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    Eine solche Chance stellt etwa eine staatliche Ausbildung dar, deren Abschluss für die Ausübung eines bestimmten Berufs zwar nicht normativ erforderlich ist, die jedoch den Berufseinstieg erleichtern oder sich auf andere Weise vorteilhaft für das berufliche Fortkommen auswirken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris Rn. 9 m. w. Nachw.).

    Insoweit würde den Anforderungen von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip bereits dadurch hinreichend Genüge getan, dass der parlamentarische Gesetzgeber durch die Vorgabe von Ziel und Inhalt der Ausbildung die Regelungen auf untergesetzlicher Ebene nach Tendenz und Programm begrenzt und berechenbar macht, zumal die prüfungsrechtliche Rechtsetzung auch auf untergesetzlicher Ebene in weitreichendem Maße bereits durch Grundsätze gesteuert wird, die sich unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG und aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017, a.a.O. Rn. 11 m. w. Nachw.).

    Rn. 58 Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass untergesetzliche Normen, die auf einer dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip nicht genügenden und damit verfassungsrechtlich unzulänglichen Ermächtigungsgrundlage beruhen oder für die gesetzliche Regelungen überhaupt fehlen, nicht schon deshalb als ohne weiteres nichtig und damit unanwendbar anzusehen seien (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. Dezember 1988 - 2 BvL 1/84 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 15. März 2017, a.a.O. Rn. 23 jeweils m. w. Nachw.).

    So haben Gerichte etwa hinsichtlich punktueller Mängel einer Prüfungsordnung eine verwaltungsinterne Praxis vorübergehend angewendet (…vgl. VG Hamburg Urteil vom 21. Juli 2022 - 2 K 1167/21 -, juris Rn. 37 [konkrete Prüferzahl]) beziehungsweise eine Übergangsregelung formuliert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19/18 -, juris Rn. 20 [Festlegung einer konkreten Prüferzahl]; BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris Rn. 29 [Festlegung einer Bestehensregelung]), eine hinreichend konkrete gesetzliche Regelung herangezogen, deren Vorgaben die ständige Praxis der Prüfungsbehörde entsprach (vgl. Sächsisches OVG…, Urteil vom 13. November 2017 - 5 A 538/16 -, juris Rn. 21 ff.), haben einzelne rechtswidrige Regelungen einer Prüfungsordnung übergangsweise unbeachtet gelassen (vgl. VG Ansbach…, Beschluss vom 7. Mai 2012 - AN 2 E 12.00463 -, juris Rn. 19), vorübergehend schonendere als die ausdrücklich geregelten rechtswidrigen Maßnahmen angewandt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, juris Rn. 37 [vorübergehender, anstatt endgültiger Schulausschluss]) oder haben eine Lücke, die durch die Nichtigkeit einer Bestehensregel entsteht, durch Anwendung einer Vorgängerregelung ausgefüllt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris Rn. 89).

    Zudem können die Voraussetzungen für die Aufnahme in den (berufsbegleitenden) Vorbereitungsdienst nicht ausschließlich durch berufsbegleitende Studien (vgl. zu einer solchen Konstellation BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris Rn. 24), sondern auch (und in erster Linie) durch ein Hochschulstudium erworben werden (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 2 LBiG ).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Approbation

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    Vielmehr könne es notwendig sein, dass diese untergesetzlichen Normen zur Vermeidung eines rechtlosen Zustandes übergangsweise fortgelten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. Juni 1975 - VII C 14.73 -, juris Rn. 23) oder die Verwaltungsgerichte selbst Übergangsregelungen treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris Rn. 89).

    So haben Gerichte etwa hinsichtlich punktueller Mängel einer Prüfungsordnung eine verwaltungsinterne Praxis vorübergehend angewendet (…vgl. VG Hamburg Urteil vom 21. Juli 2022 - 2 K 1167/21 -, juris Rn. 37 [konkrete Prüferzahl]) beziehungsweise eine Übergangsregelung formuliert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19/18 -, juris Rn. 20 [Festlegung einer konkreten Prüferzahl]; BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris Rn. 29 [Festlegung einer Bestehensregelung]), eine hinreichend konkrete gesetzliche Regelung herangezogen, deren Vorgaben die ständige Praxis der Prüfungsbehörde entsprach (vgl. Sächsisches OVG…, Urteil vom 13. November 2017 - 5 A 538/16 -, juris Rn. 21 ff.), haben einzelne rechtswidrige Regelungen einer Prüfungsordnung übergangsweise unbeachtet gelassen (vgl. VG Ansbach…, Beschluss vom 7. Mai 2012 - AN 2 E 12.00463 -, juris Rn. 19), vorübergehend schonendere als die ausdrücklich geregelten rechtswidrigen Maßnahmen angewandt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, juris Rn. 37 [vorübergehender, anstatt endgültiger Schulausschluss]) oder haben eine Lücke, die durch die Nichtigkeit einer Bestehensregel entsteht, durch Anwendung einer Vorgängerregelung ausgefüllt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris Rn. 89).

  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    Rn. 58 Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass untergesetzliche Normen, die auf einer dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip nicht genügenden und damit verfassungsrechtlich unzulänglichen Ermächtigungsgrundlage beruhen oder für die gesetzliche Regelungen überhaupt fehlen, nicht schon deshalb als ohne weiteres nichtig und damit unanwendbar anzusehen seien (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1988 - 2 BvL 1/84 -, juris Rn. 18; BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017, a.a.O. Rn. 23 jeweils m. w. Nachw.).

    Die Notwendigkeit ist vor allem dann anerkannt worden, wenn es galt, Rechtsunsicherheit oder die Funktionsunfähigkeit staatlicher Einrichtungen zu vermeiden, weil der sonst eintretende Zustand der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner gestanden hätte als der bisherige (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1988, a.a.O. m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    So haben Gerichte etwa hinsichtlich punktueller Mängel einer Prüfungsordnung eine verwaltungsinterne Praxis vorübergehend angewendet (…vgl. VG Hamburg Urteil vom 21. Juli 2022 - 2 K 1167/21 -, juris Rn. 37 [konkrete Prüferzahl]) beziehungsweise eine Übergangsregelung formuliert (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19/18 -, juris Rn. 20 [Festlegung einer konkreten Prüferzahl]; BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris Rn. 29 [Festlegung einer Bestehensregelung]), eine hinreichend konkrete gesetzliche Regelung herangezogen, deren Vorgaben die ständige Praxis der Prüfungsbehörde entsprach (vgl. Sächsisches OVG…, Urteil vom 13. November 2017 - 5 A 538/16 -, juris Rn. 21 ff.), haben einzelne rechtswidrige Regelungen einer Prüfungsordnung übergangsweise unbeachtet gelassen (vgl. VG Ansbach…, Beschluss vom 7. Mai 2012 - AN 2 E 12.00463 -, juris Rn. 19), vorübergehend schonendere als die ausdrücklich geregelten rechtswidrigen Maßnahmen angewandt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, juris Rn. 37 [vorübergehender, anstatt endgültiger Schulausschluss]) oder haben eine Lücke, die durch die Nichtigkeit einer Bestehensregel entsteht, durch Anwendung einer Vorgängerregelung ausgefüllt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris Rn. 89).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    Zwar gewährt das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG einem Bewerber, der die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und geltenden gesetzlichen Regelungen einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Zulassung zur staatlichen Ausbildung, wenn der Staat ein rechtliches oder faktisches Ausbildungsmonopol inne hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 C 22/07 -, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    So haben Gerichte etwa hinsichtlich punktueller Mängel einer Prüfungsordnung eine verwaltungsinterne Praxis vorübergehend angewendet (…vgl. VG Hamburg Urteil vom 21. Juli 2022 - 2 K 1167/21 -, juris Rn. 37 [konkrete Prüferzahl]) beziehungsweise eine Übergangsregelung formuliert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19/18 -, juris Rn. 20 [Festlegung einer konkreten Prüferzahl]; BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris Rn. 29 [Festlegung einer Bestehensregelung]), eine hinreichend konkrete gesetzliche Regelung herangezogen, deren Vorgaben die ständige Praxis der Prüfungsbehörde entsprach (vgl. Sächsisches OVG…, Urteil vom 13. November 2017 - 5 A 538/16 -, juris Rn. 21 ff.), haben einzelne rechtswidrige Regelungen einer Prüfungsordnung übergangsweise unbeachtet gelassen (vgl. VG Ansbach…, Beschluss vom 7. Mai 2012 - AN 2 E 12.00463 -, juris Rn. 19), vorübergehend schonendere als die ausdrücklich geregelten rechtswidrigen Maßnahmen angewandt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, juris Rn. 37 [vorübergehender, anstatt endgültiger Schulausschluss]) oder haben eine Lücke, die durch die Nichtigkeit einer Bestehensregel entsteht, durch Anwendung einer Vorgängerregelung ausgefüllt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris Rn. 89).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    Vielmehr könne es notwendig sein, dass diese untergesetzlichen Normen zur Vermeidung eines rechtlosen Zustandes übergangsweise fortgelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1975 - VII C 14.73 -, juris Rn. 23) oder die Verwaltungsgerichte selbst Übergangsregelungen treffen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris Rn. 89).
  • OVG Sachsen, 13.11.2017 - 5 A 538/16

    Prüfungsrecht; Nichtigkeit einer Bestimmung einer Prüfungsordnung; …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    So haben Gerichte etwa hinsichtlich punktueller Mängel einer Prüfungsordnung eine verwaltungsinterne Praxis vorübergehend angewendet (…vgl. VG Hamburg Urteil vom 21. Juli 2022 - 2 K 1167/21 -, juris Rn. 37 [konkrete Prüferzahl]) beziehungsweise eine Übergangsregelung formuliert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19/18 -, juris Rn. 20 [Festlegung einer konkreten Prüferzahl]; BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris Rn. 29 [Festlegung einer Bestehensregelung]), eine hinreichend konkrete gesetzliche Regelung herangezogen, deren Vorgaben die ständige Praxis der Prüfungsbehörde entsprach (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 13. November 2017 - 5 A 538/16 -, juris Rn. 21 ff.), haben einzelne rechtswidrige Regelungen einer Prüfungsordnung übergangsweise unbeachtet gelassen (vgl. VG Ansbach…, Beschluss vom 7. Mai 2012 - AN 2 E 12.00463 -, juris Rn. 19), vorübergehend schonendere als die ausdrücklich geregelten rechtswidrigen Maßnahmen angewandt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, juris Rn. 37 [vorübergehender, anstatt endgültiger Schulausschluss]) oder haben eine Lücke, die durch die Nichtigkeit einer Bestehensregel entsteht, durch Anwendung einer Vorgängerregelung ausgefüllt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris Rn. 89).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2013 - 3 M 202/13

    Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    Rn. 56 Schließlich verfängt aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage des Studien- und Prüfungsgeschehens das unter Verweis auf einen Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 8. August 2013 (3 M 202/13 - juris Rn. 23 ff.) vorgebrachte Argument des Beklagten nicht, der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG sei nicht berührt, weil der Klägerin bereits die Möglichkeit gegeben worden sei, die berufsbegleitenden Studien zu durchlaufen und erfolgreich abzuschließen.
  • VG Hamburg, 21.07.2022 - 2 K 1167/21

    Erfolglose Klage gegen einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20
    So haben Gerichte etwa hinsichtlich punktueller Mängel einer Prüfungsordnung eine verwaltungsinterne Praxis vorübergehend angewendet (vgl. VG Hamburg Urteil vom 21. Juli 2022 - 2 K 1167/21 -, juris Rn. 37 [konkrete Prüferzahl]) beziehungsweise eine Übergangsregelung formuliert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19/18 -, juris Rn. 20 [Festlegung einer konkreten Prüferzahl]; BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris Rn. 29 [Festlegung einer Bestehensregelung]), eine hinreichend konkrete gesetzliche Regelung herangezogen, deren Vorgaben die ständige Praxis der Prüfungsbehörde entsprach (vgl. Sächsisches OVG…, Urteil vom 13. November 2017 - 5 A 538/16 -, juris Rn. 21 ff.), haben einzelne rechtswidrige Regelungen einer Prüfungsordnung übergangsweise unbeachtet gelassen (vgl. VG Ansbach…, Beschluss vom 7. Mai 2012 - AN 2 E 12.00463 -, juris Rn. 19), vorübergehend schonendere als die ausdrücklich geregelten rechtswidrigen Maßnahmen angewandt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, juris Rn. 37 [vorübergehender, anstatt endgültiger Schulausschluss]) oder haben eine Lücke, die durch die Nichtigkeit einer Bestehensregel entsteht, durch Anwendung einer Vorgängerregelung ausgefüllt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris Rn. 89).
  • VG Ansbach, 07.05.2012 - AN 2 E 12.00463

    Wiederholbarkeit des Phantomkurses I

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11

    Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen; …

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …

  • BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95

    Prüfungsrecht: Rechtsschutzinteresse bei "überholender" Wiederholungsprüfung

  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79

    Nichtbestehen der Verwaltungsprüfung - Dienstordnunsangestellte - Krankenkassen - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.1991 - 2 A 10173/91

    Klage gegen die Nichtzulassung zur mündlichen Angestelltenprüfung; Rechtmäßige …

  • VG Augsburg, 24.10.2024 - Au 2 K 23.1429

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf

    Es sei zutreffend, dass auch die im Rahmen der berufsbegleitenden Studien für das Lehramt abzulegenden Leistungsnachweise berufsbezogene Prüfungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien (VG Berlin, U.v. 20.12.2022 - 5 K 126/20 - juris).

    Sie hatte Verwaltungsakte zum Gegenstand, die ein Nichtbestehen der erforderlichen Prüfung mitgeteilt hatten (VG Berlin, U.v. 20.12.2022 - VG 5 K 126/20 - juris Rn. 40).

    Der Umstand, dass hier die auf eine Vielzahl von Gesichtspunkten gestützte negative Eignungsprognose zur Entlassung des Klägers geführt hat, stellt den Unterschied zu den Prüfungen in den vom Kläger zitierten Entscheidungen (z.B. VG Berlin, U.v. 20.12.2022 - 5 K 126/20 - juris Rn. 52) dar (…BayVGH, B.v. 26.1.2024, a.a.O. Rn. 11).

  • VGH Bayern, 15.04.2026 - 3 BV 24.1966

    Polizeibeamter auf Widerruf, Entlassung wegen persönlicher, insbesondere …

    Rn. 39 Die rekurrierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. Dezember 2022 (U.v. 20.12.2022 - 5 K 126/20 - juris Rn. 36, 40) ist nicht einschlägig.
  • VGH Bayern, 26.01.2024 - 3 CS 23.1948

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis …

    Der Umstand, dass hier die auf eine Vielzahl von Gesichtspunkten gestützte negative Eignungsprognose zur Entlassung des Antragstellers geführt hat, stellt den Unterschied zu den Prüfungen in den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen (z.B. VG Berlin, U.v. 20.12.2022 - 5 K 126/20 - juris Rn. 52) dar.
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