Rechtsprechung
| VG Trier, 08.04.2011 - 5 L 429/11.TR |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 18 Abs 2 AsylVfG 1992, § 18 Abs 3 AsylVfG 1992, § 27a AsylVfG 1992, § 34a Abs 2 AsylVfG 1992, § 14 Abs 2 S 1 Nr 2 AsylVfG 1992
Zuständigkeit der Bundespolizei für Zurückschiebung; Aussetzung der Rückschiebung nach Italien bei suizidgefährdeten Asylbewerber - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 123 Abs. 1, VwGO § ... 52 Nr. 2 S. 3, AsylVfG § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AsylVfG § 56 Abs. 1 S. 2, VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 71 Abs. 3 Nr. 1, AufenthG § 57 Abs. 1, AsylVfG § 18 Abs. 3, BPolG § 2 Abs. 2 Nr. 3, AsylVfG § 18 Abs. 2, AsylVfG § 18 Abs. 3, AsylZBV § 3, AsylZBV § 3
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, örtliche Zuständigkeit, Abschiebungshaft, psychische Erkrankung, Posttraumatische Belastungsstörung, Suizidgefahr, erhebliche individuelle Gefahr, Zurückschiebung, Bundespolizei, Bundesamt für Migration ... - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Trier, 08.04.2011 - 5 L 429/11
Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteile vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 -), da einer der dort aufgeführten Ausnahmefälle oder ein vergleichbarer Fall, der zur Unanwendbarkeit des § 34 a Abs. 2 AsylVfG führe, nicht generell bei Rückführungen nach Italien anzunehmen sei. - BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
Verfassungsmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zur Sicherung der Zurückschiebung …
Auszug aus VG Trier, 08.04.2011 - 5 L 429/11
Dabei steht es einer Einstufung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme als Zurückschiebung im Sinne von § 57 Abs. 1 AufenthG nicht entgegen, dass ihr Zielstaat nicht der Staat ist, aus dem der Ausländer unmittelbar in das Bundesgebiet eingereist ist, sondern Italien als der zur Aufnahme des Ausländers bereite Staat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 1537/08 -, juris, mit weiteren Nachweisen). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1978 - 2 B 154/78
Einstweilige Anordnung der Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis; Geltendmachung …
Auszug aus VG Trier, 08.04.2011 - 5 L 429/11
Rn. 3 Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig weder die Hauptsache des Rechtsstreits vorwegnehmen noch die Rechtsstellung des Antragstellers erweitern, sondern lediglich die behaupteten und nach dem Sach- und Streitstand nicht ausgeschlossenen Rechtspositionen in einer Weise sichern darf, dass der Antragsteller bei einem Obsiegen in der Hauptsache sein Recht noch ausreichend wahrnehmen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 - NJW 1978 S. 2355 f. = AS 15, S. 97).
- VG Trier, 27.05.2011 - 5 L 686/11
Abänderung eines ergangenen rechtskräftigen Beschlusses; Gutachten eines …
Der Antrag des Antragstellers, den Beschluss der Kammer vom 8. April 2011 - 5 L 429/11.TR - abzuändern, wird abgelehnt.Rn. 1 Der Antrag des Antragstellers, den Beschluss der Kammer vom 8. April 2011 - 5 L 429/11.TR - abzuändern, kann keinen Erfolg haben.
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2013 - 2 S 25.13
Ausländerrecht: Zurückschiebung; Zuständigkeit der Bundespolizei; grenznaher Raum
Zwar meint der Begriff der Grenze in diesem Zusammenhang nicht nur die Grenzlinie und die Grenzübergangsstelle, sondern muss - wie ein Vergleich mit der Parallelvorschrift des § 18 Abs. 3 AsylVfG zeigt - auch den grenznahen Raum umfassen, wobei als grenznah das Gebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern von der eigentlichen Grenze anzusehen ist, auf das sich auch in sonstigen Fällen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 BPolG die Zuständigkeit der Grenzbehörden erstreckt (vgl. VG Trier, Beschluss vom 8. April 2011 - 5 L 429/11.TR -, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 239/10 -, juris Rn. 7; Landgericht Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 2. April 2013 - 15 T 21/13 - Gutmann in: GK-AufenthG, Stand: August 2012, § 71 Rn. 136; Zeitler, HTK-AuslR, § 57 AufenthG, zu Abs. 1 11/2012 Nr. 2.4). - VG Trier, 31.10.2011 - 5 L 1399/11
Örtliche Zuständigkeit bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen …
Vielmehr hält die Einzelrichterin an der Rechtsprechung der Kammer (vgl. zuletzt noch einmal Beschluss vom 08. April 2011 - 5 L 429/11.TR - m.w.N.) fest, dass Asylsuchende, die sich vor ihrer Einreise nach Deutschland bereits in Italien aufgehalten haben, aufgrund der Bestimmungen der Dublin II VO, des Art. 16a Abs. 2 GG, der §§ 26a, 27a AsylVfG ihr Asylbegehren in Italien verfolgen müssen, soweit nichts für die Annahme eines Ausnahmefalles i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts spricht, was vorliegend indes nicht geltend gemacht ist und wofür auch keine Anhaltspunkte vorhanden sind. - VG München, 02.09.2013 - M 16 E 13.30861
Dublin II-Verfahren; Zurückschiebung in die Niederlande
Rn. 16 Zurückschiebungen in Mitgliedsstaaten der Dublin-II-Verordnung unterliegen dabei denselben Einschränkungen wie sie für Abschiebungsanordnungen nach § 34 a Abs. 1 und 2 AsylVfG gelten, denn auch hier geht es letztlich um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, über einen Asylantrag aufgrund ihres Selbsteintrittsrechtes auch dann zu entscheiden, wenn nach der Dublin II-Verordnung zwar ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wäre, aber feststeht, dass die Durchführung eines ordnungsgemäßen Asylverfahrens in diesem Mitgliedstaat nicht gewährleistet ist (…vgl. VG Ansbach, B. v. 5.6.2013 - AN 9 E 13.30363 - juris Rn. 22;… BayVGH, B. v. 28.10.1993 - 24 CE 93.31582 - juris Rn. 17 zu § 18 Abs. 3 und § 19 Abs. 3 AsylVfG; vgl. auch VG Trier, B. v. 8.4.2011 - 5 L 429/11. TR).
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