Rechtsprechung
| LG Siegen, 18.12.2008 - 5 O 111/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
GbR, Widerruf, Beitragspflicht, Nachschusspflicht, Urkundsprozess
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 705, 312d, 355; ZPO §§ 263, 267, 592, 593
GbR, Widerruf, Beitragspflicht, Nachschusspflicht, Urkundsprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen des Widerrufs einer Beitrittserklärung zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Verfahrensgang
- LG Siegen, 18.12.2008 - 5 O 111/08
- OLG Hamm, 04.02.2010 - 27 U 14/09
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 35/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06
Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Auszug aus LG Siegen, 18.12.2008 - 5 O 111/08
Dazu ist es erforderlich, nicht nur eventuelle Pflichten des Widerrufsberechtigten nach einem Widerruf anzugeben, sondern ihn unmissverständlich auch über seine wesentlichen Rechte nach einem Widerruf zu belehren (vgl. BGH NJW 2007, 1946). - BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06
Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen …
Auszug aus LG Siegen, 18.12.2008 - 5 O 111/08
Zweck des Widerrufsrechts ist nach dem Gemeinschaftsrecht nämlich, den Verbraucher für den Fall des Widerrufs aus den Vertragspflichten soweit möglich zu entlassen (vgl. OLG München a.a.O., vgl. dazu auch den Vorlagebeschluss des BGH im Revisionsverfahren, VersR 2008, 1502 = NJW 2008, 2464). - OLG München, 23.11.2006 - 8 U 3479/06
Rechtsfolgen des Widerrufs einer in einer Haustürsituation eingegangenen …
Auszug aus LG Siegen, 18.12.2008 - 5 O 111/08
Rn. 23 Die Kammer folgt zwar insoweit der bislang herrschenden Meinung, dass beim Widerruf einer Beteiligung die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft insoweit anwendbar sind, als dass der widerrufende Gesellschafter grundsätzlich nicht die Rückzahlung seiner Einlagen, sondern grundsätzlich nur die Auszahlung eines eventuellen Auseinandersetzungsguthabens verlangen kann (vgl. OLG München NZG 2007, 225). - BGH, 30.11.1959 - II ZR 145/58
Auszug aus LG Siegen, 18.12.2008 - 5 O 111/08
Rn. 24 Aber selbst, wenn man - entgegen der vorgenannten Ansicht der Kammer - die Grundsätze zur fehlerhaften Gesellschaft unmodifiziert auf den Beitrittswiderruf anwenden wollte, könnten Ansprüche auf rückständige Beiträge nicht mehr isoliert geltend gemacht, sondern nur zu Lasten des Widerrufenden in die Auseinandersetzungsbilanz eingestellt werden (vgl. BGH NJW 1960, 433).
- OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 5 U 144/09
Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank 2008
Rn. 169 Die Fragen und die erteilten Antworten waren Gegenstand eines Auskunftserzwingungsverfahrens, in welchem das Landgericht (Beschluss vom 20.1.2009, 3-5 O 111/08) - den Antrag in vollem Umfang abgewiesen hat, was der Senat mit Beschluss vom 9.9.2010 (5 W 55/09) bestätigt hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".