Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ehrenamtlicher Richter; Tätigkeit im öffentlichen Dienst; GmbH in öffentlicher Hand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 22 Nr. 3; VwGO § 24 Abs. 1 Nr. 1
Beurteilung einer Tätigkeit als im öffentlichen Dienst bei einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung einer Tätigkeit als im öffentlichen Dienst bei einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OVG Saarland, 10.05.2001 - 1 T 7/01
Voraussetzungen der Entbindung eines ehrenamtlichen Richters am …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
Rn. 6 Zum anderen kann eine Interessenkollision, die die Regelung in § 22 Nr. 3 VwGO vermeiden will, grundsätzlich nur dann auftreten, wenn das Handeln derjenigen Institution, die den ehrenamtlichen Richter beschäftigt, überhaupt durch Verwaltungsgerichte kontrollierbar ist, denn nur dann ist ein das Vertrauen des Bürgers in die Neutralität der Verwaltungsgerichtsbarkeit schmälernder Kontrollkonflikt möglich (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 8.1.2009, a.a.O.; OVG Saarlouis v. 10.5.2001, NVwZ-RR 2002, 7;… Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. Rd.Nr. 14 zu § 22).Rn. 7 Privatrechtliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung können grundsätzlich nicht öffentlich-rechtlich handeln - auch dann nicht, wenn ihr Kapital mehrheitlich oder auch vollständig durch eine Kommune gehalten wird (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, Az. 4 E 10/99 in juris; OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O.;… Ziekow, a.a.O. Rd.Nr. 15 zu § 22) Die G… GmbH ist nicht mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet und nicht befugt, Bescheide zu erlassen.
Eine Notwendigkeit, Angestellte von privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen allein oder mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, generell von der Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit bei den Verwaltungsgerichten auszuschließen, besteht jedoch nicht (…vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, a.a.O.; OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O;… vgl. auch Sächsisches OVG v. 5.8.1997, a.a.O.).
- BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
3 Zwar ist der weder allgemeingültig existente (vgl. BVerfG v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64/83f., m.w.N.), noch in der VwGO bestimmte Begriff des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und auch nur den Anschein der Voreingenommenheit der Laienrichter auszuschließen (…vgl. Reg.-Entw. BT-Drs. 3/55, S. 29), weit auszulegen (vgl. OVG NRW v. 17.8.1993, NVwZ-RR 1994, 704 m.w.N.; v. 2.3.2010, Az. 16 F 5/10; Thüring.Die grundsätzlich bestehende Distanz zur öffentlichen Hand verbietet es jedenfalls, jeden Angestellten eines von der öffentliche Hand beherrschten privaten Unternehmens zum öffentlichen Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO zu zählen (vgl. insoweit auch BVerfG v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64ff).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2001 - 16 F 18/01
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
Rn. 8 Selbst dann, wenn der Senat der vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vertretenen sog. Mittelmeinung (z.B. OVG NRW v. 9.3.2001, NVwZ 2002, 234 f) folgte, wonach (nur) leitende Angestellte eines privatrechtlichen Unternehmens als Angestellte im öffentlichen Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO angesehen werden, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts an dem Unternehmen mehrheitlich beteiligt ist, würde sich an der Entscheidung nichts ändern.Dazu gehört nur der Geschäftsführer des Unternehmens sowie derjenige, der Prokura oder Handlungsvollmacht hat (OVG NRW v. 9.3.2001, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 05.08.1997 - 3 S 440/97
Laienbesitzer; Öffentlicher Dienst; Juristische Person des öffentlichen Rechts; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
Dementsprechend wird als öffentlicher Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO nicht nur der Bundes-, Landes- und Kommunaldienst, sondern auch der Dienst bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt angesehen (vgl. Sächs. OVG v. 5.8.1997, NVwZ-RR 1998, 324;… OVG NRW v. 17.8.1993 a.a.O.).Eine Notwendigkeit, Angestellte von privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen allein oder mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, generell von der Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit bei den Verwaltungsgerichten auszuschließen, besteht jedoch nicht (…vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, a.a.O.;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O; vgl. auch Sächsisches OVG v. 5.8.1997, a.a.O.).
- OVG Berlin, 08.07.1999 - 4 E 10.99
Privatrechtlich organisiertes Unternehmen; Juristische Person des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
Rn. 7 Privatrechtliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung können grundsätzlich nicht öffentlich-rechtlich handeln - auch dann nicht, wenn ihr Kapital mehrheitlich oder auch vollständig durch eine Kommune gehalten wird (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, Az. 4 E 10/99 in juris;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O.;… Ziekow, a.a.O. Rd.Nr. 15 zu § 22) Die G… GmbH ist nicht mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet und nicht befugt, Bescheide zu erlassen.Eine Notwendigkeit, Angestellte von privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen allein oder mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, generell von der Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit bei den Verwaltungsgerichten auszuschließen, besteht jedoch nicht (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, a.a.O.;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O;… vgl. auch Sächsisches OVG v. 5.8.1997, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.1993 - 16 F 215/93
Beschäftigungsverhältnis; Privatrechtlich bezeichneter Arbeitsvertrag; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
3 Zwar ist der weder allgemeingültig existente (vgl. BVerfG v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64/83f., m.w.N.), noch in der VwGO bestimmte Begriff des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und auch nur den Anschein der Voreingenommenheit der Laienrichter auszuschließen (…vgl. Reg.-Entw. BT-Drs. 3/55, S. 29), weit auszulegen (vgl. OVG NRW v. 17.8.1993, NVwZ-RR 1994, 704 m.w.N.; v. 2.3.2010, Az. 16 F 5/10; Thüring.Dementsprechend wird als öffentlicher Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO nicht nur der Bundes-, Landes- und Kommunaldienst, sondern auch der Dienst bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt angesehen (vgl. Sächs. OVG v. 5.8.1997, NVwZ-RR 1998, 324; OVG NRW v. 17.8.1993 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 16 F 77/01
Wahl zur ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
Rn. 5 Zum einen hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2001 (Az. 16 F 77/01 in juris, RdNr. 17) überzeugend ausgeführt, dass sich die Fundamente dieser überwiegenden Literaturmeinung als nicht tragfähig erweisen. - OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07
Sonstiges ; Beamter bei der EU als ehrenamtlicher Richter, …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
OVG v. 27.6.2007, Az. 2 SO 412/07 in juris, Rd.Nr. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009 - 4 E 19.08
Entbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Beschäftigung im öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
Darüber hinaus üben auch die Angestellten eines Privatunternehmens, das hoheitliche Aufgaben erfüllt, einen Dienst aus, der materiell-rechtlich als öffentlicher Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO anzusehen ist, da das privat-rechtlich organisierte Unternehmen damit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 8.1.2009, Az. 4 E 19.08 in juris).
- VGH Bayern, 23.03.2015 - 5 S 15.497
Keine Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters; Max-Planck-Gesellschaft; …
Rn. 6 Es handelt sich bei der Max-Planck-Gesellschaft auch nicht etwa um ein in der Form des Privatrechts organisiertes Unternehmen, dessen Einordnung unter den Begriff des "öffentlichen Dienstes" im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO in Rechtsprechung und Literatur teilweise unterschiedlich beurteilt wird, wenn die öffentliche Hand am Unternehmen mehrheitlich beteiligt ist (vgl. hierzu BayVGH B.v. 31.3.2010 - 5 S 10.353 - juris für eine Angestellte bei einer Stadtwerke GmbH; B.v. 31.3.2010 - 5 S 10.330 - juris, jeweils m.w.N.).Rn. 7 Zusammengefasst kann ein das Vertrauen des Bürgers in die Neutralität der Verwaltungsgerichtsbarkeit schmälernder Kontrollkonflikt im vorliegenden Fall durch die Berufung eines (noch dazu nicht leitenden, vgl. BayVGH vom 31.3.2010 - 5 S 10.330 - a.a.O. Rn. 8) Mitarbeiters privatrechtlich geführter Vereine zu ehrenamtlichen Richtern nicht auftreten.
- OVG Niedersachsen, 28.08.2017 - 13 PS 221/17
Beherrscht; ehrenamtlicher Richter; Entbindung; hoheitlich; Inkompatibilität; …
Rn. 4 Der bloße Verweis auf die private Rechtsform des den Angestellten beschäftigenden Privatrechtssubjekts und dessen (…von Beleihungsfällen - vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.1.2009 - OVG 4 E 19.08 -, juris Rn. 2 f. - abgesehen) damit verbundene grundsätzliche Unfähigkeit, öffentlich-rechtlich (hoheitlich) zu handeln, genügt nach Auffassung des Senats nicht, um dort eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst i.S.d. § 22 Nr. 3 VwGO zu verneinen (so aber Bayer. VGH, Beschl. v. 23.3.2015 - 5 S 15.497 -, juris Rn. 5 f., und v. 31.3.2010 - 5 S 10.330 - sowie - 5 S 10.353 -, jeweils juris Rn. 7; OVG Saarland, Beschl. v. 10.5.2001 - 1 T 7/01 -, NVwZ-RR 2002, 7;… OVG Berlin, Beschl. v. 8.7.1999 - 4 E 10.99 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschl. v. 5.8.1997 - 3 S 440/97 -, NVwZ-RR 1998, 324;… nunmehr [seit der 21. Aufl. 2015] auch Ruthig, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 22 Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2024 - 4 E 17.24 An dieser Abgrenzung ist mit einem Teil der juristischen Literatur und Rechtsprechung trotz entgegenstehender Ansichten festzuhalten (…vgl. - auch mit Nachweisen zur Gegenauffassung - Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 22 Rn. 15;… Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 22 Rn. 6;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 22 Rn. 6a;… Garloff, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, 69. Ed. 1. Juli 2023, § 22 Rn. 4b; OVG Münster, Beschluss vom 26. April 1985 - 16 E 114/85 - NVwZ 1986, 1030; OVG Bautzen, Beschluss vom 5. August 1997 - 3 S 440/97 - NVwZ-RR 1998, 324; VGH München, Beschluss vom 31. März 2010 - 5 S 10.330 - juris).
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Rechtsprechung
| VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Versammlungsverbot; hilfsweise erlassene Beschränkungen; örtliche Verlegung; Verbot des Mitführens der schwarz-weiß-roten Fahne; Begrenzung der Anzahl der schwarzen Fahnen auf zehn Stück
- bayern.de
Auch Versammlung in Würzburg darf stattfinden
- Wolters Kluwer
Verbot einer Versammlung bei Stattfinden an einem Tag oder Ort mit einem an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und Willkürherrschaft erinnernden Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft; Verbot einer Versammlung bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Versammlung in Schweinfurt darf stattfinden
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
- VGH Bayern, 28.04.2010 - 10 CS 10.1029
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 18.05.2006 - 24 CS 06.1290
Versammlungsrecht, Auflagen, Reichskriegsflagge, Musikdarbietungen, "Deutscher …
Auszug aus VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ist das Zeigen dieser Fahne auch nicht gem. § 130 StGB strafbar (BayVGH, B.v. 18.05.2006, Az.: 24 CS 06.1290; OVG Thüringen, B.v. 13.03.1998, Az.: 2 ZEO 341/98).In Anbetracht dieser umfangreichen Beschränkungen ist das reine Mitführen von schwarz-weiß-roten Fahnen und mehr als zehn schwarzen Fahnen vorliegend nicht geeignet, das Gepräge der Demonstration abschließend in dem Sinne zu bestimmen, dass es die Identifikation mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hervorruft und andere Bürger einschüchtert (vgl. zum Mitführen der Reichskriegsflagge: BayVGH, B.v. 18.05.2006, Az.: 24 CS 06.1290;… OVG Thüringen, B.v. 13.03.1998, a.a.O.; VG Augsburg, U.v. 04.04.2007, Az.: Au 4 K 06.1058).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
Auszug aus VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
Eine bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung, das heißt von ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, rechtfertigt demgegenüber im Allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht (BVerfG, B.v. 19.12.2007, NVwZ 2008, 671).Art. 8 GG schützt zwar Aufzüge, nicht aber Aufmärsche mit paramilitärischen oder in vergleichbarer Weise aggressiven und einschüchternden Begleitumständen (BVerfG, B.v. 02.09.2003, NVwZ 2004, 90; B.v. 19.12.2007, NVwZ 2008, 671).
- BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
Auszug aus VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt das Verbot einer Versammlung als Ultima Ratio in jedem Fall voraus, dass das mildere Mittel der Erteilung von Auflagen ausgeschöpft ist (BVerfG, B.v. 05.09.2003, NVwZ 2004, 90).Art. 8 GG schützt zwar Aufzüge, nicht aber Aufmärsche mit paramilitärischen oder in vergleichbarer Weise aggressiven und einschüchternden Begleitumständen (BVerfG, B.v. 02.09.2003, NVwZ 2004, 90; B.v. 19.12.2007, NVwZ 2008, 671).
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02
Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei
Auszug aus VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
Dies trifft weder auf den 1. Mai zu, der im Allgemeinen als "Tag der Arbeit", "Maifeiertag" oder "Tag der Arbeiterbewegung" und nicht als ein speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienender Tag oder ein vergleichbarer Gedenktag verstanden wird (VGH Baden-Württemberg, B.v. 30.04.2002, VBlBW 2002, 383; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 29.04.2009, AS RP-SL 37, 262), noch auf den "Schuttberg" mit dem dort befindlichen Gedenkstein zur Erinnerung an die Zerstörung der Stadt Schweinfurt bei schweren Luftangriffen im Zweiten Weltkrieg, der schon keine von den Nationalsozialisten genutzte Örtlichkeit darstellt.Auf einen polizeilichen Notstand kann eine Maßnahme nur gestützt werden, wenn die Polizei, auch bei Hinzuziehung auswärtiger Kräfte, nicht in der Lage ist, die Durchführung der Veranstaltung zu sichern und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten (BVerfG, B.v. 01.10.2008, Buchholz 402.44 VersG Nr. 16;… OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 29.04.2009, a.a.O.; VGH BW, B.v. 30.04.2002, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04
Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und …
Auszug aus VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
Zur schwarz-weiß-roten Fahne besteht zwar eine Affinität des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums; dies macht die schwarz-weiß-rote Fahne aber nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation i.S.v. § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (VGH Baden-Württemberg B.v. 15.06.2005, NJW 2006, 635). - OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 341/98
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht
Auszug aus VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ist das Zeigen dieser Fahne auch nicht gem. § 130 StGB strafbar (BayVGH, B.v. 18.05.2006, Az.: 24 CS 06.1290; OVG Thüringen, B.v. 13.03.1998, Az.: 2 ZEO 341/98). - BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen ein …
Auszug aus VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
Dabei wird in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (BVerfG, B.v. 07.04.2001, NJW 2001, 2072). - BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai
Auszug aus VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
Die materielle Beweislast für das Vorliegen von Verbotsgründen liegt bei der Behörde (BVerfG, B.v. 01.05.2001, NJW 2001, 2078). - VG Augsburg, 04.04.2007 - Au 4 K 06.1058
Auszug aus VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
In Anbetracht dieser umfangreichen Beschränkungen ist das reine Mitführen von schwarz-weiß-roten Fahnen und mehr als zehn schwarzen Fahnen vorliegend nicht geeignet, das Gepräge der Demonstration abschließend in dem Sinne zu bestimmen, dass es die Identifikation mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hervorruft und andere Bürger einschüchtert (vgl. zum Mitführen der Reichskriegsflagge: BayVGH, B.v. 18.05.2006, Az.: 24 CS 06.1290;… OVG Thüringen, B.v. 13.03.1998, a.a.O.; VG Augsburg, U.v. 04.04.2007, Az.: Au 4 K 06.1058).
- VG Würzburg, 19.12.2013 - W 5 K 13.265
Verbot; Ordnerzahl; Fahnen; Kleidungsstücke; Rednerliste; Seitentransparente; …
Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ist das Zeigen dieser Fahne auch nicht gem. § 130 StGB strafbar (BayVGH, B.v. 18.05.2006 Nr. 24 CS 06.1290; OVG Thüringen, B.v. 13.03.1998 Nr. 2 ZEO 341/98; VG Würzburg, B.v. 26.04.2010 Nr. W 5 S 10.330). - VG Würzburg, 29.03.2013 - W 5 S 13.264
Gefahrenprognose, Versammlungsfreiheit, Versammlungsverbot, friedliche …
Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ist das Zeigen dieser Fahne auch nicht gem. § 130 StGB strafbar (BayVGH, B.v. 18.05.2006 Nr.: 24 CS 06.1290; OVG Thüringen, B.v. 13.03.1998 Nr.: 2 ZEO 341/98; VG Würzburg, B.v. 26.04.2010 Nr. W 5 S 10.330). - VG Würzburg, 08.10.2010 - W 5 S 10.1084
Versammlungsverbot
Wie das Gericht bereits im Beschluss vom 26. April 2010 (Nr. W 5 S 10.330) ausgeführt hat, handelt es sich beim "Schuttberg" um keinen Ort, dem ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt.
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