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| VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluß; keine unwesentliche Bedeutung einer Planänderung im Falle von Standortänderungen; aus der Planfeststellung resultierende Kostenbelastungen für eine Gemeinde gehören zum ...
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
Art. 14 GG, Art. 28 GG, § 73 VwVfG, § 76 VwVfG
Eigentümerstellung der in ihrem Grundeigentum betroffenen Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde; Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses wegen Verfahrensrechtsverstoßes; Planänderung; unwesentliche Änderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 4.94
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Selbst der vom Vorhaben enteignend Betroffene kann einen Planfeststellungsbeschluß wegen eines Verfahrensverstoßes nur dann im Ergebnis mit Erfolg anfechten, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -DVBl. 1995, 1012/1016 f.; Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 u. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - VBlBW 1994, 269 sowie Urt. d. Senats v. 22.03.1995 - 5 S 2448/94 - jeweils m. w. Nw.).Dies ist weder im Fachplanungsrecht (hier dem Allgemeinen Eisenbahngesetz - AEG - und dem VwVfG) noch im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVPG - der Fall (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - a. a. O. m. w. Nw.).
Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob jedenfalls das Änderungsverfahren (vgl. dazu § 3 UVPG Nr. 10 der Anlage zu § 3) und möglicherweise wegen der Unbeachtlichkeit der Übergangsvorschrift in § 22 UVPG (vgl. Urt. d. EuGH v. 09.08.1994 - Rechtssache C-89/92 - DVBl. 1994, 1926 sowie BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, a. a. O., S. 1015 u. Urt. d. Senats v. 22.03.1995, a. a. O.) auch bereits das ursprüngliche Planfeststellungsverfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft hätte und ob und inwieweit das tatsächlich durchgeführte Verfahren den Anforderungen an die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung genügt (vgl. auch hierzu BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, a. a. O., S. 1015 f. sowie Urt. d. Senats v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271).
Rn. 38 c) Die hinsichtlich des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.11.1993 auf den damals noch gültigen § 36 Bundesbahngesetz i. V. m. § 73 VwVfG und hinsichtlich des Planfeststellungsänderungsbeschlusses vom 09.05.1995 auf § 18 AEG i. V. m. § 76 VwVfG gestützte Planfeststellung entbehrt auch nicht der für jede Fachplanung erforderlichen Planrechtfertigung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, a. a. O., S. 1013 f. sowie Kühling, Fachplanungsrecht, RdNrn.
- BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Die einfachrechtliche Eigentümerstellung vermittelt der Gemeinde hier lediglich eine im Rahmen der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigende Rechtsposition (…BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96; Urt. v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143/151 f.).Dabei ist das Gewicht solcher Eigentumspositionen eher gering und im Rahmen der Abwägung leichter zu überwinden als in den Fällen, in denen mit dem Eigentum kommunale Aufgaben i. S. des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG wahrgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 24.11.1994, a. a. O., S. 152; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - 11 VR 2.95 - NuR 1995, 250).
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91
Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Die einfachrechtliche Eigentümerstellung vermittelt der Gemeinde hier lediglich eine im Rahmen der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigende Rechtsposition (BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96;… Urt. v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143/151 f.).Dies gilt allerdings nur, soweit das Vorhaben entweder eine hinreichend bestimmte gemeindliche Planung nachhaltig stört oder wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (BVerwG, Urt. v. 27.03.1992, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92
Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob jedenfalls das Änderungsverfahren (vgl. dazu § 3 UVPG Nr. 10 der Anlage zu § 3) und möglicherweise wegen der Unbeachtlichkeit der Übergangsvorschrift in § 22 UVPG (…vgl. Urt. d. EuGH v. 09.08.1994 - Rechtssache C-89/92 - DVBl. 1994, 1926 sowie BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, a. a. O., S. 1015 u. Urt. d. Senats v. 22.03.1995, a. a. O.) auch bereits das ursprüngliche Planfeststellungsverfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft hätte und ob und inwieweit das tatsächlich durchgeführte Verfahren den Anforderungen an die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung genügt (…vgl. auch hierzu BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, a. a. O., S. 1015 f. sowie Urt. d. Senats v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271).Dies ist eine Planung nicht erst im Sinne ihrer Unausweichlichkeit, sondern wenn sie vernünftigerweise geboten ist (…grundsätzlich hierzu BVerwG, Urt. v. 24.11.1989, NVwZ 1990, 860 sowie Urt. d. Senats v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271).
- BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95
Rechts des Schienenverkehrs: Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts für Planung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Rn. 39 Die Ersetzung des Bahnübergangs durch das planfestgestellte Brückenbauwerk ist eine notwendige - und als solche auch in § 3 Nr. 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgesehene - Folgemaßnahme hierzu (vgl. § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 31.08.1995 - 11 VR 14.95 -) und hat damit Teil an der Planrechtfertigung für die Entfernung des Bahnübergangs.Rn. 40 Die Entfernung des Bahnübergangs Wp 90 ohne Erstellung eines Ersatzbauwerks würden nach Überzeugung des Senats auch zu einer beträchtlichen und nachhaltigen Störung der Funktionsfähigkeit des vorhandenen Wegenetzes führen (zu dieser Voraussetzung einer notwendigen Folgemaßnahme i. S. des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 31.08.1995, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2448/94
Straßenrechtliche Planfeststellung: Umfang der ausgelegten Planunterlagen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Selbst der vom Vorhaben enteignend Betroffene kann einen Planfeststellungsbeschluß wegen eines Verfahrensverstoßes nur dann im Ergebnis mit Erfolg anfechten, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (…BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -DVBl. 1995, 1012/1016 f.; Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 u. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - VBlBW 1994, 269 sowie Urt. d. Senats v. 22.03.1995 - 5 S 2448/94 - jeweils m. w. Nw.).Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob jedenfalls das Änderungsverfahren (vgl. dazu § 3 UVPG Nr. 10 der Anlage zu § 3) und möglicherweise wegen der Unbeachtlichkeit der Übergangsvorschrift in § 22 UVPG (vgl. Urt. d. EuGH v. 09.08.1994 - Rechtssache C-89/92 - DVBl. 1994, 1926 sowie BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, a. a. O., S. 1015 u. Urt. d. Senats v. 22.03.1995, a. a. O.) auch bereits das ursprüngliche Planfeststellungsverfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft hätte und ob und inwieweit das tatsächlich durchgeführte Verfahren den Anforderungen an die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung genügt (…vgl. auch hierzu BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, a. a. O., S. 1015 f. sowie Urt. d. Senats v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271).
- BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Dies ist eine Planung nicht erst im Sinne ihrer Unausweichlichkeit, sondern wenn sie vernünftigerweise geboten ist (grundsätzlich hierzu BVerwG, Urt. v. 24.11.1989, NVwZ 1990, 860 sowie Urt. d. Senats v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271). - BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Selbst der vom Vorhaben enteignend Betroffene kann einen Planfeststellungsbeschluß wegen eines Verfahrensverstoßes nur dann im Ergebnis mit Erfolg anfechten, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (…BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -DVBl. 1995, 1012/1016 f.; Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 u. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - VBlBW 1994, 269 sowie Urt. d. Senats v. 22.03.1995 - 5 S 2448/94 - jeweils m. w. Nw.). - BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95
Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Dabei ist das Gewicht solcher Eigentumspositionen eher gering und im Rahmen der Abwägung leichter zu überwinden als in den Fällen, in denen mit dem Eigentum kommunale Aufgaben i. S. des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG wahrgenommen werden (…BVerwG, Urt. v. 24.11.1994, a. a. O., S. 152; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - 11 VR 2.95 - NuR 1995, 250). - BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Selbst der vom Vorhaben enteignend Betroffene kann einen Planfeststellungsbeschluß wegen eines Verfahrensverstoßes nur dann im Ergebnis mit Erfolg anfechten, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (…BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -DVBl. 1995, 1012/1016 f.; Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 u. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - VBlBW 1994, 269 sowie Urt. d. Senats v. 22.03.1995 - 5 S 2448/94 - jeweils m. w. Nw.). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 1525/95
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Streitigkeiten …
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.1983 - 5 S 1281/82
Einziehen einer Gemeindestraße; Gemeindenachbarklage; Rücksichtnahmegebot; …
- OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12
Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss wegen Verletzung ihrer …
Die Gemeinde kann sich bei der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht auf eine mangelhafte finanzielle Ausstattung berufen, bei der Anfechtung aber geltend machen, dass die für sie als Folge des Planfeststellungsbeschlusses entstehenden Kostenbelastungen nicht oder fehlerhaft in die fachplanerische Abwägung eingestellt worden sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 5 S 152/95 -, juris Leitsatz 3).Denn anders als in Verfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, in dem eine Berufung auf die kommunale Finanzhoheit zur Abwehr eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 1 EKrG nicht möglich sein dürfte (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 12. September 2012 - 1 L 62/08 -, juris Rn. 47), kann eine Gemeinde bei der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses geltend machen, dass die für sie als Folge der Planfeststellung entstehenden Kostenbelastungen nicht oder fehlerhaft in die fachplanerische Abwägung eingestellt worden sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 5 S 152/95 -, juris Leitsatz 3) und sie dadurch in ihrer Finanzhoheit verletzt ist.
Zuletzt spricht auch der Umstand, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss bejaht hat (Urt. v. 7. Dezember 1995 a. a. O.), gegen die Annahme, eine Verletzung der Klägerin in eigenen Rechten sei offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen.
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 5 S 2198/12
Wegfall einer notwendigen Grundstückszufahrt durch Anlegung einer …
Betroffene können die falsche Wahl des Plangenehmigungsverfahrens daher nur erfolgreich rügen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass bei Beachtung der Verfahrensbestimmungen eine andere Sachentscheidung gerade im Hinblick auf solche Belange ergangen wäre, auf deren Berücksichtigung ihnen ein Anspruch zusteht (vgl. Senatsurt. v. 08.03.1996 - 5 S 1743/95 -, VBlBW 1996, 423; Urt. v. 07.12.1995 - 5 S 152/95; BVerwG, Beschl. v. 19.12.2013 - 9 B 44.13 -, NVwZ 2014, 365; Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 -, VBlBW 1994, 269 …sowie Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256; vgl. § 46 LVwVfG ). - VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1110/95
Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß: …
Hiervon ausgehend kann eine Gemeinde - wie die Klägerin - mit Erfolg allenfalls die Verletzung solcher Verfahrensbestimmungen rügen, bei deren Beachtung die konkrete Möglichkeit einer anderen Sachentscheidung gerade im Hinblick auf solche Belange besteht, auf deren Berücksichtigung im Rahmen der Abwägung sie einen Anspruch hat (vgl. Senatsurteil vom 07.12.1995 - 5 S 152/95 -).Ein beachtlicher Abwägungsfehler wäre insoweit nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, etwa wenn eine normativ oder vertraglich festgelegte Kostenlastverteilung zu Ungunsten der Gemeinde völlig außer Verhältnis zur Notwendigkeit und Bedeutung des Vorhabens steht und dadurch konkrete Vorhaben der Gemeinde, die sie im Zuge ihrer Planungshoheit zu verwirklichen beabsichtigt, unmöglich gemacht oder nachhaltig beeinträchtigt werden (vgl. Senatsurteil v. 07.12.1995 - 5 S 152/95 -).
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
Planfeststellung einer Straßenbahnlinie: Planrechtfertigung; Abweichung von einem …
Der nicht mit enteignender Vorwirkung Betroffene ist, sofern es nicht um eine selbständig durchsetzbare Verfahrensrechtsposition geht, zusätzlich auf die Rüge der Verletzung solcher verfahrensrechtlicher Bestimmungen beschränkt, bei deren Beachtung die konkrete Möglichkeit einer anderen Sachentscheidung gerade im Hinblick auf solche Belange besteht, auf deren Berücksichtigung in der Abwägung er einen Anspruch hat (Urt. d. Senats v. 07.12.1995 - 5 S 152/95). - VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96
Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen
Eine Gemeinde kann sich ferner auf ihre - einfachrechtliche - Position als Eigentümerin betroffener Grundstücke berufen, wobei das entsprechende Gewicht ihrer Interessen jedoch als eher gering einzustufen ist (…BVerwG, Urt. v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 -, BVerwGE 97, 143; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.12.1995 - 5 S 152/95). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 5 S 1743/95
Straßenrechtliche Planfeststellung: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
Als nicht enteignend Betroffener kann der Kläger mit Erfolg daher allenfalls die Verletzung solcher verfahrensrechtlicher Bestimmungen rügen, bei deren Beachtung die konkrete Möglichkeit einer anderen Sachentscheidung gerade im Hinblick auf solche Belange besteht, auf deren Berücksichtigung er einen Anspruch hat (vgl. Urt. d. Sen. v. 07.12.1995 - 5 S 152/95 - sowie BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 - DVBl. 1995, 1012/1016 f.; Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239). - VGH Baden-Württemberg, 07.05.1998 - 5 S 1060/98
Anfechtung einer Plangenehmigung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - …
Die Betroffenen können die Verletzung verfahrensrechtlicher Bestimmungen daher in diesem Fall nur dann mit Erfolg rügen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß bei Beachtung der Verfahrensbestimmungen eine andere Sachentscheidung gerade im Hinblick auf solche Belange ergangen wäre, auf deren Berücksichtigung ihnen ein Anspruch zusteht (vgl. Urt. d. Senats v. 08.03.1996 - 5 S 1743/95 -, VBlBW 1996, 423; Urt. v. 07.12.1995 - 5 S 152/95; BVerwG, Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 -, VBlBW 1994, 269 …sowie Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256; vgl. ferner § 46 LVwVfG sowie § 29 Abs. 8 Satz 2 PBefG). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 1525/95
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Streitigkeiten …
Obgleich § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO ausdrücklich von dem Bau oder der Änderung "neuer Strecken" spricht, erfaßt die nach dieser Bestimmung angeordnete erstinstanzielle Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs nach Überzeugung des Senats auch Streitigkeiten über - wie hier - die Änderung bestehender Strecken von öffentlichen Eisenbahnen (so auch mit überzeugender Begründung VG Karlsruhe, Verweisungsbeschluß v. 21.12.1994 - 1 K 588/94 - in dem Parallelverfahren 5 S 152/95). - VG Köln, 31.05.2000 - 1 L 449/00
Umfang des den Gemeinden gewährleisteten Recht der Selbstverwaltung in Bezug auf …
Rn. 18 vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.1995 - 5 S 152/95 - UPR 1996, 398; Urteil vom 28.03.1996 - 5 S 1110/95 -.
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