Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der Einwendungen einer Gemeinde
- Judicialis
AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; 16. BImSchV § 2; ; 16. BImSchV § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eisenbahn, Aus- und Neubaustrecke Stuttgart-Augsburg, Gemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Eigentum, Präklusion, Verkehrsgeräusche, Vorbelastung, Autobahn, Summenpegel, Erheblichkeitsschwelle, Gesundheitsgefährdung, Lärmminimierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluss von Einwendungen bei Planergänzungsansprüchen; Erheblichkeitsschwelle für Verkehrslärm im Anwendungsbereich des § 41 BImSchG; Berücksichtigung privater Lärmschutzbelange
Papierfundstellen
- DÖV 2002, 964
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (29)
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 5 S 1743/95
Straßenrechtliche Planfeststellung: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Bei Gesamtlärmbelastungen unterhalb dieser Schwelle dürfte § 41 Abs. 1 BImSchG keine Rechtsansprüche begründen; insoweit neigt der Senat zur Aufgabe der im Urteil vom 13.03.1996 - 5 S 1743/95 - (VBlBW 1996, 423) vertretenen Rechtsauffassung.Das gilt sowohl für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens als auch - in einem weiteren Abwägungsschritt - für die Minimierung seiner Umweltauswirkungen; allerdings wird für einen solchen weiteren Abwägungsschritt bei Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV in der Regel kein Anlass bestehen (wie Senatsurteil v. 13.03.1996 - 5 S 1743/95 - VBlBW 1996, 423).
Nach dem Urteil des Senats vom 03.03.1996 - 5 S 1743/95 - (VBlBW 1996, 423) sei Lärmschutz in atypischen Sonderfällen auch unterhalb der Immissionsgrenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV unmittelbar nach § 41 Abs. 1 BImSchG zu gewähren.
Der Verordnungsgeber konkretisiert dabei innerhalb des ihm zuzubilligenden Wertungsspielraums grundsätzlich abschließend die maßgebliche Erheblichkeitsschwelle, ab der i. S. des § 41 Abs. 1 BImSchG durch Verkehrsgeräusche schädliche Umwelteinwirkungen (vgl. § 3 Abs. 1 BImSchG) hervorgerufen werden können (…BVerwG, Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367/371;… Beschl. v. 05.03.1999, a. a. O.; Senatsurteile vom 13.03.1996 - 5 S 1743/95 - VBlBW 1996, 423 und v. 21.03.1997 - 5 S 1568/96 - BImSchG-Rspr § 41 Nr. 35).
Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 13.03.1996 - 5 S 1743/95 -, auf das sich die Klägerinnen zu 1 und 3 berufen, bei derartigen Lärmbelastungen auch die Möglichkeit eines "strikten" gesetzlichen Anspruchs nach § 41 Abs. 1 BImSchG in atypischen Fällen bejaht, etwa wenn Verkehrslärmbelastungen wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten oder mit Rücksicht auf die in der 16. BImSchV festgelegten Berechnungsmethoden zur Bestimmung der maßgeblichen Beurteilungspegel auch unter Berücksichtigung des Kompromisscharakters der in der 16. BImSchV bestimmten Lärmgrenzwerte und ihrer bewussten Pauschalierung erkennbar in ihrer Belastungsintensität nicht angemessen erfasst würden, was z. B. bei der Summierung von Verkehrsgeräuschen aus mehreren Straßenbauvorhaben in Betracht komme (…a. a. O. 424).
Das gilt sowohl für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens als auch - in einem weiteren Abwägungsschritt - für die Minimierung seiner Umweltauswirkungen; allerdings wird für einen solchen zusätzlichen Abwägungsschritt bei Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV in der Regel kein Anlass bestehen (vgl. Senatsurt. v. 13.03.1996, a. a. O. 425).
Das belegt im Übrigen auch seine Begründung dafür, warum ein atypischer Fall i. S. des Senatsurteils vom 13.03.1996 (a. a. O.) nicht vorliege (vgl. S. 130 bis 132 des Planfeststellungsbeschlusses).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die Gesamtlärmbelastung den Grad einer mit der Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung erreicht oder in die Substanz des Eigentums i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1/7 f.).Dabei kommt es bei der Berechnung des Beurteilungspegels nach dem in der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV vorgeschriebenen Verfahren nur auf den von dem neuen oder geänderten Schienenweg ausgehenden Verkehrslärm an; eine vorhandene Vorbelastung durch den Lärm anderer Verkehrsanlagen ist nicht im Sinne eines "Summenpegels" zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1/4 f.;… Urt. v. 03.03.1999 - 11 A 9.97 - NVwZ-RR 1999, 720/723; Beschl. v. 05.03.1999 - 4 VR 3.98 - NVwZ-RR 1999, 556/557).
Mit dem Regelungsauftrag in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG überlässt der Gesetzgeber diese Entscheidung vielmehr der Exekutive bei dem Erlass der zur Durchführung des § 41 und des § 42 Abs. 1 und 2 BImSchG erforderlichen Vorschriften (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996, a. a. O. 9).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Gesamtlärmbelastung für den Nachbarn einer Verkehrsanlage den Grad einer mit der Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung erreicht oder in die Substanz seines Eigentums i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996, a. a. O. 9 f.;… Beschl. v. 05.03.1999, a. a. O.;… Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 13.99 - NVwZ 2001, 1154).
- BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Beides kommt unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Lärmwirkungsforschung, insbesondere der bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern anzunehmenden Dämmwirkung von 20 bis 25 dB(A), bei Außen-Dauerschallpegeln ab etwa 70 dB(A)/Tag und 60 dB(A)/Nacht in Frage (…vgl. BVerwG, 05.03.1997, a. a. O. 131;… Urt. v. 23.04.1997 - 11 A 17.96 - NVwZ 1998, 846/847; Urt. v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/90 auch mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).Sonstigen, vom Anwendungsbereich der 16. BImSchV nicht erfassten Lärm(vor)belastungen ist vielmehr beim Ausgleich der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen im Rahmen der fachplanerischen Abwägung Rechnung zu tragen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999, a. a. O. m. w. Nachw.; BVerwG, Urt. v. 17.11.1999, a. a. O. 88).
Richtig ist allerdings, dass Beeinträchtigungen privater Lärmschutzbelange, die vom Anwendungsbereich der §§ 41, 42, 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BImSchG i. V. m. den Vorschriften der 16. BImSchV und der 24. BImSchV nicht erfasst werden, beim Ausgleich der Interessen in der fachplanerischen Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG zu berücksichtigen und angemessen in Rechnung zu stellen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 und Urt. v. 17.11.1999, a. a. O. 88).
- BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Denn die Klägerinnen können jedenfalls als Eigentümer möglicherweise immissionsbetroffener Grundstücke eine Verletzung eigener Rechtsansprüche nach Maßgabe der §§ 41, 42, 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BImSchG i. V. m. den Vorschriften der 16. BImSchV und der 24. BImSchV sowie ihres Rechts auf gerechte Abwägung eigener Belange nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG geltend machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256/261).Der allgemeine Hinweis auf die Wahrnehmung des öffentlichen Wohls oder die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen dafür ebenso wenig wie das allgemeine Interesse der Gemeinde, ihr Gebiet vor einem Vorhaben der Fachplanung zu verschonen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984, a. a. O. 261 f.;… Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100;… Gerichtsbescheid v. 27.12.1995, a. a. O.; Beschl. v. 17.04.2000 - 11 B 19.00 - NVwZ 2001, 88).
Dazu ist jedoch von der Gemeinde darzulegen, dass und inwiefern die Fachplanung auf ihre Planungshoheit solchermaßen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art haben kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984, a. a. O. m. w. Nachw.).
- BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Die in § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV insoweit festgelegten Grenzwerte und das in § 3 der 16. BImSchV vorgeschriebene Berechnungsverfahren für Schienenwege verstoßen auch nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.03.1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123/130 f.).Beides kommt unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Lärmwirkungsforschung, insbesondere der bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern anzunehmenden Dämmwirkung von 20 bis 25 dB(A), bei Außen-Dauerschallpegeln ab etwa 70 dB(A)/Tag und 60 dB(A)/Nacht in Frage (vgl. BVerwG, 05.03.1997, a. a. O. 131;… Urt. v. 23.04.1997 - 11 A 17.96 - NVwZ 1998, 846/847;… Urt. v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/90 auch mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).
- BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95
Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Eine rechtswahrende Einwendung muss erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen die in Aussicht genommene Planung - aus der Sicht des Einwendenden - bestehen; das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 171/172; Senatsurt. v. 10.10.1997 - 5 S 105/97 - UPR 1998, 197).Dessen Säumnis in Bezug auf die Geltendmachung einer Betroffenheit im Grundeigentum muss sich die Klägerin zu 1 entgegenhalten lassen, da sie ihre Planergänzungsansprüche aus dem Eigentum an den betreffenden Grundstücken herleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1996, a. a. O.; Senatsurt. v. 09.10.2001 - 5 S 1885/99 - VBlBW 2001, 315/316 m. w. Nachw.).
- BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95
Schienenverkehrsrecht: Einwendungsausschluß für planbetroffene Gemeinde trotz …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Der Einwendungsausschluss rechtfertigt sich auch hier durch das triftige Interesse der Öffentlichkeit und des Vorhabenträgers, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist Sicherheit über Inhalt und Umfang derjenigen Rechtspositionen zu haben, die den Bestand der künftigen Planfeststellung gefährden könnten, soweit sie den ausgelegten Unterlagen entspricht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27.12.1995 - 11 A 24.95 - NVwZ 1996, 895; Senatsurt. v. 30.04.2001 - 5 S 273/00 -).Der allgemeine Hinweis auf die Wahrnehmung des öffentlichen Wohls oder die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen dafür ebenso wenig wie das allgemeine Interesse der Gemeinde, ihr Gebiet vor einem Vorhaben der Fachplanung zu verschonen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984, a. a. O. 261 f.;… Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100; Gerichtsbescheid v. 27.12.1995, a. a. O.; Beschl. v. 17.04.2000 - 11 B 19.00 - NVwZ 2001, 88).
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2001 - 5 S 273/00
Straßenplanung, Gemeinde, Gemeinderatsbeschluss, Einwendungsschreiben, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Der Einwendungsausschluss rechtfertigt sich auch hier durch das triftige Interesse der Öffentlichkeit und des Vorhabenträgers, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist Sicherheit über Inhalt und Umfang derjenigen Rechtspositionen zu haben, die den Bestand der künftigen Planfeststellung gefährden könnten, soweit sie den ausgelegten Unterlagen entspricht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27.12.1995 - 11 A 24.95 - NVwZ 1996, 895; Senatsurt. v. 30.04.2001 - 5 S 273/00 -).Erhebt eine Gemeinde Einwendungen, so muss sie erkennen lassen, welche wehrfähige Rechtsposition oder welche Rechtsgüter sie als gefährdet ansieht, und die befürchteten Beeinträchtigungen darlegen (vgl. Senatsurt. v. 30.04.2001 - 5 S 273/00 - m. w. Nachw.).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Insoweit weist die planerische Abwägung in dem beschränkten Umfang, in dem sie gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309;… Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309/315), bei der Behandlung der privaten Eigentümer-Belange der Klägerinnen zu 1 und 3 keinen i. S. des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblichen Mangel auf. - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Insoweit weist die planerische Abwägung in dem beschränkten Umfang, in dem sie gerichtlicher Kontrolle unterliegt (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309/315), bei der Behandlung der privaten Eigentümer-Belange der Klägerinnen zu 1 und 3 keinen i. S. des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblichen Mangel auf. - BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93
Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz - …
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98
Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …
- BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz; …
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …
- BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96
Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität
- BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95
Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses - …
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97
Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 5 S 1568/96
Wesentliche Änderung öffentlicher Straßen oder Eisenbahnen; erheblicher baulicher …
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94
Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91
Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet
- BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97
Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht
- BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98
Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen …
- BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98
Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Weitgehender Abschluss der Baumaßnahme zum …
- BVerwG, 17.04.2000 - 11 B 19.00
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; naturschutzrechtliche …
- BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96
Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als …
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
Planfeststellungsverfahren: Präklusion von Einwendungen
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.1997 - 5 S 105/97
Planfeststellungsverfahren für eine Stadtbahnstrecke: Ausschluß von Einwendungen …
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05
Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart
Anschließend beginnt mit der Neckarbrücke der Neubauabschnitt Wendlingen - Ulm, deren Teilabschnitt 2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg mit Beschluss vom 13.08.1999 bestandskräftig planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05
Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen …
2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg bereits am 13.08.1999 planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05
Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines …
2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg bereits am 13.08.1999 planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris).
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11
Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und …
Soweit sich die Kläger insoweit auf das Urteil des Senats vom 13.03.1996 - 5 S 1743/95 - berufen, wonach in atypischen Sonderfällen Verkehrsgeräusche auch unterhalb der Lärmgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV zu schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. des § 41 BImSchG führen könnten, ist ihnen entgegenzuhalten, dass der Senat - im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1) - hieran schon im Urteil vom 28.01.2002 - 5 S 2328/99 - (BImSch-Rspr. § 41 Nr. 71) nicht mehr festgehalten hat, soweit keine Gesamtbelastung in Rede steht, die den Grad einer mit der Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung erreicht oder in die Substanz des Eigentums i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift. - VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05
Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine …
Anschließend beginnt mit der Neckarbrücke der Neubauabschnitt Wendlingen - Ulm, deren Teilabschnitt 2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg mit Beschluss vom 13.08.1999 bestandskräftig planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05
Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des …
2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg bereits am 13.08.1999 planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
Zum Begriff des vordringlichen Bedarfs im Sinne des Fernstraßenausbaugesetzes
In seinem Urteil vom 28.01.2002 (- 5 S 2328/99 -, juris) hat der Senat ausgeführt, dass er auf Grund der nach dem Urteil vom 13.03.1996 ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu neige, seine im Urteil vom 13.03.1996 geäußerte Rechtsauffassung jedenfalls insoweit aufzugeben, als danach Rechtsansprüche auf Schallschutz nach § 41 Abs. 1 BImSchG unabhängig von der in der 16. BImSchV konkretisierten Erheblichkeitsschwelle selbst bei (Gesamt-)Lärmbelastungen in Betracht kämen, die zu keiner mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung führen und nicht in die Substanz des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreifen. - VGH Hessen, 08.12.2004 - 3 TG 3386/04
Bebauungsplan; innerstädtisches Einkaufszentrum; Abwägung; Lärmschutz
Eine Ausnahme kommt - nur - in Betracht, wenn die Gesamtlärmbelastung den Grad einer mit der Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung erreicht oder in die Substanz des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 - 4 C 9.95 - in BVerwGE 101, 1 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2002 - 5 S 2328/99 - in DÖV 2002, 964 ff.; Hess. VGH…, Urteil vom 06.08.2002 - 2 A 828/01, 2 A 3013/01 - in ESVGH 52, S. 237 ff.), wobei das Bundesverwaltungsgericht eine Gesundheitsgefährdung noch nicht bei einer Lärmbelastung von 61 dB(A) tags und 53 dB(A) nachts angenommen hat. - OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit, …
Sie muss deshalb so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Untersuchung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1996, NVwZ 1997, 171, 172;… SächsOVG, Urt. v. 10. Oktober 2013 - 1 C 4/12 -, juris Rn. 24;… OVG M-V, Urt. v. 5. Juni 2012 - 3 K 36/11 -, juris Rn. 89;VGH BW, Urt. v. 28. Januar 2002, UPR 2002, 359). - OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
Netzergänzende Maßnahmen, gemeindliche Planungshoheit, Präklusion
Sie muss deshalb so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Untersuchung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1996, NVwZ 1997, 171, 172; VGHBW, Urt. v. 28. Januar 2002, UPR 2002, 359). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 12 A 2.10
Materielle Präklusion bei der Klage einer Gemeinde gegen einen …
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