Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Befangenheit von Ratsmitgliedern - Verlassen der Sitzung; zur Ausweisung eines Sondergebietes "betreute Seniorenwohnungen"
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 18 Abs. 5 GemO.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht: Ausweisung eines Sondergebiets "betreute Seniorenwohnungen" - Kommunalrecht: Begriff des Verlassens einer [Gemeinderats-] Sitzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zuordnung von Lageplan zu Satzungsbeschluss bei Ausfertigung eines Bebauungsplans
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verlassen einer Sitzung durch einen befangenen Gemeinderat bei Abrücken vom Sitzungstisch eines Gremiums um Stuhlesbreite und kein Begeben in einen vorhandene Zubehörbereich eines Sitzungsraums; Zulässigkeit einer Ausweisung eines Sondergebiets "betreute ...
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 232 (Ls.)
- NVwZ-RR 1995, 154
- VBlBW 1995, 193
- ZfBR 1995, 224
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.1973 - II 306/72
Befangene Räte dürfen im Zuhörerbereich des Sitzungssaals bleiben
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Mit der ausreichend erkennbaren räumlichen Trennung wird auch eine Einflußnahme durch physische Anwesenheit weitgehend ausgeschlossen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.07.1973 - II 306/72 -, ESVGH 24, 125). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90
Flächennutzungspläne
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Rn. 21 Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl. dazu grundlegend Urt. v. 10.08.1984 - 5 S 3119/83 -, NVwZ 1985, 206, ferner Urt. v. 08.05.1990 - 5 S 3064/88 -, NVwZ-RR 1991, 20 = VBlBW 1991, 19), die vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt wurde (vgl. Beschl. v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204), bedürfen gemeindliche Satzungen der Ausfertigung (vgl. für Gesetze und Rechtsverordnungen Art. 82 Abs. 1 GG sowie Art. 63 Abs. 1 u. 2 LV). - BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Insoweit wäre allerdings wohl nur von einer Teilnichtigkeit des Bebauungsplans auszugehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, DVBl. 1992, 37).
- BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Insbesondere sind die Antragsteller als Eigentümer innerhalb des Plangebiets gelegener Grundstücke antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; durch die Festsetzungen des Bebauungsplans werden Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.92 -, BVerwGE 91, 318 und Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, NVwZ 1993, 561). - VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Rn. 21 Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. dazu grundlegend Urt. v. 10.08.1984 - 5 S 3119/83 -, NVwZ 1985, 206, ferner Urt. v. 08.05.1990 - 5 S 3064/88 -, NVwZ-RR 1991, 20 = VBlBW 1991, 19), die vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt wurde (vgl. Beschl. v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204), bedürfen gemeindliche Satzungen der Ausfertigung (vgl. für Gesetze und Rechtsverordnungen Art. 82 Abs. 1 GG sowie Art. 63 Abs. 1 u. 2 LV). - BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92
Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Insbesondere sind die Antragsteller als Eigentümer innerhalb des Plangebiets gelegener Grundstücke antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; durch die Festsetzungen des Bebauungsplans werden Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.92 -, BVerwGE 91, 318 und Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, NVwZ 1993, 561). - BVerwG, 06.05.1993 - 4 N 2.92
Neuinkraftsetzung eines aus formellen Gründen für nichtig erklärten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Insbesondere sind die Antragsteller als Eigentümer innerhalb des Plangebiets gelegener Grundstücke antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; durch die Festsetzungen des Bebauungsplans werden Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.92 -, BVerwGE 91, 318 und Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, NVwZ 1993, 561). - VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83
Ausfertigung von Bebauungsplänen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Rn. 21 Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. dazu grundlegend Urt. v. 10.08.1984 - 5 S 3119/83 -, NVwZ 1985, 206, ferner Urt. v. 08.05.1990 - 5 S 3064/88 -, NVwZ-RR 1991, 20 = VBlBW 1991, 19), die vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt wurde (vgl. Beschl. v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204), bedürfen gemeindliche Satzungen der Ausfertigung (vgl. für Gesetze und Rechtsverordnungen Art. 82 Abs. 1 GG sowie Art. 63 Abs. 1 u. 2 LV). - VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Denn diese Vorschrift ist gemäß Art. 16 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes am 01.05.1993 in Kraft getreten; für die Abwägung ist gemäß § 214 Abs. 3 S. 1 BauGB die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bebauungsplan (hier: 04.05.1993) maßgebend (zur Relevanz der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vor dem 01.05.1993 vgl. Normenkontrollurteil d. Senats v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 -, NVwZ-RR 1993, 97). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.1994 - 5 S 317/93
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Nichtigkeit wegen Zusatzes in der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93
Rn. 25 a. In verfahrensrechtlicher Hinsicht - dies hätte allerdings einer Rüge der Antragsteller gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bedurft, um beachtlich zu sein - liegt ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB vor, weil die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs im Gemeindeboten vom 19.03.1993 einen Zusatz enthält (hier: Angabe des betroffenen Grundstücks/Gebäudes), der als Beschränkung der zugelassenen Beteiligung verstanden werden kann (vgl. Normenkontrollbeschluß des Senats vom 25.02.1994 - 5 S 317/93 -). - VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 5 S 3056/92
Zu den Anforderungen an die Ausfertigung gemeindlicher Gestaltungssatzung
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.2016 - 8 S 2442/14
Wie weit muss sich ein befangenes Ratsmitglied vom Sitzungstisch entfernen?
Zur Beachtung der Befangenheitsvorschriften genügt es daher, dass sich der befangene Gemeinderat bei einer Verhandlung in öffentlicher Sitzung in den Zuhörerraum begibt (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23.2.2001 a.a.O.; vom 1.10.1994 - 5 S 3142/93 -, VBlBW 1995, 193 ff.;… Beschluss v. 18.7.1973 a.a.O; Kuntze/Bronner/Katz, GemO für Bad.-Württ., Stand 2016, RdNr. 24 zu § 18).Das bloße "Abrücken um Stuhlesbreite" genügt dementsprechend jedenfalls dann nicht, wenn es - wie im vorliegenden Fall - einen vom Bereich des Gemeinderatskollegiums äußerlich eindeutig abgegrenzten Bereich gibt, auch wenn sich dieser in unmittelbarer Nähe befindet (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.1994 - 5 S 3142/93 - VBlBW 1995, 193).
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Beschluss des 5. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 11.10.1994 - 5 S 3142/93 - (VBlBW 1995, 193, 194 f.). - VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 5 S 2243/05
Normenkontrolle Umfahrungsstraße; Planausfertigung; Genehmigungserfordernis; …
Dabei genügt die Unterschrift des zuständigen Organs mit Datumsangabe den Anforderungen an die Form der Ausfertigung (vgl. Senatsbeschluss v. 11.10.1994 - 5 S 3142/93 - NVwZ-RR 1995, 154 = VBlBW 1995, 193).Erforderlich ist, dass die übrigen Bestandteile mit der (ausgefertigten) Satzung derart verknüpft sind, dass ihre Identifizierung ohne Weiteres möglich ist; dies kann bei einem in Bezug genommenen (Lage-)Plan etwa dadurch geschehen, dass im Satzungstext der Fertiger des Plans bezeichnet und das Datum der Fertigung angegeben werden (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.1994 - 5 S 3142/93 - NVwZ-RR 1995, 154 = VBlBW 1995, 193).
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 2132/17
Abwägungserheblichkeit der Erhaltung einer unverbauten Aussicht aufgrund …
Rn. 48 Nach der langjährigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofes genügt ein bloßes Abrücken des befangenen Gemeinderates vom Sitzungstisch aber dann nicht für ein rechtliches "Verlassen" der Sitzung i.S.v. § 18 Abs. 5 GemO , wenn es - wie im vorliegenden Fall - einen vom Bereich des Gemeinderatskollegiums äußerlich eindeutig abgegrenzten Zuschauerbereich gibt, in welchen sich der Gemeinderat hätte begeben können (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.12.2016 - 8 S 2442/14 - juris Rn. 46 ; Beschluss vom 11.10.1994 - 5 S 3142/93 - juris 18). - VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
Befangenheit eines Gemeinderates - Verlassen der Sitzung; Lärmschutzkonzept; …
Ist dem Gemeinderatskollegium allein der Bereich unmittelbar am Ratstisch vorbehalten geblieben und ist dieser Bereich auch nicht auf sonstige Weise vom Zuhörerbereich äußerlich eindeutig abgegrenzt, so genügt es, wenn sich der befangene Gemeinderat mit seinem Stuhl unter die Zuschauer zurückzieht und eine Durchgangsbreite zwischen sich und dem Gemeinderatsgremium schafft (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1994 - 5 S 3142/93 -, VBlBW 1995, 193 = BRS 56, Nr. 28 = NVwZ-RR 1995, 154).Zur Beachtung der Befangenheitsvorschriften genügt es daher, dass sich der befangene Gemeinderat bei einer Verhandlung in öffentlicher Sitzung in den Zuhörerraum begibt (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.10.1994 - 5 S 3142/93 -, VBlBW 1995, 193 ff.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 18.7.1973 - II 306/72 - a.a.O; Kuntze/Bronner/Katz, GemO für Bad.-Württ., RdNr. 24 zu § 18).
- VGH Bayern, 17.10.2017 - 15 N 17.574
Unwirksame Veränderungssperre für eine Bauleitplanung - Festsetzung eines …
Es ist nicht ersichtlich, dass sich unter dem Gesichtspunkt des Wohnens ein Wohngebiet speziell für die vorgenannte Bevölkerungsgruppe wesentlich von den Baugebieten nach §§ 2 - 7 BauNVO unterscheidet (für ein Sondergebiet "betreute Seniorenwohnungen" vgl. auch VGH BW, U.v. 11.10.1994 - 5 S 3142/93 - NVwZ-RR 1995, 154 = juris Rn. 26;… Decker in Jäde, BauGB/BauNVO, 8. Aufl. 2017, § 11 BauNVO Rn. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 1 C 10321/15
Befangenes Ratsmitglied auf für Verwaltungsmitarbeiter vorgesehenem Stuhl
Die räumliche Entfernung soll bereits den äußeren Eindruck vermeiden, dass alleine von der Anwesenheit des ausgeschlossenen Ratsmitgliedes eine Beeinflussung der Entscheidungsträger ausgeht (vgl. etwa OVG RP, Urteile vom 26. Oktober 2010 - 8 C 10150/10.OVG - und vom 3. November 1981 - 10 C 10/81 -, VGH BW, Beschluss vom 11. Oktober 1994 - 5 S 3142/93 -, alle in juris, sowie Schaaf/Oster in Praxis der Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz, § 22 GemO Anm. 5.1.).Rn. 38 Demgegenüber reicht der hier erfolgte Ortswechsel unmittelbar hinter die Stirnseite des Sitzungstisches - ebenso wie dies grundsätzlich bei einem bloßen Abrücken des Stuhles vom Sitzungstisch der Fall ist (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 3. November 1981, und VGH BW, Beschluss vom 11. Oktober 1994, a. a. O.) - bereits unter dem Gesichtspunkt einer möglichst weitgehenden Verhinderung tatsächlicher Einflussnahme nicht aus.
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10
Bebauungsplan für Mainzer Stadion "Coface-Arena" überwiegend rechtmäßig - …
Die räumliche Entfernung soll bereits den äußeren Eindruck vermeiden, dass allein von der Anwesenheit des ausgeschlossenen Ratsmitgliedes eine Beeinflussung der Entscheidungsträger ausgeht (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 3. November 1981, NVwZ 1982, 204; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 1994 , NVwZ-RR 1995, 154 und juris, Rn. 17; Gabler u.a., Praxis der Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz, § 22 GemO Anm. 5.1.). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
Baurecht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleich; Eingriff; …
Diese Form der Entfernung vom Beratungstisch stellt nicht lediglich ein Abrücken des Stuhles (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1982, 204 und VGH Baden-Württemberg, BRS 56 Nr. 28) dar, sondern signalisiert auch dann eine unzweideutige Distanzierung von der Mitwirkung, wenn die separat aufgestellten Tische - wie hier - wegen geringer Fläche des Beratungsraumes nur wenig mehr als einen Meter vom Beratungstisch entfernt gestanden haben mögen. - OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15
Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die …
Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch das Festsetzen eines Sondergebietes für "betreute Seniorenwohnungen" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 1994 - 5 S 3142/93 -, juris, Rn. 26) bzw. eines Sondergebiets "Altenwohnen" (Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 30. August 2001 - 1 MN 2456/01 -, juris Rn. 10) für unzulässig gehalten worden. - VG Hamburg, 25.04.2013 - 7 K 2974/09
Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen
- OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; …
- VG Freiburg, 15.10.2020 - 4 K 1251/20
Ausfertigung eines Bebauungsplans
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