Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 15 Abs 2 AGG, § 22 AGG, Art 140 GG, § 154 Abs 2 Nr 4 SGB 9 2018, § 165 S 3 SGB 9 2018
Bewerbungsverfahren - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Evangelische Kirche - öffentlicher Arbeitgeber - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung - Bewerbungsverfahren - Evangelische Kirche - öffentlicher Arbeitgeber
- arbeitsrecht-hessen.de
Kirchen müssen behinderte Stellenbewerber nicht einladen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benachteiligung; Entschädigung; Schwerbehinderung; Vorstellungsgespräch; Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Evangelische Kirche
- rechtsportal.de
Benachteiligung; Entschädigung; Schwerbehinderung; Vorstellungsgespräch; Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Evangelische Kirche
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot der ev. Kirche bei Nichtberücksichtigung eines schwerbehinderten Bewerbers
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.11.2021 - 10 Ca 3388/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22
- BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22
- BVerfG, 19.07.2024 - 1 BvR 938/24
Papierfundstellen
- NZA 2022, 1477
- NZA-RR 2022, 575
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18
Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv. …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22
Darauf, ob Arbeitgeber ggf. nach anderen Regelungen öffentliche Arbeitgeber sind oder als solche gelten, kommt es demnach nicht an (vgl. BAG 16.05.2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 35, zur Vorgängerregelung in § 71 Abs. 3 SGB IX aF).Sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigte bzw. Bewerber müssen ohne Schwierigkeiten erkennen können, ob den Arbeitgeber die besonderen Pflichten eines öffentlichen Arbeitgebers nach § 165 Satz 3 SGB IX treffen (vgl. BAG 16.05.2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 41, zu § 82 Satz 2 SGB IX aF).
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas
- BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20
Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22
Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet der Verstoß des öffentlichen Arbeitgebers gegen die in § 165 Satz 3 SGB IX geregelte Pflicht, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung (vgl. BAG 01.07.2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 19-21 mwN). - BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22
Infolge dieser öffentlichen Rechtsstellung und öffentlichen Wirksamkeit der Kirchen, die sie aus ihrem besonderen Auftrag herleiten und durch die sie sich von anderen gesellschaftlichen Gebilden unterscheiden, ist die kirchliche Gewalt keine staatliche Gewalt (vgl. BAG 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 47 ff mwN). - BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 19.12
Zugang zu staatlichen Gerichten; Kirchenbeamtenverhältnis; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22
Sie nehmen keine Staatsaufgaben wahr, sind nicht in die Staatsorganisation eingebunden und unterliegen keiner staatlichen Aufsicht (…vgl. BVerfG 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 - Rn. 75 ff mwN; BVerwG 27.02.2014 - 2 C 19.12 - Rn. 11 mwN).
- BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22
Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche - öffentlicher …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2022 - 5 Sa 10/22 - wird zurückgewiesen. - ArbG Bonn, 16.03.2023 - 1 Ca 1496/22 Darauf ob Arbeitgeber ggf. nach anderen Regelungen oder Grundsätzen öffentliche Arbeitgeber sind oder als solche gelten, kommt es nicht an (BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 27. Juli 2022 - 5 Sa 10/22 -juris).
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigte bzw. Bewerber müssen ohne Schwierigkeiten erkennen können, ob den Arbeitgeber die besonderen Pflichten eines öffentlichen Arbeitgebers nach § 165 Satz 3 SGB IX treffen (vgl. BAG 16.05.2019 - 8 AZR 315/18 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 27. Juli 2022 - 5 Sa 10/22 - juris).
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