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Weitere Entscheidung unten: ArbG Köln, 12.01.2012

Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27810
LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12 (https://dejure.org/2012,27810)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.08.2012 - 5 Sa 252/12 (https://dejure.org/2012,27810)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12 (https://dejure.org/2012,27810)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitspausen - wirksame Anordnung durch Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG § 4; BGB § 615; BGB §§ 293 ff.; GewO § 106
    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der Pausenanordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 10.10.2012)

    Dauer der Arbeitspausen genau festlegen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Trotz Arbeitsfrei muss der Chef zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 24.10.2012)

    Trotz Arbeitsfrei muss der Chef zahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers; Begriff der Pause; Darlegungslast und Beweislast für die Wirksamkeit der Pausenanordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (23)

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Rn. 62 aaa) Ruhepausen iSv. § 4 ArbZG sind nicht vergütungspflichtig (vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 31; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - NZA 2003, 1212)..

    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - NZA 2010, 505; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - AP § 2 ArbZG Nr. 4; 17. Juli 2008 - 6 AZR 602/07 - AP § 4 BMT-G-O Nr. 1; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - NZA 2003, 1212)..

    Das BAG hält es für unverzichtbar, aber wohl auch für ausreichend, dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - AP § 2 ArbZG Nr. 4; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - NZA 2003, 1212;… ebenso Schliemann, ArbZG, § 4 Rn. 19).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Rn. 81 Eine Weisung des Arbeitgebers entspricht billigem Ermessen iSv. § 106 GewO, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - NZA 2012, 265; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 18; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - BAGE 118, 22).

    Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie ggf. soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - NZA 2012, 265; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 18; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 64; 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - BAGE 63, 267).

    Rn. 84 Dagegen hat der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für ein Leistungsunvermögen des Arbeitnehmers iSv. § 297 BGB und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 106 GewO einschließlich der Wahrung billigen Ermessens (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 18; 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP § 615 BGB Nr. 106;… ErfK/Preis, 12. Aufl., § 106 GewO Rn. 7 und § 615 BGB Rn. 109)..

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Denn der Arbeitgeber erklärt durch die Festlegung der Schichten einschließlich der Pausen, dass er die Arbeit zu anderen Zeiten nicht annehmen wird (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 31).

    Rn. 59 Zu berücksichtigen ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug geraten kann, wenn der Arbeitnehmer aus Rechtsgründen nicht leistungsfähig ist (vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 31).

    Rn. 62 aaa) Ruhepausen iSv. § 4 ArbZG sind nicht vergütungspflichtig (vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 31; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - NZA 2003, 1212)..

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09

    Bereitschaftsdienst und Ruhepausen

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - NZA 2010, 505; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - AP § 2 ArbZG Nr. 4; 17. Juli 2008 - 6 AZR 602/07 - AP § 4 BMT-G-O Nr. 1; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - NZA 2003, 1212)..

    Die in § 4 ArbZG geregelten Ruhepausen stellen lediglich das Mindestmaß dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht, kraft seines Weisungsrechts längere Pausen vorzusehen (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - NZA 2010, 505)..

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Rn. 81 Eine Weisung des Arbeitgebers entspricht billigem Ermessen iSv. § 106 GewO, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - NZA 2012, 265; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 18; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - BAGE 118, 22).

    Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie ggf. soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - NZA 2012, 265; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 18; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 64; 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - BAGE 63, 267).

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - NZA 2010, 505; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - AP § 2 ArbZG Nr. 4; 17. Juli 2008 - 6 AZR 602/07 - AP § 4 BMT-G-O Nr. 1; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - NZA 2003, 1212)..

    Das BAG hält es für unverzichtbar, aber wohl auch für ausreichend, dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - AP § 2 ArbZG Nr. 4; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - NZA 2003, 1212;… ebenso Schliemann, ArbZG, § 4 Rn. 19).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Da die konkret zu leistende Arbeit in der Regel vom Arbeitgeber durch Weisungen zu bestimmen ist (§ 106 GewO), genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, er habe sich zur rechten Zeit am rechten Ort bereitgehalten, um Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers zu befolgen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - DB 2012, 1752; 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - juris)..
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie ggf. soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - NZA 2012, 265; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 18; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 64; 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - BAGE 63, 267).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Sachdienlichkeit liegt vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung der Klageerweiterung ein neuer Prozess vermieden wird (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - BAGE 119, 238)..
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
    Da die konkret zu leistende Arbeit in der Regel vom Arbeitgeber durch Weisungen zu bestimmen ist (§ 106 GewO), genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, er habe sich zur rechten Zeit am rechten Ort bereitgehalten, um Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers zu befolgen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - DB 2012, 1752; 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - juris)..
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung - …

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 602/07

    Vergütung von Pausen- und Wendezeiten im öffentlichen Nahverkehr

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 250/92

    Annahmeverzug - Arbeitsangebot

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - …

  • BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86

    Ruhegeld - Einschränkung - Rückwirkung - Frühere Arbeitnehmer - …

  • LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07

    Tarifvertrag

  • LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08

    Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit

  • LAG Köln, 16.05.2012 - 3 Sa 49/12
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2012 - 5 Sa 252/12 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2012 - 5 Sa 252/12 - im Kostenausspruch und in seinen Ziffern I.2.

  • LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12

    Abgrenzung zwischen vergütungspflichtigen Arbeitsunterbrechungen und unbezahlten …

    Nach der Rechtsprechung des BAG reicht es hierfür aus, dass die Pause im Vorhinein, also vor ihrem Beginn festgelegt worden sein muss, und dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG vom 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG vom 29.10.2002, NZA 2003, 1212; LAG Köln vom 03.08.2012, 5 Sa 252/12;… Schliemann, ArbZG, § 4 Rn. 19).

    Rn. 72 e. Da die BV-neu keine Aussage zum Beginn ihrer Geltungsdauer trifft, ist davon auszugehen, dass sie am Tag nach dem Abschluss des Einigungsstellenverfahrens, also am 01.02.2011, in Kraft treten sollte (LAG Köln vom 03.08.2012, 5 Sa 252/12).

    Diese in § 9 Abs. 2 BV-neu enthaltene Regelung wäre überflüssig, wenn es sich bei den in § 9 Abs. 1 BV-neu erwähnten gesetzlichen Ruhepausen nicht lediglich um die gesetzlichen Mindestruhezeiten nach§ 4 Satz 1 ArbZG handeln würde (ebenso LAG Köln vom 24.08.2012,4 Sa 1183/11; LAG Köln vom 03.08.2012, 5 Sa 252/12).

  • LAG Köln, 27.11.2013 - 5 Sa 376/13

    Zuweisung von Pausen

    Das BAG hält es für unverzichtbar, aber wohl auch für ausreichend, dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - AP § 2 ArbZG Nr. 4; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - NZA 2003, 1212; ebenso LAG Köln 3. August 2012 - 5 Sa 252/12 - LAGE § 4 ArbZG Nr. 3;… Schliemann, ArbZG, § 4 Rn. 19). Zur Begründung verweist das BAG darauf, dass eine Arbeitsunterbrechung, bei deren Beginn der Arbeitnehmer nicht weiß, wie lange sie dauern wird, keine Pause ist, weil er sich dann durchgehend zur Arbeit bereit halten müsste.
  • LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11

    Bezahlung von Zeiten der Arbeitsunterbrechung

    Nach der Rechtsprechung des BAG reicht es hierfür aus, dass die Pause im Vorhinein, also vor ihrem Beginn, festgelegt worden sein muss, und dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG v. 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG v. 29.10.2002, NZA 2003, 1212; LAG Köln v. 03.08.2012, 5 Sa 252/12;… Schliemann ArbZG, § 4 Rn. 19).

    Da die BV-neu keine Aussage zum Beginn ihrer Geltungsdauer trifft, ist davon auszugehen, dass sie am Tag nach dem Abschluss des damaligen Einigungsstellenverfahrens, also am 01.02.2011, in Kraft treten sollte (LAG Köln v. 03.08.2012, 5 Sa 252/12) und somit in dem hier in Rede stehenden Anspruchszeitraum zu beachten war.

    Diese in § 9 Abs. 2 BV-neu enthaltene Regelung wäre überflüssig, wenn es sich bei den in § 9 Abs. 1 BV-neu erwähnten gesetzlichen Ruhepausen nicht lediglich um die gesetzlichen Mindestruhezeiten nach § 4 S. 1 ArbZG handeln würde (ebenso LAG Köln v. 24.08.2012, 4 Sa 1183/11; LAG Köln v. 03.08.2012, 5 Sa 252/12).

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Rn. 158 Zudem beschränkt § 9 Abs. 1 der Betriebsvereinbarung die zeitliche Dauer der "gesetzlichen" Ruhepausen auf maximal 30 Minuten bei einer Arbeitszeitdauer von sechs bis neun Stunden und auf 45 Minuten bei einer darüber hinausgehenden Arbeitszeitdauer (vgl. LAG Köln, Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 78).

    Es wäre dann Sache des Arbeitnehmers vorzutragen, warum - z. B. auf Grund nach außen nicht offensichtlicher individueller Sonderinteressen - im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat (so auch LAG Köln…, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 64; Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 86).

  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 271/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Rn. 147 Zudem beschränkt § 9 Abs. 1 der Betriebsvereinbarung die zeitliche Dauer der "gesetzlichen" Ruhepausen auf maximal 30 Minuten bei einer Arbeitszeitdauer von sechs bis neun Stunden und auf 45 Minuten bei einer darüber hinausgehenden Arbeitszeitdauer (vgl. LAG Köln, Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 78).

    Es wäre dann Sache des Arbeitnehmers vorzutragen, warum - z. B. auf Grund nach außen nicht offensichtlicher individueller Sonderinteressen - im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat (so auch LAG Köln…, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 64; Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 86).

  • LAG Köln, 26.10.2012 - 10 Sa 539/12

    Arbeitsentgelt bei Arbeitszeitunterbrechungen ("Break-Stunden"); Zuschläge für …

    Es ist dem Erholungszweck der Ruhepause abträglich, wenn der Mitarbeiter nicht bereits bei Schichtbeginn erkennen kann, jedenfalls in welchem zeitlichen Rahmen er eine Ruhepause erhalten werde, da er sich hinsichtlich Arbeitseinteilung- und Rhythmus hierauf nicht einstellen kann (anders LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - 5 Sa 252/12).

    § 9 Abs. 2 der Betriebsvereinbarung enthält lediglich eine Ausnahmebestimmung zu der Dauer der Pause, trifft aber keine abweichende Regelung zu der Frage der Mitteilung der Lage der Pause (vgl. hierzu LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - 5 Sa 252/12).

  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 270/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Rn. 136 Zudem beschränkt § 9 Abs. 1 der Betriebsvereinbarung die zeitliche Dauer der "gesetzlichen" Ruhepausen auf maximal 30 Minuten bei einer Arbeitszeitdauer von sechs bis neun Stunden und auf 45 Minuten bei einer darüber hinausgehenden Arbeitszeitdauer (vgl. LAG Köln, Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 78).

    Es wäre dann Sache des Arbeitnehmers vorzutragen, warum - z. B. auf Grund nach außen nicht offensichtlicher individueller Sonderinteressen - im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat (so auch LAG Köln…, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 64; Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 86).

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 909/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Rn. 147 Zudem beschränkt § 9 Abs. 1 der Betriebsvereinbarung die zeitliche Dauer der "gesetzlichen" Ruhepausen auf maximal 30 Minuten bei einer Arbeitszeitdauer von sechs bis neun Stunden und auf 45 Minuten bei einer darüber hinausgehenden Arbeitszeitdauer (vgl. LAG Köln, Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 78).

    Es wäre dann Sache des Arbeitnehmers vorzutragen, warum - z. B. auf Grund nach außen nicht offensichtlicher individueller Sonderinteressen - im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat (so auch LAG Köln…, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 64; Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 86).

  • ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11

    Vergütung von Lohndifferenzen und so genannter "Breakstunden" nebst Zuschlägen …

    In dem Antritt der Schicht ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zu sehen, ihn für die Dauer der Schicht zu beschäftigen, es sei denn, es liegt eine wirksame Anordnung zur Arbeitszeitunterbrechung vor oder der Arbeitnehmer ist aus Rechtsgründen (Ruhepause von 30 Minuten nach einer siebenstündigen Schicht gemäß § 4 ArbZG) nicht leistungsfähig im Sinne des § 297 BGB (LAG Köln 03.08.2012 - 5 Sa 252/12 - zitiert nach juris).
  • ArbG Köln, 04.10.2012 - 12 Ca 2484/12
  • LAG Köln, 19.12.2013 - 13 Sa 411/13

    Pausen und Mitbestimmung

  • LAG Köln, 17.04.2014 - 9 Sa 887/13

    Streit über Differenzvergütungsansprüche

  • LAG Köln, 28.01.2014 - 12 Sa 679/13

    Änderungs-Nichtverlängerungsmitteilung im Bühnenschiedsgerichtsverfahren

  • LAG Köln, 14.06.2013 - 10 Sa 43/13

    Vergütung von Breaks - Pausen und Anordnung des Arbeitgebers - Darlegungslast für …

  • LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
  • LAG Köln, 14.06.2013 - 10 Sa 900/12

    Vergütung von Breaks - Pausen und Anordnung des Arbeitgebers - Darlegungslast für …

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 534/13

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

  • ArbG Köln, 29.11.2017 - 3 Ca 2685/17
  • LAG Köln, 22.03.2013 - 9 Sa 897/12

    Vergütungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich angeordneter Unterbrechungen der …

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Rechtsprechung
   ArbG Köln, 12.01.2012 - 5 Sa 252/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92769
ArbG Köln, 12.01.2012 - 5 Sa 252/12 (https://dejure.org/2012,92769)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12.01.2012 - 5 Sa 252/12 (https://dejure.org/2012,92769)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 5 Sa 252/12 (https://dejure.org/2012,92769)
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