Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 9 Nr 2 Halbs 2 AÜG, § 9 Nr 2 Halbs 3 AÜG, § 10 Abs 4 S 1 AÜG, § 9 Nr 2 Halbs 1 AÜG, § 10 Abs 4 S 2 AÜG
Equal-Pay - unwirksame CGZP/AMP-Tarifverträge - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - LAG Schleswig-Holstein
CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch, Bezugnahmeklausel, Öffnungsklausel, Tarifvertrag, rechtswirksamer, Prozessvergleich, Auslegung, zweistufige Ausschlussfrist, AGB-Inhaltskontrolle, Transparenzgebot, Blue-pencil-Test, Beginn, Verfallfrist, ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfall von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers aufgrund arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel bei fehlender Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit; unwirksame Bezugnahme auf abweichenden Tarifvertrag bei fehlender Tariffähigkeit; Beginn ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfall von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers aufgrund arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel bei fehlender Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit; unwirksame Bezugnahme auf abweichenden Tarifvertrag bei fehlender Tariffähigkeit; Beginn ...
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 27.10.2011 - 2 Ca 2001c/10
- LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
- BAG, 12.12.2013 - 5 AZR 1015/12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (32)
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Eine wirksame arbeitsvertragliche Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche und nicht erst mit der Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - über die fehlende Tariffähigkeit der CGZP.Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - und der nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.05.2012 - 1 ABN 27/12 - in Rechtskraft erwachsenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11 u. a. - steht jedoch fest, dass die CGZP im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11.12.2002, 05.12.2005 sowie 08.10.2009 weder als Gewerkschaft nach § 2 Abs. 1 TVG noch als Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG tariffähig war bzw. ist (BAG, Beschl. v. 23.05.2012 - 1 AZB 67/11 - BAG Beschl. v. 23.05.2012 - 1 AZB 58/11 - BAG, Beschl. v. 24.07.2012 - 1 AZB 47/11 -, jeweils zit. n. Juris).
Die einzelvertragliche Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche und nicht erst mit Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - (… LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2012 - 1 Sa 495/11 - LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - LAG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 - 11 Sa 852 - LAG Nürnberg Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 - LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 - a.A.: LAG Berlin, Urt. v. 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, alle zit, n. Juris).
Rn. 78 bb) Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -.
Rn. 79 (1) Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, sein Anspruch sei erst mit Verkündung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.10.2010 - 1 ABR 19/10 - im Sinne der Ausschlussfrist entstanden bzw. fällig geworden, weil er erst infolge dieses Beschlusses von dem Bestehen seines Equal-Pay-Anspruchs Kenntnis erlangt habe (…BAG, Urt. v. 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 -, AP Nr. 53 zu § 242 BGB 'Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung').
Der Kläger war bereits vor dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - in der Lage, den Equal-Pay-Anspruch auf der gesetzlichen Grundlage des § 10 Abs. 4 Satz 1 bzw. 4 AÜG betragsmäßig genau zu ermitteln und geltend zu machen.
Denn er hat bereits nahezu anderthalb Jahre vor der besagten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - mit Anspruchsschreiben vom 15.07.2009 unter Berufung auf den branchenüblichen Lohn seine Differenzlohnansprüche gegenüber der Beklagten geltend gemacht.
- BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07
Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Vielmehr entspricht es einer weit verbreiteten Übung, in einem Arbeitsverhältnis einzelvertragliche Ausschlussfristen zu vereinbaren (vgl. BAG, Urt. v. 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 -, AP Nr. 10 zu § 305 BGB).Sie benachteiligt den Arbeitnehmer als Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen (…BAG, Urt. v. 25.05.2005 - 5 AZR 572/94 -, AP Nr. 1 zu § 310 BGB; BAG, Urt. v. 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 -, AP Nr. 10 zu § 305 BGB).
Rn. 65 § 12 Abs. 3 des Arbeitsvertrages benachteiligt den Kläger gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zwar unangemessen, weil die dreimonatige Mindestfrist für die gerichtliche Geltendmachung unterschritten wurde (BAG, Urt. v. 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 -, AP Nr. 10 zu § 305 BGB), indessen können zweistufige Ausschlussfristen geteilt werden.
Maßgeblich ist, ob sie mehrere sachliche Regelungen enthält (BAG, Urt. v. 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 -, AP Nr. 10 zu § 305 BGB;… BAG, Urt. v. 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 -, AP Nr. 16 zu § 307 BGB) und der unzulässige Teil sprachlich eindeutig abtrennbar ist H. Gegenstand der Inhaltskontrolle sind dann für sich jeweils verschiedene, nur formal verbundene AGB-Bestimmungen.
- LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11
Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem equal pay-Gebot; Verletzung des …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Rn. 63 Zwar haben die Parteien ihr Arbeitsverhältnis in § 1 Abs. 4 des Arbeitsvertrages den tariflichen Bedingungen der CGZP/AMP-Tarifverträge unterstellt, welches sich grundsätzlich auch auf die Geltung der tariflichen Ausschlussfristen des CGZP/AMP-Manteltarifvertrages bezieht; indessen haben die Parteien in § 1 Abs. 5 Satz 3 des Arbeitsvertrages ausdrücklich klargestellt, dass im Falle sich widersprechender Regelungen die arbeitsvertragliche Regelung dann gilt, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger ist H. Hieraus ergibt sich eindeutig und unmissverständlich, dass vorliegend die dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussfrist gemäß § 12 Abs. 1 des Arbeitsvertrages gilt und nicht die zweimonatige tarifliche Ausschlussfrist gemäß Ziff. 19.2 CGZP/AMP-Manteltarifvertrages (…Sächsisches LAG, Urt. v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 -, zit. n. Juris;… LAG Nürnberg, Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 -, zit. n. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 -, zit. n. Juris;… a.A.: Sächsisches LAG, Urt. v. 23.05.2012 - 2 Sa 615/11 -, wobei dort eine dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussklausel im Verhältnis zur ebenfalls dreimonatigen tariflichen Ausschlussfrist der Ziff. 19.2 des mehrgliedrigen CGZP u. a./AMP-Manteltarifvertrages der Inhaltskontrolle unterlag).Die einzelvertragliche Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche und nicht erst mit Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - ( LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2012 - 1 Sa 495/11 - LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - LAG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 - 11 Sa 852 - LAG Nürnberg Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 - LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 - a.A.: LAG Berlin, Urt. v. 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, alle zit, n. Juris).
Dieser Rechtsgedanke ist hier dahingehend zu übertragen, dass der Anspruch erst dann fällig im Sinne der Ausschlussfristen ist, wenn der Gläubiger nach der Vertrags- und Gesetzeslage sowie unter Berücksichtigung des Kenntnisstands des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte den Anspruch für möglich halten muss und ihn zudem annähernd beziffern kann (…vgl. BAG, Urt. v. 01.03.2006 - 5 AZR 511/05 -, AP Nr. 10 zu § 307 BGB;… BAG, Urt. v. 09.02.2005 - 5 AZR 175/04 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB 'Lohnrückzahlung'; LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 -, zit. n. Juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2012 - 1 Sa 495/11
Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Sie ist weder überraschend, noch intransparent, noch benachteiligt sie den Kläger unangemessen ( LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2012 - 1 Sa 495/11 -, zit. n. Juris).Dies gilt auch dann, wenn auf das Arbeitsverhältnis kraft einzelvertraglicher Bezugnahmeklausel ein Tarifvertrag Anwendung findet ( LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2012 - 1 Sa 495/11 -, zit. n. Juris).
Die einzelvertragliche Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche und nicht erst mit Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - ( LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2012 - 1 Sa 495/11 - LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - LAG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 - 11 Sa 852 - LAG Nürnberg Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 - LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 - a.A.: LAG Berlin, Urt. v. 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, alle zit, n. Juris).
- BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05
Ausschlussfristen - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Dieser Rechtsgedanke ist hier dahingehend zu übertragen, dass der Anspruch erst dann fällig im Sinne der Ausschlussfristen ist, wenn der Gläubiger nach der Vertrags- und Gesetzeslage sowie unter Berücksichtigung des Kenntnisstands des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte den Anspruch für möglich halten muss und ihn zudem annähernd beziffern kann (vgl. BAG, Urt. v. 01.03.2006 - 5 AZR 511/05 -, AP Nr. 10 zu § 307 BGB;… BAG, Urt. v. 09.02.2005 - 5 AZR 175/04 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB 'Lohnrückzahlung';… LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 -, zit. n. Juris).Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt (BAG, Urt. v. 01.03.2006 - 5 AZR 511/05 -, AP Nr. 10 zu § 307 BGB).
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Rn. 79 (1) Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, sein Anspruch sei erst mit Verkündung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.10.2010 - 1 ABR 19/10 - im Sinne der Ausschlussfrist entstanden bzw. fällig geworden, weil er erst infolge dieses Beschlusses von dem Bestehen seines Equal-Pay-Anspruchs Kenntnis erlangt habe (BAG, Urt. v. 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 -, AP Nr. 53 zu § 242 BGB 'Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung').Der Lauf der Verfallfrist für die Zahlungsansprüche ist dann solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden kann (BAG, Urt. v. 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 -,a.a.O.;… BAG, Urt. v. 16.11.1989 - 6 AZR 168/89 -, AP Nr. 3 zu § 11 BAT).
- BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92
Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Mit der Zuleitung einer vorbehaltlosen Lohnabrechnung ist dieser Zweck der Ausschlussfrist erreicht, ohne dass es einer weiteren Geltendmachung bedarf (BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 -, AP Nr. 124 zu § 4 TVG 'Ausschlussfristen').Die Obliegenheit zur Geltendmachung lebt dann nicht wieder auf, wenn der Arbeitgeber die Forderung später bestreitet (BAG, Urt. v. 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - a.a.O.).
- LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11
Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Rn. 63 Zwar haben die Parteien ihr Arbeitsverhältnis in § 1 Abs. 4 des Arbeitsvertrages den tariflichen Bedingungen der CGZP/AMP-Tarifverträge unterstellt, welches sich grundsätzlich auch auf die Geltung der tariflichen Ausschlussfristen des CGZP/AMP-Manteltarifvertrages bezieht; indessen haben die Parteien in § 1 Abs. 5 Satz 3 des Arbeitsvertrages ausdrücklich klargestellt, dass im Falle sich widersprechender Regelungen die arbeitsvertragliche Regelung dann gilt, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger ist H. Hieraus ergibt sich eindeutig und unmissverständlich, dass vorliegend die dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussfrist gemäß § 12 Abs. 1 des Arbeitsvertrages gilt und nicht die zweimonatige tarifliche Ausschlussfrist gemäß Ziff. 19.2 CGZP/AMP-Manteltarifvertrages (Sächsisches LAG, Urt. v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 -, zit. n. Juris;… LAG Nürnberg, Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 -, zit. n. Juris;… LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 -, zit. n. Juris;… a.A.: Sächsisches LAG, Urt. v. 23.05.2012 - 2 Sa 615/11 -, wobei dort eine dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussklausel im Verhältnis zur ebenfalls dreimonatigen tariflichen Ausschlussfrist der Ziff. 19.2 des mehrgliedrigen CGZP u. a./AMP-Manteltarifvertrages der Inhaltskontrolle unterlag).Hierbei handelt es sich nicht um die Unkenntnis anspruchsbegründender Tatsachen, sondern allenfalls um einen unbeachtlichen Rechtsirrtum (…LAG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 - 11 Sa 852/11, zit n. Juris; Sächsisches LAG, Urt. v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 -, zit. n. Juris).
- LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Equal-pay - Beginn einer vereinbarten Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Rn. 63 Zwar haben die Parteien ihr Arbeitsverhältnis in § 1 Abs. 4 des Arbeitsvertrages den tariflichen Bedingungen der CGZP/AMP-Tarifverträge unterstellt, welches sich grundsätzlich auch auf die Geltung der tariflichen Ausschlussfristen des CGZP/AMP-Manteltarifvertrages bezieht; indessen haben die Parteien in § 1 Abs. 5 Satz 3 des Arbeitsvertrages ausdrücklich klargestellt, dass im Falle sich widersprechender Regelungen die arbeitsvertragliche Regelung dann gilt, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger ist H. Hieraus ergibt sich eindeutig und unmissverständlich, dass vorliegend die dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussfrist gemäß § 12 Abs. 1 des Arbeitsvertrages gilt und nicht die zweimonatige tarifliche Ausschlussfrist gemäß Ziff. 19.2 CGZP/AMP-Manteltarifvertrages (…Sächsisches LAG, Urt. v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 -, zit. n. Juris; LAG Nürnberg, Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 -, zit. n. Juris;… LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 -, zit. n. Juris;… a.A.: Sächsisches LAG, Urt. v. 23.05.2012 - 2 Sa 615/11 -, wobei dort eine dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussklausel im Verhältnis zur ebenfalls dreimonatigen tariflichen Ausschlussfrist der Ziff. 19.2 des mehrgliedrigen CGZP u. a./AMP-Manteltarifvertrages der Inhaltskontrolle unterlag).Die einzelvertragliche Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche und nicht erst mit Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - ( LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2012 - 1 Sa 495/11 - LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - LAG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 - 11 Sa 852 - LAG Nürnberg Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 - LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 - a.A.: LAG Berlin, Urt. v. 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, alle zit, n. Juris).
- BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08
Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
Bei der Auslegung sind mithin alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (vgl. nur BAG, Urt. v. 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 -, AP Nr. 7 zu § 106 GewO). - BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
- BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
- BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines …
- BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP
- BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
Tariffähigkeit der CGZP - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für …
- BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung
- BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich
- BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05
Ausschlussfrist
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Wirksamkeit von Tarifverträgen der …
- BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12
Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung
- BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11
Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung
- LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11
"Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche …
- BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
Nutzungsentgelt: Tätigkeit als Zweitobduzent - Verfallfrist
- LAG Sachsen, 23.05.2012 - 2 Sa 615/11
- LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 5 Sa 248/12
Vergütungsansprüche, Eingruppierung, BAT, TV-UKN, Überleitung, Entgeltgruppe, …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2012 - 15 Sa 228/12
Tarifvertragsrecht; Vertrauensschutz in die Tariffähigkeit
- BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 572/94
- LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06
Leiharbeitnehmer; Fahrtkostenerstattung; Fahrzeitvergütung
- LAG Köln, 16.01.2013 - 3 Sa 744/12
Arbeitsentgelt; Anspruch auf equal pay; Verjährung; Arbeitsvertragliche …
Zum Teil wird angenommen, die Ausschlussfrist beginne in jedem Fall mit der Fälligkeit des Anspruchs, die jeweils monatlich mit der jeweiligen Entgeltfälligkeit eintrete (z.B. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.10.2012 - 5 Sa 499/11; LAG Hamm, Urteil vom 22.08.2012 - 3 Sa 1852/11; LAG Nürnberg, Urteil vom 18.05.2012 - 3 Sa 221/12). - LAG Köln, 19.12.2012 - 13 Sa 673/12
Equal-pay; CGZPO/AMP-TVe; Ausschlussfristen
Rechtsfolge des Abschlusses eines Tarifvertrages durch eine Vereinigung ohne Tariffähigkeit ist die Unwirksamkeit und damit Nichtigkeit des entsprechenden Tarifvertrages (LAG Schleswig-Holstein 11.10.2012 - 5 Sa 499/11 m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2012 - 8 Sa 84/12
Wirksamkeit von Schriftform- und Ausschlussklausen im Arbeitsvertrag
Dabei bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Ansprüche jeweils bereits zum vertraglich vereinbarten Auszahlungszeitpunkt (20. des Folgemonats) fällig im Sinne der Ausschlussfristenregelung geworden sind (so LAG Schleswig-Holstein v. 11.10.2012 - 5 Sa 499/11 -, zitiert nach juris) oder ob dies erst ab Bekanntgabe der die Tariffähigkeit der CGZP verneinenden Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) der Fall war. - ArbG Gießen, 24.06.2022 - 3 Ca 255/21 Dies gilt indessen dann nicht, wenn die Parteien neben dem Kündigungsrechtsstreit auch noch über die Höhe der vertraglich oder tarifvertraglich geschuldeten Vergütung streiten (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 Sa 499/11 -, Rn. 93 - 94, juris).
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