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Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 13.09.2007

Rechtsprechung
   LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14453
LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07 (https://dejure.org/2007,14453)
LAG München, Entscheidung vom 28.08.2007 - 5 Sa 735/07 (https://dejure.org/2007,14453)
LAG München, Entscheidung vom 28. August 2007 - 5 Sa 735/07 (https://dejure.org/2007,14453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    TVG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf des Streikaufrufs und Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen bei rechtwidrigem Streik gegen konzernabhängiges Unternehmen zum Abschluss eines Tarifvertrages mit herrschendem Unternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Streikaufrufs im Wege der Einstweiligen Verfügung; Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung eines rechtswidrigen Streiks; Frage des Partners eines Tarifvertrages auf Arbeitgeberseite als wesentlicher ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • LAG München, 19.12.1979 - 9 Sa 1015/79

    Einstweilige Verfügung, einstweiliger Rechtsschutz, Untersagungsverfügung, …

    Auszug aus LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
    Sie ist nicht verfassungsrechtlich ausgeschlossen, denn Art. 9 Abs. 3 GG mit seiner Gewährleistung der Arbeitskampffreiheit schützt nur den rechtmäßigen Arbeitskampf, während eine Einstweilige Verfügung nur zur Verhinderung eines rechtswidrigen Arbeitskampfes ergehen kann (LAG München vom 19.12.1979 - 9 Sa 1015/79, NJW 1980, Seite 957; - auch das BAG geht, obgleich im Verfahren der Einstweiligen Verfügung kein Rechtsmittelgericht, § 72 Abs. 4 ArbGG, wie selbstverständlich von der Zulässigkeit der Einstweiligen Verfügung auf Aussetzung eines rechtswidrigen Arbeitskampfes aus, Urteil vom 21.03.1978 - 1 AZR 11/76, AP Nr. 62 Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Es kann offen bleiben, ob ein Verfügungsgrund für das Handlungsverbot deshalb regelmäßig schon dann gegeben ist, wenn der strittige Unterlassungsanspruch besteht (so LAG München vom 19.12.1979 - 9 Sa 1015/79, NJW 1980, Seite 957; ausführlich zum Meinungsstand Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes Teil B, Rn 240 ff.).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
    b) Maßgeblich für den Inhalt der mit einem Streik verfolgten Ziele sind in erster Linie die dem Gegner in Form des konkreten von den dazu legitimierten Gremien der Gewerkschaft getroffenen Streikbeschlusses übermittelten Tarifforderungen (BAG vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Auszug aus LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
    Die Kammer hält die Einwirkungsklage gemäß Ziffer 2 des Klageantrages bei allen Bedenken im Hinblick auf die Bestimmtheit des Klageantrages (§ 253 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO) für zulässig (vgl. BAG vom 29.04.1992 - 4 AZR 423/91, NZA 1992, Seite 846).
  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05

    Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
    Nicht erforderlich ist eine offensichtliche Rechtswidrigkeit (…Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, Teil B Rn. 208; - so aber LAG Köln vom 12.12.2005, 2 Ta 457/05, NZA 2006, Seite 62).
  • LAG Hamm, 16.01.2007 - 8 Sa 74/07

    Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf, Streik beim Blutspendendienst, …

    Auszug aus LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
    Dieses schützt nicht allein eine gewerbliche und auf Gewinnerzielung gerichtete Betätigung, sondern auch am Gemeinwohl orientierte Betätigungen (LAG Hamm vom 16.01.2007 - 8 Sa 74/07).
  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete Einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig ist, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Seiten einzubeziehen sind (vgl. LAG München vom 15.06.2005 - 6 Sa 602/05; Hess-LAG vom 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04).
  • BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76

    Gewerkschaftlicher Streik zur Durchsetzung eines tariflich nicht regelbaren …

    Auszug aus LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
    Sie ist nicht verfassungsrechtlich ausgeschlossen, denn Art. 9 Abs. 3 GG mit seiner Gewährleistung der Arbeitskampffreiheit schützt nur den rechtmäßigen Arbeitskampf, während eine Einstweilige Verfügung nur zur Verhinderung eines rechtswidrigen Arbeitskampfes ergehen kann (LAG München vom 19.12.1979 - 9 Sa 1015/79, NJW 1980, Seite 957; - auch das BAG geht, obgleich im Verfahren der Einstweiligen Verfügung kein Rechtsmittelgericht, § 72 Abs. 4 ArbGG, wie selbstverständlich von der Zulässigkeit der Einstweiligen Verfügung auf Aussetzung eines rechtswidrigen Arbeitskampfes aus, Urteil vom 21.03.1978 - 1 AZR 11/76, AP Nr. 62 Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05

    Solidaritätsstreik

    Auszug aus LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete Einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig ist, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Seiten einzubeziehen sind (vgl. LAG München vom 15.06.2005 - 6 Sa 602/05; Hess-LAG vom 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04).
  • LAG Köln, 26.06.2000 - 7 Ta 160/00
    Auszug aus LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
    Das gilt insbesondere auch dann, wenn der bestreikte Arbeitgeber beim Abschluss auch für weitere Unternehmen handeln soll, bzw. auch diese den Tarifabschluss unterzeichen sollen (LAG Köln vom 26.06.2000 - 7 Ta 160/00, NZA - RR 2001, Seite 41;… Kissel, Arbeitskampfrecht, § 24 Rn. 13).
  • LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 15/24

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Frage der Untersagung von …

    Zu überprüfen ist damit prinzipiell die "normale" Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes (…vgl. Hess. LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - Rn. 48, Juris; LAG München 28. August 2007 - 5 Sa 735/07 - zu I der Gründe, BeckRS 2009, 67788;… GMP/Schleusener 10. Aufl. § 62 Rn. 113;… GK-ArbGG/Vossen Stand: September 2019 § 62 Rn. 81; Stoffels NZA 2022, 438 ff.; Höpfner/Schneck RdA 2022, 206, 215 f.;… wohl auch LAG Berlin-Brandenburg 29. Juli 2015 - 26 SaGa 1059/15 - Rn. 6, BeckRS 2015, 70760;… offen gelassen in BVerfG 7. April 2020 - 1 BvR 2674/15 - Rn. 16, NZA 2020, 667).
  • LAG Hessen, 12.03.2024 - 10 GLa 229/24

    Antrag eines Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes auf Untersagung eines Streiks …

    Nach zutreffender Ansicht ist prinzipiell die "normale" Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes zu überprüfen (…vgl. Hess. LAG 9. Januar 2024 - 10 GLa 15/24 - Rn. 46, Juris;… Hess. LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - Rn. 48, Juris; LAG München 28. August 2007 - 5 Sa 735/07 - zu I der Gründe, BeckRS 2009, 67788;… GMP/Schleusener 10. Aufl. § 62 Rn. 113;… GK-ArbGG/Vossen Stand: September 2019 § 62 Rn. 81; Stoffels NZA 2022, 438 ff.; Höpfner/Schneck RdA 2022, 206, 215 f.;… wohl auch LAG Berlin-Brandenburg 29. Juli 2015 - 26 SaGa 1059/15 - Rn. 6, BeckRS 2015, 70760;… offen gelassen in BVerfG 7. April 2020 - 1 BvR 2674/15 - Rn. 16, NZA 2020, 667;… a.A. LAG Nürnberg 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 34, NZA-RR 2023, 539;… LAG Baden-Württemberg 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 - Rn. 42, BeckRS 2016, 71965;… LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59;… Bertzbach/Kloppenburg in Däubler ArbeitskampfR 4. Aufl. § 24 Rn. 43).
  • LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 16/24

    Streit im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Frage der Untersagung von …

    Zu überprüfen ist damit prinzipiell die "normale" Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes (…vgl. Hess. LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - Rn. 48, Juris; LAG München 28. August 2007 - 5 Sa 735/07 - zu I der Gründe, BeckRS 2009, 67788;… GMP/Schleusener 10. Aufl. § 62 Rn. 113;… GK-ArbGG/Vossen Stand: September 2019 § 62 Rn. 81; Stoffels NZA 2022, 438 ff.; Höpfner/Schneck RdA 2022, 206, 215 f.;… wohl auch LAG Berlin-Brandenburg 29. Juli 2015 - 26 SaGa 1059/15 - Rn. 6, BeckRS 2015, 70760;… offen gelassen in BVerfG 7. April 2020 - 1 BvR 2674/15 - Rn. 16, NZA 2020, 667).
  • ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 24/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur …

    Rn. 21 a) Das erkennende Gericht geht zunächst davon aus, dass der Erlass einer Unterlassungsverfügung gegen einen Arbeitskampf nicht nur bei dessen "offensichtlicher" Rechtswidrigkeit in Betracht kommt (dafür ua.: ArbG Köln 06.06.2023 - 17 Ga 27/23; LAG Baden-Württemberg 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16; LAG Sachsen 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07; dagegen ua.: LAG Nürnberg 30.09.2010 - 5 Ta 135/10; LAG München 28.08.2007 - 5 Sa 735/07;… Frieling/Jacobs/Krois, Arbeitskampfrecht, 1. Aufl. 2021, § 11 Rn. 34 ff.; offengelassen von BVerfG 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15; weitere Nachweise zum Meinungsstand Höpfner/Schneck, RdA 2022, 206, 215 f.).
  • ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 23/23

    Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen - …

    Rn. 21 a) Das erkennende Gericht geht zunächst davon aus, dass der Erlass einer Unterlassungsverfügung gegen einen Arbeitskampf nicht nur bei dessen "offensichtlicher" Rechtswidrigkeit in Betracht kommt (dafür ua.: ArbG Köln 06.06.2023 - 17 Ga 27/23; LAG Baden-Württemberg 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16; LAG Sachsen 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07; dagegen ua.: LAG Nürnberg 30.09.2010 - 5 Ta 135/10; LAG München 28.08.2007 - 5 Sa 735/07;… Frieling/Jacobs/Krois, Arbeitskampfrecht, 1. Aufl. 2021, § 11 Rn. 34 ff.; offengelassen von BVerfG 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15; weitere Nachweise zum Meinungsstand Höpfner/Schneck, RdA 2022, 206, 215 f.).
  • ArbG München, 05.12.2017 - 31 Ga 181/17

    Streit um Unterlassungsansprüche wegen Arbeitskampfmaßnahmen

    Nicht erforderlich ist hierbei eine offensichtliche Rechtswidrigkeit (vgl. zum Ganzen nur LAG München v. 28.08.2007 - 5 Sa 735/07).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 13.09.2007 - 5 Sa 735/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18133
LAG Köln, 13.09.2007 - 5 Sa 735/07 (https://dejure.org/2007,18133)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.09.2007 - 5 Sa 735/07 (https://dejure.org/2007,18133)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. September 2007 - 5 Sa 735/07 (https://dejure.org/2007,18133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages bei gleichzeitiger Geltung eines nicht allgemeinverbindlichen speziellen Tarifvertrages im Unternehmen; Bestimmung der Höhe einer Vergütung eines Fluggastkontrolleurs; Anwendbarkeit des für allgemeinverbindlich ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2007 - 5 Sa 735/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG wirken die Rechtsnormen eines Tarifvertrages, auch wenn die Allgemeinverbindlichkeit mit dessen Ablauf gemäß § 5 Abs. 5 S.3 TVG endet, gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen (Außenseitern) nach (BAG v. 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - AP Nr. 38 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2007 - 5 Sa 735/07
    Eine die Nachwirkung beendende andere Abmachung kann nur eine solche sein, die auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 166/90 - BAG v. 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99

    Eingruppierung eines Spenglers im Dachdeckerhandwerk

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2007 - 5 Sa 735/07
    Selbst wenn man von einer lückenhaften tariflichen Regelung insoweit ausgeht, ist ohne entsprechende Indizien für einen gemeinsamen Willen der Tarifparteien eine Ausfüllung der Lücke und Ergänzung der tariflichen Regelung durch das Gericht nicht zulässig, weil die Gestaltung von Tarifverträgen durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen ist ( vgl. BAG v. 16.02.2000 - 4 AZR 422/99 EzA § 4 TVG Eingruppierung Nr. 9).
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 166/90

    Tarifvertraglicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2007 - 5 Sa 735/07
    Eine die Nachwirkung beendende andere Abmachung kann nur eine solche sein, die auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 166/90 - BAG v. 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung).
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