Rechtsprechung
| BGH, 16.08.2023 - 5 StR 126/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 EMRK; § 261 StPO
Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines Belastungszeugen (Fehlen eines triftigen Grundes; Kompensationsmaßnahmen; justizielles Verschulden; besonders kritische und zurückhaltende Würdigung der Aussage; gewichtige Gesichtspunkte außerhalb ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweiswürdigung bei Nichterscheinen eines Zeugen in der Hauptverhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 3 Buchst d MRK, § 261 StPO
Beweiswürdigung bei Nichterscheinen eines Zeugen in der Hauptverhandlung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, § 241 Abs. 1 StGB, § 123 Abs. 1 StGB, § 239b StGB, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung; Rüge einer Verletzung des Konfrontationsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung; Rüge einer Verletzung des Konfrontationsrechts
- datenbank.nwb.de
Beweiswürdigung bei Nichterscheinen eines Zeugen in der Hauptverhandlung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Grundloses Nichterscheinen des Zeugen - Verletzung des Konfrontationsrechts?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Zeitpunkt "nicht logisch nachvollziehbar" - Wahrnehmung prozessualer Schweigerechte
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.07.2022 - 537 KLs 21/21
- BGH, 16.08.2023 - 5 StR 126/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 322
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16
Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 126/23
Die Rüge einer Verletzung des Konfrontationsrechts ist jedenfalls unbegründet, weil - entgegen dem Revisionsvorbringen - die vom Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung den Anforderungen entspricht, die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in solchen Konstellationen an die Beweiswürdigung gestellt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 52 f.).In jedem Fall bedarf die Aussage eines Zeugen, den der Angeklagte nicht befragen (lassen) konnte, einer besonders sorgfältigen und kritischen Würdigung durch das Tatgericht (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 53 mwN; vom 13. Januar 2022 - 3 StR 341/21, NStZ 2022, 496, 498 mwN).
- EGMR, 15.12.2015 - 9154/10
Schatschaschwili gegen Deutschland - Recht auf Konfrontation und Befragung von …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 126/23
Allein das Fehlen eines triftigen Grundes für das Nichterscheinen eines Zeugen in der Hauptverhandlung lässt noch nicht auf ein gegen Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK verstoßendes, unfaires Verfahren schließen (zu den Anforderungen vgl. EGMR Urteil vom 15. Dezember 2015 - 9154/10, EuGRZ 2016, 511, 520 ff.). - BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21
Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 126/23
In jedem Fall bedarf die Aussage eines Zeugen, den der Angeklagte nicht befragen (lassen) konnte, einer besonders sorgfältigen und kritischen Würdigung durch das Tatgericht (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 53 mwN; vom 13. Januar 2022 - 3 StR 341/21, NStZ 2022, 496, 498 mwN). - BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Einlassung des Angeklagten nach anfänglichem …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 126/23
Darin könnte zum Ausdruck kommen, das Landgericht habe allein aus der Wahrnehmung prozessualer Schweigerechte unzulässige Schlüsse gezogen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, NStZ 2021, 319 mwN, insoweit auch zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Berücksichtigung der Umstände der Einlassung, wie etwa der Möglichkeit, die Einlassung an bisherige Ermittlungsergebnisse anzupassen).
- BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
Schuldfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Eingangsmerkmal; Bindung an Äußerungen …
Zwar legt diese Formulierung nahe, dass das Schwurgericht allein aus dem anfänglichen Schweigen des Angeklagten und damit aus einem zulässigen Verteidigungsverhalten Schlüsse zu seinem Nachteil gezogen hat (vgl. zu den insoweit bestehenden Grenzen BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 126/23; vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, NStZ 2021, 319). - BGH, 04.09.2024 - 6 StR 168/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Dabei sind die durch den Vernehmungsbeamten wiedergegebenen Angaben insbesondere mit Blick auf das Konfrontationsrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2023 - 5 StR 126/23 mwN) besonders kritisch und sorgfältig zu würdigen. - BGH, 06.12.2023 - 5 StR 423/23
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zum Schweigerecht
Es hat damit allein aus der Wahrnehmung prozessualer Schweigerechte Schlüsse gezogen; dies ist rechtsfehlerhaft (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2023 - 5 StR 126/23 Rn. 10). - LG Hamburg, 08.04.2024 - 604 Ks 7/23
Bedingter Tötungsvorsatz bei Stich in Brustkorb
Sie hat daher die Angaben des Geschädigten besonders sorgfältig und kritisch gewürdigt und ihre Feststellungen nur insoweit auf seine Angaben gestützt, als diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt wurden (zu den Maßgaben bei fehlender Möglichkeit der Ausübung des Konfrontationsrechts vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51; Beschluss vom 16.08.2023 - 5 StR 126/23, BeckRS 2023, 22118, m.w.N.). - LG Bielefeld, 06.11.2024 - 2 KLs 29/23 Ungeachtet dessen bedarf es jedoch in jedem Fall einer besonders sorgfältigen und kritischen Würdigung der Angaben des Zeugen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.2023, Az. 5 StR 126/23, NStZ-RR 2023, 322, Urteil vom 13.01.2022, Az. 3 StR 341/21, NStZ 2022, 496, beck-online).
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