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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40163
BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21 (https://dejure.org/2021,40163)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2021 - 5 StR 135/21 (https://dejure.org/2021,40163)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2021 - 5 StR 135/21 (https://dejure.org/2021,40163)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB
    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Deliktsserie mit mehreren Beteiligten (Tateinheit; Tatmehrheit; natürliche Handlungseinheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafzumessung: Verminderung des Unrechts- und Schuldgehalts bei Änderung des Konkurrenzverhältnisses durch das Revisionsgericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB
    Strafzumessung: Verminderung des Unrechts- und Schuldgehalts bei Änderung des Konkurrenzverhältnisses durch das Revisionsgericht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 154 Abs. 2 StPO, § 259 Abs. 1, § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 53 StGB, § 52 StGB, § 265 StPO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG, § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Fälle gewerbsmäßiger Hehlerei als selbständige in Tatmehrheit begangene Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision gegen die konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Fälle gewerbsmäßiger Hehlerei als selbständige in Tatmehrheit begangene Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 336
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen beteiligt, kommt es nicht darauf an, wie sich die Taten für andere (Vor-)Tatbeteiligte konkurrenzrechtlich darstellen; vielmehr ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19 mwN).

    Vor dem Hintergrund der für die insgesamt weiteren Straftaten verhängten Einzelfreiheitsstrafen, unter anderem der Einsatzstrafe von einem Jahr und zehn Monaten (im Fall II.21), schließt der Senat aus, dass das Landgericht ohne die weggefallenen Freiheitsstrafen die Gesamtfreiheitsstrafe milder bemessen hätte, zumal der Unrechtsund Schuldgehalt einer Tat durch eine bloße Änderung der Konkurrenzen im Allgemeinen nicht vermindert wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18;… Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, aaO;… Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d f. mwN).

  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 514/11

    Konkurrenzen beim uneigentlichen Organisationsdelikt

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen beteiligt, kommt es nicht darauf an, wie sich die Taten für andere (Vor-)Tatbeteiligte konkurrenzrechtlich darstellen; vielmehr ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19 mwN).

    Vor dem Hintergrund der für die insgesamt weiteren Straftaten verhängten Einzelfreiheitsstrafen, unter anderem der Einsatzstrafe von einem Jahr und zehn Monaten (im Fall II.21), schließt der Senat aus, dass das Landgericht ohne die weggefallenen Freiheitsstrafen die Gesamtfreiheitsstrafe milder bemessen hätte, zumal der Unrechtsund Schuldgehalt einer Tat durch eine bloße Änderung der Konkurrenzen im Allgemeinen nicht vermindert wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, aaO;… Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d f. mwN).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 226/09

    Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe; …

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Mit der Tenorierung des Schuldspruchs für diese Tat nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG als unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe hat das Landgericht die rechtliche Bezeichnung der Tat gemäß § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO noch hinreichend klar vorgenommen auch ohne eine zusätzliche Konkretisierung der Eignung dieser Waffe mit dem Tatbestandsmerkmal "zum Verschießen von Patronenmunition" (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, NStZ-RR 2014, 291; vom 7. Mai 2015 - 2 StR 478/14; vom 15. August 2018 - 5 StR 308/18; vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Danach erweist sich das gesamte Verhalten des Angeklagten hier als einheitliches Tun im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. zu deren Voraussetzungen BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17;… Fischer, StGB, 68. Aufl., Vor § 52 Rn. 3 ff. mwN).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 278/18

    Konkurrenzverhältnis zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von …

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Vor dem Hintergrund der für die insgesamt weiteren Straftaten verhängten Einzelfreiheitsstrafen, unter anderem der Einsatzstrafe von einem Jahr und zehn Monaten (im Fall II.21), schließt der Senat aus, dass das Landgericht ohne die weggefallenen Freiheitsstrafen die Gesamtfreiheitsstrafe milder bemessen hätte, zumal der Unrechtsund Schuldgehalt einer Tat durch eine bloße Änderung der Konkurrenzen im Allgemeinen nicht vermindert wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18;… Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, aaO;… Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d f. mwN).
  • BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19

    Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung …

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen beteiligt, kommt es nicht darauf an, wie sich die Taten für andere (Vor-)Tatbeteiligte konkurrenzrechtlich darstellen; vielmehr ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19 mwN).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17

    Tatmehrheit (natürliche Handlungseinheit); Freiheitsberaubung (Gesetzeskonkurrenz …

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Danach erweist sich das gesamte Verhalten des Angeklagten hier als einheitliches Tun im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. zu deren Voraussetzungen BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17;… Fischer, StGB, 68. Aufl., Vor § 52 Rn. 3 ff. mwN).
  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der …

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Mit der Tenorierung des Schuldspruchs für diese Tat nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG als unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe hat das Landgericht die rechtliche Bezeichnung der Tat gemäß § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO noch hinreichend klar vorgenommen auch ohne eine zusätzliche Konkretisierung der Eignung dieser Waffe mit dem Tatbestandsmerkmal "zum Verschießen von Patronenmunition" (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, NStZ-RR 2014, 291; vom 7. Mai 2015 - 2 StR 478/14; vom 15. August 2018 - 5 StR 308/18; vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19).
  • BGH, 07.05.2015 - 2 StR 478/14

    Bedrohung mit einem Verbrechen (Verhältnis zur Nötigung)

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Mit der Tenorierung des Schuldspruchs für diese Tat nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG als unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe hat das Landgericht die rechtliche Bezeichnung der Tat gemäß § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO noch hinreichend klar vorgenommen auch ohne eine zusätzliche Konkretisierung der Eignung dieser Waffe mit dem Tatbestandsmerkmal "zum Verschießen von Patronenmunition" (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, NStZ-RR 2014, 291; vom 7. Mai 2015 - 2 StR 478/14; vom 15. August 2018 - 5 StR 308/18; vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14

    Unerlaubtes Besitzen von Waffen (Konkurrenzverhältnis zu gleichzeitigen anderen …

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
    Mit der Tenorierung des Schuldspruchs für diese Tat nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG als unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe hat das Landgericht die rechtliche Bezeichnung der Tat gemäß § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO noch hinreichend klar vorgenommen auch ohne eine zusätzliche Konkretisierung der Eignung dieser Waffe mit dem Tatbestandsmerkmal "zum Verschießen von Patronenmunition" (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, NStZ-RR 2014, 291; vom 7. Mai 2015 - 2 StR 478/14; vom 15. August 2018 - 5 StR 308/18; vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 29/13

    Konkurrenzbeurteilung für mehrere Tatbeteiligte (Tatbeiträge)

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 308/18

    Zusammenfassung mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz zu einer …

  • BGH, 05.05.2026 - 2 StR 379/25

    Änderung des Schuldspruchs auf Revision des Angeklagten u.a. wegen schweren …

    Angesichts einer Einsatzstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten und weiteren Einzelfreiheitsstrafen von unter anderem zweimal vier Jahren, drei Jahren und acht Monaten, drei Jahren sowie zwei Jahren und acht Monaten schließt der Senat aus, dass das Landgericht ohne die in Fall II.4 der Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe zu einer geringeren Gesamtstrafe gelangt wäre, zumal die bloße Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten hier unberührt lässt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2006 - 1 StR 311/06, Rn. 3;… vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146, 147 Rn. 5, und vom 15. September 2021 - 5 StR 135/21, Rn. 15).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 226/21

    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung (Vermögensmehrung bei …

    Der in der Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck kommende Unrechts- und Schuldgehalt der Taten wird durch die bloße Änderung der Konkurrenzverhältnisse im Allgemeinen nicht vermindert (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2021 ? 5 StR 135/21 Rn. 15; Beschluss vom 22. Dezember 2011 ? 4 StR 514/11, wistra 2012, 146, 147).
  • OLG Braunschweig, 09.11.2021 - 1 Ss 56/21

    Tateinheit zwischen unerlaubtem Anbau von Betäubungsmitteln und Besitz weiterer …

    Der Gesamtunrechts- und -schuldgehalt einer Tat bestimmt sich im Allgemeinen nicht nach der Frage des Konkurrenzverhältnisses (BGH, Beschluss vom 15. September 2021, 5 StR 135/21, juris, Rn. 15 m. w. N.).
  • BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Deliktsserie mit mehreren Beteiligten; …

    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen beteiligt, kommt es nicht darauf an, wie sich die Taten für andere Tatbeteiligte konkurrenzrechtlich darstellen; vielmehr ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - 5 StR 135/21; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 17.02.2023 - 5 StR 410/22

    Verwerfung der Revision als weitgehend unbegründet

    Die abweichende konkurrenzrechtliche Beurteilung vermindert den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat hier wie im Allgemeinen nicht (vgl. hierzu etwa BGH, Beschlüsse vom 23. November 2021 - 4 StR 344/21; vom 15. September 2021 - 5 StR 135/21; vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16; Urteile vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184).
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