Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,9893
BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24 (https://dejure.org/2024,9893)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2024 - 5 StR 153/24 (https://dejure.org/2024,9893)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 (https://dejure.org/2024,9893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,9893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG; § 27 StGB
    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Bestimmung der nicht geringen Menge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    "Nicht geringe Menge" im Betäubungsmittelstrafrecht und Cannabis-THC-Grenzwert nach KCanG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 2 Abs 1 KCanG, § 2 Abs 3 S 1 KCanG, § 34 Abs 1 Nr 1b KCanG, § 34 Abs 1 Nr 4 KCanG
    "Nicht geringe Menge" im Betäubungsmittelstrafrecht und Cannabis-THC-Grenzwert nach KCanG

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 27 StGB, § 34 Abs. 1 Nr. 1 b) KCanG, § 265 StPO, § 2 Abs. 1 KCanG, § 2 Abs. 3 Satz 1 KCanG, § 337 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 29 Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 1 Nr. 10 KCanG, § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 4 KCanG, § 19 Abs. 3 Satz 3 KCanG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 3 ; StPO § 354a
    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen gesetzlicher Neuregelung des Umgangs mit Cannabis

  • datenbank.nwb.de

    "Nicht geringe Menge" im Betäubungsmittelstrafrecht und Cannabis-THC-Grenzwert nach KCanG

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 21.06.2024)

    Fünf Senate bei Cannabis-THC-Grenzwert einig: BGH bleibt bei "nicht geringer Menge" streng

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (164)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Auf dieser Grundlage errechnet sich die nicht geringe Menge als 500 Konsumeinheiten zu je 15 Milligramm, was 7, 5 Gramm THC entspricht (BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8 ff.).

    Diese hängt maßgeblich vom Wirkstoffgehalt ab (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 10).

    Die Rechtsprechung hat aber seit nunmehr fast 40 Jahren Cannabisprodukten eine vergleichsweise geringe Gefährlichkeit im Verhältnis zu anderen Betäubungsmitteln bescheinigt und dies bei der Bestimmung des Grenzwerts ausdrücklich berücksichtigt (…vgl. BGH, Urteile vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15 Rn. 29; vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 12 f.).

  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Für das BtMG hat sich durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für Auslegung und Anwendung dieses wertausfüllungsbedürftigen Begriffs ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 2 BvL 3/20 u.a.).

    aa) Der Gesetzgeber hat den seit Jahrzehnten etablierten Begriff der nicht geringen Menge, der durch die skizzierte gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung Konturierung erfahren hat und deshalb insbesondere auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gesetzesbestimmtheit genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 2 BvL 3/20 u.a. Rn. 107), aus dem bisherigen BtMG unverändert in das KCanG übernommen.

    Denn es fehlt hierfür sowohl an Anhaltspunkten im Gesetz, die eine solche Handhabung vorgeben könnten, als auch an gefestigten höchstrichterlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 2 BvL 3/20 u.a.).

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Dies hat der Bundesgerichtshof unter ausführlicher Auseinandersetzung neuerer Erkenntnisse zur Gefährlichkeit von Cannabis insoweit bestätigt gesehen und am Grenzwert festgehalten (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92, BVerfGE 90, 145).

    Dieser Grenzwert wird von der Rechtsprechung praktisch ausnahmslos zugrunde gelegt (…so schon HansOLG Hamburg aaO); er ist allgemein als praktikabel anerkannt und akzeptiert worden (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1, 11).

    Anders als dem Gesetzgeber, der infolge dieser Neubewertung die Strafrahmen bereits reduziert hat und dem es ohne Weiteres möglich gewesen wäre, ein Vielfaches der bisherigen nicht geringen Menge als Grenzwert festzuschreiben, kommt der Rechtsprechung eine solche wertende Bestimmung nicht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1, 2).

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Wenn daher durch eine nachträgliche Gesetzesänderung der Tatbestand der angewendeten Vorschrift nicht verändert, sondern nur die Strafdrohung gemildert worden ist, hat das Revisionsgericht dies zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 35/64, BGHSt 20, 116, 117 ff.; BayObLG, NJW 1971, 392 f.;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 354a Rn. 10).

    Der Senat hat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 iVm § 354a StPO den Wortlaut des Schuldspruchs so geändert, dass darin klar zum Ausdruck kommt, auf welche Gesetze sich der Strafausspruch jetzt gründet (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 35/64, BGHSt 20, 116, 121).

  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Die Rechtsprechung hat aber seit nunmehr fast 40 Jahren Cannabisprodukten eine vergleichsweise geringe Gefährlichkeit im Verhältnis zu anderen Betäubungsmitteln bescheinigt und dies bei der Bestimmung des Grenzwerts ausdrücklich berücksichtigt (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15 Rn. 29; vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 12 f.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Dies hat der Bundesgerichtshof unter ausführlicher Auseinandersetzung neuerer Erkenntnisse zur Gefährlichkeit von Cannabis insoweit bestätigt gesehen und am Grenzwert festgehalten (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92, BVerfGE 90, 145).
  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Der Senat sieht keinen Anlass, den bislang unter der Geltung des BtMG für Cannabisprodukte anerkannten Grenzwert abweichend zu bestimmen (so bereits BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 9. April 2024 - 5 Ws 19/24).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Soweit das Gesetz von dem umfassenden Verbot des Umgangs mit Cannabis in § 2 Abs. 1 KCanG Ausnahmen zulässt (§ 2 Abs. 3 Satz 1 KCanG), liegt ein strafbares Handeln nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13 Rn. 35;… Beschluss vom 15. November 2022 - 3 StR 340/22 Rn. 5 f.; NStZ-RR 2023, 51).
  • OLG Hamburg, 09.04.2024 - 5 Ws 19/24

    Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Handelstreibens mit Cannabis; Maßstab der nicht …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Der Senat sieht keinen Anlass, den bislang unter der Geltung des BtMG für Cannabisprodukte anerkannten Grenzwert abweichend zu bestimmen (so bereits BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 9. April 2024 - 5 Ws 19/24).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 462/22

    Festlegung der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln (Levometamfetamin)

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
    Lassen sich auch zum Konsumverhalten keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen, so entscheidet ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 462/22, NJW 2023, 3248 f. mwN).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von …

  • BGH, 06.05.2024 - 4 StR 5/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Handeltreiben: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …

    Der Senat hat seiner Entscheidung gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO die durch das Cannabisgesetz eingeführten und für den Angeklagten günstigeren Straftatbestände des § 34 KCanG zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 4;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 4).

    Der Senat ändert daher den Schuldspruch entsprechend § 354 Abs. 1 i.V.m. § 354a StPO ab (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 5 f.).

    Der Senat sieht weder Anlass noch Möglichkeit, den bislang unter der Geltung des BtMG für Cannabisprodukte anerkannten Grenzwert abweichend festzusetzen (so bereits BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 9. April 2024 - 5 Ws 19/24).

    Dies hat der Bundesgerichtshof unter ausführlicher Auseinandersetzung mit neueren Erkenntnissen zur Gefährlichkeit von Cannabis insoweit bestätigt gesehen und am Grenzwert festgehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff., 14;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92, BVerfGE 90, 145).

    cc) Auch unter normativen Gesichtspunkten bieten weder der Gesetzestext noch der den Gesetzesmaterialien entnehmbare Wille des Gesetzgebers einen Anhaltspunkt für eine abweichende Festsetzung des Grenzwertes (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 21).

    Normative Anknüfungspunkte für die Bewertung von für den illegalen Markt vorgesehenen Handelsmengen - wie hier - enthalten sie nicht (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 19;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 21 ff.; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 9. April 2024 - 5 Ws 19/24, juris Rn. 28 ff.).

  • BGH, 24.04.2024 - 4 StR 50/24

    Handeltreiben mit Cannabis (besonders schwerer Fall: nicht geringe Menge, 7,5g …

    Der Senat sieht weder Anlass noch Möglichkeit, den bislang unter der Geltung des BtMG für Cannabisprodukte anerkannten Grenzwert abweichend festzusetzen (so bereits BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 9. April 2024 - 5 Ws 19/24).

    Dies hat der Bundesgerichtshof unter ausführlicher Auseinandersetzung mit neueren Erkenntnissen zur Gefährlichkeit von Cannabis insoweit bestätigt gesehen und am Grenzwert festgehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff., 14; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92, BVerfGE 90, 145).

    cc) Auch unter normativen Gesichtspunkten bieten weder der Gesetzestext noch der den Gesetzesmaterialien entnehmbare Wille des Gesetzgebers einen Anhaltspunkt für eine abweichende Festsetzung des Grenzwertes (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 21).

    Normative Anknüpfungspunkte für die Bewertung von Cannabis, das diesem Schutzregime entzogen worden ist, weil es zum Beispiel nicht für den Eigenkonsum angebaut (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 b) KCanG) oder illegal weitergegeben wurde (§ 34 Abs. 1 Nr. 4, 7, 8, 9 und 10 KCanG), enthalten sie nicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 19;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 21; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 9. April 2024 - 5 Ws 19/24, juris Rn. 28 ff.).

  • BGH, 01.08.2024 - 2 StR 107/24

    Vorlage an den großen Senat für Strafsachen (sowohl zum Handeltreiben als auch …

    b) Der 5. Strafsenat hat unter Bezugnahme auf vor Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes ergangene Entscheidungen zu Verbotsnormen mit Erlaubnisvorbehalt ausgeführt: "Soweit das Gesetz von dem umfassenden Verbot des Umgangs mit Cannabis in § 2 Abs. 1 KCanG Ausnahmen zulässt (§ 2 Abs. 3 Satz 1 KCanG), liegt ein strafbares Handeln nicht vor" (Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24, Rn. 6).

    Der hier vertretenen Auffassung kann auch nicht entgegengehalten werden, dass sich bei Annahme einer Obergrenze im hier verstandenen Sinn und ausgehend von einem Wert der nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG von 7, 5 Gramm THC (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, NStZ 2024, 420, 421 Rn. 7 ff.; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24, NStZ-RR 2024, 216; vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24, StraFo 2024, 304, 305 f.;… vom 29. April 2024 - 6 StR 132/24, Rn. 7;… vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23, Rn. 27 f.;… vom 15. Mai 2024 - 3 StR 115/24, Rn. 9) bei durchschnittlichen Wirkstoffgehalten kein Anwendungsbereich mehr für den Normalstrafrahmen des § 34 Abs. 1 KCanG oder die Anwendung des § 35a KCanG ergäbe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24, StraFo 2024, 304, 306;… vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23, Rn. 27 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht