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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2024 - 5 StR 20/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12553
BGH, 06.05.2024 - 5 StR 20/24 (https://dejure.org/2024,12553)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2024 - 5 StR 20/24 (https://dejure.org/2024,12553)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2024 - 5 StR 20/24 (https://dejure.org/2024,12553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG
    Eigennützigkeit als Voraussetzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 06.05.2024 - 5 StR 20/24
    Ein solches Handeltreiben setzt eine eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit voraus (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256, 262).
  • BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …

    Auszug aus BGH, 06.05.2024 - 5 StR 20/24
    Denn am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 109), was der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen hat; nach der Neuregelung unterfällt der Umgang mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24).
  • BGH, 24.04.2024 - 5 StR 136/24

    Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit …

    Auszug aus BGH, 06.05.2024 - 5 StR 20/24
    Denn am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 109), was der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen hat; nach der Neuregelung unterfällt der Umgang mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 06.05.2024 - 5 StR 20/24
    Es handelt derjenige eigennützig, der von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210, 211 mwN).
  • BGH, 08.08.2024 - 3 StR 20/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen …

    Eine eigennützige Tätigkeit unterfällt indes dem Handeltreiben; so liegt es, wenn der Täter von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210, 211; vom 6. Mai 2024 - 5 StR 20/24, juris Rn. 10).
  • BGH, 14.01.2025 - 2 StR 523/24

    Konkurrenzen (Tateinheit: Einfuhr von Cannabis, Handeltreiben mit Cannabis; …

    Hinsichtlich des Teils der Lieferung, den der Angeklagte zum Einkaufspreis an H. weiterreichte, liegt mangels Eigennützigkeit kein Handeltreiben vor (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 5 StR 20/24, Rn. 10 mwN).
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