Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2019 - 5 StR 213/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34588
BGH, 24.09.2019 - 5 StR 213/19 (https://dejure.org/2019,34588)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2019 - 5 StR 213/19 (https://dejure.org/2019,34588)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2019 - 5 StR 213/19 (https://dejure.org/2019,34588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,34588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB
    Änderung der Einziehungsentscheidung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 346 Abs. 2 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 73e Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes des Tatertrages i.R.d. schweren Bandendiebstahls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c
    Anordnung der Einziehung des Wertes des Tatertrages i.R.d. schweren Bandendiebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einziehung: Erlös aus Betäubungsmittelgeschäften

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und die erlangte Tatbeute

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 5 StR 213/19
    Vielmehr genügt es, wenn er erst bei der Beuteteilung ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Erfordernis einer …

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 5 StR 213/19
    Die bloße Annahme mittäterschaftlichen Handelns vermag die fehlende Darlegung des tatsächlichen Geschehens hierzu nicht zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches …

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 5 StR 213/19
    Zwar genügt es für das Erlangen im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB, dass ein Tatbeteiligter in irgendeiner Phase der Tatbestandsverwirklichung die faktische oder wirtschaftliche Mitverfügungsmacht über die Tatbeute innehat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278, 279 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer …

    Ausreichend ist, wenn er anschließend ungehinderten Zugriff auf das übergebene Geld nehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 5 StR 213/19, juris Rn. 8 mwN).
  • BVerfG, 20.10.2023 - 2 BvR 499/23

    Einziehung von Verkaufserlösen aus Betäubungsmittelgeschäften (Erfordernis …

    Ausreichend ist, wenn er anschließend ungehinderten Zugriff auf das übergebene Geld nehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 5 StR 213/19 -, Rn. 8).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23

    Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: engmaschige und lückenlose polizeiliche …

    Eine unmittelbare Beteiligung an der Übergabe der Erlöse aus den Betäubungsmittelgeschäften ist nicht erforderlich; es genügt, dass der Beteiligte anschließend ungehinderten Zugriff auf das übergebene Geld nehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 5 StR 213/19 Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23

    Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen …

    Wurde Bargeld ertrogen und hat dieses zunächst alleine ein Mittäter in seinen Gewahrsam genommen, der diesen nicht für den Täter mit ausgeübt hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 5 StR 213/19, Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 9.Juni 2021 - 4 StR 503/20, Rn. 5), so führt bereits die Einzahlung des Geldes durch den Mittäter auf sein Konto zu einem Verlust des Originals und zu einer Vermischung der Vermögenspositionen.
  • BGH, 15.05.2024 - 2 StR 458/23

    Anpassung des Schuldspruchs mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes; …

    Es genügt, ist aber auch erforderlich, dass der Beteiligte anschließend ungehinderten Zugriff auf das übergebene Geld nehmen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 5 StR 213/19, juris Rn. 8;… vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 188/23 aaO).
  • BGH, 09.06.2021 - 4 StR 503/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen: faktische oder …

    Ausreichend ist, wenn er anschließend ungehinderten Zugriff auf das übergebene Geld nehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 ? 5 StR 213/19, juris Rn. 8 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht