Rechtsprechung
| BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB; § 34 KCanG
Feststellung des milderen Gesetzes bei der Verurteilung wegen Handeltreiben mit Cannabis - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 2 Abs. 3 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BtMG, § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 354a StPO, § 265 StPO, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 4 KCanG, § 30a Abs. 1 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 64 Satz 1 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Cannabis und mit Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.06.2023 - 273 Js 3036/22
- LG Berlin, 30.06.2023 - 525 KLs 6/23
- BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.10.2023 - 5 StR 246/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Mitursächlichkeit des …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Insoweit kann dahinstehen, ob die Feststellungen die Annahme eines Hangs im Sinne der Neufassung von § 64 Satz 1 StGB tragen, da jedenfalls nicht belegt ist, dass die verfahrensgegenständlichen Straftaten überwiegend auf einen solchen Hang zurückgehen (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23).Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht - gegebenenfalls unter sachverständiger Beratung - positiv festzustellen (BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f.; vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23).
- BGH, 07.11.2023 - 5 StR 345/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Kausalzusammenhang …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Insoweit kann dahinstehen, ob die Feststellungen die Annahme eines Hangs im Sinne der Neufassung von § 64 Satz 1 StGB tragen, da jedenfalls nicht belegt ist, dass die verfahrensgegenständlichen Straftaten überwiegend auf einen solchen Hang zurückgehen (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23).Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht - gegebenenfalls unter sachverständiger Beratung - positiv festzustellen (BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f.; vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23).
- BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21
Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
aa) Das mildere von zwei Gesetzen ist dasjenige, welches anhand des konkreten Falls nach einem Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts das dem Angeklagten günstigere Ergebnis zulässt (BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130, 131 f. mwN).
- BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Dass sich die Tat auf Cannabis in nicht geringer Menge bezog (zum Grenzwert vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24, NStZ-RR 2024, 216 ff.), bedarf keines Zusatzes im Schuldspruch. - BGH, 28.05.2024 - 3 StR 154/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 167/24; vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 mwN). - BGH, 24.04.2024 - 5 StR 136/24
Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Soweit sich die Tathandlungen auch auf Cannabis bezogen, ist das am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG, BGBl. I 2024 Nr. 109) als das hier mildere Gesetz gemäß § 2 Abs. 3 StGB anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24). - BGH, 24.04.2024 - 5 StR 4/24
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach gesetzlicher …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Denn das Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 4/24). - BGH, 26.06.2024 - 3 StR 167/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 167/24; vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 mwN).
- BGH, 05.11.2024 - 5 StR 599/23
Revision (Angriffsziel; Verfahrensrüge; Begründungsanforderungen; Sachrüge; …
Nach der Neuregelung unterfällt der Umgang mit Cannabis dem Konsumcannabisgesetz, wenn sich dieses als das mildere Recht erweist (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24), was nach § 2 Abs. 3 StGB im Revisionsverfahren zu beachten ist. - BGH, 23.04.2026 - 4 StR 691/25
Belegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen Anlasstat und Hang i.R.d. …
Hierzu muss die bestehende Störung, was tatrichterlicher Feststellung bedarf, für das Tatgeschehen mehr als andere Umstände ausschlaggebend sein (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. März 2025 - 4 StR 579/24 Rn. 4; Beschluss vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24 Rn. 17). - BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Feststellung des milderen Gesetzes bei der Verurteilung wegen Handeltreiben mit …
Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24;… vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 5 mwN).
- BGH, 18.06.2025 - 4 StR 545/24
Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Trennbarkeit von Jugendstrafausspruch und …
Hierzu muss die bestehende Substanzkonsumstörung, was durch das Tatgericht positiv festzustellen ist, für das Tatgeschehen "mehr als andere Umstände ausschlaggebend" sein (…BT-Drucks. 20/5913, S. 69 f.; vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 StR 97/24 Rn. 8; Beschluss vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24 Rn. 17). - BGH, 20.08.2025 - 6 StR 68/25
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit …
Hierzu muss die bestehende Substanzkonsumstörung, was durch das Tatgericht positiv festzustellen ist, für das Tatgeschehen "mehr als andere Umstände ausschlaggebend" sein (…BT-Drucks. 20/5913, S. 69;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2025 - 4 StR 545/24, Rn. 12; vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24, Rn. 17). - BGH, 16.01.2025 - 4 StR 97/24
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Zusammenhang zwischen Hang und …
Hierzu muss die bestehende Substanzkonsumstörung, was tatrichterlicher Feststellung bedarf, für das Tatgeschehen "mehr als andere Umstände ausschlaggebend" sein (…BT- Drucks. 20/5913, S. 69 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24 Rn. 17). - BGH, 27.08.2024 - 5 StR 365/24
Feststellung des milderen Gesetzes bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit …
Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24;… vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 5 mwN). - BGH, 10.09.2024 - 5 StR 303/24 Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24;… vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 5 mwN).
- BGH, 28.08.2024 - 5 StR 380/24 Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24;… vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 5 mwN).
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