Rechtsprechung
| BGH, 08.07.2013 - 5 StR 279/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 239 StGB; § 240 StGB
Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit (hier bei Nötigung und Freiheitsberaubung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme einer Tat bei Beruhen einer Freiheitsberaubung und einer in deren Zuge verwirklichten Nötigungshandlungen auf einem einheitlichen Tatentschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239b
Annahme einer Tat bei Beruhen einer Freiheitsberaubung und einer in deren Zuge verwirklichten Nötigungshandlungen auf einem einheitlichen Tatentschluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 132
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.07.2007 - 4 StR 220/07
Tateinheit bei Nötigung mehrerer Opfer (Teilidentität der Tathandlungen; …
Auszug aus BGH, 08.07.2013 - 5 StR 279/13
Die Freiheitsberaubung und die in deren Zuge verwirklichten Nötigungshandlungen beruhten auf einem einheitlichen Tatentschluss des Angeklagten, verfolgten dasselbe Ziel (Erzwingen der Zahlung von 50.000 EUR) und waren aufgrund des zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs so eng miteinander verknüpft, dass das gesamte Geschehen als eine natürliche Handlungseinheit zu bewerten ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07). - BGH, 10.01.2006 - 5 StR 525/05
Tenorierung bei Vorliegen einer Qualifikation
Auszug aus BGH, 08.07.2013 - 5 StR 279/13
Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend ab und sieht dabei davon ab, die Zahl der gleichartig idealkonkurrierenden Einzelfälle im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 525/05 mwN).
- BGH, 29.08.2019 - 2 StR 85/19
Raub (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme: …
Die daraus gebildete Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO als Einzelstrafe bestehen bleiben (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5;… vom 26. Februar 2019 - 2 StR 358/17, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2013 - 5 StR 279/13, juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 354 Rn. 22 mwN). - KG, 17.09.2015 - 172 OJs 1/15
Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
Der Senat hat entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 8. Juli 2013 - 5 StR 279/13 -) davon abgesehen, die Zahl der gleichartig konkurrierenden Einzelfälle im Tenor zum Ausdruck zu bringen. - BGH, 26.02.2019 - 2 StR 358/17
Betrug (Grundsätze des uneigentlichen Organisationsdelikts); notwendige Auslagen …
Auf dieser Grundlage kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 5 StR 279/13, juris Rn. 4).
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