Rechtsprechung
| BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 20 StGB; § 21 StGB
Ausgeschlossene oder verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung; erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit; narzisstische Persönlichkeitsstörung; Schwere der Persönlichkeitsstörung; Einschränkungen des beruflichen und sozialen ... - openjur.de
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Verminderung der Schuldfähigkeit wegen einer schweren anderen seelischen Störung; narzisstische Persönlichkeitsstörung
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§ 20 StGB, § 21 StGB, § 177 Abs 5 StGB
Verminderung der Schuldfähigkeit wegen einer schweren anderen seelischen Störung; narzisstische Persönlichkeitsstörung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 20 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 354 Abs. 1 StPO
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StGB § 21
Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und mit vorsätzlicher Körperverletzung; Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat; Notwendige gerichtliche Ausführungen zu der tatbezogenen Ausprägung der vom ... - datenbank.nwb.de
Verminderung der Schuldfähigkeit wegen einer schweren anderen seelischen Störung; narzisstische Persönlichkeitsstörung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 136
- StV 2025, 94
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss …
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Die Feststellung einer gleichwohl nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf dann einer besonderen Begründung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.; vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37 f.).Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f. mwN).
Dem Tatverhalten wie auch dem Verhalten vor und nach der Tat kommt beim Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung kein maßgebliches Gewicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2023 - 4 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 317, 319; vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22; vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.).
Haben bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 ff. mwN).
- BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168; Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).Da das Landgericht eigene Erwägungen im Urteil nicht mitgeteilt hat, fehlt es auch an den notwendigen Ausführungen zu der tatbezogenen Ausprägung der vom Sachverständigen angenommenen Persönlichkeitsstörung (…zum mehrstufigen Prüfungsaufbau vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168; Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).
- BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20
Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Sie erreicht den Grad einer schweren anderen seelischen Störung regelmäßig erst dann, wenn der Täter aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 2 StR 255/22 mwN; Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20; NStZ-RR 2021, 138, 140).Die vom Sachverständigen diagnostizierte Persönlichkeitsstörung kann die Annahme einer schweren anderen seelischen Störung nur dann begründen, wenn sie Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie eine krankhafte seelische Störung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138, 139 f.; vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00, NStZ 2000, 469 f.;… vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6 mwN).
- BGH, 02.11.2021 - 1 StR 291/21
Versuchter Mord am Bahnhof Waghäusel muss teilweise neu verhandelt werden
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168;… Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).Da das Landgericht eigene Erwägungen im Urteil nicht mitgeteilt hat, fehlt es auch an den notwendigen Ausführungen zu der tatbezogenen Ausprägung der vom Sachverständigen angenommenen Persönlichkeitsstörung (zum mehrstufigen Prüfungsaufbau vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168;… Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).
- BGH, 09.03.2022 - 3 StR 19/22
Schuldunfähigkeit und verminderten Schuldfähigkeit bei sexuellem …
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168;… Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).Da das Landgericht eigene Erwägungen im Urteil nicht mitgeteilt hat, fehlt es auch an den notwendigen Ausführungen zu der tatbezogenen Ausprägung der vom Sachverständigen angenommenen Persönlichkeitsstörung (…zum mehrstufigen Prüfungsaufbau vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168;… Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).
- BGH, 19.07.2023 - 2 StR 255/22
Veruntreuende Unterschlagung (Beweiswürdigung: Gesamtwürdigung be- und …
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Sie erreicht den Grad einer schweren anderen seelischen Störung regelmäßig erst dann, wenn der Täter aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 2 StR 255/22 mwN; Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20; NStZ-RR 2021, 138, 140). - BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19
Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf …
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
a) Wird eine schwere andere seelische Störung - wie hier - festgestellt, die überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222 f.; vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17), so liegt es nahe, dass eine solche Störung zur Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB führt. - BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige …
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Dies ist rechtsfehlerhaft, denn das Tatgericht hat die Darlegungen des Sachverständigen eigenständig zu überprüfen und ist verpflichtet, seine Entscheidung in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2020 - 2 StR 159/20 Rn. 11). - BGH, 11.02.2015 - 4 StR 498/14
Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer schweren anderen seelischen …
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Die vom Sachverständigen diagnostizierte Persönlichkeitsstörung kann die Annahme einer schweren anderen seelischen Störung nur dann begründen, wenn sie Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie eine krankhafte seelische Störung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138, 139 f.; vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00, NStZ 2000, 469 f.; vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6 mwN). - BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22
Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen, …
Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Dem Tatverhalten wie auch dem Verhalten vor und nach der Tat kommt beim Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung kein maßgebliches Gewicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2023 - 4 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 317, 319; vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22; vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.). - BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16
Verminderte Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Strafausspruches
- BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von …
- BGH, 12.10.2017 - 5 StR 364/17
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
- BGH, 24.10.2022 - 5 StR 364/22
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
- BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zur-Verfügung-Stehen des …
- BGH, 15.01.2025 - 5 StR 616/24
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (innerer …
aa) Bei der Frage des Vorliegens eines Eingangsmerkmals im Sinne des § 20 StGB bei gesichertem psychiatrischen Befund wie auch bei der Prüfung einer aufgehobenen oder erheblich beeinträchtigten Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit handelt es sich um Rechtsfragen, die das Tatgericht zu beantworten hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 5 StR 322/23, NStZ-RR 2024, 136 f.;… vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13 jeweils mwN). - BGH, 19.03.2025 - 6 StR 543/24
Urteilsgründe (Freispruch: geschlossene Darstellung, Feststellung der als …
Jede Störung für sich betrachtet erfüllt aber nur ausnahmsweise ein Eingangsmerkmal von § 20 StGB (für eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 2 StR 255/22 mwN; Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 5 StR 322/23; vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20; NStZ-RR 2021, 138, 140; für eine Drogensucht vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2024 - 5 StR 590/23;… Beschlüsse vom 2. Mai 2023 - 1 StR 41/23, Rn. 11; vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20, NStZ-RR 2021, 77, 78 mwN). - BGH, 17.12.2025 - 5 StR 581/25
Anforderungen an die Prüfung der aufgehobenen oder erheblich beeinträchtigten …
Rn. 6 a) Bei der Frage des Vorliegens eines Eingangsmerkmals im Sinne des § 20 StGB bei gesichertem psychiatrischen Befund wie auch bei der Prüfung einer aufgehobenen oder erheblich beeinträchtigten Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit handelt es sich um Rechtsfragen, die das Tatgericht zu beantworten hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 5 StR 322/23, NStZ-RR 2024, 136 f.;… vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13 jeweils mwN). - BGH, 15.07.2025 - 5 StR 222/25
Schuldunfähigkeit (Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Störung)
Rn. 3 1. Das Landgericht hat beim Angeklagten keine dissoziale Persönlichkeitsstörung im Schweregrad des Eingangsmerkmals der schweren anderen seelischen Störung - deren Vorliegen eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit nahegelegt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 5 StR 322/23, NStZ-RR 2024, 136; vom 26. Februar 2025 - 5 StR 733/24, NStZ 2025, 410 f.) - angenommen.
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Rechtsprechung
| BGH, 16.08.2023 - 5 StR 322/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
- openjur.de
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§ 32d Satz 2 StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 45 StPO, § 341 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO
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Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.2022 - 3 StR 89/22
Revisionsbegründung durch beA versandt: Keine handschriftliche Unterzeichnung …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 322/23
Am gleichen Tag habe er seine geschulten Kanzleimitarbeiter angewiesen, das Rechtsmittel über das besondere elektronische Anwaltspostfach zu übersenden (vgl. indes zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 Rn. 11;… siehe auch Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 32a Rn. 5 mwN). - BGH, 06.06.2023 - 5 StR 164/23
Übermittlung von Revision und Begründung als elektronisches Dokument …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 322/23
Der Angeklagte hat die Frist zur Einlegung der Revision (§ 341 Abs. 1 StPO) versäumt, weil die Revision am 8. Januar 2023 nur per Telefax und auch im Übrigen vor Ablauf der Einlegungsfrist nicht in der gemäß § 32d Satz 2 StPO bestimmten elektronischen Form eingereicht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23). - BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 322/23
Da das Landgericht bereits ein vollständiges Urteil abgefasst hat, das wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 mwN). - BGH, 19.06.2019 - 5 StR 18/19
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden des …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 322/23
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 5 StR 18/19).
- BGH, 24.07.2024 - 1 StR 238/24
Formanforderungen an die Begründung der Revision (Formunwirksamkeit bei …
Es ist somit allein auf der Angeklagten nicht zurechenbares Anwaltsverschulden zurückzuführen, dass die Revision nicht formgerecht und mithin nicht wirksam eingelegt worden ist (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 609/23 Rn. 6, 9; vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23 Rn. 4;… vom 1. August 2023 - 2 StR 124/23 Rn. 14;… vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23 Rn. 5;… vom 19. April 2023 - 2 StR 56/23 Rn. 4; vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 375/22 …und vom 9. August 2022 - 6 StR 268/22 Rn. 4).Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2024 - 2 StR 15/24 Rn. 3;… vom 6. Februar 2024 - 6 StR 609/23 Rn. 10 und vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23 Rn. 5).
- BGH, 10.03.2025 - 5 StR 113/25 Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23; vom 8. Mai 2024 - 5 StR 209/24 und vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 564/24).
- BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Da das Landgericht bereits ein vollständiges Urteil abgefasst hat, das wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23; vom 8. Mai 2024 - 5 StR 209/24).
- BGH, 08.05.2024 - 5 StR 209/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Da das Landgericht bereits ein vollständiges Urteil abgefasst hat, das wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23). - BGH, 07.05.2024 - 5 StR 203/24 Rn. 6 3. Da das Landgericht bereits ein vollständiges Urteil abgefasst hat, das wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23).
- BGH, 07.05.2025 - 2 StR 513/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden an der Versäumung der …
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23, Rn. 5).
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