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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3583
BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05 (https://dejure.org/2005,3583)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2005 - 5 StR 344/05 (https://dejure.org/2005,3583)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05 (https://dejure.org/2005,3583)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 400 StPO; § 354 StPO; § 226 StGB; § 353 Abs. 2 StPO
    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig interessenwidrige Tatfolgen); Beweiswürdigung; zulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung; konkludente Berufung; Mord (niedrige Beweggründe); Schuldspruchänderung auf Totschlag ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 21

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Verurteilung wegen Totschlags und erneuteVerurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge; Aufhebung von Urteil wegen fehlender Erörterung zum Vorliegen von niedrigen Beweggründen und konkretem Motiv; Umstellung von Schuldsprüchen auf Totschlag; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Tötung im Rahmen einer "Bestrafungsaktion"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3794 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 317
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 223/96

    Einordnung von Wut, Hass und Rachsucht als niedrige Beweggründe - …

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Es liegt nicht gänzlich fern, die von den Angeklagten ausgelebte Rache für ein ihnen unverständliches, als undankbar empfundenes Bestehen des betrunkenen Opfers auf seinem Hausrecht als ebenfalls auf niedrigen Beweggründen beruhend anzusehen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 36; BGH NStZ-RR 2003, 147, 149).

    Der Senat schließt namentlich aus, dass in einer neuen Hauptverhandlung bewiesen werden kann, dass die Angeklagten, die erst nach sechsstündigem gemeinsamen Alkoholgenuss ihre zunächst mit Worten ausgedrückte Verärgerung in stark angetrunkenem Zustand in dumpfem Unmut zur affektgeladenen, fast blindwütigen Racheaktion steigerten, ihr Vergeltungsstreben für ein verwehrtes Gastrecht in seiner Bedeutung für die Tatausführung in ihr Bewusstsein aufgenommen haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 und 36).

  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen …

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Rn. 23 b) Der Senat kann die Schuldsprüche selbst entsprechend der Anklage und der Erstverurteilung auf Totschlag umstellen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57 m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage sind keine Umstände erkennbar, nach denen die Angeklagten ernsthaft darauf vertraut haben könnten, der Geschädigte werde nicht zu Tode kommen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57; BGH…, Urt. vom 24. März 2005 - 3 StR 402/04).

  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten; …

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Rn. 19 a) Die Verurteilungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge können nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht die innerprozessuale Bindung an die aufrecht erhaltenen Feststellungen (§ 353 Abs. 2 StPO) des ersten in dieser Sache ergangenen Urteils nicht hinreichend beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1999, 259).

    Damit hat das Landgericht das Tatgeschehen unzulässigerweise im Sinne eines anderen geschichtlichen Vorgangs näher beschrieben (vgl. BGHSt 30, 340, 343, 344; BGH NStZ 1999, 259, 260).

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Solches begründet die Versagung der Strafrahmenverschiebung (vgl. BGHSt 49, 239, 243, 245 f.).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Zwar ist die nunmehr festgestellte (wiederholte) Bestrafungsaktion grundsätzlich geeignet, das Vorliegen niedriger Beweggründe zu belegen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 39; BGH…, Urt. vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Zwar ist die nunmehr festgestellte (wiederholte) Bestrafungsaktion grundsätzlich geeignet, das Vorliegen niedriger Beweggründe zu belegen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 39; BGH, Urt. vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Der Senat schließt namentlich aus, dass in einer neuen Hauptverhandlung bewiesen werden kann, dass die Angeklagten, die erst nach sechsstündigem gemeinsamen Alkoholgenuss ihre zunächst mit Worten ausgedrückte Verärgerung in stark angetrunkenem Zustand in dumpfem Unmut zur affektgeladenen, fast blindwütigen Racheaktion steigerten, ihr Vergeltungsstreben für ein verwehrtes Gastrecht in seiner Bedeutung für die Tatausführung in ihr Bewusstsein aufgenommen haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 und 36).
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten); …

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Es liegt nicht gänzlich fern, die von den Angeklagten ausgelebte Rache für ein ihnen unverständliches, als undankbar empfundenes Bestehen des betrunkenen Opfers auf seinem Hausrecht als ebenfalls auf niedrigen Beweggründen beruhend anzusehen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 36; BGH NStZ-RR 2003, 147, 149).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Rn. 28 Auch die Erwägung des Landgerichts, der Tod des Opfers sei nicht im Sinne der Angeklagten gewesen, weil damit die Anlaufstelle für gemeinsame Trinkgelage aufgegeben würde, spricht nicht gegen eine Billigung des Todes (vgl. BGHSt 7, 363, 369).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Rn. 7 2. Der Senat hat auf die Revisionen der Nebenklägerin die Schuldsprüche aufgehoben, weil die fehlerfrei getroffenen Feststellungen nach den anzuwendenden Maßstäben von BGHSt 47, 128 tragfähige Anhaltspunkte für die Annahme niedriger Beweggründe geboten hätten, deren Erörterung notwendig gewesen wäre.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04

    Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung …

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum …

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; Hemmschwelle; besonders gefährliche …

  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 402/04

    Totschlag (Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz; …

  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der …

  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der …

    Denn die Art der Beweggründe kann für die Prüfung von Bedeutung sein, ob der Täter nach der Stärke des für ihn bestimmenden Handlungsimpulses bei der Tatausführung eine Tötung billigend in Kauf nahm (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22; Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Beschluss vom 30. Juli 2019 ? 2 StR 122/19; NStZ 2020, 288; 289).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die …

    Neben dieser Lücke hat die Strafkammer aber auch unbeachtet gelassen, dass mit bedingten Tötungsvorsatz handelnde Täter kein Tötungsmotiv haben, sondern einem anderen Handlungsantrieb nachgehen (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13; vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172 f.) und selbst ein unerwünschter Erfolg dessen billigender Inkaufnahme nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vgl. ferner BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 f. mwN; zu hochgradig interessenwidrigen Tatfolgen allerdings: BGH, Urteile vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 f.; vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13

    Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten: …

    Mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter haben kein Tötungsmotiv, sondern gehen einem anderen Handlungsantrieb nach (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 445; Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).

    Allerdings kann sich aus der Art des jeweiligen Handlungsantriebs ein Rückschluss auf die Stärke des vom Täter empfundenen Tatanreizes und damit auch auf seine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen ergeben (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22; Urteil vom 30. November 2005 - 3 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).

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