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| BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht des Gerichts zur Erkennung auf Eidesunfähigkeit bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Meineid ohne Nutzung einer Strafmilderungsmöglichkeit - Berufung auf Eidesnotstand durch den Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 8, 268
- NJW 1956, 193
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51
Rechtmäßigkeit einer Erkennung auf dauernden Verlust der Eidesfähigkeit wegen …
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55
Hat der Tatrichter bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Meineid von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch gemacht, so muß er auf Eidesunfähigkeit erkennen (im Anschluß an BGHSt 1, 156; 6, 373).Auf Eidesunfähigkeit darf in diesem Falle jedoch nur erkannt werden, wenn der Tatrichter von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch macht (vgl BGHSt 1, 156; 6, 373).
Die Entscheidungen BGHSt 1, 156; 6, 373 lassen offen, ob der Tatrichter, der von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch macht, auf Eidesunfähigkeit erkennen muß oder ob die Entscheidung hierüber seinem pflichtgemäßen Ermessen überlassen ist.
- BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55
Hat der Tatrichter bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Meineid von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch gemacht, so muß er auf Eidesunfähigkeit erkennen (im Anschluß an BGHSt 1, 156; 6, 373).Auf Eidesunfähigkeit darf in diesem Falle jedoch nur erkannt werden, wenn der Tatrichter von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch macht (vgl BGHSt 1, 156; 6, 373).
- BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55
Das ist rechtsirrig (vgl BGHSt 4, 327 [329]).
- BGH, 24.06.1954 - 4 StR 893/53
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55
Für die neue Hauptverhandlung wird noch darauf hingewiesen, daß § 157 StGB nicht zur Anwendung kommt, wenn der Gedanke, von einem Angehörigen die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung abzuwenden, bei dem Täter nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt hat (so BGH 4 StR 893/53 vom 24.6.1954). - BGH, 24.11.1953 - 1 StR 563/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55
Denn die Vorschrift des § 161 Abs. 1 StGB ist nur anwendbar, wenn die Voraussetzungen des § 157 StGB festgestelltermaßen nicht vorliegen (so BGH 1 StR 563/53 vom 24.11.1953; 5 StR 738/53 vom 11.5.1954). - BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55
Daß der Angeklagte, der den Meineid leugnet, sich nicht auf Eidesnotstand im Sinne des § 157 StGB berufen hat, und daß er nach § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht hatte, steht dem nicht entgegen (so BGH 4 StR 655/52 vom 7.5.1953; 1 StR 206/54 vom 15.12.1954 S 5; 2 StR 154/53 vom 3.7.1953) Daß die Strafkammer diese Prüfung vorgenommen hätte, läßt das Urteil nicht erkennen. - BGH, 07.05.1953 - 4 StR 655/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55
Daß der Angeklagte, der den Meineid leugnet, sich nicht auf Eidesnotstand im Sinne des § 157 StGB berufen hat, und daß er nach § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht hatte, steht dem nicht entgegen (so BGH 4 StR 655/52 vom 7.5.1953; 1 StR 206/54 vom 15.12.1954 S 5; 2 StR 154/53 vom 3.7.1953) Daß die Strafkammer diese Prüfung vorgenommen hätte, läßt das Urteil nicht erkennen. - BGH, 11.05.1954 - 5 StR 738/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55
Denn die Vorschrift des § 161 Abs. 1 StGB ist nur anwendbar, wenn die Voraussetzungen des § 157 StGB festgestelltermaßen nicht vorliegen (so BGH 1 StR 563/53 vom 24.11.1953; 5 StR 738/53 vom 11.5.1954). - BGH, 03.07.1953 - 2 StR 154/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55
Daß der Angeklagte, der den Meineid leugnet, sich nicht auf Eidesnotstand im Sinne des § 157 StGB berufen hat, und daß er nach § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht hatte, steht dem nicht entgegen (so BGH 4 StR 655/52 vom 7.5.1953; 1 StR 206/54 vom 15.12.1954 S 5; 2 StR 154/53 vom 3.7.1953) Daß die Strafkammer diese Prüfung vorgenommen hätte, läßt das Urteil nicht erkennen.
- BGH, 24.01.1961 - 1 StR 544/60
Tatbestand des Meineids - Tatbestand der eigennützigen Begünstigung - Begriff des …
Die vom Landgericht angeführte Entscheidung BGHSt 8, 268 (S. 40 UA) betrifft nicht den Fall des Eidesnotstandes, sondern Beihilfe zum Meineid. - BGH, 07.07.1965 - 2 StR 220/65
Versuchter Meineid in Tateinheit mit versuchtem Betrug - Falsche Angaben über den …
Da der Regelstrafrahmen angewendet wurde, mußte nach § 161 Abs. 1 StGB auf dauernde Eidesunfühigkeit erkannt werden (BGHSt 8, 268; 20, 143) [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]. - BGH, 06.05.1958 - 5 StR 72/58
Rechtsmittel
- BGH, 05.02.1957 - 5 StR 499/56
Rechtmäßigkeit einer Aberkennung der Eidesfähigkeit bei Vorliegen des …
Nach ihnen und BGHSt 8, 268 hängt die Aberkennung der Eidesfähigkeit beim versuchten Meineide und bei der Beihilfe zum Meineide davon ab, ob die Strafe nach den Grundsätzen des § 44 StGB gemildert wird. - BGH, 09.10.1956 - 1 StR 152/56
Rechtsmittel
Trotz der Beschränkung der Revision auf das Strafmaß ist von Amts wegen zu prüfen, ob Verfahrenshindernisse bestehen (BGHSt 6, 304; 8, 269) [BGH 08.11.1955 - 5 StR 414/55]. - BGH, 28.02.1956 - 1 StR 564/55
Rechtsmittel
Hat der Tatrichter dagegen die Strafe nicht ermäßigt, so muß er auf Verlust der Eidesfähigkeit erkennen; dies hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung 5 StR 414/55 vom 8. November 1955 ausgesprochen, der sich der erkennende Senat - unter Aufgabe der in dem Urteil 1 StR 757/54 vom 15. März 1955 (NJW 1955, 997 Nr. 17) für den Meineidsversuch vertretenen Rechtsansicht, daß in solchen Fällen auf Verlust der Eidesfähigkeit erkannt werden könne , - anschließt. - BGH, 28.02.1962 - 2 StR 10/62
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auf Eidesunfähigkeit darf dagegen nicht erkannt werden, wenn die Strafe nach den genannten Vorschriften ermäßigt wird (BGHSt 6, 373), während anderenfalls die Eidesfähigkeit abgesprochen werden muß (BGHSt 8, 268). - BGH, 20.07.1962 - 4 StR 195/62
Voraussetzung einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
Auch die Nichtaberkennung der Eidesfähigkeit entspricht dem Gesetz; sie wäre nur zum Schuldspruch wegen erfolgloser Anstiftung zum Meineid und auch nur dann möglich- und geboten (vgl. BGHSt 8, 268) - gewesen, wenn das Landgericht von der Strafmilderungsmöglichkeit nach Versuchsgrundsätzen (§ 44 StGB) keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH LM Nr. 6 zu § 161 StGB). - BGH, 30.06.1959 - 5 StR 184/59
Rechtsmittel
Die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 8, 268 gelten nicht nur für die Beihilfe zum Meineid, sondern auch für die mißlungene Anstiftung zum Meineid. - BGH, 06.03.1956 - 1 StR 387/55
Rechtsmittel
Sie ist beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 157 StGB ohne Rücksicht darauf, ob der Richter von der Möglichkeit der Strafmilderung Gebrauch macht, in das Ermessen des Tatrichters gestellt (§ 161 Abs. 2 StGB; BGH 5 StR 418/52 vom 13. November 1952; 1 StR 563/53 vom 24. November 1953; 5 StR 738/53 vom 11. Mai 1954; 5 StR 156/54 vom 6. Juli 1954; 5 StR 327/54 vom 14. September 1954; 5 StR 414/55 vom 8. November 1955). - BGH, 16.08.1961 - 2 StR 324/61
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte wegen erfolgloser Aufforderung zum …
- BGH, 19.12.1958 - 5 StR 578/58
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