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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44683
BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18 (https://dejure.org/2018,44683)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2018 - 5 StR 418/18 (https://dejure.org/2018,44683)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2018 - 5 StR 418/18 (https://dejure.org/2018,44683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 52 StGB
    Fehlgeschlagener Versuch (Unmöglichkeit der Herbeiführung des Erfolgs ohne neue Handlungs- und Kausalkette; Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung; zeitliche Zäsur; Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs); natürliche Handlungseinheit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 26 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung; Voraussetzungen für die mittäterschaftliche Zurechnung von Gewalthandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Anforderungen an eine Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung; Voraussetzungen für die mittäterschaftliche Zurechnung von Gewalthandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18
    Zwar begründet - wovon das Landgericht zutreffend ausgegangen ist - der Fehlschlag des Versuchs einer der strafrechtlich erheblichen Betätigungsakte eines mehraktigen Geschehens eine die Annahme einer Handlungseinheit ausschließende Zäsur (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum); …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18
    Die zu den Prellungen führenden Schläge mit dem von diesem zur Verfügung gestellten Ruckdämpfer stellen sich danach lediglich als ein (unselbständiger) Teil der auf einem gemeinsamen Tatentschluss beruhenden, mittäterschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung der Angeklagten nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, § 25 Abs. 2 StGB dar (vgl. zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, BGHR StGB § 26 Bestimmen 6).
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch; …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18
    Ein Fehlschlag liegt daher erst dann vor, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder eine entsprechende dahingehende subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 105/14

    Rücktritt von unbeendeten Versuch des Totschlages (fehlgeschlagener Versuch bei …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18
    Ein Fehlschlag liegt daher erst dann vor, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder eine entsprechende dahingehende subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18
    Denn die einzelnen Betätigungsakte des Angeklagten waren durch ein gemeinsames subjektives Element - nämlich sein auf Wut und Ärger über die Gegenwehr des Nebenklägers fußendes Rachebedürfnis - verbunden und standen in einem derart engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang, dass sich sein gesamtes Handeln objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun darstellte, das erst durch das Verschließen der Bustüren nach dem Wurf des Angeklagten mit dem Ruckdämpfer (Fall 6) eine Zäsur erfuhr (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 315).
  • LG Hagen, 02.08.2024 - 31 Ks 1/24
    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt demnach immer dann vor, wenn der Täter zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur und ohne Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden (BGH, Beschluss vom 05.09.2019, Az. 4 StR 394/19, in: NStZ 2020, 82; BGH, Beschluss vom 28.11.2018, Az. 5 StR 418/18, in: BeckRS 2018, 33934; BGH, Beschluss vom 22.09.2015, Az. 4 StR 359/15, in: NStZ 2016, 332;… MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Auflage 2020, StGB § 24 Rn. 56).
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