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Rechtsprechung
   BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4843
BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23 (https://dejure.org/2024,4843)
BGH, Entscheidung vom 03.01.2024 - 5 StR 449/23 (https://dejure.org/2024,4843)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 2024 - 5 StR 449/23 (https://dejure.org/2024,4843)
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  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB
    Schuldfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Eingangsmerkmal; Bindung an Äußerungen eines Sachverständigen; Persönlichkeitsstörung; Krankheitswert; revisionsgerichtliche Überprüfung); Strafzumessung

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Denn die kontextlose Verwendung dieses Begriffs lässt offen, ob damit allein eine fehlende pathologische Bedingtheit der Störung des Angeklagten zum Ausdruck gebracht oder aber das Ausmaß der mit ihr verbundenen Beeinträchtigungen als den krankhaften seelischen Störungen nicht gleichgewichtig charakterisiert werden sollte (vgl. nur BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22; vom 13. Mai 1983 - 3 StR 22/83).

    Letzteres hätte darauf zielen können, das Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung zu verneinen, welche anders als die krankhafte seelische Störung gerade solche Veränderungen der Persönlichkeit erfasst, die nicht pathologisch bedingt sind, und deshalb auch dann vorliegen kann, wenn die Persönlichkeitsausprägung des Täters nicht als krankhaft zu bezeichnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 StR 232/08, NStZ-RR 2008, 335; Urteile vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76; vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22).

  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Sodann sind der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters zu untersuchen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 4 StR 491/22, NStZ-RR 2023, 271 mwN; Urteil vom 23. November 2022 - 5 StR 347/22 insoweit in BGHSt 67, 171 nicht abgedruckt).

    Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723; vom 16. August 2023 - 5 StR 244/23, NStZ-RR 2023, 335; vom 28. Februar 2023 - 4 StR 491/22, NStZ-RR 2023, 271).

  • BGH, 06.02.2019 - 3 StR 479/18

    Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht (Darlegungspflicht; keine …

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Das Tatgericht hat die Schuldfähigkeit dabei ohne Bindung an die Äußerungen des Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 StR 479/18; Urteil vom 18. Mai 2022 - 6 StR 470/21, NStZ-RR 2022, 337).

    Dort ist die erforderliche Gesamtbetrachtung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - 3 StR 232/08, NStZ-RR 2008, 335; vom 6. Februar 2019 - 3 StR 479/18) zu der sich aufdrängenden Frage unterblieben, welche Bedeutung der Kombination der auffälligen Persönlichkeit des Angeklagten und seiner akuten Intoxikation bei Tatbegehung für seine Fähigkeit zukommen konnte, sein Verhalten entsprechend seiner Unrechtseinsicht zu steuern.

  • BGH, 17.07.2008 - 3 StR 232/08

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische …

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Letzteres hätte darauf zielen können, das Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung zu verneinen, welche anders als die krankhafte seelische Störung gerade solche Veränderungen der Persönlichkeit erfasst, die nicht pathologisch bedingt sind, und deshalb auch dann vorliegen kann, wenn die Persönlichkeitsausprägung des Täters nicht als krankhaft zu bezeichnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 StR 232/08, NStZ-RR 2008, 335; Urteile vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76; vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22).

    Dort ist die erforderliche Gesamtbetrachtung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - 3 StR 232/08, NStZ-RR 2008, 335; vom 6. Februar 2019 - 3 StR 479/18) zu der sich aufdrängenden Frage unterblieben, welche Bedeutung der Kombination der auffälligen Persönlichkeit des Angeklagten und seiner akuten Intoxikation bei Tatbegehung für seine Fähigkeit zukommen konnte, sein Verhalten entsprechend seiner Unrechtseinsicht zu steuern.

  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19

    Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfahlen: BGH bestätigt Urteil …

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck einer besonders verwerflichen Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Beschluss vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19, StV 2021, 254).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 277/20

    Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung von zulässigem …

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Ein zulässiges Verteidigungsverhalten darf auch bei der Verhängung einer Maßregel weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 StR 277/20, NStZ 2021, 730 mwN).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da er auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) durchgreifende Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist.
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene …

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Die Entscheidung hierüber obliegt dem Tatrichter, der hier - wie stets im Rahmen der Strafzumessung - gehalten ist, gegenläufig wirkende strafmildernde Umstände im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15 Rn. 28, BGHSt 63, 54).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Bei Letzterem bleibt offen, ob schon die medizinischen Kriterien nicht erfüllt waren, die für die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung bestehen, oder ob eine solche zwar bestand, aber in ihrer Intensität nicht zur Erfüllung einer schweren anderen seelischen Störung genügte (zu den Voraussetzungen der Annahme dieses Eingangsmerkmals aufgrund der Diagnose einer Persönlichkeitsstörung und zur Bedeutung des Ausprägungsgrads der Störung vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 309/06; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45; Streng ZStW 2021, 613 ff.).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Letzteres hätte darauf zielen können, das Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung zu verneinen, welche anders als die krankhafte seelische Störung gerade solche Veränderungen der Persönlichkeit erfasst, die nicht pathologisch bedingt sind, und deshalb auch dann vorliegen kann, wenn die Persönlichkeitsausprägung des Täters nicht als krankhaft zu bezeichnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 StR 232/08, NStZ-RR 2008, 335; Urteile vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76; vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der …

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des …

  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit …

  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 126/23

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines …

  • BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Einlassung des Angeklagten nach anfänglichem …

  • BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Sachverständigengutachten; …

  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung aufgrund fehlender …

  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 309/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Feststellung …

  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …

  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21

    Versuchter Totschlag; unzureichende Prüfung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 145/20

    Grundsätze der Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Anlass und …

  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 22/83

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen oder verminderter Schuldfähigkeit - …

  • BGH, 03.12.2024 - 2 StR 381/24

    Kosten- und Auslagenentscheidung (Adhäsionsverfahren)

    Soweit das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht wiederum die Tötungsabsicht strafschärfend berücksichtigen möchte, wird es Gelegenheit haben, genauer als bisher die hierzu aufgestellten Grundsätze der Rechtsprechung in den Blick zu nehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, BGHSt 63, 54, 63 ff. Rn. 26 ff.; Beschluss vom 3. Januar 2024 - 5 StR 449/23, Rn. 16).
  • BGH, 11.02.2025 - 4 StR 122/24

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung …

    Dem Tatrichter ist es deshalb verwehrt, die Begründung eines Hanges zu gefährlichen Straftaten und die Entwicklung der Gefährlichkeitsprognose darauf zu stützen, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld zuschiebt (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92 Rn. 4; zuletzt nur etwa BGH…, Beschluss vom 31. August 2022 - 4 StR 166/22 Rn. 3 f.;… Beschluss vom 10. November 2022 - 4 StR 192/22 Rn. 19; Beschluss vom 3. Januar 2024 - 5 StR 449/23 Rn. 21).
  • BGH, 07.01.2025 - 6 StR 583/24

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit …

    Sodann sind der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters zu untersuchen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - 4 StR 422/23, Rn. 7, vom 3. Januar 2024 - 5 StR 449/23, Rn. 7).
  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 422/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung in den …

    Sodann sind der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters zu untersuchen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2023 ? 4 StR 491/22, NStZ-RR 2023, 271 mwN; Beschluss vom 3. Januar 2024 ? 5 StR 449/23 Rn. 7).
  • BGH, 26.08.2025 - 5 StR 367/25

    Verfahrensgang

    Die Entscheidung darüber obliegt dem Tatgericht, das gehalten ist, gegenläufig wirkende strafmildernde Umstände im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen (BGH…, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15 Rn. 28, BGHSt 63, 54; Beschluss vom 3. Januar 2024 - 5 StR 449/23 Rn. 16).
  • LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24

    Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …

    Sodann sind der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters zu untersuchen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 4 StR 491/22, m.w.N.; Beschluss vom 3. Januar 2024 - 5 StR 449/23 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2025 - 5 StR 610/24

    Aufhebung der angeordneten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Stützung …

    Rn. 5 Zulässiges Verteidigungsverhalten - wie hier das Bestreiten der Rechtswidrigkeit - darf jedoch weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 - 1 StR 277/20, NStZ 2021, 730; vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19, StV 2021, 254, 255; vom 3. Januar 2024 - 5 StR 449/23 Rn. 21, jeweils mwN).
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