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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2006 - 5 StR 459/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8908
BGH, 13.12.2006 - 5 StR 459/06 (https://dejure.org/2006,8908)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2006 - 5 StR 459/06 (https://dejure.org/2006,8908)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 (https://dejure.org/2006,8908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 2 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung (Zweifelsgrundsatz bzw. dubio pro reo: Ausschluss anderer Geschehensabläufe); Mittäterschaft (Gesamtbetrachtung; Tatinteresse; Tatherrschaft); besonders schwerer Fall des Totschlages (besonders intensive Tatausführung; mangelnde Feststellungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Mittäterschaft oder eigenhändiger Tötung unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo"; Mittäterschaft bei Totschlag; Annahme eines besonders schweren Falles des Totschlags; Notwendigkeit einer hinreichend sicheren Tatsachengrundlage für die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    "in dubio" und Annahme eines weiteren Mittäters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 5 StR 459/06
    All dies belegt einen erheblichen Umfang an der Tatbeteiligung und ein eigenes Tatinteresse (vgl. BGHSt 37, 289, 291).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 5 StR 459/06
    Die hierfür als tragend herangezogene Annahme besonders intensiver Tatausführung durch den Angeklagten beruht nicht auf einer hinreichend sicheren Tatsachengrundlage (vgl. BGH StV 2002, 235).
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 787/91

    Beweiswürdigung - In dubio pro reo - Tatbeteiligung - Teilnahme - Täterschaft - …

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 5 StR 459/06
    Rn. 5 Zwar wäre das Schwurgericht in Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo verpflichtet gewesen, mangels sicher zu treffender Feststellungen zur Person des Schützen bei dem Angeklagten von der ihm günstigsten Möglichkeit - Schütze ist der Mittäter - auszugehen (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der …

    Rn. 10 Das Landgericht ist von einer sukzessiven Mittäterschaft durch aktives Tun des Angeklagten ausgegangen, weil diesem der - nach dem Grundsatz in dubio pro reo (…vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8; BGH StV 2007, 284, 286; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 Tz. 5) dem unbekannten T. zugeschriebene - verletzungsintensive Schlag mit der Flasche wegen anschließender gemeinsamer Tatvollendung durch Zurücklassen des Opfers zuzurechnen sei.

    Das Landgericht hat die festgestellten Tatbeiträge des schweigenden Angeklagten weder dahingehend gewürdigt, ob sie in einem Unterordnungsverhältnis zu denen des unbekannt gebliebenen T. stehen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 Tz. 299), noch hat es Erwägungen zum Bestehen und des Umfangs eines Tatinteresses des Angeklagten angestellt (vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 Tz. 6).

  • BGH, 16.12.2025 - 5 StR 485/25
    Rn. 7 5. Wie vom Generalbundesanwalt beantragt, war die von dem Landgericht versäumte Entscheidung gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB über den Anrechnungs-maßstab für die in Österreich erlittene Auslieferungshaft in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2022 - 2 StR 25/22; vom 24. Februar 2010 - 5 StR 13/10; vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5684
BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06 (1) (https://dejure.org/2007,5684)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - 5 StR 459/06 (1) (https://dejure.org/2007,5684)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 5 StR 459/06 (1) (https://dejure.org/2007,5684)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 354 Abs. 1, Abs. 1a StPO; § 356a StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Rechtliches Gehör bei eigener Sachentscheidung des Revisionsgerichts auf Grundlage einer Analogie (gesetzlicher Richter; Anhörungsrüge; systematische Auslegung; Recht auf ein faires Verfahren; Beruhen)

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 194
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    Rn. 12 c) Durfte der Senat demnach im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO ausnahmsweise zur Strafe durchentscheiden, war der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör auch nur im Rahmen dieses - verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999) - Verfahrens zu erfüllen.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 304/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer …

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    Dem entspricht die Praxis des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 100, 105; BGH NStZ 1992, 78; 297; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 103; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 304/06 und 305/06).
  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    Dem entspricht die Praxis des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 100, 105; BGH NStZ 1992, 78; 297; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 103; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 304/06 und 305/06).
  • BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

    Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem …

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    Rn. 11 b) Die vom Senat in Anspruch genommene analoge Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO begegnet auch nach Einfügung der Vorschriften des § 354 Abs. 1a und 1b StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz keinen aus systematischen Erwägungen herrührenden Bedenken (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 2;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 354 Rdn. 27).
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06

    Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    Sie hält sich, wenn die Verfahrenslage, so wie hier, jedes Ermessen über Art und Höhe der Rechtsfolge ausschließt, in den durch Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Grenzen (BVerfG - Kammer - Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 906/06 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen …

    Dies rechtfertigt die Inanspruchnahme einer analogen Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO insgesamt (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12), die durch BVerfGE 118, 212 ff. nicht ausgeschlossen wird.
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer; …

    Rn. 12 Der Senat ist entsprechend § 354 Abs. 1 StPO zu eigener Entscheidung befugt, weil rechtliche Erwägungen ein anderes Ergebnis verbieten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 587/00; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12).
  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und …

    Der Senat hat diese - dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend - entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf elf Jahre festgesetzt (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12;… BGHR StPO § 356a Gehörsverstoß 1).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger …

    Demgegenüber hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12: Reduzierung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Wegfalls des besonders schweren Falles des Totschlags auf 15 Jahre Freiheitsstrafe in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO) jedenfalls für diesen Fall entschieden, die Einführung des § 354 Abs. 1 a und b StPO sei nicht für die Änderung der seit jeher ständigen Rechtsprechung heranzuziehen; dies begegne keinen systematischen Bedenken.
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