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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.2006

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7173
BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04 (https://dejure.org/2005,7173)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2005 - 5 StR 469/04 (https://dejure.org/2005,7173)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2005 - 5 StR 469/04 (https://dejure.org/2005,7173)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 2 Abs. 1 EStG; § 261 StPO
    Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung; Darstellungsmangel; Schätzungsgrundlagen); keine steuerbaren Vermögensmehrungen auf Grund von Untreuehandlungen

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93

    Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten - …

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04
    Vielmehr muß der Tatrichter für jede Steuerart und jeden Besteuerungszeitraum unter Schuldgesichtspunkten so klare Feststellungen treffen, daß sowohl die dem Schuldspruch zugrunde liegenden steuerrechtlichen Gesichtspunkte als auch die Berechnung der verkürzten Steuern der Höhe nach erkennbar werden (siehe dazu nur BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 8, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung …

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04
    Vielmehr muß der Tatrichter für jede Steuerart und jeden Besteuerungszeitraum unter Schuldgesichtspunkten so klare Feststellungen treffen, daß sowohl die dem Schuldspruch zugrunde liegenden steuerrechtlichen Gesichtspunkte als auch die Berechnung der verkürzten Steuern der Höhe nach erkennbar werden (siehe dazu nur BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 8, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 466/92

    Zulässigkeit einer ergebnishaften Mitteilung von durch Schwarzarbeit erworbenen …

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04
    Derartige Einnahmen würden indessen nicht unter eine der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG fallen (Senat in wistra 1993, 109 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1995 - 5 StR 628/94

    Steuerhinterziehung - Schuldspruch - Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04
    Dies entbindet den Tatrichter allerdings auch nicht von der Aufgabe, genaue Feststellungen dazu zu treffen, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der einzelnen Abgabearten zu der eingeräumten Steuerverkürzung im Einzelnen geführt hat (Senat in StV 1996, 376 m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07

    Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und …

    Rn. 19 1. Allerdings bedarf es einer ins Einzelne gehenden Darstellung der Berechnung der verkürzten Abgaben dann nicht, wenn der Angeklagte aufgrund eigener Sachkunde die ihm vorgeworfenen Steuerhinterziehungen auch der Höhe nach einräumt (vgl. BGH wistra 2005, 307, 308).

    Dass der Angeklagte bei seinem Teilgeständnis - jenseits der Feststellung der verschwiegenen Betriebseinnahmen - in Fragen der Steuerberechnung ausreichend sachkundig gewesen sein könnte (vgl. BGH wistra 2005, 307, 308), ist nicht mitgeteilt und liegt hier auch eher fern.

  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern …

    und mwN Urteil vom 12. Mai 2008 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546 f.; Beschluss vom 15. März 2005 - 5 StR 469/04, wistra 2005, 307 f.; BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 8, jeweils mwN).
  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei …

    Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Angeklagte aufgrund eigener Sachkunde die ihm vorgeworfenen Steuerhinterziehungen eingeräumt hat (st. Rspr.; vgl. BGH wistra 2006, 110; 2006, 66; 2005, 307 f.; jeweils m.w.N.).

    Den Urteilsgründen ist nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass der Angeklagte - jenseits von seinem Wissen über die Höhe zu Unrecht geltend gemachter Betriebsausgaben, verschwiegener Betriebseinnahmen und entstandener Umsatzsteuern - zur Berechnung der verkürzten Steuern in der Lage war (vgl. BGH wistra 2005, 307, 308).

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 368/05

    Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung)

    Rn. 6 Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter ein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2005, 307 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 165/06

    Verschlechterungsverbot bei der Strafzumessung (Steuerhinterziehung); …

    Auf die Revisionen der Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 15. März 2005 - 5 StR 469/04 wegen eines Erörterungsmangels dieses Urteil im Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in 90 Fällen verurteilt worden waren, sowie in den Aussprüchen über die Gesamtstrafen.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2006 - 5 StR 165/06, alt: 5 StR 469/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8258
BGH, 12.07.2006 - 5 StR 165/06, alt: 5 StR 469/04 (https://dejure.org/2006,8258)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2006 - 5 StR 165/06, alt: 5 StR 469/04 (https://dejure.org/2006,8258)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 5 StR 165/06, alt: 5 StR 469/04 (https://dejure.org/2006,8258)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 46 StGB; § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Verschlechterungsverbot bei der Strafzumessung (Steuerhinterziehung); Herabsetzung der Einzelstrafen durch das Revisionsgericht

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04

    Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung; Darstellungsmangel; …

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 165/06
    Auf die Revisionen der Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 15. März 2005 - 5 StR 469/04 wegen eines Erörterungsmangels dieses Urteil im Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in 90 Fällen verurteilt worden waren, sowie in den Aussprüchen über die Gesamtstrafen.
  • BGH, 22.01.2026 - 6 StR 245/25

    Beurteilung der Annahme einer einheitlichen Tat im konkreten Fall durch die …

    Die schriftlichen Urteilsgründe haben indes zweifelsfrei zu belegen, welche Einzelstrafen das Tatgericht auf Grundlage der jeweiligen Schadenskategorien verhängt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 5 StR 165/06, wistra 2006, 467, 468; vom 8. Februar 2018 - 1 StR 228/17, NStZ-RR 2018, 203, 204), anderenfalls ist eine revisionsgerichtliche Nachprüfung ebenso wie eine klare Zuordnung im Falle einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB durch die Urteilsgründe nicht eröffnet.

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Versuch einer Rekonstruktion dieser Zuordnung zu unternehmen oder die tatgerichtlichen Bewertungsakte gar zu ersetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 5 StR 165/06, wistra 2006, 467, 468).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten …

    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn - wie hier - die Urteilsgründe wegen einer inkonsistenten Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung der für die Einzeltaten verhängten Strafen kaum ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2018 - 1 StR 228/17

    Strafzumessung (Kategorisierung nach der Schadenshöhe bei einer Vielzahl …

    cc) Auch insoweit ist allerdings erforderlich, dass ausgehend von den Urteilsgründen zweifelsfrei feststeht, welche Einzelstrafe für welche Tat verhängt wurde (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 StR 165/06, wistra 2006, 467, 468).
  • BGH, 17.12.2024 - 1 StR 62/24

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Das neue Tatgericht wird insoweit jeweils das in § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO normierte Verschlechterungsverbot zu beachten haben (…zur Strafzumessung: vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21 Rn. 5 f. und vom 12. Juli 2006 - 5 StR 165/06 Rn. 2; zur Einziehung: vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juni 2024 - 5 StR 455/23 Rn. 46).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme …

    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn die Urteilsgründe - wie hier - wegen einer nicht auf die einzelnen Taten bezogenen Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung des Sachverhalts in Bezug auf die jeweiligen Tathandlungen ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts kaum möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
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