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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,563
BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,563)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1992 - 5 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,563)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,563)
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Falsche Steuererklärung

Mitbestrafte Nachtat, Verjährung der Straftat

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 78 StGB; § 302 Abs. 2 StPO; § 318 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung eines beschränkten Rechtsmittels auch ohne besondere Ermächtigung für den Verteidiger; Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision - Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • Wolters Kluwer

    Mitbestrafte Nachtat - Verjährung - Vortat - Erweiterung - Revisionseinlegungsfrist

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52; StPO § 302
    Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision - Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • rechtsportal.de

    StGB § 52 ; StPO § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 366
  • NJW 1993, 476
  • MDR 1993, 73
  • NStZ 1993, 96
  • StV 1993, 396
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine …

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zulässig (Fortentwicklung BGH, 11. Juni 1991, 5 StR 180/91, BGHSt 38, 4).

    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321;… Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).

    Dies gilt aber entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (…Hanack aaO § 344 Rdn. 7;… Steindorf in KK, OWiG § 79 Rdn. 76;… Frisch aaO § 318 Rdn. 14, 20; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren, 1964 S. 72; ausdrücklich offengelassen in BGHSt 38, 4, 6 f) nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist des § 341 Abs. 1 StPO (RG JW 1912, 1070; BayObLG JR 1968, 106;… Kleinknecht/Meyer aaO § 344 Rdn. 4;… § 302 Rdn. 31;… Meyer aaO § 344 Rdn. 7;… Ruß in KK, StPO 2. Aufl. § 302 Rdn. 21;… Paulus aaO § 318 Rdn. 14;… Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen 5. Aufl. Rdn. 79); denn durch das beschränkt eingelegte Rechtsmittel wird der Eintritt der Rechtskraft nur so weit gehemmt, wie die Anfechtung erklärt ist (§ 343 Abs. 1 StPO).

    Daher liegt der Fall anders als in der Entscheidung BGHSt 38, 4.

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Zwar ist der Zeitpunkt des § 149 Abs. 2 AO für die Abgabe der Jahreserklärung auch für die Beendigung der durch Unterlassen begangenen Umsatzsteuerhinterziehung maßgeblich (…vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 1990 - BGHR AO § 370 Verjährung 3 - für den Fall, daß weder Voranmeldungen noch eine Jahreserklärung abgegeben wurden, und Urteil des Senats vom 10. Dezember 1991 - BGHSt 38, 165, 169 - für den Fall, daß unrichtige Voranmeldungen, aber keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben wurden).
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Zwar ist der Zeitpunkt des § 149 Abs. 2 AO für die Abgabe der Jahreserklärung auch für die Beendigung der durch Unterlassen begangenen Umsatzsteuerhinterziehung maßgeblich (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 1990 - BGHR AO § 370 Verjährung 3 - für den Fall, daß weder Voranmeldungen noch eine Jahreserklärung abgegeben wurden, und Urteil des Senats vom 10. Dezember 1991 - BGHSt 38, 165, 169 - für den Fall, daß unrichtige Voranmeldungen, aber keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben wurden).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der …

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zulässig (Fortentwicklung BGH, 11. Juni 1991, 5 StR 180/91, BGHSt 38, 4).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57
    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321;… Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321;… Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 23.08.1968 - 5 StR 384/68
    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Rn. 6 Der Senat hält an seiner Auffassung, daß die Nachtat nur dann und deshalb "straflos" gelassen wird, wenn und weil sie durch die Strafe für die Haupttat schon hinreichend gesühnt wird, fest (BGH bei Dallinger, MDR 1955, 269; BGH NJW 1968, 2115;… offengelassen für die Frage der Verjährung vom 3. Strafsenat GA 1971, 83).
  • RG, 12.03.1909 - V 79/09

    1. Welche Wirkung äußert die zulässig beschränkte Anfechtung eines Urteils auf …

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321;… Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang …

    Daher kommt es insoweit weder auf die Anwendung der Grundsätze zur Straflosigkeit einer allein der Sicherung, Ausnutzung oder Verwertung einer durch eine Vortat erlangten Position dienenden Tat im Sinne einer sog. "mitbestraften Nachtat" an (vgl. BGHSt 38, 366, 368 f.;… Rissing-van Saan in LK 11. Aufl., vor § 52 Rdn. 123, Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. vor § 52 Rdn. 65; jeweils m.w.N.) noch auf die von den Revisionen erörterte Frage, ob den Angeklagten die Offenbarung ihrer früheren Tathandlungen unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit zugemutet werden konnte.
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …

    bb) Allerdings entfällt die Straflosigkeit einer Nachtat, wenn die Vortat - z.B. wegen Verjährung - nicht mehr verfolgbar ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, wistra 2009, 105, 106 sowie BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, jeweils mwN).
  • BGH, 10.12.2025 - 1 StR 387/25

    Fertigung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen durch den Steuerberater

    Die Konsumtion einer mitbestraften Vortat entfällt, wenn die Haupttat - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr verfolgbar ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14 Rn. 31, BGHSt 60, 188;… vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08 Rn. 2;… vom 26. Mai 1993 - 5 StR 190/93 Rn. 8, BGHSt 39, 233 und vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92 Rn. 6, BGHSt 38, 366 [jeweils zur mitbestraften Nachtat]).
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