Rechtsprechung
| BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 33 S. 1 BtMG; § 74 Abs. 2 StGB
Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Schätzung des Wirkstoffgehalts; Einziehung von zum gewinnbringenden Weiterverkauf erlangten Betäubungsmitteln als Tatobjekte) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB, § 74c StGB, § 134 BGB, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 69a StGB, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliches Versäumnis bzgl. der Feststellung des konkreten Wirkstoffgehalts der gehandelten Betäubungsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliches Versäumnis bzgl. der Feststellung des konkreten Wirkstoffgehalts der gehandelten Betäubungsmittel
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bremen, 08.06.2023 - 1 KLs 3/23
- LG Bremen, 08.06.2023 - 310 Js 74065/20
- BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …
Auszug aus BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23
bis 4. verhängten Einzelstrafen können keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen. - BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18
Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei …
- BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit …
Auszug aus BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23
bis 4. verhängten Einzelstrafen können keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (…BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
- BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22
Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens …
Auszug aus BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23
Stehen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, muss das Tatgericht die Wirkstoffmenge oder den Wirkstoffgehalt unter Berücksichtigung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie Herkunft, Preis, Aussehen, Verpackung, Beurteilung durch Tatbeteiligte, Handelsstufe), gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes, zahlenmäßig schätzen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46 f.). - BGH, 23.03.2021 - 3 StR 53/21
Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche …
Auszug aus BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23
Stehen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, muss das Tatgericht die Wirkstoffmenge oder den Wirkstoffgehalt unter Berücksichtigung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie Herkunft, Preis, Aussehen, Verpackung, Beurteilung durch Tatbeteiligte, Handelsstufe), gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes, zahlenmäßig schätzen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46 f.). - BGH, 28.02.2023 - 5 StR 529/22
Einziehung von zum gewinnbringenden Weiterverkauf erlangten Betäubungsmittel …
Auszug aus BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23
Werden Betäubungsmittel aber wie hier im Inland erworben, kann der Käufer wegen § 134 BGB kein Eigentum an den Drogen erlangen (BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2023 - 5 StR 529/22; vom 9. November 2021 - 5 StR 244/21). - BGH, 09.11.2021 - 5 StR 244/21
Wegfall des Einziehungsausspruchs
Auszug aus BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23
Werden Betäubungsmittel aber wie hier im Inland erworben, kann der Käufer wegen § 134 BGB kein Eigentum an den Drogen erlangen (BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2023 - 5 StR 529/22; vom 9. November 2021 - 5 StR 244/21).
- BGH, 14.05.2024 - 3 StR 96/24
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen; Einziehung von Wertersatz hinsichtlich …
Eine Einziehung des Wertes von Tatobjekten nach § 74c Abs. 1 StGB scheidet aus, weil der Angeklagte kein Eigentum an dem Marihuana erwerben konnte (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 134 BGB) und zudem die Weitergabe von Drogen an den Abnehmer im Rahmen eines Handeltreibens mit diesen keine Vereitelung der gegenständlichen Einziehung darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Januar 2024 - 5 StR 530/23, juris Rn. 8;… vom 28. Februar 2023 - 5 StR 529/22, juris Rn. 4;… vom 19. Mai 2021 - 4 StR 8/21, juris Rn. 6 f.;… vom 10. Juni 2020 - 3 StR 37/20, NStZ 2021, 557 Rn. 4 f.; s. zur Abgrenzung von Taterträgen einerseits zu Tatmitteln und Tatobjekten andererseits auch BGH, Beschluss vom 21. Februar 2023 - 3 StR 278/22, NStZ-RR 2023, 179, 180;… Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, BGHSt 67, 87 Rn. 8 ff.). - BGH, 05.05.2026 - 5 StR 55/26
Aufhebung der Aussprüche über Einziehung des Wertes von Taterträgen auf Revision …
Zudem stellt die Weitergabe von Drogen an den Abnehmer im Rahmen eines Handeltreibens mit diesen keine Vereitelung der gegenständlichen Einziehung im Sinne des § 74c Abs. 1 StGB dar (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Januar 2024 - 5 StR 530/23 Rn. 8;… vom 14. Mai 2024 - 3 StR 96/24 Rn. 18). - BGH, 11.02.2025 - 5 StR 620/24
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Denn auf den Wirkstoffgehalt kommt es neben Art und Menge der gehandelten Betäubungsmittel nicht nur für die Bestimmung einer nicht geringen Menge, sondern auch für die Strafrahmenwahl und die Strafzumessung im engeren Sinne an, weil dadurch der Schuldumfang der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich bestimmt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22, StV 2023, 450, 451; Beschluss vom 2. Januar 2024 - 5 StR 530/23). - BGH, 24.09.2024 - 5 StR 248/24
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