Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 54 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 228 StGB
Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung; Altersgrenze; Schwere der drohenden Beeinträchtigung; Absehbarkeit der Folgen; abstrakt lebensgefährliche Würgehandlungen); Berücksichtigung erlittener Beeinträchtigungen des Opfers bei Tatserien im ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Berücksichtigung einer sinkenden Hemmschwelle bei Serientaten zugunsten des Täters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 228 StGB, § 273 Abs 3 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
Keine Berücksichtigung einer sinkenden Hemmschwelle bei Serientaten zugunsten des Täters - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 273 Abs. 3 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 228 StGB, § 337 Abs. 1 StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 3 StGB, § 176a Abs. 5 Variante 1 StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener und mit gefährlicher Körperverletzung; Straferschwerende Berücksichtigung der schweren Tatfolgen für die Nebenklägerin bei der Bemessung der Einzelstrafen und bei ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener und mit gefährlicher Körperverletzung; Straferschwerende Berücksichtigung der schweren Tatfolgen für die Nebenklägerin bei der Bemessung der Einzelstrafen und bei ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.07.2017 - 507 KLs 1/17
- BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 537
- NStZ-RR 2019, 38
- NStZ-RR 2019, 39
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58
Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f.; vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; BayObLG NJW 1999, 372;… Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN). - BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98
Einwilligung zur Körperverletzung als Verstoß gegen die guten Sitten
Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f.; vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; BayObLG NJW 1999, 372;… Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN). - BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit …
Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
Diese gerade bei serienhaft begangenen Missbrauchstaten ohnehin nicht unproblematische Erwägung (…vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 1213 mwN; ganz abl. Reichenbach JR 2012, 9, 11 f.) kann jedenfalls dann nicht zugunsten des Täters wirken, wenn er, was beim Angeklagten der Fall war, von vornherein eine Vielzahl von Taten geplant hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105 Rn. 17 mwN).
- BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende …
Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
Er bezieht sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Beeinträchtigungen des Opfers durch eine Mehrheit von Taten dem Täter nur dann mit vollem Gewicht bei den Einzeltaten angelastet werden dürfen, wenn sie unmittelbare Folge der Einzeltaten sind; sind sie dagegen Folge aller Taten, so können sie nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, gewichtet werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f.; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340). - BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14
Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden …
Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
Er bezieht sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Beeinträchtigungen des Opfers durch eine Mehrheit von Taten dem Täter nur dann mit vollem Gewicht bei den Einzeltaten angelastet werden dürfen, wenn sie unmittelbare Folge der Einzeltaten sind; sind sie dagegen Folge aller Taten, so können sie nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, gewichtet werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f.; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340). - BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f.; vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; BayObLG NJW 1999, 372;… Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19
Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei …
Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f. und vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 7; BayObLG, NJW 1999, 372;… Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN). - BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot
Nur wenn sie unmittelbare Folge bereits einzelner Taten sind, können sie mit ihrem vollen Gewicht bei der Bemessung der Einzelstrafe in Ansatz gebracht werden (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, juris Rn. 2;… Urteil vom 5. September 2018 - 2 StR 454/17, juris Rn. 30, jeweils mwN; offen gelassen BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, juris Rn. 10). - BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23
Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (Beweiswürdigung; …
Soweit die Revision unter der Überschrift "Beweisantrag vom 30.06.2022" unter anderem die Ablehnung seines Antrags auf Vernehmung des im Ausland lebenden gesondert Verfolgten Ko. rügt, entspricht der Revisionsvortrag zudem deshalb nicht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil darin ein Verfahrenssachverhalt ohne Differenzierung nach der Stoßrichtung der Beanstandungen geschildert ist und dem Vorbringen die Angriffsrichtung der Rüge nicht hinreichend klar entnommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22, NStZ 2023, 127; vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 4; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162).
- BGH, 06.09.2022 - 6 StR 274/22
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Einzelstrafen und …
Derartige durch mehrere Taten herbeigeführte Folgen dürfen dem Täter mit vollem Gewicht zwar dann bei den Einzelstrafen angelastet werden, wenn sie unmittelbare Folge der jeweiligen Taten sind; resultieren sie hingegen aus allen Taten insgesamt, so können sie nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden (st. Rpsr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21; vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21; vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, NStZ 2018, 537, 538; vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340). - BGH, 25.04.2018 - 2 StR 194/17
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung in Fällen von …
Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, dass bereits bestimmte Einzeltaten die Nebenklägerin besonders belastet haben, so dass diese bei den Einzelstrafen uneingeschränkt berücksichtigt werden könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17). - LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15 Rn. 2736 Ungeachtet der Tatsache, dass der Angeklagte von Anfang an eine Vielzahl von Taten geplant hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 09.1.2018 - 5 StR 541/17, Rn. 12, juris) und sich auch durch die beiden genannten "Warnschüsse" nicht von der weiteren Tatbegehung hat abbringen lassen, hat die Kammer erwogen, ob es im Verlauf der Jahre zu einem Absinken der Hemnschwelle gekommen ist und damit einhergehend zu einem Absinken des Schuldgehalts.
- BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von …
Dies lässt besorgen, dass der Strafkammer aus dem Blick geraten ist, dass festgestellte Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten nur dann bei der Einzelstrafbemessung mit ihrem vollen Gewicht berücksichtigt werden können, wenn sie unmittelbare Folge allein einzelner Taten sind; sind sie Folge aller abgeurteilten Straftaten, können sie strafzumessungsrechtlich nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278; Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 10). - BGH, 11.02.2026 - 2 StR 401/25
Aufhebung des Urteils auf Revision des Angeklagten mit zugrundeliegenden …
Der Senat kann offenlassen, ob die Strafkammer die Tatfolgen - wie geschehen - bereits bei den beiden Einzelstrafen berücksichtigen durfte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, NStZ 2018, 537 f.). - BGH, 14.01.2020 - 4 StR 265/19
Erhebung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit i.R.d. sexuellen …
Denn den Urteilsgründen lässt sich noch hinreichend entnehmen, dass bereits die Einzeltaten aufgrund der durchgehend bestehenden Bedrohungslage für die Geschädigte besonders belastend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, NStZ 2018, 537, 538). - OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
Anforderungen an Aufklärungsrüge bei Zeugenbeweis und wegen unterbliebener …
Rn. 5 c) Soweit die Revision beanstandet, über einen vor der Berufungshauptverhandlung zu Protokoll des AG gestellten Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens "hinsichtlich der Schuldfähigkeit" sei "nicht entschieden" worden, ist die Rüge bereits unzulässig, weil ihr die konkrete Angriffsrichtung nicht zu entnehmen ist (vgl. hierzu nur BGH, Beschl. 09.01.2018 - 5 StR 541/17; 24.05.2017 - 1 StR 598/16 und 10.05.2017 - 4 StR 567/16 [jeweils bei juris]). - BGH, 24.09.2018 - 5 StR 391/18
Serientaten - und der Schuldgehalt der Folgetaten
- KG, 26.06.2020 - 5 Ws 90/20
Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung: Prüfung …
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