Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 73 StGB; § 73c StGB
Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Geldbetrag; Leistung an Erfüllungs statt; Verzicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 154 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 111g Abs. 1 StPO, § 372 BGB, § 73c Abs. 1 StGB, § 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Auslegung des Verzichts des Einziehungsbeteiligten auf die von ihm hinterlegte Sicherheit als Freigabeerklärung gegenüber der Hinterlegungsstelle i.R.d. Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- Wolters Kluwer
Auslegung des Verzichts des Einziehungsbeteiligten auf die von ihm hinterlegte Sicherheit als Freigabeerklärung gegenüber der Hinterlegungsstelle i...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung des Verzichts des Einziehungsbeteiligten auf die von ihm hinterlegte Sicherheit als Freigabeerklärung gegenüber der Hinterlegungsstelle i.R.d. Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18
Dass die Staatsanwaltschaft vorliegend den Verzicht als Leistung an Erfüllungs statt angenommen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHSt), liegt - auch angesichts der Ausführungen des Landgerichts hierzu - fern.Dass die Staatsanwaltschaft den Verzicht auf die Rückgabe der beschlagnahmten Fahrzeuge als Leistung an Erfüllungs statt angenommen hat, liegt angesichts der regelmäßig ungewissen Werthaltigkeit solcher Gegenstände fern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 36;… vom 27. November 2018 - 5 StR 445/18 Rn. 7).
Das Landgericht hat nicht beachtet, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, und vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18).
- BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der …
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18
Das Landgericht hat nicht beachtet, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, und vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18). - BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99
Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18
Das Landgericht hat nicht beachtet, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, und vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18).
- BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15
Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte: …
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18
Das Landgericht hat nicht beachtet, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, und vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18). - BGH, 27.11.2018 - 5 StR 445/18
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (keine Feststellungen zur Erweiterung der …
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18
Dass die Staatsanwaltschaft den Verzicht auf die Rückgabe der beschlagnahmten Fahrzeuge als Leistung an Erfüllungs statt angenommen hat, liegt angesichts der regelmäßig ungewissen Werthaltigkeit solcher Gegenstände fern (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 36; vom 27. November 2018 - 5 StR 445/18 Rn. 7). - BGH, 06.06.2017 - 2 StR 490/16
Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von …
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18
Das Landgericht hat nicht beachtet, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, und vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18).
- BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes …
Soweit sich das Einverständnis mit der Verwertung auf das anlässlich der Festnahme in Deutschland sichergestellte Bargeld in Höhe von 1.502,30 Euro bezieht, ist durch die Erklärung des Angeklagten nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, NJW 2019, 1692 Rn. 33 mwN;… vom 6. Februar 2019 - 5 StR 560/18 Rn. 4; vom 6. März 2019 - 5 StR 546/18 Rn. 8) der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe dieses Betrages erloschen und die Einziehung oder erweiterte Einziehung des Wertes von Taterlösen insoweit ausgeschlossen. - BGH, 09.10.2019 - 1 StR 400/19
Einziehung (Erlöschen des der Einziehung zugrunde liegenden Anspruchs)
Soweit der Angeklagte einen wirksamen Verzicht gegenüber den Justizbehörden erklärt hätte, wäre der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73 Abs. 1, § 73e Abs. 1 StGB in Höhe des entsprechenden Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes von Taterträgen insoweit ausgeschlossen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 Rn. 18;… vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 33 und vom 6. März 2019 - 5 StR 546/18 Rn. 8 mwN); bei Anrechnung auf die verkürzten Tabaksteueransprüche käme ein Ausschluss nach § 73e Abs. 1 StGB in Betracht. - BGH, 20.05.2020 - 4 StR 539/19
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zwischen …
Denn angesichts der ungewissen Werthaltigkeit der Gegenstände liegt es fern, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft den Verzicht des Angeklagten an Erfüllungs- statt angenommen und damit den staatlichen Zahlungsanspruch aus § 73c StGB zum Erlöschen gebracht hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 ? 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 34 ff.; vom 6. März 2019 ? 5 StR 546/18 Rn. 6).
- BGH, 25.11.2025 - 3 StR 395/25 Schließlich wäre mitzuteilen gewesen, ob und gegebenenfalls wie die Staatsanwaltschaft auf die Verzichtserklärungen der Angeklagten reagiert hat (vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 6. März 2019 - 5 StR 546/18, juris Rn. 6;… vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 21 ff., 34 ff., 39 mwN).
- LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 14 KLs 12/20 Js 2225988/15 Die Kammer legt die stillschweigend erklärte Annahme des Verzichts durch die Staatsanwaltschaft nach Sinn und Zweck der damit beabsichtigten Vollstreckungserleichterung dahingehend aus, dass die die Leistung (Rolex) lediglich erfüllungshalber angenommen wurde, was den Einziehungsanspruch, der auf einen Geldbetrag gerichtet war (§ 73c Satz 1 BGB), nicht zum Erlöschen gebracht hat (…vgl. BGH aaO, Rn. 34 ff.; BGH Beschl. v. 6.3.2019 - 5 StR 546/18, BeckRS 2019, 4107).
- LG Bochum, 24.02.2021 - 13 KLs 19/19 Erklärt also der Drittbeteiligte in einer solchen Situation gegenüber der Hinterlegungsstelle einen Rückgabeverzicht, kann dies nicht ohne weiteres als Erfüllungshinterlegung ausgelegt werden, sondern ist möglicherweise lediglich als eine die spätere Erfüllung vorbereitende Freigabeerklärung gegenüber der Hinterlegungsstelle bzw. als Sicherungshinterlegung zu bewerten (vgl. BGH 5 StR 546/18).
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