Rechtsprechung
| BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 250 StGB; § 51 StGB; § 67 StGB
Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Betäubungsmittelabhängigkeit (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung suchtbedingter Vortaten); Vorwegvollzug (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BtMG § 29 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung teils einschlägiger Vorverurteilungen des Angeklagten wegen Taten zur Finanzierung der Heroinbeschaffung im Strafausspruch; Verpflichtung zur Einrechnung der auf die Strafe anzurechnenden Untersuchungshaft in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung teils einschlägiger Vorverurteilungen des Angeklagten wegen Taten zur Finanzierung der Heroinbeschaffung im Strafausspruch; Verpflichtung zur Einrechnung der auf die Strafe anzurechnenden Untersuchungshaft in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 234
- StV 2009, 358
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09
Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung); nachträgliche Bildung …
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09
Hinsichtlich des von der Strafkammer bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB hat sie allerdings nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist (BGH NJW 1991, 2431; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 67 Rdn. 9).Eine Neufassung oder Anordnung des Wegfalls des Teilvorwegvollzugs ist deshalb entbehrlich (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09).
- BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09
Hinsichtlich des von der Strafkammer bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB hat sie allerdings nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist (BGH NJW 1991, 2431; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 67 Rdn. 9).
- BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09
Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug …
In diesen Vorwegvollzug ist die erlittene Untersuchungshaft einzurechnen (BGH NStZ-RR 2009, 234); Gleiches gilt für die Anrechnung nach § 56 f Abs. 3 StGB. - BGH, 09.11.2011 - 2 StR 444/11
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Vorwegvollzug (Halbstrafenaussetzung; …
Der Senat kann die Dauer des Vorwegvollzuges in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08; NStZ-RR 2009, 234). - BGH, 09.12.2010 - 3 StR 407/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug (Beschränkung der …
Bei dieser Sachlage bedarf es weder der Abänderung noch der Aufhebung der Anordnung über den Vorwegvollzug der Strafe (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 10. März 2009 - 5 StR 56/09, NStZ-RR 2009, 234). - BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10
Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzuges (Halbstrafenzeitpunkt)
In diesen Vorwegvollzug ist die erlittene Untersuchungshaft einzurechnen (BGH NStZ-RR 2009, 234).". - BGH, 20.05.2010 - 1 StR 186/10
Erforderlichkeit einer Aufhebung einer Anordnung des Vorwegvollzugs im Fall der …
Insofern bedarf es jedoch keiner Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09 in NStZ-RR 2009, 233 und BGH, Beschl. vom 10. März 2009 - 5 StR 56/09 in NStZ-RR 2009, 234 jeweils m.w.N.).
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