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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2006 - 5 StR 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10949
BGH, 29.06.2006 - 5 StR 76/06 (https://dejure.org/2006,10949)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - 5 StR 76/06 (https://dejure.org/2006,10949)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 5 StR 76/06 (https://dejure.org/2006,10949)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 11 StGB; § 331 StGB; § 332 StGB; § 266 StGB; § 108e StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 406 Abs. 1 Satz 4 StPO
    Bestechung (Amtsträgereigenschaft von kommunalen Abgeordneten); Untreue; Strafzumessung (fehlerhafte Beurteilung der Konkurrenzen; Beruhen); Adhäsionsverfahren (Ungeeignetheit)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 5 StR 76/06
    Insoweit finden auch hier die Grundsätze Anwendung, die der Senat in seinem Urteil vom 9. Mai 2006 (5 StR 453/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) aufgestellt hat: Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen (…BGH aaO).

    Rn. 20 4. Das neue Tatgericht wird das Geschehen im Fall W. mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 108e StGB zu prüfen und sich dabei an den Maßstäben des Urteils des Senats vom 9. Mai 2006 (5 StR 453/05) zu orientieren haben.

  • LG Hildesheim, 23.01.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Adhäsionsverfahren: Nichtentscheidung über einen zur Erledigung im Strafverfahren …

    Soweit das Landgericht Wuppertal (NStZ-RR 2003, 179ff.) die Auffassung vertreten hat, dass ein wirtschaftlich bewanderter Angeklagter sich auch einem existenzbedrohenden Adhäsionsantrag stellen müsse, darf nicht übersehen werden, dass der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge wegen Ungeeignetheit abgesehen hat (BGH-Urteile und Beschlüsse v. 29. Juni 2006, 5 StR 484/05, 5 StR 485/06 [NJW 2006, 2864ff.], 5 StR 76/06, 5 StR 77/06).
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