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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 16.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1361
OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2008,1361)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2008 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2008,1361)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2008,1361)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Streu- und Räumpflicht

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Streu- und Räumpflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Berufung wird wegen präkludierten Vorbringens und fehlenden Beweisantritts zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters zur Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Streu- und Räumungspflichten des Vermieters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Vermieter eines Gewerbegebäudes muss im Winter nicht um sechs Uhr früh die Außentreppe streuen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht: Üblicherweise keine Schneeräumpflicht des Vermieters vor 7.00 Uhr morgens

  • anwaeltin-krueger.de PDF, S. 7 (Leitsatz und Zusammenfassung)
  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Streu- und Räumpflicht des Vermieters nur tagsüber

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsgelände: Kein Schadensersatz für Sturz auf schneeglatter Gummimatte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine winterliche Streu- und Räumungspflicht in der Nacht - Streupflicht beginnt ab ca. 7.00 Uhr

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Nachtzeit nur ausnahmsweise Verkehrssicherungspflicht des Vermieters! (IMR 2008, 154)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1331
  • MDR 2008, 625
  • NZM 2008, 687
  • ZMR 2008, 625
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1 …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08
    Es ist anerkannt, dass das Gebot, Verkehrsflächen sicher zu halten, unter dem Vorbehalt des Zumutbaren steht (BGHZ 31, 73, 75; BGHZ 112, 74, 75 f; BGH NJW 1975, 444).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03

    Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08
    Wer sich außerhalb dieser Zeiten bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten (OLG Düsseldorf WuM 2002, 89, 90; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312, 313; AG Prüm RuS 2002, 368, 369).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99

    Streupflicht eines Wohnraumvermieters

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08
    Wer sich außerhalb dieser Zeiten bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten (OLG Düsseldorf WuM 2002, 89, 90; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312, 313; AG Prüm RuS 2002, 368, 369).
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 156/73

    Verkehrssicherungspflicht bei Privatstraßen des öffentlichen Rechts in Berlin

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08
    Es ist anerkannt, dass das Gebot, Verkehrsflächen sicher zu halten, unter dem Vorbehalt des Zumutbaren steht (BGHZ 31, 73, 75; BGHZ 112, 74, 75 f; BGH NJW 1975, 444).
  • BGH, 01.10.1959 - III ZR 96/58

    Streupflicht auf Bundesstraßen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08
    Es ist anerkannt, dass das Gebot, Verkehrsflächen sicher zu halten, unter dem Vorbehalt des Zumutbaren steht (BGHZ 31, 73, 75; BGHZ 112, 74, 75 f; BGH NJW 1975, 444).
  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 6 U 152/97

    Grundstücksrecht; Streupflicht am Geldautomaten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08
    Wer zu vertreten hat, dass auf seinem Gelände außerhalb der allgemeinen Verkehrszeiten erheblicher Verkehr stattfindet, muss auch für dessen Sicherheit sorgen (OLG Hamm MDR 1998, 538; LG Passau VersR 1997, 590, 591).
  • LG Passau, 20.11.1995 - 1 O 679/95

    Verkehrssicherungspflicht; Gastwirt; Glasscherben auf dem Parkplatz; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08
    Wer zu vertreten hat, dass auf seinem Gelände außerhalb der allgemeinen Verkehrszeiten erheblicher Verkehr stattfindet, muss auch für dessen Sicherheit sorgen (OLG Hamm MDR 1998, 538; LG Passau VersR 1997, 590, 591).
  • AG Prüm, 19.12.2001 - 6 C 384/01
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08
    Wer sich außerhalb dieser Zeiten bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten (OLG Düsseldorf WuM 2002, 89, 90; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312, 313; AG Prüm RuS 2002, 368, 369).
  • OLG Koblenz, 29.04.2015 - 5 U 1479/14

    Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers im Umfeld seines Betriebsgeländes; …

    Aber die Dinge liegen anders, falls sich abzeichnet, dass ein relevanter Verkehr schon vorher stattfindet und dieser Verkehr zudem von dem allgemein Sicherungspflichtigen veranlasst ist; dann hat er diesem Verkehr gefahrvorbeugend Rechnung zu tragen (OLGR Celle 2004, 125; Senat MDR 2008, 625; OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2014 - 2 U 113/13).
  • OLG Naumburg, 19.06.2012 - 1 W 30/12

    Sachverständigenvergütung: Unterlassener Hinweis des Sachverständigen auf eine …

    Rn. 9 Hat der Sachverständige gegen diese Hinweispflicht verstoßen, so kann dies im Einzelfall eine Kürzung seiner Vergütungsansprüche zur Folge haben (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2008, 625; OLG Koblenz, JurBüro 2010, 214; BayObLG, NJW-RR 1998, 1294 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 263 ff.; offen gelassen in BGH, NJW-RR 2012, 311-313).
  • OLG Dresden, 01.07.2026 - 1 U 121/26

    Umfang der zeitlichen Grenzen der winterlichen Räumpflicht und Streupflicht auf …

    Wer zu vertreten hat, dass auf seinem Gelände außerhalb der allgemeinen Verkehrszeiten erheblicher Verkehr stattfindet, muss auch für dessen Sicherheit sorgen (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2008 - 5 U 101/08, Rn. 9, juris).
  • LG München II, 28.12.2018 - 13 O 4859/16

    Ausnahme von der Streupflicht bei Dauerschneefall

    Der Beklagten kann aber jedenfalls im hiesigen Kontext eine Räumung der B2.straße nach 7 Uhr nicht entgegenhalten werden (siehe OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2008, 5 U 101/08, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2000, 24 U 143/99, juris).
  • AG Rosenheim, 30.10.2018 - 7 C 815/18

    Anforderungen an die mietrechtliche Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis im …

    Diese Pflicht besteht jedoch nur im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren, d. h. in der Regel nur von 07:00 Uhr morgens bis zum Abend, dagegen nicht während der Nacht (BGH v. 1402.2017, Az.: VI ZR 254/16; OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 1331).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2013 - 12 O 8248/12

    Beschränkung der Streupflicht eines Anliegers auf satzungsgemäß vorgesehenen …

    Rn. 29 Dabei kommt es nicht darauf an, ob zu dem genannten Zeitpunkt bereits sog. allgemeiner Tagesverkehr herrschte (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 106) oder zumindest derart erheblicher Publikumsverkehr, der nach den vernünftigen Sicherheitserwartungen der Fußgänger eine Räum- und Streupflicht begründen könnte (vgl. hierzu OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 1331).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2420
OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2009,2420)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2009 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2009,2420)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2009 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2009,2420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Vervielfältigung einer Online-Automobil-Datenbank

  • kanzlei.biz

    Autoscout24 - Bingo!

  • vokat.de

    Keine Verletzung der Rechte des Datenbankherstellers einer Online-Automobilbörse durch Einsatz einer Abfragesoftware

  • rechtsportal.de

    UrhG § 87a; UrhG § 87b; UWG § 4 Nr. 10
    "AUTOBINGOOO"; Ansprüche des Betreibers einer Online-Automobilbörse auf Unterlassung des Vertriebs einer Software zur Meta-Abfrage von Online-Automobilbörsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Software zur Durchsuchung von Online-Automobilbörsen (AUTOBINGOOO)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "AUTOBINGOOO" darf Online-Datenbank von "autoscout24.de" auslesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Urheberrechtsverstoß an Datenbank von "autoscout24.de"

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung von Rechten eines Datenbankherstellers und wettbewerbswidrige Behinderung durch Nutzung einer auf die Datenbank eines Dritten zugreifenden Software; Vervielfältigung eines wesentlichen Teils einer Datenbank durch Nutzung einer in einer Software integrierten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 293
  • MMR 2009, 770
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
    Er umfasst nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.31 und 42 - BHB-Pferdewetten).

    Nach der Rechtsprechung ist der Begriff des "Vervielfältigens" in § 87 b Abs. 1 UrhG jedoch ebenso wie der Begriff der "Entnahme" auszulegen, nämlich dahingehend, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.47,51 - BHB-Pferdewetten; BGH GRUR 2005, 857, 859 - Hit Bilanz ).

    Der Umstand, dass die Daten in einer anderen Anordnung als auf der Originalseite formatiert werden, ist unerheblich ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.81 - BHB-Pferdewetten; EUGH, Urteil vom 9.10.2008 in der Sache C-304/07 - Directmedia Publishing, Tz.39; BGH GRUR 2005, 857, 859 - Hit Bilanz ).

    bbb) Der Begriff "in quantitativer Hinsicht wesentlicher Teil" bezieht sich in der Auslegung des EUGH auf das entnommene Datenvolumen im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Datenbank ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.70 - BHB-Pferdewetten ).

    Ein quantitativ geringfügiger Teil des Inhalts einer Datenbank kann nämlich, was die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung angeht, eine ganz erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investition erfordern ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.71 - BHB - Pferdewetten ).

    Nach der Rechtsprechung des EUGH ist Ziel dieser - auf Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 96/9/EG beruhenden - Bestimmung, "eine wiederholte und systematische Entnahme und/oder Wiederverwendung unwesentlicher Teile des Inhalts einer Datenbank zu verhindern, die durch ihre kumulative Wirkung die Investition der Person, die die Datenbank erstellt hat, wie die durch Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie erfassten Fälle der Entnahme und/oder Weiterverwendung schwerwiegend beeinträchtigen würde" ( GRUR 2005, 244 Tz.86 - BHB-Pferdewetten ).

  • EuGH, 09.10.2008 - C-304/07

    DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
    Datenbankhersteller ist, wer die Initiative zur Erstellung der Datenbank ergriffen und das Risiko getragen hat, das mit einer in personeller, technischer und/oder finanzieller Hinsicht erheblichen Investition in den Aufbau, die Überprüfung oder die Präsentation des Inhalts einer Datenbank verbunden ist ( vgl. EUGH, Urteil v.9.10.2008 in der Sache C-304/07, Tz.33 - Directmedia Publishing ).

    Der Umstand, dass die Daten in einer anderen Anordnung als auf der Originalseite formatiert werden, ist unerheblich ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.81 - BHB-Pferdewetten; EUGH, Urteil vom 9.10.2008 in der Sache C-304/07 - Directmedia Publishing, Tz.39; BGH GRUR 2005, 857, 859 - Hit Bilanz ).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
    Nach der Rechtsprechung ist der Begriff des "Vervielfältigens" in § 87 b Abs. 1 UrhG jedoch ebenso wie der Begriff der "Entnahme" auszulegen, nämlich dahingehend, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.47,51 - BHB-Pferdewetten; BGH GRUR 2005, 857, 859 - Hit Bilanz ).

    Der Umstand, dass die Daten in einer anderen Anordnung als auf der Originalseite formatiert werden, ist unerheblich ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.81 - BHB-Pferdewetten; EUGH, Urteil vom 9.10.2008 in der Sache C-304/07 - Directmedia Publishing, Tz.39; BGH GRUR 2005, 857, 859 - Hit Bilanz ).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
    Selbst wenn man - wie die Antragstellerin erstmals in der Berufungsinstanz geltend macht - in entsprechender Anwendung der für das Wettbewerbsrecht ergangenen Entscheidung "Jugendgefährdende Medien" des BGH ( GRUR 07, 890 ) die Auffassung vertreten wollte, die Antragsgegnerin hätte mit dem Vertrieb der Software täterschaftlich gegen Verkehrspflichten verstoßen, d.h. sie hätte dafür Sorge tragen müssen, dass es bei dem Einsatz der Software nicht zu Rechtsverletzungen Dritter kommt, wäre auch für eine solche täterschaftliche Haftung erforderlich, dass Rechtsverletzungen Dritter tatsächlich erfolgt sind.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
    Im Übrigen hat der BGH dieses Haftungsmodell bisher nur für das Wettbewerbsrecht angewandt und bei der später ergangenen Entscheidung "Internetversteigerung III" für den Bereich der absoluten Rechte - um ein solches geht es auch vorliegend - wieder auf die Störerhaftung zurückgegriffen, die ebenso wie die Haftung als Gehilfe eine rechtswidrige Haupttat erfordert ( GRUR 2008, 702 ).
  • OLG Köln, 14.11.2008 - 6 U 57/08

    Systematische Entnahme von Daten aus einer Bewertungs-Datenbank

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
    Eine Umgehung kommt aber nur in Betracht, wenn die Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist ( vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008, Aktz. 6 U 57/08, Rz.22 ff., zitiert nach juris ).
  • OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch des Datenbankherstellers: …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
    Zwar hat der Senat in einem früheren Verfahren die Auffassung vertreten, dass der Begriff "wesentliche Teile der Datenbank" nicht nutzerbezogen zu verstehen sei, sondern eine Kumulation der Nutzung von Einzeldatensätzen stattfinden müsse ( Urteil vom 20.2.2008 zum Aktz. 5 U 161/07 - Toll Collect; bislang noch nicht veröffentlicht ).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
    Die Daten müssen voneinander getrennt werden können, ohne dass der Wert ihres Inhalts dadurch beeinträchtigt wird, und die Sammlung muss eine Methode oder ein System beliebiger Art enthalten, mit der bzw. mit dem sich jeder der Bestandteile der Sammlung wieder auffinden lässt ( EUGH GRUR 2005, 254 Rz.30-32 - Fixtures-Fußballspielpläne II ).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
    Der Begriff der mit der Darstellung des Inhalts der Datenbank verbundenen Informationen bezieht sich auf die Mittel, mit denen dieser Datenbank ihre Funktion der Informationsverarbeitung verliehen werden soll, d.h. die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet sind ( EUGH GRUR 2005, 252 Rz.27- Fixtures-Fußballspielpläne I ).
  • OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09

    AUTOBINGOOO II - Schutz des Datenbankherstellers: Unterlassungsanspruch wegen des …

    Die Nutzer entnehmen weder bei der einzelnen Suchanfrage noch in der kumulativen Wirkung mehrerer Suchanfragen einen quantitativ oder qualitativ wesentlichen Teil der Datenbank ( GRUR-RR 09, 293 - AUTOBINGOOO I ).

    Zur Funktionsweise der Software wird ergänzend auf die Bildschirmausdrucke gemäß den Anlagen K 8, B 1 und B 2 und die Anlage BV 5 aus dem vorangegangenen Verfügungsverfahren zum Aktz.5 U 101/08 Bezug genommen.

    im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland eine Software anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt und/oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der Datenbank der Klägerin, einer Automobil-Onlinebörse, welche unter verschiedenen Domains mit dem Bestandteil "autoscout" - mit Ausnahme der Domain AutoScout24.ch - aufrufbar ist und in der Daten über Gebrauchtfahrzeuge für jedermann zugänglich bereitgehalten werden, in der Weise zu entnehmen, wie sich dies aus den diesem Urteil beigefügten Anlagen K 8 und BV 5 ( aus dem Verfahren 5 U 101/08 ) ergibt.

    Der Senat hat die Akte des vorangegangenen Verfügungsverfahrens zum Aktz. 5 U 101/08 zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    a) Gegenstand der Berufung ist das Verbot, eine Software anzubieten, zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der unter verschiedenen Domains mit dem Bestandteil "autoscout" erreichbaren Automobil-Onlinebörse in der aus den Anlagen K 8 und BV 5 ( aus dem Verfahren 5 U 101/08 ) ersichtlichen Weise zu entnehmen.

  • LG Hamburg, 01.10.2010 - 308 O 162/09

    Schutz des Datenbankherstellers: Zulässigkeit von Screen-Scraping-Software

    In einem solchen Fall ist hinsichtlich des Merkmals der "Wesentlichkeit" im Sinne des § 87b Abs. 1 S. 1 UrhG auf den einzelnen Nutzer abzustellen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 293, Rz. 54 - Autobingoo).
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