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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10007
OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09 (https://dejure.org/2010,10007)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.03.2010 - 5 U 115/09 (https://dejure.org/2010,10007)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. März 2010 - 5 U 115/09 (https://dejure.org/2010,10007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 64 GmbHG, § 823 Abs 2 BGB, § 14 StGB, § 266a StGB, § 17 Abs 2 InsO
    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Pflichtwidrige Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung; Feststellungsinterssee bezüglich einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung wegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a; InsO § 175
    Pflichten des Arbeitgebers bzw. Geschäftsführers hinsichtlich der Abführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer insolventen GmbH wegen vorenthaltener und nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer; Zulässigkeit der Betreibung einer Zwangsvollstreckung nach Widerspruch des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 874
  • NZS 2011, 310
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in …

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09
    Zwar kann die Klägerin insoweit nach Abschluss der Wohlverhaltensphase aus diesen Titeln vollstrecken (BGH NJW 2006, 2922;… a.A. Kreft/Landfermann, InsO, 5. Aufl., § 302 Rn. 14).

    Bereits zuvor hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid das Gericht des Feststellungsprozesses auch dann nicht bindet, wenn er - wie hier - auf eine Anspruchsgrundlage Bezug nimmt, die eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung voraussetzt (BGH NJW 2006, 2922).

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07

    Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren …

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09
    Mit der unanfechtbaren Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH durch Versäumnisurteil zur Zahlung nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen steht aber gegenüber der Sozialkasse noch nicht rechtskräftig fest, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von einer etwaigen Restschuldbefreiung des Beklagten nicht ergriffen wird (BGH ZIP 2010, 150).

    Der Ausschluss der Restschuldbefreiung aufgrund eines ohne richterliche Schlüssigkeitsprüfung erlassenen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides bzw. ohne Belehrung gem. § 175 Abs. 2 InsO erlassenen rechtskräftigen Versäumnisurteils ist daher nicht zu rechtfertigen (BGH ZIP 2010, 150).

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09
    Er haftet nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1 StGB, soweit ihm die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zum Fälligkeitszeitpunkt mangels verfügbarer Mittel nicht möglich war (BGH ZIP 2006, 2127), ist aber auch dann haftungsrechtlich verantwortlich, wenn er zum Fälligkeitszeitpunkt zwar nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, es jedoch pflichtwidrig unterlassen hat, die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Bildung von Rücklagen, notfalls auch durch Kürzung der Nettolohnzahlung sicherzustellen (BGH ZIP 2006, 2127).

    Drängen sich wegen der konkreten finanziellen Situation des Unternehmens deutliche Bedenken auf, dass zum Fälligkeitszeitpunkt ausreichende Zahlungsmittel vorhanden sein werden, muss der Arbeitgeber nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung durch Bildung von Rücklagen, notfalls durch Kürzung der Nettolöhne sicherstellen, dass am Fälligkeitstag die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle entrichtet werden können (BGH ZIP 2006, 2127).

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 240/04

    Verjährung bei Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09
    Diesem Recht kann allerdings entgegen gehalten werden, dass der materiell rechtliche Anspruch bereits verjährt ist (BGH NZI 2007, 245).

    Diese Verjährungsfrist begann mit dem Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Arbeitnehmeranteile zu laufen, weil die Klägerin bereits zu diesem Zeitpunkt über die erforderliche Kenntnis verfügte (BGH NZI 2007, 245).

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09
    Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Möglichkeit normgemäßen Verhaltens liegt bei der Sozialkasse, während den Arbeitgeber eine sekundäre Darlegungslast trifft (BGH ZIP 2005, 1026).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer …

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09
    Bei der positiven Feststellungsklage ist im Regelfall ein Abschlag von jedenfalls 20 v. H. gegenüber dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, so auch bei der Feststellungsklage nach § 184 InsO (BGH ZInsO 2009, 398).
  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei …

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09
    Für den Vorsatz, wie ihn § 266a Abs. 1 StGB voraussetzt, sind das Bewusstsein und der Wille erforderlich und ausreichend, die Abführung der Beiträge bei Fälligkeit zu unterlassen (BGH VersR 2001, 343).
  • BGH, 29.09.2008 - II ZR 162/07

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für das Nichtabführen von …

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich ein Geschäftsführer nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1 StGB schadensersatzpflichtig, wenn er nach Ablauf der längstens dreiwöchigen Frist zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung nach § 64 Abs. 1 GmbHG seine Pflicht zur Abführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung nicht erfüllt und er handelt umgekehrt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters und ist daher gem. § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG nicht ersatzpflichtig, wenn er seinen Abführungspflichten nachkommt (BGH ZIP 2008, 2220).
  • OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10

    Schutzgesetzverletzung: Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …

    Rn. 8 Da aber die Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung nicht von vornherein der Insolvenzanfechtung entzogen ist, ist eine Berufung des Schuldners auf eine hypothetische Insolvenzanfechtung hypothetischer Beitragszahlungen wie schon nach der früheren Rechtsprechung (BGH, NJW 2001, 967; NJW 2005, 2546) auch nach der neueren Rechtsprechung grundsätzlich möglich (vgl. BGH, NJW 2009, 295; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.3.2010, 5 U 115/09, Rn. 41).

    Gerade wegen der unterstellten regelmäßigen Zahlungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten und mangels durchgreifender entgegenstehender Indizien hätte die Klägerin die (drohende) Zahlungsunfähigkeit der Beklagten nicht erkennen können (vgl. auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.3.2010, 5 U 115/09, Rn. 41).

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Rechtsprechung
   KG, 11.07.2011 - 5 U 115/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32119
KG, 11.07.2011 - 5 U 115/09 (https://dejure.org/2011,32119)
KG, Entscheidung vom 11.07.2011 - 5 U 115/09 (https://dejure.org/2011,32119)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - 5 U 115/09 (https://dejure.org/2011,32119)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 15 U 70/14

    Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Angabe der Inhaltsstoffe bei einem …

    Daran fehlt es, wenn dem Werbenden jegliche wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse fehlen, die die werbliche Behauptung stützen können, wenn mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben wird, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen, oder wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussagen nicht tragen (BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; OLG Köln GRUR-RR 2014, 303 - Feuchtigkeitsspende; OLG Jena NJOZ 2012, 254 - Massagematten; KG, Beschluss v. 11.07.2011, BeckRs 2011, 22042;… OLG Düsseldorf [20. ZS], Urt. v. 13.11.2007, BeckRS 2008, 03329; OLG Hamburg PharmR 2007, 204).

    Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; BGH GRUR 2009, 75 - Priorin; OLG Düsseldorf PharmR 2010, 353; KG, Urt. v. 11.07.2011, BeckRs 2011, 22042).

    Der Kläger hat das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage substantiiert vorzutragen (BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; OLG Hamm GRUR-RR 2014, 412 - Begleitende Kinesiologie; OLG Jena NJOZ 2012, 254 - Massagematten;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.11.2011, BeckRs 2011, 28422; KG, Urt. v. 11.07.2011, BeckRs 2011, 22042; OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 3940).

  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen - …

    Rn. 65 Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die - wie vorliegend - den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übermittelt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher nach ständiger Rechtsprechung die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (BGH, Urteil vom 7.3.1991, I ZR 127/89, GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; Senat, Urteil vom 16.12.2010, 3 U 161/09 , GRUR-RR 2011, 376 - Thromboseprophylaxe der Extraklasse; Urteil des Senats vom 18.9.2003, 3 U 70/02, GRUR-RR 2004, 88 - Chitosan; Urteil des Senats vom 26.8.2010, 3 U 158/09 , PharmR 2011, 24 - "Die Salzform spielt keine Rolle"; KG Berlin, Beschluss vom 11.8.2011, 5 U 115/09, MD 2011, 714 - VitalfeldTherapie; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2005, 6 U 48/05, GRUR-RR 2005, 394 - Bluttest).
  • LG Dortmund, 17.05.2016 - 25 O 154/16

    Zertifizierung des Medizinprodukts belegt nicht behauptete Heilwirkungen

    Grundsätzlich erforderlich ist hierfür, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH GRUR 2013, 649; BGH GRUR 2012, 1164; BGH GRUR 2009, 75; OLG Düsseldorf PharmR 2010, 353; KG, Urteil vom 11.07.2011, BeckRs 2011, 22042; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2015 - 15 U 70/14).
  • LG Berlin, 26.02.2015 - 52 O 237/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Kündigung eines …

    Rn. 27 Ein wissenschaftlicher fundierter Wirksamkeitsnachweis erfordert grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung (BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil;… OLG Frankfurt, Urt. v. 12.1.2006, 6 U 241/04; KG, Beschluss v. 11.7.2011 - 5 U 115/09).
  • LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung des Produkts mit einer …

    Zudem gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein diejenigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die im Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen, für die Frage, ob eine Irreführungsgefahr bejaht werden kann, maßgeblich sind, so dass eine Führung des Beweises der Richtigkeit der Werbeangaben durch erst noch einzuholende Sachverständigengutachten und dadurch zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse nicht in Betracht kommt (KG, Beschluss vom 11.07.2011 - 5 U 115/09 -, zitiert nach "juris", Teilziffer 30).
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