Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 164 BGB, § 311 BGB
Auslegung einer an Konzern gerichteten Willenserklärung bezüglich Vertragspartner - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.12.2017 - 1 O 33/17
- OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Papierfundstellen
- NZG 2019, 560
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99
Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Sie ist vielmehr auch dann maßgebend, wenn - wie hier - ungewiss ist, in welchem Namen der Vertreter einen Vertrag abschließt (…Weinland in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB 8. Aufl., § 164 BGB Rn. 24); die Erklärung ist dann gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung aller Umstände auszulegen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - VII ZR 299/86, NJW-RR 1988, 47; Urteil vom 12. Juli 2000 - VIII ZR 99/99, NJW 2000, 3344;… Schubert, in: MünchKomm-BGB 7. Aufl., § 164 Rn. 116).Von Bedeutung ist demnach, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte für einen objektiven Betrachter in der Lage des Erklärungsgegners darstellt; der innere Wille ist nicht maßgebend (BGH, Urteil vom 12. Juli 2000 - VIII ZR 99/99, NJW 2000, 3344).
Diese geht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Auftragserteilung an einen Konzern oder Unternehmensverbund erfolgt, in dem mehrere selbständige Unternehmen zusammengefasst sind, in der Regel dahin, den beabsichtigten Vertrag mit der Gesellschaft innerhalb des Konzerns abzuschließen, die mit der nachgefragten Tätigkeit tatsächlich betraut ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - I ZR 24/02, NJW-RR 2006, 978; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juli 2000 - VIII ZR 99/99, NJW 2000, 3344;… Schubert, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 164 Rn. 116).
- BGH, 31.07.2012 - X ZR 154/11
Unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft: Rechtsscheinhaftung eines Dritten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Rn. 24 Richtig ist allerdings, dass im Einzelfall neben der Haftung des durch einen Stellvertreter berechtigten und verpflichteten Vertragspartners (§ 164 Abs. 1 BGB) auch eine Haftung des Vertreters bestehen kann, der selbst einen Rechtsschein für die Stellung als Vertragspartner gesetzt hat oder für den ein solcher, ihm zuzurechnender Rechtsschein gesetzt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2012 - X ZR 154/11, NJW 2012, 3368).Auch ein Angestellter, der nach den Umständen, etwa durch das Unterzeichnen von Rechnungen, den Eindruck erweckt, er sei Mitinhaber des Unternehmens, muss sich von denjenigen, die auf den vom Mitunterzeichner gesetzten Rechtsschein vertraut haben, so behandeln lassen, als träfe dieser Rechtschein zu (BGH, Urteil vom 31. Juli 2012 - X ZR 154/11, NJW 2012, 3368).
- BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86
Ungewißheit über Person des Vertretenen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Sie ist vielmehr auch dann maßgebend, wenn - wie hier - ungewiss ist, in welchem Namen der Vertreter einen Vertrag abschließt (…Weinland in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB 8. Aufl., § 164 BGB Rn. 24); die Erklärung ist dann gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung aller Umstände auszulegen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - VII ZR 299/86, NJW-RR 1988, 47; Urteil vom 12. Juli 2000 - VIII ZR 99/99, NJW 2000, 3344;… Schubert, in: MünchKomm-BGB 7. Aufl., § 164 Rn. 116).Dabei sind die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und die typischen Verhaltensweisen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - VII ZR 299/86, NJW-RR 1988, Weinland in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 164 BGB Rn. 24;… Schubert, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 164 Rn. 116).
- BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (BGH, Urteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, NJW 2015, 1681). - BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88
Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Das ist angenommen worden für den Vertreter eines Unternehmensträgers, der gegenüber einem Geschäftspartner oder allgemein im Geschäftsverkehr in der Weise auftritt, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber oder zusammen mit anderen der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1990 - II ZR 311/88, NJW 1990, 2678; Urteil vom 18. Mai 1998 - II ZR 355/95, NJW 1998, 2897). - BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Dass ihr dies so nicht bewusst gewesen sein mag, ist ohne Bedeutung; für die Auslegung ist nämlich nicht der empirische Wille des Erklärenden oder dessen Erklärungsbewusstsein, sondern allein die objektive Bedeutung der Erklärung maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777;… Ellenberger, in: Palandt, a.a.O., § 133 Rn. 9). - BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96
Auslegung eines Bürgschaftsvertrages
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Das nachträgliche Verhalten von Vertragspartnern kann zwar den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten kann (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259). - BGH, 18.05.1998 - II ZR 355/95
Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Das ist angenommen worden für den Vertreter eines Unternehmensträgers, der gegenüber einem Geschäftspartner oder allgemein im Geschäftsverkehr in der Weise auftritt, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber oder zusammen mit anderen der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1990 - II ZR 311/88, NJW 1990, 2678; Urteil vom 18. Mai 1998 - II ZR 355/95, NJW 1998, 2897). - BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03
Anwendung der Unklarheitenregel auf eine Verlängerungsklausel bei einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Lässt der Wortlaut einer Erklärung mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, so ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2005 - XII ZR 241/03, NJW-RR 2006, 338). - BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94
Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Rn. 35 Hinzu kommt folgendes: Die Klägerin hat die Dienste des Zeugen L. auf der Grundlage eines gemischten Miet-/Leiharbeitsvertrages in Anspruch genommen, weil die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei der Klägerin lag und das im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Bedienungspersonal - nach eigenem Vorbringen der Klägerin - ihren Weisungen unterworfen war (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68, VersR 1970, 934; Urteil vom 26. März 1996 - X ZR 100/94, WM 1996, 1785). - BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82
Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts
- BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89
Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches …
- BGH, 07.07.2005 - I ZR 24/02
Zustandekommen eines Vertrages mit einem konzerngebundenen Unternehmen
- BGH, 10.12.2013 - VI ZR 534/12
Haftung bei betrügerischer Kapitalanlagevermittlung: Voraussetzungen einer …
- OLG Köln, 25.08.1998 - 15 U 20/98
Der "ausgeliehene" Arbeitnehmer ist weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfe …
- BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68
Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader
- OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige …
Der Antragsteller hat das Schreiben auch tatsächlich so verstanden und sich dementsprechend einige Wochen später an die Antragsgegnerin gewandt, um sie unter Vorlage weiterer Informationen, darunter einer weiteren Stellungnahme seines behandelnden Arztes, zur erneuten Prüfung seines Leistungsantrages anzuhalten, hierauf ist die Antragsgegnerin vorbehaltlos eingegangen; auch dieses spätere Verhalten der Parteien spricht für diese Auslegung des Schreibens vom 13. November 2017 (zur Relevanz späteren Verhaltens für die Auslegung einer früheren Willenserklärung: BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259; Senat, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 13/18, NZG 2019, 560). - OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 5 U 72/22
Wirksamkeit von Regelungen in AGB eines Makler-Alleinauftrags
Das Schreiben der Klägerin vom 27. Januar 2022 brachte erkennbar zum Ausdruck, dass diese an dem Vertragsverhältnis unter keinen Umständen festhalten wollte, und auch ihr späteres Verhalten, das zwar den objektiven Gehalt der Erklärung nicht mehr beeinflussen, wohl aber für die Auslegung der Erklärung bedeutsam sein kann, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthält (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259; Senat, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 13/18, NZG 2019, 560 (Ls.)), lässt bei sachgerechter Betrachtung unter Würdigung aller Umstände keinen anderen Rückschluss zu. - OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 13 U 99/18
Finanzplankredit bei Ausscheiden aus der Gesellschaft kündbar
Allerdings kann das nachträgliche Verhalten für die Auslegung bedeutsam sein, weil es - wie hier - Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten kann (BGH, Urteil vom 16.10.1997 - IX ZR 164/96; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.06.2018 - 5 U 13/18; OLG Köln, Urteil vom 23.8.2017 - 16 U 68/17).
- OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - 5 W 49/19
Die in einem einseitigen Erbvertrag enthaltene Erbeinsetzung der eigenen sowie …
Zwar kann das nachträgliche Verhalten von Vertragspartnern den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten kann (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259; Senat, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 13/18, NZG 2019, 560). - LG Hamburg, 18.09.2025 - 312 O 13/23
Online-Buchungsportal für Ferienhäuser muss vor Vertragsabschluss tatsächlichen …
Es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten kann (BGH, NJW-RR 1998, 259; OLG Saarbrücken, BeckRS 2018, 24110 Rn. 20). - OLG Brandenburg, 29.12.2025 - 7 U 68/24
Beweisaufnahme zur Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht; …
Sie ist vielmehr auch dann maßgebend, wenn ungewiss ist, in welchem Namen der Vertreter einen Vertrag abschließt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2018 - 5 U 13/18 unter Verweis auf Weinland in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, § 164 BGB Rn. 24); die Erklärung ist dann gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung aller Umstände auszulegen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - VII ZR 299/86).
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