Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 490
Zur Frage, ob eine geltend gemachte Vorfälligkeitsentschädigung auch von einer "engen Sicherungszweckerklärung" erfasst ist - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Grundschuld-Zweckerklärung umfasst auch Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
Verfahrensgang
- LG Münster, 07.07.2004 - 14 O 222/04
- OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04
Papierfundstellen
- WM 2005, 1265
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss derjenige, der zur Sicherung eines fremden Darlehens an seinem eigenen Grundstück eine Grundschuld zugunsten des Darlehensgebers bestellt, billigerweise nicht damit rechnen, dass ohne eine besondere und mit ihm ausgehandelte Vereinbarung die Grundschuld für alle zukünftigen Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung zwischen dem Darlehensschuldner und dem Darlehensgläubiger dient (BGH, WM 1982, 290; WM 1995, 1397, 1636). - BGH, 08.10.1996 - XI ZR 283/95
Pflicht des Darlehensgebers zur anteiligen Erstattung des Disagios bei …
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04
Kündigt die Bank wegen Vertragsuntreue (Zahlungsverzuges) des Darlehensnehmers, handelt es sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung um einen echten Schadensersatzanspruch aus pVV oder §§ 280 ff. BGB n.F. (vgl. BGH, ZIP 1996, 1895;… Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, 2003, Rz. 20, mit Nachw. aus der Rspr.). - OLG Rostock, 18.01.2001 - 1 U 64/99
Zur Absicherung von Ansprüchen auf Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung …
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04
Rn. 20 Allerdings hat das OLG Rostock (Urteil vom 18.01.2001, WM 2001, 1377 ff.) ausgeführt, der Sicherungszweck einer zur Kreditsicherung bestellten Grundschuld und einer damit verbundenen Unterwerfungserklärung erfasse nicht in jedem Fall auch den vom Kreditinstitut wegen Nichtabnahme des Kredits geltend gemachten Nichterfüllungsschaden (Vorfälligkeitsentschädigung).
- LG Bonn, 24.03.2022 - 17 O 209/21 Denn die Vorfälligkeitsentschädigung bemisst sich bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts (…vgl. MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl. 2019, § 502 Rn. 1), ohne dass es auf deren dogmatische Einordnung als Schadenersatzanspruch (so etwa OLG Nürnberg, Beschluss v. 21.10.2014-14 U 916/13; OLG Hamm, Urteil v. 06.12.2004 - 5 U 146/04, jeweils zitiert nach juris) ankäme.
- OLG Nürnberg, 21.10.2014 - 14 U 916/13 3 2. Bei der Vorfälligkeitsentschädigung nach § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB handelt es sich um einen gesetzlich normierten Schadenersatzanspruch (so OLG Hamm v. 6.12.2004 - 5 U 146/04, WM 2005, 1265;… Krepold, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2011, § 79 Rn. 66; Palandt/Weidenkaff;… § 490 BGB Rn. 8).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 826 BGB, § 44 BörsG
Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts für konkurrierende deliktische Ansprüche bei abgelaufenem Haftungszeitraum; Kausalität unrichtiger Angaben für den Aktienerwerb; Sittenwidrigkeit vorsätzlicher Falschangaben - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826; BörsG § 44
Zum Integritätsinteresse eines Anlegers der seine Aktien durch derivative Umsatzgeschäfte auf dem Sekundarmarkt erworben hat - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Unterschiedliche Rechtswege bei Haftung auf Grund von Ad-hoc-Mitteilungen und Unrichtigkeit des Prospekts; Zuständigkeit des Gerichts bei Prospekthaftung; Beschränkung der Haftung auf einen geringeren Kursverlust bei isolierter Berücksichtigung der Prospektunrichtigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.03.2004 - 16 O 36/03
- OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Da die Kläger in diesem Fall mangels Börsengangs der Beklagten die Aktien nicht erworben hätten, können sie gemäß § 249 Abs. 1 BGB Geldersatz in Höhe des für den Aktienerwerb aufgewendeten Kaufpreises gegen Übertragung der erworbenen Rechtspositionen auf die an dem Erwerbsgeschäft nicht beteiligten Schädiger verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, BGHZ 160, 149 [Infomatec], Juris-Rz. 40), die Beträge als solche sind jeweils unstreitig.Die Schadenshöhe ergibt sich aus dem für den Erwerb aufgewendeten Betrag, ohne dass wegen der Investition in ein Papier des hoch spekulativen neuen Marktes eine Einschränkung gerechtfertigt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 42).
Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtsprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen).
Er handelte mit direktem Vorsatz, wobei es im Rahmen des § 826 BGB genügt, dass der Täter die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden irgend welcher anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens voraussieht und mindestens billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec] a.a.O. Rdz. 47).
Diese vorsätzliche Falschangabe ist sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB, d.h. als "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoßend, anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 49).
Das Verhalten des Beklagten ist gleichwohl als objektiv unlauter zu qualifizieren, im Rahmen des § 826 BGB muss die Verfolgung eigener Zwecke weder vorrangiges noch End-Ziel der ungesetzlichen Handlungsweise sein (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 50).
- OLG Frankfurt, 14.02.2003 - 5 W 34/02
Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung wegen falscher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 263/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 262/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).Die Regelung des § 44 Abs. 1 BörsG, nach der die Übernahme der Wertpapiere u. a. nur verlangt werden kann, wenn sie binnen sechs Monaten nach erstmaliger Einführung erworben worden waren, stellt eine Einschränkung der börsengesetzlichen Haftung mit im Vergleich zur deliktischen Haftung erleichterten Anspruchsvoraussetzungen dar (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2003 - 5 W 34/02, a. a. O.), ohne mit dem Merkmal des Erwerbs innerhalb des genannten Zeitraums eine tatbestandliche Voraussetzung für weitergehende Ansprüche im Sinne von § 47 Abs. 2 BörsG zu schaffen (a. A. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22. September 2005 - 1 U 55/05 soweit ersichtlich unveröffentlicht), ändert also nichts an der grundsätzlichen Konkurrenz der auch auf einen fehlerhaften Prospekt zurückgehenden Ansprüche wegen des Kaufs von Aktien.
Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtsprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen).
Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).
- OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
Prospekthaftung: Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 263/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 262/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).Deshalb ist es mit der in § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG geschaffenen Rechtslage nicht unvereinbar, dass sie gegebenenfalls von verschiedenen Gerichten geprüft werden, sollte eine Prospektunrichtigkeit im Ergebnis zu verneinen und die Klage im Gerichtsstand der Börse als unbegründet abgewiesen worden sein (vgl. Senat, Urteil vom 6.7.2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411, 1415 (r. Sp. unter 2., Bl. 251 d. A.; ebenso Senat, Urteil vom 21.06.2005 - 5 U 96/03, nicht veröffentlicht).
Die Ansicht des Beklagten, im Urteil vom 6.7.2004 - 5 U 122/03 (a. a. O.) habe der Senat seine Rechtsprechung revidiert, das VerkProspG für unanwendbar gehalten und sich im weiteren der im angefochtenen Urteil vertretenen Ansicht angeschlossen, trifft nicht zu.
- BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02
Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).Das Integritätsinteresse des durch ein vorsätzlich sittenwidriges, der Gesellschaft zurechenbares Handeln des Vorstands geschädigten Anlegers, der wie hier die Aktien durch derivative Umsatzgeschäfte auf dem Sekundärmarkt erworben hat, hat Vorrang vor dem in den Vorschriften der §§ 57, 71 Abs. 2 Satz 2 AktG zum Ausdruck kommenden Gedanken der Kapitalerhaltung und Vermögensbindung, zumal der Umstand, dass es im Rahmen der Schadensabwicklung zu einer Übernahme eigener Aktien kommen kann, lediglich Folge der kapitalmarktrechtlichen Naturalrestitution unter Wahrung des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz 16 ff).
- OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 5 W 31/03
Deliktische Haftung wegen Kapitalanlegerschäden infolge Falschangaben in einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 263/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 262/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Denn die Anlageentscheidung eines potentiellen Aktienkäufers stellt einen durch vielfältige rationale und irrationale Faktoren, insbesondere teils spekulative Elemente beeinflussten, sinnlich nicht wahrnehmbaren individuellen Willensentschluss dar, bei derartigen individuell geprägten Willensentschlüssen gibt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich keinen Anscheinsbeweis für sicher bestimmbare Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 218/03, BGHZ 160, 134 [Infomatec], Juris-Rz. 41). - BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95
Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Während bei Vorlage eines tatsächlichen Angebots die nur eingeschränkte Annahmebereitschaft nach § 298 BGB den Annahmeverzug des Gläubigers zur Folge hat, so bewirkt die vorab erklärte, nur eingeschränkte Annahmebereitschaft des Gläubigers, dass der Schuldner eines tatsächlichen Angebots enthoben ist und die ihm obliegende Leistung lediglich wörtlich anbieten muss, um den Annahmeverzug herbeizuführen (BGH, Urteil vom 15. November 1996 - V ZR 292/95, NJW 1997, 581, Juris-Rz. 10). - BGH, 28.11.2005 - II ZR 246/04
Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität und der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2005 (II ZR 246/04 und II ZR 80/04) rechtfertigen eine abweichende Beurteilung nicht. - BGH, 28.11.2005 - II ZR 80/04
Anforderungen an den Nachweis der Kausalität zwischen fehlerhaft …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2005 (II ZR 246/04 und II ZR 80/04) rechtfertigen eine abweichende Beurteilung nicht. - OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04
Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht). - OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 U 149/04
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktische Haftung einer …
- BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 2674/04
Verfassungsrechtliche Folgen verspäteter Absetzung von Urteilen des …
- BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens …
- BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02
Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage
- BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer …
- BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86
Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB - …
- BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines …
- OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05
Aktienrecht: Örtlich zuständiges Gericht für Streitigkeiten über …
- OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03
Untergang des Rücktrittsrechts des Versicherers
- OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch gegenüber einer …
Aus dem bei dem erkennenden Senat anhängigen Verfahren 5 U 146/04 war ein Leitzordner mit dem Verkaufsprospekt/Unternehmensbericht der Beklagten sowie weiteren ad-hoc-Mitteilungen beigezogen und ebenso wie die Beschuldigtenvernehmung des Beklagten zu 2 vom 15. April 2002 Gegenstand der mündlichen Verhandlung. - LG Frankfurt/Main, 10.01.2007 - 15 O 48/04
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Haftung bei des Vorstands einer …
Zwecks Meidung von Wiederholungen wird auf die den Parteien bekannten Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17.01.2006, 5 U 147/04, und 07.03.2006, 5 U 146/04 (BeckRs 2006, 10675) verwiesen.
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 08.06.2005 - 5 U 146/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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