Rechtsprechung
| OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- IWW
§ 536 Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB
Gewerberaummiete - mietrechtsiegen.de
Abweichung tatsächliche Mietfläche von vertraglich vereinbarter Mietfläche - Sollbeschaffenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abweichung der tatsächlichen Mietfläche nur Mangel bei Festlegung als Sollbeschaffenheit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abweichung der tatsächlichen Mietfläche nur Mangel bei Festlegung als Sollbeschaffenheit (IMR 2025, 277)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 28.10.2024 - 4 O 881/24
- OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 849
- NZM 2025, 533
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (24)
- BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf …
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Diese Rechtsprechung findet allerdings nur dann Anwendung, wenn die Angabe der Mietfläche im Mietvertrag der vertraglichen Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjektes dient und nicht lediglich dessen Beschreibung, denn die hinter der Flächenangabe im Mietvertrag zurückbleibende tatsächliche Fläche kann nur dann zum Gewährleistungsrecht der Minderung führen, wenn die Flächenangabe im Mietvertrag Bestandteil des vom Vermieter zu erfüllenden Leistungsprogramms ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2010, VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 17;… Urteil vom 18.07.2012, XII ZR 97/09, NJW 2012, 3173 Rn. 15;… Senatsurteil vom 21.10.2020, 5 U 1257/20, BeckRS 2020, 29151 Rn. 34;… Günter in Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 3. Aufl., § 536 BGB Rn. 142).Rn. 42 Insoweit ist das vom Landgericht zitierte Urteil des BGH vom 10.11.2010 (VIII ZR 306/09, aaO) nicht einschlägig, denn der Mietvertrag, der dieser Entscheidung des BGH zugrunde lag, enthielt ausweislich des in der Veröffentlichung wiedergegebenen Sachverhalts keine Bestimmung zur Vereinbarung einer echten Quadratmetermiete.
- OLG Dresden, 10.07.2019 - 5 U 151/19
Vereinbarung einer echten Quadratmetermiete
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Anerkannt ist dies in der Rechtsprechung im Falle einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Mietfläche von der vertraglich vereinbarten Mietfläche zu Lasten des Mieters, für welche bei einer Flächenabweichung von mehr als 10 % eine tatsächliche Vermutung spricht (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 24.03.2004, VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, 1948 f. zur Wohnraummiete, und Urteil vom 04.05.2005, XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152 f. zur Geschäftsraummiete; vgl. auch Senatsurteil vom 10.07.2019, 5 U 151/19, NZM 2019, 784 Rn. 31 f.).Bei Vereinbarung der echten Quadratmetermiete bestimmt sich der Betrag der geschuldeten Miete aber unmittelbar auf der Grundlage der tatsächlichen Fläche, so dass sich eine auf der irrtümlichen Annahme einer größeren Fläche beruhende Zahlung einer höheren Miete, wie sie hier von Seiten des Klägers erfolgte, ohne weiteres als Überzahlung darstellt, die wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangt werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob die Flächenabweichung erheblich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 01.07.2014, 5 U 1890/13, NZM 2015, 697, 698 f. mwN; Senatsurteil vom 10.07.2019, 5 U 151/19, NZM 2019, 784 Rn. 33 ff.;… Senatsurteil vom 30.08.2023, 5 U 547/23, BeckRS 2023, 27973 Rn. 32;… Zehelein in BeckOK BGB, Stand 01.02.2025, § 535 Rn. 520;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 8. Aufl., Kap. 20, Rn. 101 f.; Meyer-Abich NZM 2020, 1017, 1029).
- BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03
Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2004, 1947 zur Wohnraummiete und NJW 2005, 2152 zur Geschäftsraummiete), wonach bei einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Mietfläche von der vertraglich vereinbarten Mietfläche zu Lasten des Mieters, für welche bei einer Flächenabweichung von 10 % eine tatsächliche Vermutung spreche, ein Mietmangel i.S.v. § 536 BGB besteht, findet nur dann Anwendung, wenn die Angabe der Mietfläche im Vertrag der Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts dient und nicht lediglich dessen Beschreibung.Anerkannt ist dies in der Rechtsprechung im Falle einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Mietfläche von der vertraglich vereinbarten Mietfläche zu Lasten des Mieters, für welche bei einer Flächenabweichung von mehr als 10 % eine tatsächliche Vermutung spricht (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 24.03.2004, VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, 1948 f. zur Wohnraummiete, und Urteil vom 04.05.2005, XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152 f. zur Geschäftsraummiete;… vgl. auch Senatsurteil vom 10.07.2019, 5 U 151/19, NZM 2019, 784 Rn. 31 f.).
- BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01
Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2004, 1947 zur Wohnraummiete und NJW 2005, 2152 zur Geschäftsraummiete), wonach bei einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Mietfläche von der vertraglich vereinbarten Mietfläche zu Lasten des Mieters, für welche bei einer Flächenabweichung von 10 % eine tatsächliche Vermutung spreche, ein Mietmangel i.S.v. § 536 BGB besteht, findet nur dann Anwendung, wenn die Angabe der Mietfläche im Vertrag der Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts dient und nicht lediglich dessen Beschreibung.Anerkannt ist dies in der Rechtsprechung im Falle einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Mietfläche von der vertraglich vereinbarten Mietfläche zu Lasten des Mieters, für welche bei einer Flächenabweichung von mehr als 10 % eine tatsächliche Vermutung spricht (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 24.03.2004, VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, 1948 f. zur Wohnraummiete, und Urteil vom 04.05.2005, XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152 f. zur Geschäftsraummiete;… vgl. auch Senatsurteil vom 10.07.2019, 5 U 151/19, NZM 2019, 784 Rn. 31 f.).
- BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15
Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Rn. 56 Es kommt grundsätzlich nach dem eindeutigen Wortlaut des § 199 Abs. 1 BGB nur auf die Tatsachenkenntnis an, nicht aber auf eine zutreffende rechtliche Würdigung durch den Gläubiger (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2017, XI ZR 562/15, NJW 2017, 2986 Rn. 86). - BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Der Leistende muss also aus den Tatsachen nach der maßgeblichen Parallelwertung der Laiensphäre zusätzlich eine im Ergebnis zutreffende Schlussfolgerung gezogen haben (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2014, XI ZR 170/13, NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; OLG Brandenburg…, Urteil vom 11.06.2024, 3 U 23/23, NZM 2024, 909 Rn. 48). - BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Rn. 47 c) Die Verwirkung setzt voraus, dass die Beklagte sich wegen der unterbliebenen Rückforderung der Überzahlung der Miete durch den Kläger über einen gewissen Zeitraum hin (Zeitmoment) bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, der Kläger werde seinen Rückforderungsanspruch nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment) und deswegen die verspätete Geltendmachung des Rückforderungsanspruches gegen Treu und Glauben verstieße (vgl. BGH…, Urteil vom 17.10.2006, XI ZR 205/05, NZM 2007, 100 Rn. 24; Urteil vom 08.05.2015, V ZR 178/14, NZM 2015, 495 Rn. 12;… Senatsbeschluss vom 09.08.2019, 5 U 936/19, BeckRS 2019, 24418 Rn. 30). - BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17
Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles, ohne dass insofern auf Vermutungen zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2018, XI ZR 298/17, NJW 2018, 1390 Rn. 9). - BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige …
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
§ 814 1. Alt. BGB ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens der Unzulässigkeit widersprüchlichen Verhaltens (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1979, VII ZR 165/78, NJW 1979, 763; BAG, Urteil vom 13.10.2010, 5 AZR 648/09, NZA 2011, 219 Rn. 16;… Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., § 814 Rn. 2) und greift deshalb nur dann ein, wenn das Verhalten des Leistenden tatsächlich widersprüchlich ist, weil er Kenntnis vom Nichtbestehen der Schuld hat und seine Zahlung nicht mit einem Vorbehalt versieht. - BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13
Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Dem Gläubiger soll grundsätzlich die Frist der Regelverjährung ungekürzt erhalten bleiben, um ihm die Möglichkeit zur Prüfung und Überlegung zu geben, ob er einen Anspruch rechtlich geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2014, VII ZR 177/13, NJW 2014, 1230, Rn. 13;… Guhling in Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 3. Aufl., § 548 BGB Rn. 90). - OLG Dresden, 07.09.2022 - 5 U 816/22
Rückzahlung einer Mietkaution; Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs; Auslegung …
- BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05
Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum …
- OLG Hamm, 09.12.2021 - 18 U 68/20
Vorkenntnis
- BGH, 21.02.2012 - VIII ZR 146/11
Wohnraummiete: Verwirkung des Anspruchs des Vermieters auf Zahlung einer …
- BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78
Rückforderung fehlgeleiteter Renten
- OLG Dresden, 01.07.2014 - 5 U 1890/13
Anforderungen an die Vereinbarung einer sog. echten Quadratmetermiete
- OLG Dresden, 09.08.2019 - 5 U 936/19
Rückzahlung überzahlter Betriebskosten
- OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
Anspruch des Mieters auf Erstattung bereits geleisteter Mietzahlungen nach den …
- OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Rückzahlung der Vorauszahlungen und Auszahlung des Guthabens sind keine …
- BGH, 20.06.2001 - XII ZR 20/99
Rechtlicher Hinweis; Verwirkung eines Schadensersatzanspruchs
- BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14
Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung …
- BGH, 18.07.2012 - XII ZR 97/09
Geschäftsraummiete: Mietminderung bei Minderfläche von Nebenräumen
- OLG Dresden, 21.10.2020 - 5 U 1257/20
Doch kein Mietmangel bei Flächenabweichung von 10%?
- BGH, 07.07.2009 - VIII ZR 140/08
Wirksamkeit einer formularvertraglich vereinbarten Staffelmiete
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