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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 10.12.2009

Rechtsprechung
   OLG Jena, 10.11.2009 - 5 U 31/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11368
OLG Jena, 10.11.2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,11368)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.11.2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,11368)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. November 2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,11368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Feld keine öffentliche Toilette

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Notdurft auf fremden Privatgrundstück - Kein Schadensersatz bei Unfall durch herabfallenden Strohballen - Keine Schutzmaßnahmen für Personen, die unbefugt das Grundstück betreten, erforderlich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kurioses: Vorsicht beim Verrichten der Notdurft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht eines Landwirtschaftlichen Betriebes im Zusammenhang mit der Unterhaltung eines Strohlagers neben einem nicht öffentlichen Feldweg bzgl. der Nutzung des Strohlagers als "Toilette"

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2009 - 5 U 31/09
    Danach hat der, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, z.B. durch Eröffnung eines Verkehrs, Errichtung einer Anlage oder Übernahme einer Tätigkeit, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden sein können, Rücksicht auf deren Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die zumutbar sind, um Schädigungen Dritter möglichst zu verhindern (so z.B. BGH, Versicherungsrecht 2006, 803).

    Bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 02.02.2006 (VersR 2006, 803) handelte es sich um die Frage des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht auf einer öffentlichen Straße, an welcher zuvor Bauarbeiten vorgenommen worden waren.

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des …

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2009 - 5 U 31/09
    Der Beklagte übersieht dabei aber, dass es sich bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.02.1991 (Az.: VI ZR 171/90) um die Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber einem auf einem unbebauten Baugrundstück innerorts spielenden Kind handelte, also nicht um die Frage des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht gegenüber einem sich unbefugt auf einem Grundstück im landwirtschaftlichen Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften aufhaltenden Erwachsenen.
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 25/17

    Haushalt-Glasversicherung: Versicherungsschutz für Gebäudeverglasung nach …

    Rn. 32 Nach allgemeinen Grundsätzen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Sachversicherung nur für solche Versicherungsfälle, die während des versicherten Zeitraumes eingetreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1957 - II ZR 176/56, VersR 1957, 781; Senat, Urteil vom 18. Januar 2012 - 5 U 31/09-11;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 1 VVG Rn. 166).

    Für die Bestimmung des Versicherungsfalles ist entscheidend, welches Ereignis der Versicherer im Vertrag zum "maßgebenden Gefahrereignis" bestimmt hat (BGH, Urteil vom 14. November 1957 - II ZR 176/56, VersR 1957, 781; Senat, Urteil vom 18. Januar 2012 - 5 U 31/09-11).

    Rn. 33 Dass dieses - punktuelle - Ereignis ("Zerbrechen") in den versicherten Zeitraum eines für sie bestehenden Versicherungsschutzes fällt, hätte nach allgemeinen Grundsätzen die Klägerin beweisen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1967 - II ZR 217/64, VersR 1967, 769; Senat, Urteil vom 18. Januar 2012 - 5 U 31/09-11).

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22058
OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,22058)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.12.2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,22058)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,22058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 668, 812 Abs. 1 Satz 1, 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB; §§ 531 Abs. 2, 356 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung eines Beweisangebots in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines aufgrund erteilter Bankvollmacht abgehobenen Geldbetrages; Höhe des Zinsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinderung des erneuten Vorbringens eines Beweisangebotes in der Berufungsinstanz durch Ausschluss eines Beweisangebotes aus erster Instanz; Beweislastverteilung und Zinsen bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 116/01

    Rückabwicklung von Abhebungen von einem Sparkonto; Darlegungs- und Beweislast bei …

    Auszug aus OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09
    Steht fest, dass der Auftragnehmer etwas aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, obliegt es ihm, dem Auftragsnehmer, nach den allgemeinen Beweislastregeln darzulegen und zu beweisen, dass er das Erlangte an den Auftraggeber herausgegeben bzw. anderweitig bestimmungsgemäß verbraucht hat (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.1998, FamRZ 1999, 1423; OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207;… Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 10).

    Auch hier wird von einer vom "Normalfall" abweichenden Beweislastverteilung für den Fall ausgegangen, dass der Bereicherungsschuldner eine Barauszahlung aufgrund einer ihm erteilten Kontovollmacht erlangt hat (so z.B. OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1998 - 11 U 77/97
    Auszug aus OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09
    Steht fest, dass der Auftragnehmer etwas aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, obliegt es ihm, dem Auftragsnehmer, nach den allgemeinen Beweislastregeln darzulegen und zu beweisen, dass er das Erlangte an den Auftraggeber herausgegeben bzw. anderweitig bestimmungsgemäß verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.1998, FamRZ 1999, 1423;… OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207;… Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 10).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall …

    Auszug aus OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09
    Ob es zuzulassen ist, ist in der Berufungsinstanz anhand der Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zu prüfen (…Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 531 Rn. 11; BGH, Urt. v. 10.07.1979, NJW 1979, 2109).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 99/14

    Anforderungen an den Nachweis des Vollzugs eines formnichtigen …

    (BGHZ 169, 377 = ZEV 2007, 182; OLG Frankfurt BeckRS 2010, 28151; OLG Bremen, ZEV 2010, 480; OLG Bamberg, ZEV 2004, 207;… Schwab in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 812 Rn. 371;… Lorenz in Staudinger BGB-Neubearbeitung 2007, § 812, Rn. 92).
  • LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11

    Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs …

    Rn. 62 Jedenfalls in den Fällen, in denen ein Nichtberechtigter Abhebungen bzw. Überweisungen von einem (Giro-)Konto veranlasst, trägt der Empfänger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm der Verfügungsbetrag nach den Absprachen mit dem Berechtigten endgültig verbleiben sollte (vgl. nur BGH, NJW-RR 2007, 488, 489, Tz. 9; OLG Bremen, ZEV 2010, 480, 481; OLG Bamberg, ZEV 2004, 207, 208;… Schwab, a.a.O.).
  • OLG München, 12.06.2025 - 19 U 666/25

    Darlehensrückzahlungsanspruch, Erblasser, Geschäftsbesorgung, Beweiswürdigung, …

    Rn. 38 Teilweise wird angenommen, dass bei Abhebungen von Sparkonten mittels einer Vollmacht des Kontoinhabers abweichend von dem sonst bei § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB geltenden Grundsatz generell derjenige, der die Abhebung tätigt, den behaupteten Rechtsgrund für die Abhebung beweisen muss (vgl. etwa OLG Bamberg, Urteil vom 25. Februar 2002 - 4 U 116/01 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 5 U 31/09 -, juris).
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