Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 6 Abs 5 VVG, § 19 VVG, § 172 VVG, § 133 BGB, § 157 BGB
Fortbestand des ursprünglichen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages nach Rücktritt des Versicherers vom neuabgeschlossenen Vertrag - IWW
§ 6 Abs. 5 VVG, § 172 VVG, § 19 VVG, § 133 BGB, § 157 BGB
VVG, BGB - versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeitsversicherung - Rücktritt vom neuabgeschlossenen Vertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Umdeckung durch Kündigung eines bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags unter der Bedingung der Aufhebung des vorherigen Vertrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichten des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Umdeckung durch Kündigung eines bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.03.2022 - 14 O 70/20
- OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 1828
- NJW-RR 2023, 676
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (19)
- BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06
Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Dabei ist für die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen zwar grundsätzlich der objektive Empfängerhorizont maßgeblich; danach sind insbesondere auch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie der Erklärungsempfänger sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte von seinem Empfängerhorizont aus verstehen musste (§§ 133, 157 BGB; BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054).Der Empfänger darf der Erklärung dabei nicht einfach den für ihn günstigsten Sinn beilegen, sondern muss unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit prüfen, was der Erklärende gemeint hat; das gilt insbesondere dann, wenn erkennbar eine von zwei möglichen Auslegungen für den Erklärenden wirtschaftlich wenig Sinn macht (BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054).
- BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10
Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Begehrt der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Feststellung, dass der Versicherungsvertrag trotz Anfechtung oder Rücktritts des Versicherers fortbestehe, konkretisiert sich seine Beschwer und damit zugleich auch sein Interesse an der entsprechenden Feststellung in der Rentenleistungsverpflichtung und der Pflicht zur Beitragsfreistellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV ZR 294/99, VersR 2001, 600; Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von den 3, 5-fachen Jahresbeträgen der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von 50 Prozent vorzunehmen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während sich bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit der Feststellungsabschlag auf 20 Prozent beläuft (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).
- BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99
Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Begehrt der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Feststellung, dass der Versicherungsvertrag trotz Anfechtung oder Rücktritts des Versicherers fortbestehe, konkretisiert sich seine Beschwer und damit zugleich auch sein Interesse an der entsprechenden Feststellung in der Rentenleistungsverpflichtung und der Pflicht zur Beitragsfreistellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV ZR 294/99, VersR 2001, 600; Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).Berühmt sich der Versicherungsnehmer dagegen - wie hier, Bl. 36 GA - keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall, so rechtfertigt es die Ungewissheit dessen Eintritts, das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600;… Rogler, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, Stichwort-ABC: "Streitwert/Gegenstandswert", Rn. 4;… Herget, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 3 Rn. 16.184, "Versicherungsschutz"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562 zur Risiko-Lebensversicherung).
- OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Mithin kommt es entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681).Mehrere Vereinbarungen sind aber auch dann als einheitliches Geschäft anzusehen, wenn nur der eine Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und vom ihm gebilligt oder mindestens hingenommen wurde (BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. März 1971 - V ZR 143/69, WM 1971, 618, zu § 139 BGB).
- BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74
Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Mithin kommt es entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681).Mehrere Vereinbarungen sind aber auch dann als einheitliches Geschäft anzusehen, wenn nur der eine Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und vom ihm gebilligt oder mindestens hingenommen wurde (BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. März 1971 - V ZR 143/69, WM 1971, 618, zu § 139 BGB).
- BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05
Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Denn mit Abweisung der positiven Feststellungsklage ist das wirksame Fortbestehen dieses Vertrages entsprechend den Gründen des landgerichtlichen Urteils rechtskraftfähig verneint worden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, NJW 2008, 1227;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 322 Rn. 12). - BGH, 25.09.2014 - III ZR 440/13
Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice in einem Altfall: …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Allgemein kann es im Einzelfall - bei entsprechendem Anlass hierzu - Aufgabe des Versicherers sein, auf nachteilige Vertragsgestaltungen und entsprechende, für den Versicherungsnehmer günstigere Alternativen hinzuweisen (vgl. zur Pflicht, den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung vor Vertragsabschluss ausführlich und nachvollziehbar über den Unterschied von "Brutto"- und "Netto-Police" und die daraus folgende Schlechterstellung im Falle eines Frühstornos aufzuklären, BGH, Urteil vom 25. September 2014 - III ZR 440/13, VersR 2014, 1328; LG Saarbrücken, VersR 2013, 759). - OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 36/16
Haftung des Versicherungsvermittlers: Pflichtverletzungen im Rahmen der Beratung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Wird dem Versicherungsnehmer eine "Umdeckung" vorschlagen, muss ihm deutlich vor Augen geführt werden, dass eine vorzeitige Kündigung mit gravierenden Nachteilen - einer Einschränkung des Versicherungsschutzes oder gar dem vollständigen Verlust - verbunden sein kann (Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 5 U 36/16, VersR 2018, 480). - BGH, 16.12.2021 - IX ZR 223/20
Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Das übereinstimmend Gewollte hat den Vorrang vor einer irrtümlichen oder absichtlichen Falschbezeichnung; falsa demonstratio non nocet (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - IX ZR 223/20, VersR 2022, 318). - BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
Berühmt sich der Versicherungsnehmer dagegen - wie hier, Bl. 36 GA - keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall, so rechtfertigt es die Ungewissheit dessen Eintritts, das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600;… Rogler, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, Stichwort-ABC: "Streitwert/Gegenstandswert", Rn. 4;… Herget, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 3 Rn. 16.184, "Versicherungsschutz"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562 zur Risiko-Lebensversicherung). - OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18
Anfechtung eines Risiko-Lebensversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung …
- OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche; …
- OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 U 72/21
Inanspruchnahme von Krankentagegeldversicherer bei Altersrentenbezug
- BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97
Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …
- OLG Hamm, 12.08.2015 - 20 U 149/15
Umfang der Beratungspflicht eines Versicherers
- BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/74
Zwangsvollstreckung über ein Grundstück - Rückzahlung der Anzahlung für ein …
- BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64
Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der …
- BGH, 19.03.1971 - V ZR 143/69
Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Nichtigkeit …
- LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines …
- OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22
Anforderungen an die "gesonderte Mitteilung" nach § 19 Abs. 5 VVG: Zulässigkeit …
Dagegen ist das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen, wenn es nur im Hinblick auf künftige (weitere) Versicherungsfälle gegeben sein kann; so etwa, wenn sich der Versicherungsnehmer keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall berühmt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600; Senat, Urteil vom 15. Februar 2023 - 5 U 36/22, VersR 2023, 425), oder wenn neben der Feststellungsklage auch eine Leistungsklage rechtshängig gemacht wird, mit der der Versicherungsnehmer Zahlungen aufgrund eines behaupteten (eingetretenen) Versicherungsfalles begehrt (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76). - OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
Wirksamkeit der Einstellungsmitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers bei …
Hinzu kommt der im Berufungsverfahren erstmalig geltend gemachte Feststellungsantrag betreffend die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung vom 19. August 2019, der sich vorliegend am 3, 5- fachen Jahresbetrag der begehrten Rentenleistung und der monatlichen Prämie orientiert und - weil diese Kündigung nach Eintritt des behaupteten Versicherungsfalles ausgesprochen wurde, das Interesse des Klägers mithin lediglich auf den Erhalt des Versicherungsschutzes mit Blick auf künftige, derzeit ungewisse Versicherungsfälle gerichtet ist - mit 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600; Senat, Urteil vom 15. Februar 2023 - 5 U 36/22, VersR 425; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562 zur Risiko-Lebensversicherung). - OLG Saarbrücken, 01.07.2025 - 5 U 2/25
Beratungspflicht der PKV über die Möglichkeit des Wechsels in den sog. Basistarif …
Rn. 9 Schließlich hat das Landgericht den - auf entsprechendem Hinweis näher konkretisierten - Einwand des Beklagten, der Kläger sei wegen einer Verletzung von Beratungspflichten gehalten, ihn so zu stellen, als habe schon früher Versicherungsschutz nur im - günstigeren - Basistarif bestanden (§ 6 Abs. 5 VVG, § 242 BGB; vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2019, 607 sowie - allgemein - Senat, Urteil vom 15. Februar 2023 - 5 U 36/22, VersR 2023, 425, 428 f.) mit Recht nicht für durchgreifend erachtet.
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