Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.06.1965 - 5 U 37/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1866
- MDR 1965, 919
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.02.1991 - X ZR 90/89
Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ungewißheit über die zukünftige Entwicklung …
Auch ein derartiger Antrag bleibt der Höhe nach unbestimmt und damit unbeziffert; wie auch sonst ein unbeziffertes Feststellungsverlangen (vgl. dazu BGHZ 7, 331, 333 [BGH 21.10.1952 - V ZB 15/52];… BGH, Urt. v. 30.11.1964 - III ZR 117/63, DRiZ 1965, 97;… Urt. v. 20.12.1974 - II ZR 33/73, VersR 1975, 253, 254; OLG Celle, MDR 1965, 919 [OLG Celle 28.06.1965 - 5 U 37/64]; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 61 [OLG Düsseldorf 19.01.1984 - 18 U 3/84];… Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl., § 304 ZPO, Rdnrn. 4, 5;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 48. Aufl., § 304 ZPO, Anm. 3 B) kann er nicht Gegenstand eines Grundurteils sein. - BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74
Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne …
so wurde hierdurch der Weg auch für eine gerichtliche Prüfung des Beschlusses der Eigentümer unter dem Gesichtspunkt des § 25 Abs. 5 WEG eröffnet (zur Zulässigkeit und Wirkung des Feststellungsbegehrens im Verfahren des § 43 WEG vgl. BayObLGZ 1965, 283/286 f. = MDR 1965, 919 = Rpfleger 1965, 334; OLG Celle NJW 1958, 307 [OLG Celle 18.12.1957 - 4 Wx 42/57] ; KG NJW 1968, 160/161). - BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung …
Ob im Einzelfall die Bestellung des Verwalters und die Ausgestaltung seiner Rechtsstellung Vereinbarungswirkung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer haben, ist Gegenstand tatrichterlicher Auslegung der Teilungserklärung ( § 133 BGB , BayObLGZ 1965, 283/287 = Rpfleger 1965, 334 = MDR 1965, 919; OLG Köln Rpfleger 1972, 261). - BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75
Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und …
Ebenso wie jede Anspruchsberühmung oder gar Klageandrohung das schutzwürdige Interesse für eine negative Feststellungsklage begründet (§ 256 ZPO), ist ein Wohnungseigentümer berechtigt, einer ihm angedrohten "Klage" zur Beendigung seiner Rechtsunsicherheit dadurch zuvorzukommen, daß er im Verfahren nach § 43 WEG entweder die Feststellung der Unbegründetheit des behaupteten Anspruchs begehrt (BayObLGZ 1965, 283 = Rpfleger 1965, 334 = MDR 1965, 919) oder, wo die Berühmung in Form eines Verbotsbeschlusses erfolgte, diesen Beschluß zur Meidung der sonst drohenden Folge des § 23 Abs. 4 WEG anficht.
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