Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 11.09.2019 - 31 O 1824/18
- OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (35)
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Das unterscheidet den Sachverhalt wesentlich von dem bekannten Verhalten des VW-Motors EA 189, weshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2021, - VI ZR 433/19 -, juris) nicht ohne weiteres ein arglistiges Vorgehen und damit ein objektiv sittenwidriges Handeln des Fahrzeugherstellers angenommen werden kann (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 22. März 2021, - 12 U 1263/20 -, juris).Diese Auffassung, die bereits der Entscheidung des Senats vom 19. Juli 2019 - 5 U 1670/18 - zugrunde lag und die inzwischen von zahlreichen Oberlandesgerichten geteilt wird, hat nun auch der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 - vertreten.
Hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt gleichwohl nicht zu einer Nachfrage veranlasst gesehen, kann dies nur bedeuten, dass sich die Behörde durch die - nicht weiter detaillierte - Mitteilung der Temperaturabhängigkeit der AGR-Rate hinreichend unterrichtet gefühlt hat, so dass von einer Verschleierung oder gar Verheimlichung der Funktion des sogenannten Thermofensters nicht gesprochen werden kann (siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, a.a.O.).
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Träfe das zu, so läge - unter der weiteren Voraussetzung, dass die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte das Eingreifen der Solltemperatur-Absenkung zur Voraussetzung hätte - nach dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17. Dezember 2020, - C-693/18 -) eine Abschalteinrichtung vor; zugleich könnte wohl auch angenommen werden, dass eine Täuschung der Typgenehmigungsbehörde gegeben wäre, denn ein mehrstündiges Abstellen des Fahrzeuges in dem für die Konditionierung vorgeschriebenen engen Temperaturkorridor vor dem Motorstart dürfte in der Wirklichkeit eher selten, wenn auch nicht nur ganz ausnahmsweise eintreten; vorstellbar wäre es etwa bei einer Abstellung des Fahrzeuges in einer gleichmäßig temperierten Tiefgarage.Nicht zweifelhaft ist auch, dass eine derartige Technik, die zur Verringerung der Fahrzeugemissionen bereits die Entstehung solcher Emissionen innermotorisch verringert, ebenso wie eine Einrichtung zu Abgasnachbehandlung - die es im streitgegenständlichen Fahrzeug bezüglich Stickoxid nicht gibt - unter den Begriff "Emissionskontrollsystem" i.S.d. Art. 3 Nr. 10 der VO (EG) Nr. 715/2007 zu subsumieren ist (so ausdrücklich Urteil des EuGH vom 17. Dezember 2020 - C-693/18 -, juris).
- OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20
Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Auch die amtliche Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 20.5.2020, auf die sich das Oberlandesgericht Naumburg in der vom Kläger zitierten Entscheidung des 8. Zivilsenats (Urteil vom 18. September 2020, - 8 U 8/20 -) wesentlich stützt, belegt die Behauptung des Klägers nicht, sondern ergibt gerade das Gegenteil.Eine Divergenz besteht auch nicht zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18.9.2020, - 8 U 8/20 -, da das Oberlandesgericht Naumburg über einen anders gelagerten Sachverhalt zu entscheiden hatte, weil das dort streitgegenständliche Kraftfahrzeug von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen war.
- OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 88/20
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 Avant quattro mit …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. März 2021 - 5 U 88/20 - ausgeführt hat, kann ein Vorsatz der Beklagten hinsichtlich der etwaigen Unzulässigkeit der Steuerung der AGR nicht angenommen werden, wenn zumindest die Temperaturabhängigkeit der AGR im Genehmigungsverfahren offen gelegt worden und daraufhin die Typgenehmigung erteilt worden ist (ebenso OLG Koblenz, Urteil vom 22. März 2021, - 12 U 1263/20 -, juris).Mit der Tatbestandswirkung der hier auch nicht nachträglich - durch Nebenbestimmungen - eingeschränkten Typgenehmigung wäre nicht zu vereinbaren, wenn der Senat annähme, die Beklagte habe dem Kläger gegenüber mit dem Inverkehrbringen eines Fahrzeuges, das einem genehmigten Typ entspricht, gegen die guten Sitten verstoßen, weil das Fahrzeug mit einer nicht zulässigen Abschalteinrichtung versehen sei, die der Erteilung der Genehmigung entgegengestanden hätte (so auch OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 7. August 2019, - 7 U 626/19 - OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 27. Dezember 2020, - 5 U 295/19 - KG, Urteil vom 18. Februar 2020, 14 U 74/19; Urteile des Senats vom 15. März 2021, - 5 U 88/20 - und vom 26. April 2021 - 5 U 1701/20 -).
- BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19
Nichtzulassungsbeschwerde nach Klageabweisung für ein Nacherfüllungsverlangen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Ein Hersteller oder Lieferant ist indes nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers im Rahmen dessen kaufrechtlicher Pflichten (st. Rspr. vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 09. Juni 2020 - VIII ZR 315/19 -, Rn. 18, m.w.N.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 24. April 2018 - 6 U 409/17 -, Rn. 66 ff; OLG Hamm…, Beschluss vom 05. Januar 2017, - 28 U 201/16 -, Rn. 34; OLG Koblenz…, Beschluss vom 27. September 2017, - 2 U 4/17 -, Rn. 35; OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016, - 7 W 26/16 -, Rn 8; jeweils juris).Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde in sich birgt, ist als Sachmangel (und nicht als Rechtsmangel) zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 - Beschluss vom 09. Juni 2020 - VIII ZR 315/19 -, Rn. 31, jeweils juris).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Rn. 64 a. Spiegelt ein Automobilhersteller dem Kraftfahrt-Bundesamt zwecks Erlangung der Typgenehmigung mittels einer eigens zu diesem Zweck entwickelten Motorsteuerungssoftware wahrheitswidrig vor, dass die von ihm hergestellten Dieselfahrzeuge den maßgeblichen Stickoxid-Grenzwert einhalten, während die Motorsteuerungssoftware entsprechend ihrer Programmierung im normalen Fahrbetrieb ein anderes, hinsichtlich der Stickoxidreduktion weniger effizientes Verhalten des Emissionskontrollsystems bewirkt, so dass auch unter vergleichbaren Bedingungen die gesetzlichen Abgasgrenzwerte im normalen Fahrbetrieb überschritten werden, zielt er also auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde ab, wobei er im eigenen Kosten- und Gewinninteresse handelt, so haftet er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris) dem Fahrzeugkäufer gegenüber aus § 826 BGB, weil sein Verhalten als sittenwidrig zu qualifizieren ist. - BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde in sich birgt, ist als Sachmangel (und nicht als Rechtsmangel) zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 - Beschluss vom 09. Juni 2020 - VIII ZR 315/19 -, Rn. 31, jeweils juris). - BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Bei einem Gebrauchtwagenkauf wie vorliegend scheidet Nacherfüllung durch Ersatzlieferung in der Regel aus (vgl. BGH, Urteil vom 07. Juni 2006 - VIII ZR 209/05 -, juris). - BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06
Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Die Nacherfüllung ist in diesem Fall unmöglich, wenn der Mangel nicht behebbar ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06 -, Rn. 23, juris). - BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Rn. 60 4. Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte zu 2 unter dem Gesichtspunkt des Betruges, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, scheiden schon deshalb aus, weil der Kläger das Fahrzeug als Gebrauchtwagen bei einem rechtlich selbstständigen Händler erworben hat und deshalb ein Merkmal des objektiven Betrugstatbestandes, nämlich Stoffgleichheit zwischen Vermögensschaden des Klägers und Vermögensvorteil der Beklagten zu 2, nicht erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 21 ff, juris). - BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19
Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …
- OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik
- OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18
Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs …
- BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03
Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren
- OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18
Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche …
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 2943/19
"Abgasskandal" - Schadensersatz des Käufers eines Fahrzeugs mit manipulierter …
- BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76
Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …
- OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 7 U 185/18
- KG, 22.12.2020 - 21 U 1032/20
Schadensersatzanspruch aus sittenwidriger Schädigung aufgrund des Kaufs eines …
- OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 104/18
Rücktritt von Kauf eines Diesel-Fahrzeugs: Erfordernis der Fristsetzung zur …
- OLG Hamm, 08.01.2020 - 30 U 31/19
Abgasskandal; Diesel; Abgassoftware; EA 189; Zurechnung; Arglist; …
- OLG Dresden, 20.08.2019 - 9 U 1101/19
- OLG München, 02.09.2020 - 27 U 1998/20
Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Verkauf eines Porsche mit …
- BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17
Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs
- BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen …
- OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16
Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive …
- OLG Nürnberg, 24.04.2018 - 6 U 409/17
Abgasskandal
- BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85
Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98
Beschenkter Sparkassenangestellter
- BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13
Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in …
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 94/10
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit …
- OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der …
- OLG Hamm, 05.01.2017 - 28 U 201/16
"Abgasskandal"
- BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87
Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten
- OLG München, 04.01.2021 - 20 U 6216/19
Keine Haftung der Porsche AG sowie des Händlers für eventuelle unzulässige …
- OLG Karlsruhe, 26.01.2022 - 6 U 128/20
Schadensersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller wegen behaupteter …
Insbesondere das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde in sich birgt, ist als Sachmangel (und nicht als Rechtsmangel) zu qualifizieren, weil das Eingreifen öffentlich-rechtlicher Normen lediglich Folge der (auch) einen Sachmangel begründenden nicht vertragsgemäßen Beschaffenheit der Kaufsache wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19, Rn. 31, NJW 2020, 3312 Rn. 30 f; OLG Nürnberg, Urteil vom 29. April 2021 - 5 U 3953/19, BeckRS 2021, 29934 Rn. 48; OLG München…, Beschluss vom 1. März 2021 - 8 U 4122/20, juris Rn. 8; siehe auch BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, NJW 2019, 1133).Dabei kann dahinstehen, ob etwa unzulässige Abschalteinrichtungen beseitigt sein mögen oder (so OLG Schleswig…, Urteil vom 30. November 2021 - 7 U 36/21 Rn. 36; siehe auch OLG Nürnberg, Urteil vom 29. April 2021 - 5 U 3953/19, BeckRS 2021, 29934 Rn. 49) zumindest die latente Gefahr einer behördlichen Stilllegung nach dem Update gebannt sein mag.
Dass sie in der Antwort auf das Rückforderungs- und hilfsweise Rücktrittsschreiben (Anlage K 3) das Vorliegen eines Sachmangels und insbesondere den Vorwurf einer Softwaremanipulation oder auch nur einer unzulässigen Abschalteinrichtung mit der Folge die zulässigen Grenzwerte erheblich übersteigenden Schadstoffausstoßes zurückgewiesen hat, genügt dafür nicht (siehe auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 3 U 101/18 , MDR 2021, 233 [juris Rn. 62 ]; OLG Koblenz…, Urteil vom 10. Mai 2021 - 12 U 692/20, BeckRS 2021, 29911 Rn. 77; OLG Nürnberg, Urteil vom 29. April 2021 - 5 U 3953/19, BeckRS 2021, 29934 Rn. 42;… OLG Köln, Beschluss vom 18 Mai 2020 - 16 U 270/19, BeckRS 2020, 22908 Rn. 11).
Solche Umstände sind hier schon nicht ersichtlich (siehe auch OLG Nürnberg, Urteil vom 29. April 2021 - 5 U 3953/19, BeckRS 2021, 29934 Rn. 47).
Rn. 164 Auch der bloße Verdacht, dass das Software-Update zwar den ursprünglichen Mangel beheben, aber zu anderen Nachteilen beim Betrieb des Fahrzeugs führen könnte, reicht nicht aus, um das Interesse des Verkäufers an einer Nachbesserung zurücktreten zu lassen (BGH…, Urteil vom 29. September 2021 - VIII ZR 111/20, WM 2021, 2156 Rn. 38; vgl. OLG Schleswig…, Urteil vom 30. November 2021 - 7 U 36/21, juris Rn. 38; OLG Nürnberg, Urteil vom 29. April 2021 - 5 U 3953/19, BeckRS 2021, 29934 Rn. 49).
- OLG Köln, 27.01.2022 - 15 U 11/21
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz E 250 BlueTEC 4 MATIC …
Richtigerweise sei das geregelte Kühlmittelthermostat wie ein sog. "Thermofenster" zu behandeln, weil es eben auch im realen Verkehr unter denselben Bedingungen wie im Prüfstand aktiv sei und so nur eine Form der Variabilität der Abgasrückführungsrate sei, da es eine höhere AGR für längere Zeit erlaube (vgl. auch OLG Nürnberg v. 29.04.2021 - 5 U 3953/19, BeckRS 2021, 29934 = Anlage BB 9, Bl. 499 ff. d.A.). - LG Nürnberg-Fürth, 05.11.2021 - 10 O 3148/21
OLG Nürnberg, Abschalteinrichtung, Klagepartei, Tatbestandswirkung, …
Damit wird aber dem Kraftfahrtbundesamt als der Typgenehmigungsbehörde gerade nicht ein Verhalten des Emissionskontrollsystems vorgetäuscht, das - unter mit den Prüfumständen vergleichbaren Bedingungen - im wirklichen Verkehr nicht eintritt (OLG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2021, Az. 5 U 3953/19, Seite 22).
- LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
Kaufvertrag, Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Annahmeverzug, Software, Streitwert, …
Rn. 37 b) Mit der Tatbestandswirkung der vom Kraftfahrtbundesamt bestandskräftig erteilten und unverändert - also nicht durch nachträgliche Nebenbestimmungen eingeschränkt - wirksamen Typ-Genehmigung wäre nicht vereinbar, wenn das Gericht annähme, die Beklagte habe (auch) der Klägerin gegenüber mit dem Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeuges, das dem genehmigten Typ entspricht, gegen die guten Sitten verstoßen, weil das Fahrzeug mit einer nicht zulässigen Abschalteinrichtung versehen sei, die der Erteilung einer Genehmigung entgegenstünde (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2021 - 5 U 3953/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 5 U 4765/19; OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2019, Az. 7 U 726/19; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.06.2020, Az. 10 U 193/19). - OLG Frankfurt, 20.12.2021 - 6 U 33/20
Diesel-Skandal: Kein Schadenersatz für im Oktober 2016 erworbenen finanzierten …
Eine genaue Beschreibung der Emissionsstrategien wurde erst im Jahr 2016 mit der Verordnung (EU) 2016/646 eingeführt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.4.2021 - 7 U 1955/19, juris Rn 31; OLG Nürnberg, Urteil vom 29.4.2021 - 5 U 3953/19, S. 26). - LG Regensburg, 03.11.2021 - 31 O 1846/19
Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Tatbestandswirkung, Vorläufige …
Mit der Tatbestandswirkung der hier auch nicht nachträglich eingezogenen Typgenehmigung wäre nicht zu vereinbaren, wenn das Gericht annähme, die Beklagte habe dem Kläger gegenüber mit dem Inverkehrbringen eines Fahrzeuges, das einem genehmigten Typ entspricht, gegen die guten Sitten verstoßen, weil das Fahrzeug mit einer nicht zulässigen Abschalteinrichtung versehen wäre, die der Erteilung der Genehmigung entgegengestanden hätte (OLG Nürnberg, 5 U 3953/19; OLG Celle, 7 U 626/19; Kammergericht 14 U 417/19).
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