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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25061
OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18 (https://dejure.org/2020,25061)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.2020 - 5 U 43/18 (https://dejure.org/2020,25061)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 5 U 43/18 (https://dejure.org/2020,25061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.2018 - III ZR 294/16

    Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die …

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18
    Rn. 13 Nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung entfällt der Honoraranspruch eines Zahnarztes, wenn die erbrachte prothetische Versorgung für den Patienten völlig unbrauchbar ist (vgl. etwa BGH Urteil vom 13.9.2018, III ZR 294/16, BGHZ 219, 298 ff.; auch der Senat in std. Rspr.) und die erbrachten Leistungen für den Patienten keinerlei Interesse haben, er sie insbesondere nicht tatsächlich nutzt (BGH Urteil vom 29.3.2011, VI ZR 133/10, NJW 2011, 1674 ff.).

    Bei einem beendeten Zahnarztvertrag folgt dies aus einem sich aus § 280 BGB ergebenden Freistellunganspruch des Patienten, bei einem unbeendeten Vertrag aus § 628 BGB (BGH Urteil vom 13.9.2018, III ZR 294/16, BGHZ 219, 298 ff.).

    Sie liegt nach der neueren BGH-Rechtsprechung nicht vor, wenn sie nur als Notmaßnahme zur Vermeidung eines eventuell noch größeren Übels weiterverwendet wird (BGH aaO, BGHZ 219, 298 ff., Rn. 29).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen …

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18
    Rn. 13 Nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung entfällt der Honoraranspruch eines Zahnarztes, wenn die erbrachte prothetische Versorgung für den Patienten völlig unbrauchbar ist (vgl. etwa BGH Urteil vom 13.9.2018, III ZR 294/16, BGHZ 219, 298 ff.; auch der Senat in std. Rspr.) und die erbrachten Leistungen für den Patienten keinerlei Interesse haben, er sie insbesondere nicht tatsächlich nutzt (BGH Urteil vom 29.3.2011, VI ZR 133/10, NJW 2011, 1674 ff.).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener …

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18
    Abgesehen davon, dass sich Frage der Aufrechenbarkeit gegen eine abgetretene Forderung hier nach § 406 BGB richtet, entspricht es langjähriger (und sicherlich zutreffender) Auffassung des BGH, dass im Falle der Vorausabtretung - wie hier - sowohl für die Einwände nach § 404 BGB als auch für die Aufrechenbarkeit mit Gegenforderungen nach § 406 BGB entscheidend ist, ob der Gegenanspruch seinem Rechtsgrund nach zum Zeitpunkt des Fälligwerdens des Hauptanspruchs (hier des Honoraranspruchs) bereits entstanden war (BGH NJW 2008, 1153, BGH NJW 2006, 219; BGH NJW 1985, 863; BGHZ 58, 327).
  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von …

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18
    Abgesehen davon, dass sich Frage der Aufrechenbarkeit gegen eine abgetretene Forderung hier nach § 406 BGB richtet, entspricht es langjähriger (und sicherlich zutreffender) Auffassung des BGH, dass im Falle der Vorausabtretung - wie hier - sowohl für die Einwände nach § 404 BGB als auch für die Aufrechenbarkeit mit Gegenforderungen nach § 406 BGB entscheidend ist, ob der Gegenanspruch seinem Rechtsgrund nach zum Zeitpunkt des Fälligwerdens des Hauptanspruchs (hier des Honoraranspruchs) bereits entstanden war (BGH NJW 2008, 1153, BGH NJW 2006, 219; BGH NJW 1985, 863; BGHZ 58, 327).
  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 183/05

    Wirkung der nach der Zession eingetretenen eigenkapitalersetzenden Funktion der …

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18
    Abgesehen davon, dass sich Frage der Aufrechenbarkeit gegen eine abgetretene Forderung hier nach § 406 BGB richtet, entspricht es langjähriger (und sicherlich zutreffender) Auffassung des BGH, dass im Falle der Vorausabtretung - wie hier - sowohl für die Einwände nach § 404 BGB als auch für die Aufrechenbarkeit mit Gegenforderungen nach § 406 BGB entscheidend ist, ob der Gegenanspruch seinem Rechtsgrund nach zum Zeitpunkt des Fälligwerdens des Hauptanspruchs (hier des Honoraranspruchs) bereits entstanden war (BGH NJW 2008, 1153, BGH NJW 2006, 219; BGH NJW 1985, 863; BGHZ 58, 327).
  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 122/70

    Allgemeines Vertragsrecht-Abtretung genossenschaftl. Auseinandersetzungsguthaben

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18
    Abgesehen davon, dass sich Frage der Aufrechenbarkeit gegen eine abgetretene Forderung hier nach § 406 BGB richtet, entspricht es langjähriger (und sicherlich zutreffender) Auffassung des BGH, dass im Falle der Vorausabtretung - wie hier - sowohl für die Einwände nach § 404 BGB als auch für die Aufrechenbarkeit mit Gegenforderungen nach § 406 BGB entscheidend ist, ob der Gegenanspruch seinem Rechtsgrund nach zum Zeitpunkt des Fälligwerdens des Hauptanspruchs (hier des Honoraranspruchs) bereits entstanden war (BGH NJW 2008, 1153, BGH NJW 2006, 219; BGH NJW 1985, 863; BGHZ 58, 327).
  • LG Köln, 20.02.2018 - 3 O 122/16
    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.02.2018 (3 O 122/16) abgeändert.
  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

    In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch unmittelbar auf Befreiung von der Vergütungspflicht gerichtet (…BGH, a.a.O. Rn. 17; OLG Köln…, Urteil vom 24.11.1993 - 27 U 44/93, juris-Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, juris-Rn. 9; OLG München…, Urteil vom 12.06.1997 - 1 U 1704/97, juris-Rn. 3).
  • OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24

    Entfallen des Vergütungsanspruchs eines Zahnarztes; Vollkommene Unbauchbarkeit …

    Dies folgt bei einem beendeten Zahnarztvertrag aus einem sich aus § 280 BGB ergebenden Freistellungsanspruch des Patienten, bei einem unbeendeten Vertrag aus § 628 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, juris; BGH…, Urteil vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, BGHZ 219, 298, juris Rn. 13).

    Handelt es sich gemessen an diesem Maßstab um eine für den Patienten wertlose Leistung, bleibt der Vergütungsanspruch gleichwohl dann erhalten, wenn der Patient die - objektiv wertlose - Leistung tatsächlich nutzt, sie für ihn daher subjektiv von Wert ist (vgl. Urteile des Senats vom 10.06.2020 - 5 U 171/19, NJW-RR 2020, 112 und vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, zitiert nach juris).

    Rn. 17 Der Senat hat mit Urteil vom 12.02.2020 (Az. 5 U 43/18, veröffentlicht bei juris und bei beck-online, BeckRS 2020, 22339) entschieden, dass eine tatsächliche Nutzung nicht schon dann vorliegt, wenn ein Patient die Versorgung für einen noch so kurzen Zeitraum im Mund trägt.

    Entscheidend sind die Umstände des einzelnen Falles, die einer wertenden Gesamtbetrachtung unterzogen werden müssen (Urteil des Senats vom 12.02.2020, aaO, juris Rn. 15).

  • OLG Köln, 25.03.2026 - 5 U 114/25
    Dies folgt bei einem beendeten Zahnarztvertrag aus einem sich aus § 280 BGB ergebenden Freistellungsanspruch des Patienten, bei einem unbeendeten Vertrag aus § 628 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, juris; BGH…, Urteil vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, BGHZ 219, 298, juris Rn. 13).

    Handelt es sich gemessen an diesem Maßstab um eine für den Patienten wertlose Leistung, bleibt der Vergütungsanspruch gleichwohl dann erhalten, wenn der Patient die - objektiv wertlose - Leistung tatsächlich nutzt, sie für ihn daher subjektiv von Wert ist (vgl. Urteile des Senats vom 10.06.2020 - 5 U 171/19, NJW-RR 2020, 112 und vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, zitiert nach juris).

    Entscheidend sind die Umstände des einzelnen Falles, die einer wertenden Gesamtbetrachtung unterzogen werden müssen (OLG Köln, Urteil vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, BeckRS 2020, 22339, juris Rn. 15;… Urteil vom 03.02.2025 - 5 U 84/24, NJW-RR 2025, 438, juris Rn. 12).

  • OLG Köln, 10.06.2020 - 5 U 171/19

    Zahnarztvertrag - Wegfall Vergütungsanspruch

    Rn. 28 Der Senat hat unlängst in einer Entscheidung zu der Frage, wann eine "schädliche" Nutzung von Zahnersatz vorliegt, Stellung genommen (Urteil vom 12.02.2020, Az. 5 U 43/18, bislang nicht veröffentlicht) und dabei wie folgt ausgeführt:.
  • OLG Köln, 17.06.2020 - 5 U 171/19
    Der Senat hat unlängst in einer Entscheidung zu der Frage, wann eine "schädliche" Nutzung von Zahnersatz vorliegt, Stellung genommen (Urteil vom 12.02.2020, Az. 5 U 43/18, bislang nicht veröffentlicht) und dabei wie folgt ausgeführt:.
  • LG Köln, 17.12.2025 - 25 O 180/24
    Der Anspruch auf Freistellung vom Honoraranspruch ist mit der fehlerhaften Arbeit und damit letztlich noch vor Fälligwerden des Honoraranspruchs entstanden und mit ihm auf die Klägerin übergegangen (vgl. OLG Köln Urt. v. 12.2.2020 - 5 U 43/18, BeckRS 2020, 22339 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2023 - L 5 U 43/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,49899
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2023 - L 5 U 43/18 (https://dejure.org/2023,49899)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.10.2023 - L 5 U 43/18 (https://dejure.org/2023,49899)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - L 5 U 43/18 (https://dejure.org/2023,49899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Nachweis im Vollbeweis - intracerebrale Blutung - Nichtvorliegen eines Schädel-Hirn-Traumas - haftungsbegründende Kausalität - Gelegenheitsursache - innere Ursache: unbehandelter Bluthochdruck, ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Vorliegen eines Arbeitsunfalles des Klägers als Berufskraftfahrer; keine traumatische Bedingtheit der erlittenen Hirnblutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2023 - L 5 U 43/18
    Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Unfallereignis" und Gesundheitsschaden" müssen im Grad des Vollbeweises festgestellt sein, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, während für die Feststellung der Ursachenzusammenhänge zwischen den tatbestandlichen Voraussetzungen der Nachweis im Grad der hinreichen Wahrscheinlichkeit, nicht die bloße Möglichkeit, ausreichend ist (vgl. BSG v. 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma - …

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2023 - L 5 U 43/18
    Rn. 33 Soweit der Klägervertreter die langjährige Tätigkeit des Klägers als Berufskraftfahrer anführt und darauf verweist, dass in dem Forschungsprojekt F 2038 der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitsmedizin erhöhte Risiken der Berufsgruppe des Klägers für Stoffwechselerkrankungen herausgearbeitet wurden, kann ein Zusammenhang zum hier streitigen Arbeitsunfall nicht erkannt werden, da ein Arbeitsunfall per definitionem (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 1/98 R -, Rn. 21, juris) innerhalb einer Arbeitsschicht zu erfolgen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.08.2018 - 5 U 43/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49009
OLG Schleswig, 09.08.2018 - 5 U 43/18 (https://dejure.org/2018,49009)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.08.2018 - 5 U 43/18 (https://dejure.org/2018,49009)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. August 2018 - 5 U 43/18 (https://dejure.org/2018,49009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19

    Verbrauchervertrag: Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung durch eine …

    Denn dort handelt es sich um eine nicht "in Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches" stehende unwirksame Regelung (…vgl. BGH aaO), bei der - wie in den in diesem Beschluss zustimmend zitierten obergerichtlichen Entscheidungen ausgeführt - ein rechtlicher Zusammenhang mit der inhaltlich in sich geschlossenen Widerrufsinformation nicht gegeben ist (vgl. Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 18. Juli 2018 - 4 U 140/17, juris Rn. 19 f; ähnlich OLG Köln…, Beschluss vom 13. September 2018 - 24 U 71/18, juris Rn. 9: "allenfalls mittelbare[r] Zusammenhang"), so dass die "beiden Punkte (...) nichts miteinander zu tun" haben (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 9. August 2018 - 5 U 43/18, juris Rn. 45).
  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 463/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich …

    Entsprechend steht die obergerichtliche Rechtsprechung auf dem Standpunkt, eine nach Maßgabe des Senatsurteils vom 20. März 2018 (…XI ZR 309/16, WM 2018, 1049 Rn. 12 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 218, 132 vorgesehen) unwirksame Klausel beeinträchtige die Deutlichkeit bzw. Klarheit und Verständlichkeit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht nicht (für die Widerrufsbelehrung OLG Schleswig, Urteil vom 9. August 2018 - 5 U 43/18, juris Rn. 45; für die Widerrufsinformation OLG Brandenburg…, Urteil vom 18. Juli 2018 - 4 U 140/17, juris Rn. 19 ff.;… OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 23 U 91/17, juris Rn. 26 und ZIP 2019, 166, 167 f.;… OLG Köln, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 24 U 71/18, juris Rn. 9…, vom 18. Oktober 2018 - 4 U 90/18, juris Rn. 4 ff., vom 22. Oktober 2018 - 24 U 106/18, juris Rn. 16 …und vom 10. Januar 2019 - 12 U 90/18, juris Rn. 23 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 6 U 88/18, juris Rn. 30 ff.).
  • BGH, 09.04.2019 - XI ZR 511/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Ordnungsgemäßheit der …

    Entsprechend steht die obergerichtliche Rechtsprechung auf dem Standpunkt, eine nach Maßgabe des Senatsurteils vom 20. März 2018 (…XI ZR 309/16, BGHZ 218, 132 Rn. 12 ff.) unwirksame Klausel beeinträchtige die Deutlichkeit bzw. Klarheit und Verständlichkeit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht nicht (für die Widerrufsbelehrung OLG Schleswig, Urteil vom 9. August 2018 - 5 U 43/18, juris Rn. 45; für die Widerrufsinformation OLG Brandenburg…, Urteil vom 18. Juli 2018 - 4 U 140/17, juris Rn. 19 ff.;… OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 23 U 91/17, juris Rn. 26 und ZIP 2019, 166, 167 f.;… OLG Köln, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 24 U 71/18, juris Rn. 9…, vom 18. Oktober 2018 - 4 U 90/18, juris Rn. 4 ff., vom 22. Oktober 2018 - 24 U 106/18, juris Rn. 16 …und vom 10. Januar 2019 - 12 U 90/18, juris Rn. 23 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 6 U 88/18, juris Rn. 30 ff.).
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