Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 3 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 5 Abs 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 ; UWG § 8 Abs. 1
Unterlassung bestimmter Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angebot von Kraftfahrzeugreifen; Vorwurf einer irreführenden geschäftlichen Handlung eines Mitbewerbers
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Website darf sich nur "Vergleichsportal" nennen, wenn nicht nur eigene Produkte angeboten werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassung bestimmter Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angebot von Kraftfahrzeugreifen; Vorwurf einer irreführenden geschäftlichen Handlung eines Mitbewerbers
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.03.2024 - 406 HKO 20/24
- OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (25)
- OLG Köln, 08.10.2018 - 15 U 110/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Rn. 61 Wurde die vorliegende Beschlussverfügung vom Landgericht unter Verstoß gegen das rechtliche Gehör der Antragsgegnerin zu 2) erlassen, unterliegt diese auf Widerspruch und Berufung hin nicht allein deswegen der Aufhebung, wenn dieser Antragsgegnerin im weiteren Verlauf des Verfahrens das rechtliche Gehör gewährt worden ist und die Entscheidung in sonstiger Hinsicht der Sach- und Rechtslage entspricht (…OLG Düsseldorf BeckRS 2019, 5570 Rn. 9 - Einmalkatheter;… OLG Köln GRUR 2021, 505, 507 Rn. 50 ff. - Dairygold; OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 241 Rn. 10;… Retzer in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 12 Rn. 150;… Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 12 UWG Rn. 2.29).Rn. 62 Selbst eine zu Gunsten der Antragsgegnerin zu 2) unterstellte bewusste Verletzung von Verfahrensgrundrechten kann nicht unmittelbar auf den weiteren Bestand der einstweiligen Verfügung "durchschlagen" (OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 241 Rn. 10).
Zwar können Beschlussverfügungen mit Blick auf andere Rechtsverletzungen - materieller Art, aber auch wegen Verstoßes gegen das rechtliche Gehör - zur Überprüfung gestellt werden und es kann diesbezüglich möglicherweise die Aufhebung erreicht werden, bei Verletzung rechtlichen Gehörs regelmäßig durch neuen Vortrag und neue Glaubhaftmachungsmittel (OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 241 Rn. 10).
Widerspruch - und mit Blick auf § 513 ZPO auch eine Berufung - gegen eine die einstweilige Verfügung bestätigende Entscheidung können dann in Fällen wie dem vorliegenden aber schon deswegen nicht zur Aufhebung der Beschlussverfügung führen, weil die gerichtliche Entscheidung nicht auf der eigenständigen Verletzung der Verfahrensgrundrechte beruht, sondern (bei unterstelltem Verfügungsanspruch und -grund) bei verfahrensordnungs- und grundrechtskonformen Vorgehen gerade keine andere Entscheidung in der Sache zu erwarten gewesen wäre (vgl. OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 241 f. Rn. 10).
Theoretisch denkbar wäre in solchen Fällen allenfalls, die (zunächst unter Verletzung von Verfahrensgrundrechten) einseitig erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben und im weiteren Verfahrensverlauf (also nach Anhörung und in einem jedenfalls nunmehr fairen Verfahren) inhaltsgleich neu zu erlassen wegen des bestehenden Verfügungsanspruchs und -grunds (OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 242 Rn. 10).
Einem solchen Neuerlass stünde angesichts der rechtzeitigen Antragstellung dann auch nicht etwa ein zwischenzeitlicher Wegfall der Dringlichkeit entgegen (OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 242 Rn. 10).
Mit einer derartigen unnützen Förmelei wäre aber letztlich keinem gedient und ein solches Vorgehen entspräche auch nicht dem sonstigen gerichtlichen Vorgehen bei erst durch späteres Geschehen begründet gewordenen Ansprüchen in Verfügungsverfahren (OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 242 Rn. 10).
Dass ein Verzicht auf Aufhebung/Neuerlass mit Blick auf mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (§ 890 ZPO) in der Zwischenzeit gegebenenfalls zu abweichenden Ergebnissen führen könnte, trägt allein keine andere Sichtweise, wenn die einstweilige Verfügung nur in der Sache gerechtfertigt ist, zumal über §§ 924 Abs. 3 Satz 2, 707 ZPO Abhilfe im Bedarfsfalle geschaffen werden kann (OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 242 Rn. 10;… OLG Köln GRUR 2021, 505, 507 Rn. 50 ff. - Dairygold).
- LG Hamburg, 24.01.2024 - 312 O 37/24
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Rn. 5 Auf Antrag der Antragstellerin vom 19.01.2024 hat das Landgericht Hamburg am 24.01.2024, Az. 312 O 37/24 , folgenden Beschluss gefasst:.Rn. 19 die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 24.01.2024 (Az. 312 O 37/24 ) zu bestätigen.
Rn. 21 die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 24.01.2024 (Az. 312 O 37/24 ) aufzuheben und den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
Rn. 32 unter Teilaufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 26.03.2024 (Az. 406 HKO 20/24 ) die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 24.01.2024 (Az. 312 O 37/24 ) vollumfänglich zu bestätigen, und zwar mit der Maßgabe, insoweit die einstweilige Verfügung gemäß den erstinstanzlich gestellten Anträgen zu I.2.
Die einstweilige Verfügung vom 24.01.2024 (Az. 312 O 37/24 ) wird zu 1.1.
Rn. 50 1. Auf den Hinweis des Senats in der mündlichen Verhandlung am 04.09.2024 hat die Antragstellerin ihren Berufungsantrag dahingehend klargestellt, dass ihr Begehren angesichts der durch das Urteil vom 26.03.2024, Az. 406 HKO 20/24 , erfolgten Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 24.01.2024, Az. 312 O 37/24 , zu den Aussprüchen zu 1.2.
Die bereits erstinstanzlich beantragten und von der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg mit Beschluss vom 24.01.2024, Az. 312 O 37/24 , erlassenen Verbote zu 1.2.
- OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
BOSS - Unionsmarkenrechtverletzung: Verletzung der Unionsmarke "HUGO BOSS" durch …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Denn selbst wenn hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 2) eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und prozessuale Waffengleichheit angenommen würde, so führt dies nicht zur Aufhebung der vorliegenden einstweiligen Verfügung (…vgl. OLG Köln GRUR 2021, 505, 507 Rn. 50 ff. - Dairygold; Senat GRUR-RR 2023, 253, 255 Rn. 45 , m.w.N.).Rn. 66 Ein Verfügungsgrund liegt vor, wenn das Begehren des Antragstellers dringlich ist und ihm nicht zugemutet werden kann, den Weg des Hauptsacheverfahrens einzuschlagen und in diesem auf den Erlass eines Vollstreckungstitels zu warten (Senat GRUR-RR 2023, 253, 254 Rn. 39 - BOSS).
Als besondere Form des Rechtsschutzinteresses und damit als Prozessvoraussetzung ist der Verfügungsgrund bzw. die objektive Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit) der Sache für den Antragsteller von Amts wegen zu prüfen, maßgebender Zeitpunkt ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung (Senat GRUR-RR 2023, 253, 254 Rn. 39 - BOSS).
Hierbei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung der Hamburger Gerichte nicht auf starre Fristen an, sondern es ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, eine Gesamtbetrachtung ihres vorprozessualen und prozessualen Verhaltens geboten (Senat GRUR-RR 2023, 253, 254 Rn. 40 - BOSS, m.w.N.).
Der Antragsgegnerin obliegt die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung (Senat GRUR-RR 2023, 253, 254 Rn. 40 - BOSS).
- LG Hamburg, 26.03.2024 - 406 HKO 20/24
Irreführende Werbung und irreführender Preisvergleich bei einem Internetportal …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.03.2024, Az. 406 HKO 20/24 , teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Berufung der Antragsgegnerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.03.2024, Az. 406 HKO 20/24 , wird zurückgewiesen.
Rn. 32 unter Teilaufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 26.03.2024 (Az. 406 HKO 20/24 ) die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 24.01.2024 (Az. 312 O 37/24 ) vollumfänglich zu bestätigen, und zwar mit der Maßgabe, insoweit die einstweilige Verfügung gemäß den erstinstanzlich gestellten Anträgen zu I.2.
Rn. 36 Auf die Berufung der Antragsgegnerinnen wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.03.2024 (Az. 406 HKO 20/24 ) abgeändert.
Rn. 50 1. Auf den Hinweis des Senats in der mündlichen Verhandlung am 04.09.2024 hat die Antragstellerin ihren Berufungsantrag dahingehend klargestellt, dass ihr Begehren angesichts der durch das Urteil vom 26.03.2024, Az. 406 HKO 20/24 , erfolgten Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 24.01.2024, Az. 312 O 37/24 , zu den Aussprüchen zu 1.2.
Rn. 51 2. Auf die Berufung der Antragstellerin ist das landgerichtliche Urteil vom 26.03.2024, Az. 406 HKO 20/24 , abzuändern.
- OLG Köln, 14.08.2020 - 6 U 4/20
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Dairygold
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Denn selbst wenn hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 2) eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und prozessuale Waffengleichheit angenommen würde, so führt dies nicht zur Aufhebung der vorliegenden einstweiligen Verfügung (vgl. OLG Köln GRUR 2021, 505, 507 Rn. 50 ff. - Dairygold;… Senat GRUR-RR 2023, 253, 255 Rn. 45 , m.w.N.).Rn. 61 Wurde die vorliegende Beschlussverfügung vom Landgericht unter Verstoß gegen das rechtliche Gehör der Antragsgegnerin zu 2) erlassen, unterliegt diese auf Widerspruch und Berufung hin nicht allein deswegen der Aufhebung, wenn dieser Antragsgegnerin im weiteren Verlauf des Verfahrens das rechtliche Gehör gewährt worden ist und die Entscheidung in sonstiger Hinsicht der Sach- und Rechtslage entspricht (…OLG Düsseldorf BeckRS 2019, 5570 Rn. 9 - Einmalkatheter; OLG Köln GRUR 2021, 505, 507 Rn. 50 ff. - Dairygold;… OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 241 Rn. 10;… Retzer in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 12 Rn. 150;… Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 12 UWG Rn. 2.29).
Dass ein Verzicht auf Aufhebung/Neuerlass mit Blick auf mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (§ 890 ZPO) in der Zwischenzeit gegebenenfalls zu abweichenden Ergebnissen führen könnte, trägt allein keine andere Sichtweise, wenn die einstweilige Verfügung nur in der Sache gerechtfertigt ist, zumal über §§ 924 Abs. 3 Satz 2, 707 ZPO Abhilfe im Bedarfsfalle geschaffen werden kann (…OLG Köln NJW-RR 2019, 240, 242 Rn. 10; OLG Köln GRUR 2021, 505, 507 Rn. 50 ff. - Dairygold).
- BGH, 25.07.2019 - I ZR 29/18
Zur markenrechtlichen Haftung für auch auf Produkte von Drittanbietern verlinkte …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Die Antragsgegnerin zu 1) ist danach als Beauftragte der Antragsgegnerin zu 2) im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG anzusehen (vgl. BGH GRUR 2019, 1053, 1058 Rn. 43 f. - Ortlieb II).Unerheblich ist, wie die Beteiligten ihre Rechtsbeziehung ausgestaltet haben (BGH GRUR 2019, 1053, 1058 Rn. 43 - Ortlieb II;… BGH GRUR 2018, 924, 930 Rn. 62 - Ortlieb I).
- BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16
Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Rn. 98 Entgegen der Auffassung des Landgerichts fehlt es zu der hier streitigen Bezeichnung als "Vergleichsportal" bzw. "größtes Vergleichsportal" nicht an einer ausreichenden Tatsachengrundlage zur Feststellung der gerügten Irreführung, auch wenn sich die Prüfung auf den von der Antragstellerseite in dringlichkeitsunschädlicher Zeit geltend gemachten Sachverhalt beschränkt (vgl. BGH GRUR 2018, 431, 433 Rn. 16 - Tiegelgröße).Die jeweilige Fehlvorstellung ist geeignet, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte (BGH GRUR 2018, 431, 433 Rn. 16 - Tiegelgröße).
- BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17
Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Rn. 121 Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie zur Täuschung geeignete Angaben über die wesentlichen Merkmale der Waren oder Dienstleistungen wie die Ergebnisse oder wesentliche Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen enthält (BGH GRUR 2019, 631, 636 Rn. 68 - Das beste Netz).Eine Werbung mit Testergebnissen für Waren oder Dienstleistungen, die einem getesteten Produkt entsprechen und nicht überholt sind, ist grundsätzlich nicht irreführend, wenn die von einem Dritten vergebene Auszeichnung in einem seriösen Verfahren vergeben, nicht erschlichen worden ist und keine Irreführung über den Rang des beworbenen Produkts im Kreise der getesteten Produkte erfolgt (BGH GRUR 2019, 631, 637 Rn. 68 - Das beste Netz, m.w.N.;… Büscher in Büscher, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. 261).
- BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2708/19
Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit bei Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Auch das BVerfG geht nämlich davon aus, dass einstweilige Verfügungen (auch) hinsichtlich dieser Grundrechtsverletzungen vor den Fachgerichten nicht wirksam angegriffen werden können (…BVerfG NJW 2017, 2985, 2986 Rn. 10; BVerfG GRUR 2022, 429, 430 Rn. 18).Die eigenständige Grundrechtsverletzung des bei Erlass der Verfügung bewussten Übergehens prozessualer Rechte kann jedoch auch nach Auffassung des BVerfG so nicht beseitigt werden (…BVerfG NJW 2017, 2985, 2986 Rn. 10; BVerfG GRUR 2022, 429, 430 Rn. 18).
- BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17
Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24
Auch das BVerfG geht nämlich davon aus, dass einstweilige Verfügungen (auch) hinsichtlich dieser Grundrechtsverletzungen vor den Fachgerichten nicht wirksam angegriffen werden können (BVerfG NJW 2017, 2985, 2986 Rn. 10;… BVerfG GRUR 2022, 429, 430 Rn. 18).Die eigenständige Grundrechtsverletzung des bei Erlass der Verfügung bewussten Übergehens prozessualer Rechte kann jedoch auch nach Auffassung des BVerfG so nicht beseitigt werden (BVerfG NJW 2017, 2985, 2986 Rn. 10;… BVerfG GRUR 2022, 429, 430 Rn. 18).
- EuGH, 19.12.2013 - C-281/12
Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen - …
- BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16
Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte …
- BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet
- BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - …
- BGH, 23.04.2020 - I ZR 85/19
Preisänderungsregelung - Das Rechtsschutzbedürfnis für eine wettbewerbsrechtliche …
- BGH, 11.03.2010 - I ZR 123/08
Espressomaschine
- BGH, 05.02.2015 - I ZR 136/13
TIP der Woche - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: …
- BGH, 19.04.2018 - I ZR 244/16
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Offenlegung der Identität des Mitarbeiters des …
- BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12
Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine …
- BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16
Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung …
- BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08
Versandkosten bei Froogle II
- BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17
Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: …
- BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts
- OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
Umfang des Grundrechts auf Waffengleichheit im Prozess
- BVerfG, 04.02.2021 - 1 BvR 2743/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale …
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