Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2325 Abs 1 BGB, § 2325 Abs 3 S 2 BGB
Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser Übertragung eines Grundstücks - erbrechtsiegen.de
Pflichtteilsergänzungsanspruch - Beginn Ausschlussfrist bei schenkweiser Grundstücksübertragung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Schenkungen eines Erblassers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Schenkung mit Nutzungsrecht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schenkungen eines Erblassers
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Lauf der Zehnjahresfrist im Pflichtteilsrecht bei Schenkung unter Vorbehalt - Lauf der Zehnjahresfrist im Pflichtteilsrecht bei Schenkung unter Vorbehalt
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksübertragung unter Einräumung eines Wohnungs- und Rückforderungsrechts
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsanspruch bei Immobilienschenkung des Erblassers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die 10-Jahresfrist bei einer Schenkung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die 10-Jahresfrist bei einer Schenkung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnrecht des Erblassers steht Lauf der Zehnjahresfrist nicht entgegen - Wert des Hauses bleibt wegen Ablaufs der Zehnjahresfrist bei der Nachlassverteilung unberücksichtigt
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 26.03.2019 - 4 O 42/18
- OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 465
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Entscheidend ist, dass dem Erblasser jedenfalls kein weitgehend alleiniges Nutzungsrecht unter Ausschluss des Übernehmers am Grundstück mehr zusteht (vgl. hierzu BGH ZEV 2016, 445; BGH ZEV 1994, 233).Etwaige Divergenzen bei der Frage der Berücksichtigung eines vorbehaltenen Wohnrechts im Rahmen des Fristbeginns des § 2325 Abs. 3 BGB zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2008 - 7 U 70/07, juris) sind durch die zeitlich danach ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (ZEV 2016, 445) bereits rechtsvereinheitlichend geklärt.
- BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB liegt vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, juris).Entscheidend ist, dass dem Erblasser jedenfalls kein weitgehend alleiniges Nutzungsrecht unter Ausschluss des Übernehmers am Grundstück mehr zusteht (vgl. hierzu BGH ZEV 2016, 445; BGH ZEV 1994, 233).
- OLG Düsseldorf, 11.04.2008 - 7 U 70/07
Beginn der Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB bei Grundstücksschenkung mit …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Zumindest dann, wenn es sich weder um ein freies Rückforderungsrecht handelt noch um ein solches, dessen Ausübung allein vom Willen des Erblassers abhängt, entbehrt dieser den "wesentlichen Genuss" der übertragenen Immobilien, da er diese weder selbst insgesamt nach seinem Willen bewohnen noch daraus Mieteinnahmen erzielen kann (…so im Ergebnis auch MüKoBGB/Lange, 8. Aufl. 2020, BGB § 2325 Rn. 75; Herrler, ZEV 2008, 525, beck-online; Diehn, DNotZ 2009, 67, beck-online;… Burandt/Rojahn/Horn, 3. Aufl. 2019, BGB § 2325 Rn. 107-110; v. Proff, ZEV 2016, 681, beck-online; LG Kiel, NJW-RR 2018, 841, beck-online; LG München I, FD-ErbR 2009, 273831, beck-online).Etwaige Divergenzen bei der Frage der Berücksichtigung eines vorbehaltenen Wohnrechts im Rahmen des Fristbeginns des § 2325 Abs. 3 BGB zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2008 - 7 U 70/07, juris) sind durch die zeitlich danach ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (ZEV 2016, 445) bereits rechtsvereinheitlichend geklärt.
- OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online). - OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online). - OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05
Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online). - LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Anwendbarkeit der 10-jährigen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Zumindest dann, wenn es sich weder um ein freies Rückforderungsrecht handelt noch um ein solches, dessen Ausübung allein vom Willen des Erblassers abhängt, entbehrt dieser den "wesentlichen Genuss" der übertragenen Immobilien, da er diese weder selbst insgesamt nach seinem Willen bewohnen noch daraus Mieteinnahmen erzielen kann (…so im Ergebnis auch MüKoBGB/Lange, 8. Aufl. 2020, BGB § 2325 Rn. 75; Herrler, ZEV 2008, 525, beck-online; Diehn, DNotZ 2009, 67, beck-online;… Burandt/Rojahn/Horn, 3. Aufl. 2019, BGB § 2325 Rn. 107-110; v. Proff, ZEV 2016, 681, beck-online; LG Kiel, NJW-RR 2018, 841, beck-online; LG München I, FD-ErbR 2009, 273831, beck-online). - BGH, 08.02.2007 - IX ZR 233/04
Anforderungen an die Darlegung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Rn. 35 3. Mangels Entscheidungserheblichkeit kann dahinstehen, ob - wie die Kammer meint - ein Miterbe seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch ausschließlich im Wege der Erbauseinandersetzung geltend machen kann (BGH, Urteil vom 08.02.2007 - IX ZR 233/04, juris;… a.A. Schindler, ErbR 2018, 185, Weidlich, in: Palandt, § 2325 Rn. 5, 79. Auflage 2020). - BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86
Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Schuldner des Anspruchs aus § 2325 BGB sind die Erben, bei mehreren Erben damit die Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner, hierbei steht auch dem Gläubiger-Miterben die Gesamtschuldklage nach § 2058 BGB neben der Gesamthandsklage nach § 2059 Abs. 2 BGB zu (BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 227/86 -, juris OLG München, Urteil vom 12. Juni 2019 - 21 U 1295/18 -, juris). - OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Schuldner des Anspruchs aus § 2325 BGB sind die Erben, bei mehreren Erben damit die Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner, hierbei steht auch dem Gläubiger-Miterben die Gesamtschuldklage nach § 2058 BGB neben der Gesamthandsklage nach § 2059 Abs. 2 BGB zu (BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 227/86 -, juris OLG München, Urteil vom 12. Juni 2019 - 21 U 1295/18 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG
Wettbewerbswidrige Bewerbung kostenfreier Batterien für Hörgerät durch Hörgeräteakustiker - rechtsportal.de
Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Werbung für Medizinprodukte Werbung mit kostenlosem dreijährigen Bezug von Markenbatterien für Hörgeräte Unzulässige Werbegabe Verbot von Werbegaben als Marktverhaltensregelung
- rechtsportal.de
Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Werbung für Medizinprodukte; Werbung mit kostenlosem dreijährigen Bezug von Markenbatterien für Hörgeräte; Unzulässige Werbegabe; Verbot von Werbegaben als Marktverhaltensregelung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: 3 Jahre kostenlose Batterien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kostenloser Batterievorrat für drei Jahre bei Hörgerätekauf ist wettbewerbswidriger Verstoß gegen Zuwendungsverbot gemäß § 7 HWG
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.01.2019 - 16 O 436/17
- KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13
Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Rn. 11 a) Das in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG geregelte grundsätzliche Verbot von Werbegaben stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 Rn. 91 juris - Kostenlose Zweitbrille).Werden dem Werbeadressaten mehrere Waren als ein einheitliches, mit einem Gesamtpreis zu entgeltendes Angebot präsentiert, so liegt keine unentgeltliche Vergünstigung und damit keine Werbegabe vor (BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 Rn. 14, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Die besondere Hervorhebung des Gratischarakters einer Zusatzleistung in einer werblichen Äußerung kann daher den Verbraucher glauben machen, die zusätzliche Ware werde unentgeltlich abgegeben (BGH, Urteil vom 6. November. 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 18, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Rn. 20 Die Bewerbung als "Vorteilspaket" spricht noch nicht gegen eine Einstufung als unentgeltliche Zuwendung (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 20, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Er nimmt häufig an, dass die Kosten für eine als gratis beworbene Ware in den Preis des sonstigen Angebots mit eingerechnet sind (BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 17, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Gemeinsam mit einem anderen Produkt angebotene, nicht gesondert berechnete Waren können zwar aus funktionalen Gründen nicht als selbstständig angebotene Waren, sondern als einheitliches entgeltliches Angebot verstanden werden, wenn die beworbenen Produkte notwendigerweise oder üblicherweise zusammen genutzt, in der Praxis daher als Einheit angeboten und dementsprechend vom Verkehr erfahrungsgemäß als Gesamtangebot angesehen werden (BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 23, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Nach den Umständen liegt es nicht fern, dass sich ein Verbraucher, der ein Hörgerät benötigt, für ein solches der Beklagten wegen der in Aussicht gestellten kostenlosen Batterien entscheidet, ohne zuvor eine von ihm andernfalls vorgenommene Prüfung durchzuführen, ob das Angebot eines anderen Unternehmens seinen persönlichen Bedürfnissen besser entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 24, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Rn. 34 d) Der Verstoß der Beklagten gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG ist im Hinblick darauf, dass diese Bestimmung dem Schutz der gesundheitlichen Interessen der Verbraucher dient und die abstrakte Gefahr ihrer unsachlichen Beeinflussung besteht, geeignet, die Interessen der Verbraucher im Sinne von § 3a UWG spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 29, juris - Kostenlose Zweitbrille).
- BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15
Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von …
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Die Beantwortung der für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes entscheidenden Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt danach maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Produkte im Vordergrund steht (BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 163/15 -, Rn. 30, juris - Freunde werben Freunde).Die Bestimmung des § 7 HWG ist daher nur anwendbar, wenn gewährte Werbegaben sich aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Werbung für konkrete Heilmittel darstellen (BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 163/15 -, Rn. 30, juris - Freunde werben Freunde).
- BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12
Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Rn. 42 Nachdem eine Störerhaftung nicht (mehr) in Betracht kommt, kann die Passivlegitimation für Fälle des sogenannten Verhaltensunrechts, um die es bei Wettbewerbsverstößen geht und in denen - wie hier - keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht, allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme begründet werden (BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12 -, Rn. 11, juris, Geschäftsführerhaftung).
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Als Teilnehmer an einer rechtswidrigen Verhaltensweise eines anderen haftet hingegen derjenige, der diese Verhaltensweise zumindest mit bedingtem Vorsatz gefördert oder dazu angestiftet hat (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06 -, Rn. 14, juris - Halzband). - BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
Irische Butter
- BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Rn. 35 e) Der begangene Wettbewerbsverstoß begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, die nur durch eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung hätte entfallen können (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1995 - I ZR 212/93 -, Rn. 28, juris - Wegfall der Wiederholungsgefahr). - BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12
RezeptBonus
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Unter Berücksichtigung dessen, dass bei einer Publikumswerbung im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten von einer eher niedrigeren Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet daher jedenfalls eine Werbegabe im Wert von 5 EUR die Wertgrenze (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12 -, Rn. 19 f., juris - RezeptBonus). - BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15
Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Danach liegt produktbezogene Werbung vor, wenn sie auf ein bestimmtes Mittel oder eine Mehr- oder Vielzahl bestimmter Mittel bezogen ist (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2016 - I ZR 143/15 -, Rn. 37, juris - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Rn. 19 Wie der angesprochene Versicherte die Werbung auffasst, kann der Senat selbst beurteilen, weil nahezu jeder Mensch in die Lage geraten kann, ein Hörgerät zu benötigen und die Mitglieder des Senats damit zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2001 - I ZR 318/98 -, Rn. 331 juris, Das Beste jeden Morgen). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - Übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Das Verkehrsverständnis wird auch durch die Art und Weise mitbeeinflusst, in der das fragliche Angebot in der konkreten Werbung präsentiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1998 - I ZR 187/97 -t Rn. 17, juris - Handy für 0, 00 DM).
- KG, 14.08.2024 - 5 U 139/21
Erforderlichkeit eines deutlichen Abfasssens des Unterlassungsanspruchs im Rahmen …
Rn. 41 bb) Das in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG geregelte grundsätzliche Verbot des Anbietens, Ankündigens und Gewährens von Werbegaben stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar, weil es dem Gesundheitsschutz der Verbraucher dient (BGH…, Urteil vom 18. November 2021 - I ZR 214/18, Rn. 26, juris - Gewinnspielwerbung II; vgl. ferner Senat, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 U 50/19 , Rnrn.Rn. 45 (a) Eine Werbegabe setzt demnach voraus, dass die Zuwendung aus der Sicht des Empfängers unentgeltlich gewährt wird; er muss diese also als ein Geschenk ansehen (BGH…, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13, Rn. 14, juris - Kostenlose Zweitbrille Senat, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 U 50/19 , Rn. 17 , juris).
Er nimmt häufig an, dass die Kosten für eine als gratis beworbene Ware in den Preis des sonstigen Angebots mit eingerechnet sind (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 U 50/19 , Rn. 21 , juris).
Rn. 65 (1) Die - insoweit sekundär darlegungsbelastete (vgl. dazu Senat, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 U 50/19 , Rn. 33 , juris) - Beklagte hat sich erstinstanzlich darauf berufen, bei dem Angebot einer "kostenlosen Beratung und Diagnose" wie sie vom Kläger mit der Anlage K11 zum Gegenstand seines Unterlassungsbegehrens gemacht worden ist, handele es sich um eine handelsübliche Nebenleistung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 3 HWG.
- OLG Hamburg, 29.02.2024 - 3 U 83/21
PAYBACK-Punkte beim Hörgeräteakustiker - Wettbewerbsverstöße durch …
Dem hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung zum Teil angeschlossen (…OLG Köln, WRP 2016, 1388, juris Rn. 48; KG, WRP 2020, 495, juris Rn. 30).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.02.2019 - 15 O 218/18
- OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
- BGH - VI ZR 678/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- OLG Köln, 21.11.2019 - 28 U 21/19
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Die Beklagte trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast, weil der Kläger außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht, während die Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt (so auch OLG Köln, Urteil vom 21.11.2019 - 28 U 21/19).Der Beklagten wäre es auch ohne weiteres möglich und zumutbar, dazu vorzutragen, warum die vom Kläger vorgetragenen Indizien den Schluss auf eine Beteiligung ihres Vorstandes nicht zulassen sollten (OLG Köln, Urteil vom 21.11.2019 - 28 U 21/19).
Der Senat schätzt in Anwendung des § 287 ZPO die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs auf 300.000 km und bewegt sich damit innerhalb des üblichen Schätzungsrahmens, der inzwischen bei Personenkraftwagen zwischen 150.000 bis 350.000 km liegt (OLG Köln, Urteil vom 21.11.2019 - 28 U 21/19;… Beschluss vom 18.05.2018 - 27 U 13/17, juris Rn. 63;… Beschluss vom 29.11.2018 -18 U 70/18, juris Rn. 43).
- BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03
Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Steht der Forderung die Einrede des Zurückbehaltungsrechts entgegen oder verlangt der Kläger von Anfang an Zahlung Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung, kann er Prozesszinsen nicht geltend machen (BGH, Urteil vom 21.10.2004, III ZR 323/03, juris Rn. 6).Ist - wie hier - die Pflicht zur Herausgabe einer Sache an den Schädiger nicht Gegenstand eines Zurückbehaltungsrechts, sondern lediglich Folge des im Vorteilsausgleich zum Ausdruck kommenden schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots, ist der Schadensersatzanspruch des Gläubigers in seinem Umfang zwar von vorneherein beschränkt, insoweit aber fällig, durchsetzbar und daher auch nach § 286 BGB zu verzinsen (BGH, Urteil vom 21.10.2004 - III ZR 323/03, juris Rn. 7; BGH…, Urteil vom 25.01.2013 - V ZR 118/11, juris Rn. 11).
- BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02
Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Auch insoweit ist zu berücksichtigen, dass ein Schaden im Sinne des § 826 BGB nicht nur in der Verletzung bestimmte Rechte oder Rechtsgüter liegt, sondern vielmehr jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage genügt, einschließlich der sittenwidrigen Belastung fremden Vermögens mit einem Verlustrisiko (BGH, Urteil vom 13.09.2004 - II ZR 276/02, juris Rn. 38).Rn. 47 bb) Darüber hinaus muss der Schädiger Kenntnis der tatsächlichen Umstände haben, die das Sittenwidrigkeitsurteil begründen (BGH, Urteil vom 13.09.2004 - II ZR 276/02, juris Rn. 36).
- BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06
Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Rn. 53 Die vom Kläger erlangten Gebrauchsvorteile, die nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung dem Geschädigten neben einem Ersatzanspruch nicht verbleiben dürfen, sondern die als gleichartige Gegenansprüche automatisch zu saldieren sind (BGH, Urteil vom 12.03.2009 - VII ZR 26/06, juris Rn. 15 f), hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend ermittelt; die Berechnung ist lediglich aufgrund der zwischenzeitlich zurückgelegten Fahrtstrecke abzuändern. - BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 196/14
Gebrauchtwagenkauf: Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Rn. 54 aaa) Bei der Berechnung der Entschädigung für die gezogenen Nutzungen ist der für jeden gefahrenen Kilometer in Abzug zu bringende Betrag in der Weise zu ermitteln, dass der vereinbarte (Brutto-)Kaufpreis durch die im Kaufzeitpunkt zu erwartende Restlaufleistung geteilt wird (BGH, Beschluss vom 09.12.2014, VIII ZR 196/14, juris Rn. 3). - OLG Köln, 29.11.2018 - 18 U 70/18
Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Der Senat schätzt in Anwendung des § 287 ZPO die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs auf 300.000 km und bewegt sich damit innerhalb des üblichen Schätzungsrahmens, der inzwischen bei Personenkraftwagen zwischen 150.000 bis 350.000 km liegt (OLG Köln, Urteil vom 21.11.2019 - 28 U 21/19;… Beschluss vom 18.05.2018 - 27 U 13/17, juris Rn. 63; Beschluss vom 29.11.2018 -18 U 70/18, juris Rn. 43). - OLG Schleswig, 22.11.2019 - 17 U 44/19
Haftung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Dem Kläger wurde zwar ein Geldbetrag in Höhe des gezahlten Kaufpreises entzogen, die Entziehung erfolgte aber nicht ersatzlos, sondern wurde dadurch kompensiert, dass er im Gegenzug Besitz an dem Fahrzeug und damit die Möglichkeit erhielt, dieses jederzeit nutzen zu können (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 22.11.2019 -17 U 44/19, juris Rn. 72). - BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11
Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Ist - wie hier - die Pflicht zur Herausgabe einer Sache an den Schädiger nicht Gegenstand eines Zurückbehaltungsrechts, sondern lediglich Folge des im Vorteilsausgleich zum Ausdruck kommenden schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots, ist der Schadensersatzanspruch des Gläubigers in seinem Umfang zwar von vorneherein beschränkt, insoweit aber fällig, durchsetzbar und daher auch nach § 286 BGB zu verzinsen (BGH…, Urteil vom 21.10.2004 - III ZR 323/03, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 25.01.2013 - V ZR 118/11, juris Rn. 11). - BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Die im Fahrzeug installierte Motorsteuerungssoftware enthielt eine Umschaltlogik, die als unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 und 2 VO (EG) 715/2007 zu qualifizieren ist, weshalb die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der EG-Typgenehmigung nicht gegeben waren (vergleiche BGH, Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 6). - BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15
Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 50/19
Schon zur Feststellung der Sittenwidrigkeit kann es daher auf Kenntnisse, Absichten und Beweggründe des Handelnden ankommen, die die Bewertung seines Verhaltens als verwerflich rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15, juris Rn. 16). - BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines …
- BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer …
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10
Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger …
- BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65
Teilzahlungsverkäufer
- OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18
Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- BGH, 13.01.1987 - VI ZR 303/85
Haftung einer GmbH für Vorbereitungshandlungen des Geschäftsführers
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".