Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Versicherungsvertreter: Zumutbarkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung eines langjährigen Vertragsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot; Überschreitung einer angemessenen Überlegungsfrist nach Kenntnis der Bezirksdirektion von der ...
- IWW
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, fristlose Kündigung, Erfordernis der vorherigen Abmahnung
- Betriebs-Berater
Keine Kündigung aus wichtigem Grund bei Verstoß geggen Wettbewerbsverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 86; HGB § 89b
Kündigung des Versicherungsvertretervertrages wegen Vermittlung von Versicherungsverhältnissen für eine andere Versicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, Konkurrenztätigkeit, Ventilgeschäft als geringfügiger Konkurrenzverstoß, Wettbewerbsverstoß, Krankheit, Unmöglichkeit, vereinbarter wichtiger Grund, Zumutbarkeitsprüfung, Interessenabwägung, Überlegungsfrist, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigung des Versicherungsvertretervertrages wegen Vermittlung von Versicherungsverhältnissen für eine andere Versicherung
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 20.03.2009 - 21 O 92/06
- OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
- BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 327/09
Papierfundstellen
- BB 2010, 920
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
Konkurrenzklausel - Fristlose Kündigung - Versicherungsvertreter
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Die Geringfügigkeit einer Wettbewerbstätigkeit des Handelsvertreters und insbesondere der Umstand, dass der Unternehmer an den an ein Konkurrenzunternehmen vermittelten Kunden kein eigenes wirtschaftliches Interesse hat, kann in Einzelfällen zwar zur einschränkenden Auslegung eines vertraglichen Konkurrenzverbots oder auch zu einem Anspruch des Handelsvertreters auf Zustimmung zur Aufnahme der Konkurrenztätigkeit führen (vgl. dazu BGH VersR 1974, 570).Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es dabei grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2001, 334; BGH NJW-RR 99, 1481; BGH WM 1974, 350; OLG München, Beschluss vom 24.03.2009, Az. 7 U 5575/08, zit. nach juris;… Semler in Martinek/Semler/Habermeier, Handbuch des Vertriebsrechts, 2. Aufl. 2003 m.w.N., § 14 Rdnr. 18;… Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 7. Aufl. 2003, Rdnr. 1342).
So wird etwa ein fristloses Kündigungsrecht des Unternehmers verschiedentlich dann abgelehnt, wenn mit der anderweitigen Vertriebstätigkeit ein Kundenkreis angesprochen wurde, den der Unternehmer selbst gar nicht bedient (OLG München vom 16.11.1990, HVR Nr. 699;… Thume in Küstner/Thume, a.a.O., Rdnr. 1344;… Busche, a.a.O., § 89 a Rdnr. 20;… Semler, a.a.O., § 14 Rdnr. 18), wenn der Unternehmer die Tätigkeit eines Handelsvertreters hätte genehmigen müssen (BGH VersR 1969, 995), wenn sich der Unternehmer selbst vertragswidrig verhalten hat (BGH NJW-RR 1992, 481; WM 1974, 350) oder wenn der Unternehmer durch sein eigenes Verhalten zum Ausdruck gebracht hat, dass ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit zuzumuten ist (OLG Nürnberg, BB 1965, 809).
Rn. 63 (2) Vor dem Hintergrund, dass es beim Wettbewerbsverbot vorrangig um den Erhalt des Vertrauensverhältnisses zum Handelsvertreter geht (…Emde in Handelsgesetzbuch Großkommentar, 5. Aufl. 2008, § 89 a Rdnr. 27), kann zwar gerade der Umstand, dass eine - wenn auch geringfügige und wirtschaftlich belanglose - Vertragsverletzung hinter dem Rücken des vertretenen Unternehmens ausgeübt wurde, erhebliches Gewicht erlangen und im Rahmen der erforderlichen Abwägung letztlich den Ausschlag zulasten des Handelsvertreters geben (BGH WM 1974, 350; OLG Stuttgart OLGR 1999, 51).
Rn. 64 Dieser Rechtsauffassung des Senats stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 24.01.1974 (WM 1974, 350) nicht entgegen.
- BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99
Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Rn. 52 b. Geht es um Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsverbot, das zentrale Vertragspflicht des Handelsvertreters ist, legen Rechtsprechung und Literatur dabei grundsätzlich einen strengen Maßstab an (BGH NJW-RR 2003, 981; BGH NJW-RR 2001, 677; BGH MDR 1977, 289;… Oetker/Busche, HGB 2009, § 89 a Rdnr. 19;… Thume, a.a.O., Rdnr. 1343;… Hopt, a.a.O., § 89 a Rdnr. 19 jeweils m.w.N.).Dem stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 17.01.2001 (NJW-RR 2001, 677) nur vordergründig entgegen.
Der Bundesgerichtshof hat dort zwar für einen dem vorliegenden Sachverhalt ähnlichen Fall, in dem der Versicherungsvertreter von der Versicherung mittels Rundschreibens für "unerwünscht" erklärte Risiken (Ausländergeschäft) im Kfz-Versicherungsbereich an ein Konkurrenzunternehmen vermittelt hatte, einen schwerwiegenden, schuldhaften Vertragsverstoß allein im Hinblick darauf bejaht, dass der Handelsvertreter Geschäfte mit dem Konkurrenzunternehmen betrieben hatte, ohne bei der von ihm vertretenen Versicherung zuvor eine Erlaubnis einzuholen (ähnlich BGHZ 129, 290; BGH NJW-RR 2001, 677; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 51; OLG Nürnberg, BB 1965, 809).
- BGH, 07.07.1988 - I ZR 78/87
Kündigung des Handelsvertretervertrages bei vertraglich geregelten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Rn. 55 (1) Grundsätzlich sind einvernehmliche Vorausbewertungen im Handelsvertretervertrag nach herrschender Meinung (BGH WM 1956, 95; BGH WM 1988, 1490; BGH WM 1992, 1162) in engem Rahmen (…so Hopt, a.a.O. § 89a Rdnr. 27) - auch als vorformulierte Vertragsbedingungen (BGH BB 1992, 1162;… Flohr in Martinek/Semler/Habermeyer, a.a.O., § 26 Rdnr. 151) - zulässig.Entsprechend hat der Bundesgerichtshof (WM 1988, 1490) etwa die fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstands eines Versicherungsvertreters im Hinblick auf ein für diesen Fall vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht ohne weitere Interessenabwägung als berechtigt beurteilt: Abweichend von der Vorinstanz, die das Fehlen eines Verschuldens zugunsten des Handelsvertreters berücksichtigt und ein außerordentliches Kündigungsrecht des Unternehmers verneint hatte, komme es dabei auf eine Verzugslage bzw. auf ein Verschulden des Handelsvertreters von vornherein nicht an.
Das Nachschieben von Gründen ist also - vorbehaltlich einer etwaigen Verwirkung (…dazu Karsten Schmidt, a.a.O. Rdnr. 70 m.w.N.) - nach allg. Ansicht zulässig (BGH WM 1988, 1490; Hopt, a.a.O., § 89 a Rdnr. 14; von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar zum HGB , a.a.O., § 89 a HGB Rdnr. 67.
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Auch die von den Beklagten für ihre Rechtsauffassung in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 3069) bezieht sich auf einen Fall der fortgesetzten Konkursverschleppung durch Unterlassen eines gebotenen Insolvenzantrags, bei dem der durch die Verfehlung entstandene Schaden bzw. der Gefahr eines Schadenseintritts ebenfalls mit zunehmendem Zeitablauf stieg.In Abgrenzung zu den vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 3069) und vom Oberlandesgericht München (23.07.1997, HVR Nr. 826) entschiedenen Fällen bedeutet dies für die vorliegende Fallgestaltung, dass die für die Kündigungserklärung einzuhaltende Kündigungsfrist mit Kenntniserlangung der Beklagten von der Übernahme der Generalvertretung für die "M. Versicherung" durch den Kläger zu laufen begonnen hat.
- BGH, 12.03.1992 - I ZR 117/90
Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages; Provisionsanspruch des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Rn. 55 (1) Grundsätzlich sind einvernehmliche Vorausbewertungen im Handelsvertretervertrag nach herrschender Meinung (BGH WM 1956, 95; BGH WM 1988, 1490; BGH WM 1992, 1162) in engem Rahmen (…so Hopt, a.a.O. § 89a Rdnr. 27) - auch als vorformulierte Vertragsbedingungen (BGH BB 1992, 1162;… Flohr in Martinek/Semler/Habermeyer, a.a.O., § 26 Rdnr. 151) - zulässig.Ein zweimonatiges Zuwarten wird von der Rechtsprechung dabei in aller Regel nicht mehr als angemessen beurteilt (BGH NJW-RR 1992, 1059; BGH NJW 1994, 645; BGH WM 1988, 1498; OLG München, VersR 1998, 1017;… Hopt, a.a.O., § 89 a Rdnr. 30 m.w.N.;… Semler, a.a.O., § 14 Rdnr. 24).
- OLG München, 24.03.2009 - 7 U 5575/08
Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung wegen Tätigkeit für ein …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es dabei grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2001, 334; BGH NJW-RR 99, 1481; BGH WM 1974, 350; OLG München, Beschluss vom 24.03.2009, Az. 7 U 5575/08, zit. nach juris;… Semler in Martinek/Semler/Habermeier, Handbuch des Vertriebsrechts, 2. Aufl. 2003 m.w.N., § 14 Rdnr. 18;… Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 7. Aufl. 2003, Rdnr. 1342).In einer Entscheidung vom 24.01.1974 (WM 1974, 570; ebenso OLG München, Beschluss vom 24.03.2009, Az. 7 U 5575/08; zit. nach juris) hat er in einem der vorliegenden Sachverhaltsgestaltung ähnlichen Fall eine den Vertragswortlaut einschränkende Auslegung des Konkurrenzverbots vielmehr grundsätzlich für möglich gehalten, nach der " es das Tätigwerden des Vertreters für eine andere Versicherung in bestimmten eng umgrenzten Fällen nicht umfasst, etwa dann, wenn die Versicherungsgesellschaft eine Liste unerwünschter Risiken aufstellt und… zu erkennen gegeben hat, der Versicherungsvertreter dürfe diese Risiken anderweit unterbringen." Auch hat er eine Prüfung der Berechtigung der Kündigung nach Treu und Glauben - trotz vertraglicher Kündigungsklausel - grundsätzlich für geboten erachtet.
- LG Tübingen, 20.03.2009 - 21 O 92/06
Wichtiger Grund, Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 21. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen - Az. 21 O 92/06 - vom 20.03.2009 wird.Rn. 40 Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Tübingen vom 20. März 2009 (21 O 92/06) wird die Klage abgewiesen.
- BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 95/94
Anfechtung des Handelsvertretervertrages wegen arglistiger Täuschung; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Der Bundesgerichtshof hat dort zwar für einen dem vorliegenden Sachverhalt ähnlichen Fall, in dem der Versicherungsvertreter von der Versicherung mittels Rundschreibens für "unerwünscht" erklärte Risiken (Ausländergeschäft) im Kfz-Versicherungsbereich an ein Konkurrenzunternehmen vermittelt hatte, einen schwerwiegenden, schuldhaften Vertragsverstoß allein im Hinblick darauf bejaht, dass der Handelsvertreter Geschäfte mit dem Konkurrenzunternehmen betrieben hatte, ohne bei der von ihm vertretenen Versicherung zuvor eine Erlaubnis einzuholen (ähnlich BGHZ 129, 290; BGH NJW-RR 2001, 677; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 51; OLG Nürnberg, BB 1965, 809). - EuGH, 14.12.1993 - C-110/91
Moroni / Collo
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Ein zweimonatiges Zuwarten wird von der Rechtsprechung dabei in aller Regel nicht mehr als angemessen beurteilt (BGH NJW-RR 1992, 1059; BGH NJW 1994, 645; BGH WM 1988, 1498; OLG München, VersR 1998, 1017;… Hopt, a.a.O., § 89 a Rdnr. 30 m.w.N.;… Semler, a.a.O., § 14 Rdnr. 24). - BGH, 29.04.1974 - VIII ZR 200/72
Feststellung der Voraussetzungen der Zahlungseinstellung des Gemeinschuldners - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
In einer Entscheidung vom 24.01.1974 (WM 1974, 570; ebenso OLG München, Beschluss vom 24.03.2009, Az. 7 U 5575/08; zit. nach juris) hat er in einem der vorliegenden Sachverhaltsgestaltung ähnlichen Fall eine den Vertragswortlaut einschränkende Auslegung des Konkurrenzverbots vielmehr grundsätzlich für möglich gehalten, nach der " es das Tätigwerden des Vertreters für eine andere Versicherung in bestimmten eng umgrenzten Fällen nicht umfasst, etwa dann, wenn die Versicherungsgesellschaft eine Liste unerwünschter Risiken aufstellt und… zu erkennen gegeben hat, der Versicherungsvertreter dürfe diese Risiken anderweit unterbringen." Auch hat er eine Prüfung der Berechtigung der Kündigung nach Treu und Glauben - trotz vertraglicher Kündigungsklausel - grundsätzlich für geboten erachtet. - OLG Frankfurt, 09.02.2004 - 5 U 284/03
Wichtiger Grund, Unmöglichkeit der Leistung, dauerhafte Erkrankung des HV, …
- OLG München, 23.07.1997 - 7 U 5672/96
Vermittlung und der Abschluß von KFZ-Versicherungen ; Fristlose Kündigung von …
- BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des …
- BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 327/09
Vertragliches Wettbewerbsverbot im Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung …
- BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02
Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages …
- BGH, 17.10.1991 - I ZR 248/89
Kündigung des Versicherungsvertretervertrages aus wichtigem Grund durch …
- OLG Celle, 12.05.1999 - 13 U 38/99
Aufnahme nicht selbst akquirierter Homepages in ein eigenes Verzeichnis und …
- BGH, 04.11.1998 - VIII ZR 318/97
Ausschluß des Ausgleichsanspruchs
- BGH, 19.11.1976 - I ZR 84/75
Kündigung aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Vertragspartners …
- BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08
Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen …
Rn. 21 a) Dabei kann offen bleiben, ob die Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 30. November 2009 - 5 U 52/09, juris Rn. 70 ff.; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 53, 54 f.) zutrifft, dass (auch) bei einem - wie hier - fortlaufenden Verstoß gegen das Konkurrenzverbot die angemessene Überlegungszeit für den Kündigungsberechtigten und damit auch die angemessene Zeitspanne bis zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung (§ 89a HGB) bereits mit der (hinreichend sicheren) Kenntnis des Kündigungsgrundes beginnt oder ob insoweit, wie dies von Teilen der Literatur vertreten wird, auf den Abschluss des Dauersachverhalts abzustellen ist (…so Emde, aaO Rn. 36;… Giesler, Praxishandbuch Vertriebsrecht, 2005, § 4 Rn. 383 f.;… im Grundsatz auch: Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 89a Rn. 31;… Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 89a Rn. 30;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 3. Aufl., § 89a Rn. 64 f.). - LG München I, 25.11.2016 - 15 O 3995/16
- Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …
Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung trägt der Kündigende (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 11).Zum einen darf es dem Kündigenden nicht zuzumuten sein, das Vertragsverhältnis überhaupt fortzusetzen - Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung - und zum anderen darf es ihm nicht zumutbar sein, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten - zeitliche Unzumutbarkeit - ( im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 13) .
Die Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht, gebietet eine Einzelfallabwägung ( im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 14) .
Die Im Rahmen der Feststellung des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur Kündigung eines HVV gebotene Einzelfallabwägung hat bei der Frage anzusetzen, ob das Verhalten des anderen Vertragsteils - im Streitfall des HV - nach umfassender Würdigung aller Gesamtumstände einen so nachhaltigen und endgültigen Vertrauensverlust rechtfertigt, dass dem Kündigenden - im Streitfall dem U - ein weiteres Festhalten am Vertragsverhältnis bzw. ein Abwarten bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit nicht zumutbar ist (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 15, BGH, 17.01.2001 LS 2 m.w.N .
Kriterien für die Einzelfallabwägung im Rahmen der Vorschrift des § 89 a HGB sind u.a. Art, Schwere und Dauer der Vertragsverletzung, Vorgeschichte, vermögensrechtliche Folgen der fristlosen Kündigung für den Gekündigten, auch im Vergleich zur ordentlichen Kündigung, Art und Dauer der bisherigen Zusammenarbeit der Parteien, die bisherigen Leistungen des zu Kündigenden, besonders wenn sie über einen langen Zeitraum einwandfrei erbracht wurden, besondere Verdienste des zu Kündigenden in der Vergangenheit, Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ( im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 16) .
Geht es um Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsverbot des HV, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 17, BGH, NJW-RR 03, 981; 17.01.2001 LS 13 ff. , NJW-RR 01, 677; MDR 77, 289).
Der U ist auch daran interessiert, zu wissen, in welchem Umfang der Vertreter für ihn tätig wird, um abschätzen zu können, ob er in dessen Bezirk ausreichend vertreten wird, und um erforderlichenfalls Maßnahmen treffen zu können, damit seine Erzeugnisse den notwendigen Absatz finden (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 18; OLG Nürnberg, 13.12.1962 - 2 U 219/61 - LS 3, BB 63, 203).
Schon der Anschein unzulässigen Wettbewerbes muss vom HV im Interesse des U bzw. der Erhaltung eines beiderseitigen Vertrauensverhältnisses vermieden werden und kann als Kündigungsgrund im Rahmen von § 89 a HGB relevant werden (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 19) .
Der vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot führt in der Regel zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des U gemäß § 89 a HGB (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 20) .
Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß des HV gegen das Wettbewerbsverbot grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 21, BGH , 17.01.2001 LS 13 ff. , NJW-RR 01, 334; 26.05.1999 LS 8 , NJW-RR 99, 1481; WM 74, 350; OLG München, 24.03.2009 - 7 U 5575/08 - LS 4 ).
- LG München, 25.11.2016 - 15 O 3995/16
- Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …
Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung trägt der Kündigende (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 11).Zum einen darf es dem Kündigenden nicht zuzumuten sein, das Vertragsverhältnis überhaupt fortzusetzen - Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung - und zum anderen darf es ihm nicht zumutbar sein, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten - zeitliche Unzumutbarkeit - ( im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 13) .
Die Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht, gebietet eine Einzelfallabwägung ( im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 14) .
Die Im Rahmen der Feststellung des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur Kündigung eines HVV gebotene Einzelfallabwägung hat bei der Frage anzusetzen, ob das Verhalten des anderen Vertragsteils - im Streitfall des HV - nach umfassender Würdigung aller Gesamtumstände einen so nachhaltigen und endgültigen Vertrauensverlust rechtfertigt, dass dem Kündigenden - im Streitfall dem U - ein weiteres Festhalten am Vertragsverhältnis bzw. ein Abwarten bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit nicht zumutbar ist (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 15, BGH, 17.01.2001 LS 2 m.w.N .
Kriterien für die Einzelfallabwägung im Rahmen der Vorschrift des § 89 a HGB sind u.a. Art, Schwere und Dauer der Vertragsverletzung, Vorgeschichte, vermögensrechtliche Folgen der fristlosen Kündigung für den Gekündigten, auch im Vergleich zur ordentlichen Kündigung, Art und Dauer der bisherigen Zusammenarbeit der Parteien, die bisherigen Leistungen des zu Kündigenden, besonders wenn sie über einen langen Zeitraum einwandfrei erbracht wurden, besondere Verdienste des zu Kündigenden in der Vergangenheit, Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ( im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 16) .
Geht es um Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsverbot des HV, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 17, BGH, NJW-RR 03, 981; 17.01.2001 LS 13 ff. , NJW-RR 01, 677; MDR 77, 289).
Der U ist auch daran interessiert, zu wissen, in welchem Umfang der Vertreter für ihn tätig wird, um abschätzen zu können, ob er in dessen Bezirk ausreichend vertreten wird, und um erforderlichenfalls Maßnahmen treffen zu können, damit seine Erzeugnisse den notwendigen Absatz finden (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 18; OLG Nürnberg, 13.12.1962 - 2 U 219/61 - LS 3, BB 63, 203).
Schon der Anschein unzulässigen Wettbewerbes muss vom HV im Interesse des U bzw. der Erhaltung eines beiderseitigen Vertrauensverhältnisses vermieden werden und kann als Kündigungsgrund im Rahmen von § 89 a HGB relevant werden (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 19) .
Der vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot führt in der Regel zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des U gemäß § 89 a HGB (im Anschluss an OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 20) .
Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß des HV gegen das Wettbewerbsverbot grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 21, BGH , 17.01.2001 LS 13 ff. , NJW-RR 01, 334; 26.05.1999 LS 8 , NJW-RR 99, 1481; WM 74, 350; OLG München, 24.03.2009 - 7 U 5575/08 - LS 4 ).
- OLG Köln, 01.06.2018 - 19 U 164/17
Voraussetzungen und Frist für die außerordentliche Kündigung eines …
Insofern ist ausgehend vom Regelungszweck des § 314 Abs. 3 BGB von einem hinausgeschobenen Beginn der Kündigungsfrist mit Beendigung der vertragswidrigen Handlung bei Dauerverstößen nur dann auszugehen, wenn sich die Grundlage für die Entscheidung, ob das Vertragsverhältnis beendet werden soll, während der Dauer des Vertragsverstoßes fortlaufend verändert (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2009, 5 U 52/09, juris Rz. 75;… generell gegen das Herausschieben des Beginns der Kündigungserklärungspflicht bei Dauerverstößen: Weth in jursiPK-BGB, Band 2, 8. Aufl. 2017, § 314 Rz. 41;… Teichmann in Soergel, Kommentar zum BGB13. Aufl. 2014, § 314 Rz. 49). - LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 14 O 109/12
AA des VV, entgangener Gewinn, Schadenersatz, Schadenschätzung, entgangener …
Die grundsätzlich von den Beklagten darzulegende und zu beweisende Feststellung, dass ein wichtiger Grund zur Kündigung des Handelsvertretervertrages besteht, hat insoweit von der Frage auszugehen, ob das Verhalten des Handelsvertreters nach umfassender Würdigung aller Gesamtumstände einen so nachhaltigen und endgültigen Vertrauensverlust rechtfertigt, dass dem Unternehmer ein weiteres Festhalten am Vertragsverhältnis bzw. ein Abwarten bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit nicht zumutbar war (OLG Stuttgart, Urteil v. 30.11.2009 - 5 U 52/09, Rn. 51 [Juris]; s. auch Begr.Außer Frage steht insoweit nämlich, dass auch wirtschaftlich untergeordnete Vermittlungstätigkeiten für Konkurrenzunternehmen im Grundsatz gegen § 86 HGB bzw. vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote verstoßen (OLG Stuttgart, Urteil v. 30.11.2009 - 5 U 52/09, Rn. 49 [Juris] m. w. Nachw.).
Bereits aufgrund dessen bedarf der mit der außerordentlichen Kündigung einhergehende Wegfall des Handelsvertreterausgleichs gem. § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB einer besonderen Rechtsfertigung, mithin einer nach Art, Dauer und Umfang besonders schwerwiegenden Vertragsverletzung (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 30.11.2009 - 5 U 52/09, Rn. 60 [Juris]).
Dies gilt erst recht für etwaige Wettbewerbsverstöße in Bezug auf weitere Versicherungsnehmer (eine außerordentliche Kündigung selbst bei Umdeckungen für eine Mehrzahl an Kunden verneinend OLG Stuttgart, Urteil v. 30.11.2009 - 5 U 52/09, Rn. 23 [Juris]).
- OLG Köln, 12.11.2010 - 19 U 126/10
Kündigung eines Kfz-Vertragshändlervertrages aus wichtigem Grund
Für den Beginn der für die Rechtzeitigkeit der Kündigung maßgeblichen Zeitspanne von weniger als zwei Monaten kommt es nicht auf die sichere Kenntnis von dem Vertragsverstoß an, sondern auf einen hinreichend konkret begründeten Verdacht eines vertragswidrigen Verhaltens (BGH NJW 1994, 722 ff.; BGH BB 1999, 1516 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2009, 5 U 52/09 zitiert nach juris; KG Berlin NJW-RR 2000, 1566; Urteil des Senat vom 02.03.2001, 19 U 170/00;… van der Moolen in: Martinek/Semler/Habermeier/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts, 3. Aufl., § 23 Rn. 56;… Spenner in: Schultze/Wauschkuhn/Spenner/Dau, Der Vertragshändlervertrag, 4. Aufl., Rn. 656;… Jaletzke in: Stumpf/Jaletzke/Schultze, Der Vertragshändlervertrag, 3. Aufl. Rn. 659;… Hopt in: Baumbach/Hopt, 'Handelsgesetzbuch, 31. Aufl., § 89 a Rn. 30). - LG Frankfurt/Main, 26.11.2020 - 21 O 197/15
Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Schadens bis zum nächsten …
Im Interesse der Herbeiführung klarer Verhältnisse ist der Umstand, dass der rechtswidrige Zustand dauerhaft fortbestand, für die Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist irrelevant, solange sich die Pflichtverletzung während ihrer Dauer nicht ändert (OLG Stuttgart Urt. v. 30.11.2009 - 5 U 52/09, BeckRS 2010, 29456 Rn. 62, beck-online).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.12.2009 - I-5 U 52/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer medizinisch nicht indizierten kosmetischen Operation - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer medizinisch nicht indizierten kosmetischen Operation (hier: Fettabsaugung)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.03.2009 - 25 O 93/01
- OLG Köln, 21.12.2009 - I-5 U 52/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1606
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05
Abrechnung von Schönheitsoperationen nach der GOÄ
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2009 - 5 U 52/09
Die Gebührenordnung für Ärzte ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf die Abrechnung medizinisch nicht indizierter kosmetischer Operationen anzuwenden (BGH NJW 2006, 1879 ff.).
- OLG Köln, 16.08.2023 - 5 U 32/22 Rn. 35 Der Senat hat bereits entschieden, dass dem Patienten im Falle der Unwirksamkeit der mit dem Behandler getroffenen Vergütungsvereinbarung ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Vergütung zusteht (vgl. Senat, Urteil vom 21.12.2009, Az. 5 U 52/09, zitiert nach juris; ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2023, Bl. 234 ff. BA).
Von ihm wird verlangt, dass er diejenigen Umstände benennt und substantiiert darlegt, aus denen er ableitet, das Erlangte behalten zu dürfen (…vgl. Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 76; BGH NJW 2011, 2130; BGH NJW 2015, 3025; OLG Koblenz NJW-RR 2014, 1049; vgl. auch Senat, Urteil vom 21.12.2009, Az. 5 U 52/09, zitiert nach juris).
Dass eine Nachholung der Abrechnung nach der GOÄ im Prozess noch möglich ist, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Senat, Urteil vom 21.12.2009, Az. 5 U 52/09, zitiert nach juris).
Die vorsorgliche Nachholung der Abrechnung nach der GOÄ ist als ergänzende Darlegung des Rechtsgrundes für den sich aus dieser Abrechnung ergebenden Teil der erlangten Vergütung im Rahmen der dem Bereicherungsschuldner obliegenden sekundären Darlegungslast zu werten (vgl. Senat, Urteil vom 21.12.2009, Az. 5 U 52/09, zitiert nach juris).
Rn. 40 (cc) Die erfolgte Vereinbarung des Pauschalhonorars ist jedoch - wovon auch das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zu Recht ausgegangen ist - wegen Verstoßes gegen die GOÄ unwirksam, §§ 125 BGB, 2 GOÄ (vgl. zu dieser Rechtsfolge: Senat, Urteil vom 21.12.2009, Az. 5 U 52/09, zitiert nach juris).
- LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 234/19 Die Beklagte verkennt, dass ihr Zahlungsanspruch nur in dem durch die GoÄ vorgesehenen Rahmen besteht und sie demnach um den nach dieser Gebührenordnung nicht begründeten Teil des gezahlten Honorars ungerechtfertigt bereichert ist (vgl. etwa OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 52] zitiert nach JURIS).
Rn. 26 Die nachgeholte Abrechnung der ärztlichen Bemühungen der Beklagten auf Basis der GoÄ - zu der die Beklagte hilfsweise berechtigt war (vgl. OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 51] zitiert nach JURIS) - begründet allerdings einen Honoraranspruch nur in Höhe des zuerkannten Betrages.
- LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19 Die Beklagte verkennt, dass ihr Zahlungsanspruch nur in dem durch die GoÄ vorgesehenen Rahmen besteht und sie demnach um den nach dieser Gebührenordnung nicht begründeten Teil des gezahlten Honorars ungerechtfertigt bereichert ist (vgl. etwa OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 52] zitiert nach JURIS).
Rn. 26 Die nachgeholte Abrechnung der ärztlichen Bemühungen der Beklagten auf Basis der GoÄ - zu der die Beklagte hilfsweise berechtigt war (vgl. OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 51] zitiert nach JURIS) - begründet allerdings einen Honoraranspruch nur in Höhe des zuerkannten Betrages.
- LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 232/19 Die Beklagte verkennt, dass ihr Zahlungsanspruch nur in dem durch die GoÄ vorgesehenen Rahmen besteht und sie demnach um den nach dieser Gebührenordnung nicht begründeten Teil des gezahlten Honorars ungerechtfertigt bereichert ist (vgl. etwa OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 52] zitiert nach JURIS).
Rn. 26 Die nachgeholte Abrechnung der ärztlichen Bemühungen der Beklagten auf Basis der GoÄ - zu der die Beklagte hilfsweise berechtigt war (vgl. OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 51] zitiert nach JURIS) - begründet allerdings einen Honoraranspruch nur in Höhe des zuerkannten Betrages.
- LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 233/19 Die Beklagte verkennt, dass ihr Zahlungsanspruch nur in dem durch die GoÄ vorgesehenen Rahmen besteht und sie demnach um den nach dieser Gebührenordnung nicht begründeten Teil des gezahlten Honorars ungerechtfertigt bereichert ist (vgl. etwa OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 52] zitiert nach JURIS).
Rn. 26 Die nachgeholte Abrechnung der ärztlichen Bemühungen der Beklagten auf Basis der GoÄ - zu der die Beklagte hilfsweise berechtigt war (vgl. OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 51] zitiert nach JURIS) - begründet allerdings einen Honoraranspruch nur in Höhe des zuerkannten Betrages.
- OLG Köln, 19.12.2025 - 5 U 87/25 Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Auffassung, nach der die GOÄ auch auf ambulante Leistungen einer juristischen Person, die durch einen Arzt in einem Anstellungs- oder Beamtenverhältnis in Erfüllung seiner Dienstaufgaben erbracht werden, anwendbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 21.12.2009 - 5 U 52/09, juris; Urteil des Senats vom 22.02.2023 - 5 U 115/22, juris, bestätigt durch Urteil des Bundgerichtshofs vom 04.04.2024 - III ZR 38/23, BGHZ 240, 162 ff., MedR 2024, 797 ff.; Urteil des Senats vom 16.08.2023 - 5 U 32/22, BeckRS 2023, 42721, bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.06.2024 - III ZR 279/23, MedR 2025, 212 ff.).
- OLG Köln, 22.02.2023 - 5 U 115/22
Nichtigkeit einer Kostenübernahmeerklärung als Pauschalpreisvereinbarung; …
Es ist an ihm, diejenigen Umstände substantiiert darzulegen, aus denen er ableitet, das Erlangte behalten zu dürfen (…vgl. Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 76; BGH NJW 2011, 2130; BGH NJW 2015, 3025; OLG Koblenz NJW-RR 2014, 1049; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21.12.2009, Az. 5 U 52/09, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 123, 280, 311 Abs. 2, 488; VerbrKrG § 9 Abs. 1 u. 3
Aufklärungsverschulden der Bank bei unrichtigen Prospektangaben - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine arglistige Täuschung der den Beitritt zum Immobilienfonds finanzierenden Bank bei fehlender objektiver Evidenz der Unrichtigkeit prospektierter Baukosten
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Geltendmachung von Einwendungen aus einem kreditfinanzierten Beitritt zu einer Fondsgesellschaft gegenüber der finanzierenden Bank
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arglistige Täuschung der finanzierenden Bank
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anlageberatung und Prospekthaftung, Aufklärungspflicht, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung von Einwendungen aus einem kreditfinanzierten Beitritt zu einer Fondsgesellschaft gegenüber der finanzierenden Bank
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann liegt arglistige Täuschung durch finanzierende Bank vor? (IMR 2010, 63)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 16.03.2009 - 5 O 41/07
- OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
- OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09
Papierfundstellen
- WM 2010, 258
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05
Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens
Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09
Im Übrigen ist eine Divergenz zu der Entscheidung des BGH vom 24.4.2007 (Az.: XI ZR 340/05 = WM 2007, 1257-1261) nicht erkennbar.Der BGH hat in der zitierten Entscheidung das Urteil der Vorinstanz (OLG Karlsruhe v. 5.1.2005, Az.: 14 U 212/00) aufgehoben und an das Berufungsgericht u. a. deshalb zurückverwiesen, weil es überhaupt nicht geprüft hat, ob ein Schadensersatzanspruch nach c. i. c. wegen eigenen Aufklärungsverschuldens der Bank in Betracht kommt (BGH, a. a. O. WM 2007, 1257 ff., Tz. 38).
- KG, 18.05.2009 - 8 U 190/08
Überprüfung von Renovierungsklauseln durch einen Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09
Das OLG Bamberg hat in seiner Entscheidung vom 25.03.2009 (Az. 8 U 190/08) die Revision nicht zugelassen, weil "die Rechtssache keine neue, entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hätte" (vgl. Bl. 697 GA).Die ausstehende Entscheidung des BGH (Az.: XI ZR 176/09) über die dort anhängige Nichtzulassungsbeschwerde vom 07.09.2009 (Anlage BK 11) in Sachen OLG Bamberg (Urteil vom 25.03.2009, Az: 8 U 190/08) ist weder vorgreiflich noch wäre dadurch die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache i. S. v. § 522 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gerechtfertigt.
- BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09
Hinsichtlich der vom BGH für eine Beweiserleichterung in Form einer widerleglichen Vermutung geforderten "objektiven Evidenz der Unrichtigkeit" basiert die Senatsentscheidung auf der ständigen Rechtsprechung des BGH (zuletzt WM 2009, 1028-1032). - OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Erfolgreiche Klagen von Sparkassenkunden nach kreditfinanziertem Erwerb von …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09
Der BGH hat in der zitierten Entscheidung das Urteil der Vorinstanz (OLG Karlsruhe v. 5.1.2005, Az.: 14 U 212/00) aufgehoben und an das Berufungsgericht u. a. deshalb zurückverwiesen, weil es überhaupt nicht geprüft hat, ob ein Schadensersatzanspruch nach c. i. c. wegen eigenen Aufklärungsverschuldens der Bank in Betracht kommt (…BGH, a. a. O. WM 2007, 1257 ff., Tz. 38).
- OLG München, 01.04.2015 - 19 U 4174/14
Keine Unwirksamkeit eines zur Finanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrag
während es nicht ausreicht, wenn die Bank nur gelegentlich die Finanzierung einzelner Geschäfte übernimmt (BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 83/07, WM 2008, 1703; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2008 - 5 U 92/09, WM 2010, 258, 259).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.08.2009 - 5 U 52/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
Anforderungen an den Inhalt und das Zustandekommen eines abstrakten Schuldversprechens; Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Schriftform bei einem abstrakten Schuldversprechen; Schriftform bei der Vertragserklärung des Schuldners u. bei der Annahme des Versprechens durch den Schuldner
- ibr-online
Zustandekommen eines abstrakten Schuldversprechens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 05.12.2008 - O 70/07
- OLG Koblenz, 13.08.2009 - 5 U 52/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 861
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 123; ; BGB § 280; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 488; ; VerbrKG § 9 Abs. 1; ; VerbrKG § 9 Abs. 3
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Haftung einer Bank wegen institutionaliserten Zusammenwirkens mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts; Begriff einer evident grob falschen Angabe im Prospekt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Haftung einer Bank wegen institutionalisierten Zusammenwirkens mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts; Begriff einer evident grob falschen Angabe im Prospekt
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 16.03.2009 - 5 O 41/07
- OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
- OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers bzw. Fondsinitiators bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, sodass sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis von der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH WM 2009, 1028-1032 Tz. 36).Der BGH hat die Ablehnung entsprechender Einwendungen aus dem Gesichtspunkt eines Verbundgeschäftes gegen die Bank (entgegen der früheren Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH, II ZR 411/02 = WM 2005, 843, 845) in mehreren Entscheidungen des XI Zivilsenates abgelehnt (Urteil vom 25.04.2006 WM 2006, 1066 = NJW 2006, 1955 ff;… Urteil vom 21.11.2006, XI ZR 347/05 = WM 2007, 200 = NJW 2007, 1127 f Rdnr. 22; Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07 = WM 2009, 1028-1032 Rdnr. 33).
Es fehle insoweit an dem erforderlichen Finanzierungszusammenhang (BGH vom 24.03.2009, a. a. O., WM 2009, 1028-1032, Rdnr. 33).
Nach der neueren Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH (Senatsurteile vom 17.10.2006, XI ZR 205/05 = WM 2007, 114 Tz. 17; vom 05.12.2006 XI ZR 341/05 = WM 2007 440 Tz. 29; vom 20.03.2007 XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Tz. 53; vom 10. Juli 2007 XI ZR 243/05 WM 2007, 1831 Tz. 17; vom 24.03.2009 XI ZR 456/07 WM 2009, 1028-1032 Tz. 36; vom 23.06.2009 XI ZR 171/08 veröffentlicht in juris Tz. 17 m.w.N.) können sich die Anleger in Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprungs der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen.
Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers bzw. Fondsinitiators bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, sodass sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufdängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH a.a.O., WM 2009, 1028-1032 Rdnr. 36; BGH vom 23.06.2009, XI ZR 171/08, veröffentlicht in juris Tz. 17).
Die objektive Evidenz einer arglistigen Täuschung ist für eine Beweiserleichterung in Form einer widerleglichen Vermutung unverzichtbar (BGH vom 22.01.2008, Az. XI ZR 6/06; BGH vom 24.03.2009, XI ZR 456/07, WM 2009, 1028-1032, Tz. 36).
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 171/08
Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht der finanzierenden Bank wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Nach der neueren Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH (Senatsurteile vom 17.10.2006, XI ZR 205/05 = WM 2007, 114 Tz. 17; vom 05.12.2006 XI ZR 341/05 = WM 2007 440 Tz. 29; vom 20.03.2007 XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Tz. 53; vom 10. Juli 2007 XI ZR 243/05 WM 2007, 1831 Tz. 17; vom 24.03.2009 XI ZR 456/07 WM 2009, 1028-1032 Tz. 36; vom 23.06.2009 XI ZR 171/08 veröffentlicht in juris Tz. 17 m.w.N.) können sich die Anleger in Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprungs der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen.Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers bzw. Fondsinitiators bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, sodass sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufdängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (…BGH a.a.O., WM 2009, 1028-1032 Rdnr. 36; BGH vom 23.06.2009, XI ZR 171/08, veröffentlicht in juris Tz. 17).
Das ist vorliegend jedoch gerade nicht der Fall, denn der Senat geht - wie übrigens auch das OLG Dresden- in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH (zuletzt vom 23.06.2009, Az. XI ZR 171/08, veröffentlicht in juris Tz. 17) von dem Erfordernis einer objektiv evidenten Täuschung für die widerleglich vermutete Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung aus.
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05
Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen; …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Die dagegen eingelegte Revision wurde mit Urteil des BGH vom 07.03.2006 (Az. 1 StR 379/05) verworfen.Es ist nicht dargelegt, dass der Klägerin bereits im Dezember 1993 die Interna der "Kaidel Gruppe" bekannt waren, wie sie sich später aus den Urteilen des Landgerichts W. vom 27.03.2006 (Az. KLs 711 Js 23537/04) und des BGH vom 07.03.2006, (Az. 1 StR 379/05) in der Strafsache gegen D. K. ergaben.
- KG, 18.05.2009 - 8 U 190/08
Überprüfung von Renovierungsklauseln durch einen Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Die Klägerin weist zu Recht darauf hin, dass in mehreren Parallelverfahren auch andere Gerichte insoweit einen Schadensersatzanspruch verneint haben (OLG Koblenz vom 06.03.2008, Az. 2 U 918/06; OLG Bamberg Beschluss vom 21.07.2008, Az. 3 U 43/08; OLG Bamberg vom 25.03.2009, Az, 8 U 190/08; OLG Frankfurt/Main, Az. 3 U 133/08 vom 08.07.2009).Rechtsprechung und Literatur halten insoweit Toleranzen zwischen einer Kostenschätzung und den tatsächlichen Baukosten in einem Bereich von 25 - 30 % für hinnehmbar (OLG Bamberg vom 25.03.2009, Az. 8 U 190/08 auf Seite 8 mit Hinweis auf OLG Stuttgart, BauR 1977, 426).
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Der BGH hat die Ablehnung entsprechender Einwendungen aus dem Gesichtspunkt eines Verbundgeschäftes gegen die Bank (entgegen der früheren Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH, II ZR 411/02 = WM 2005, 843, 845) in mehreren Entscheidungen des XI Zivilsenates abgelehnt (Urteil vom 25.04.2006 WM 2006, 1066 = NJW 2006, 1955 ff;… Urteil vom 21.11.2006, XI ZR 347/05 = WM 2007, 200 = NJW 2007, 1127 f Rdnr. 22;… Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07 = WM 2009, 1028-1032 Rdnr. 33).Insoweit müsste sich die Bank eine arglistige Täuschung und ein vorsätzliches Verschulden des Vermittlers zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 2006, 1955 ff).
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05
Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Eine Divergenz zu der Entscheidung des BGH vom 24.4.2007 (Az.: XI ZR 340/05 = WM 2007, 1257-1261) ist nicht erkennbar.Der BGH hat in der zitierten Entscheidung das Urteil der Vorinstanz (OLG Karlsruhe v. 5.1.2005, Az.: 14 U 212/00) aufgehoben und an das Berufungsgericht u.a. deshalb zurückverwiesen, weil es überhaupt nicht geprüft hat, ob ein Schadensersatzanspruch nach c.i.c. wegen eigenen Aufklärungsverschuldens der Bank in Betracht kommt (BGH, a.a.O. WM 2007, 1257 ff., Tz. 38).
- BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05
Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Nach der neueren Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH (Senatsurteile vom 17.10.2006, XI ZR 205/05 = WM 2007, 114 Tz. 17; vom 05.12.2006 XI ZR 341/05 = WM 2007 440 Tz. 29; vom 20.03.2007 XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Tz. 53; vom 10. Juli 2007 XI ZR 243/05 WM 2007, 1831 Tz. 17; vom 24.03.2009 XI ZR 456/07 WM 2009, 1028-1032 Tz. 36; vom 23.06.2009 XI ZR 171/08 veröffentlicht in juris Tz. 17 m.w.N.) können sich die Anleger in Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprungs der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen.Dazu genügt die planmäßig übernommene Finanzierung einer Vielzahl von Anlegern, die nicht von sich aus mit einem Kreditwunsch an die Klägerin herangetreten sind, sondern denen - wie hier dem Beklagten - vom Vertrieb neben dem Fondsunterlagen auch die Finanzierungsunterlagen vorgelegt wurden (BGH vom 10.07.2007 XI ZR 243/05 = WM 2007, 1831 Tz. 17).
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Soweit das OLG Dresden bei der Beurteilung eines vergleichbaren Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis kommt, liegt eine divergierende Entscheidung nur dann vor, wenn der Beurteilung unterschiedliche Rechtssätze zugrunde liegen (BGH NJW-RR. 2007, 1676). - BGH, 22.01.2008 - XI ZR 6/06
Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Die objektive Evidenz einer arglistigen Täuschung ist für eine Beweiserleichterung in Form einer widerleglichen Vermutung unverzichtbar (BGH vom 22.01.2008, Az. XI ZR 6/06; BGH vom 24.03.2009, XI ZR 456/07, WM 2009, 1028-1032, Tz. 36). - OLG Stuttgart, 02.07.1976 - 15 U 71/76
Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Rechtsprechung und Literatur halten insoweit Toleranzen zwischen einer Kostenschätzung und den tatsächlichen Baukosten in einem Bereich von 25 - 30 % für hinnehmbar (OLG Bamberg vom 25.03.2009, Az. 8 U 190/08 auf Seite 8 mit Hinweis auf OLG Stuttgart, BauR 1977, 426). - BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02
Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
- BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04
Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"
- BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05
Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum …
- BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim …
- BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung; …
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02
Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft
- OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Erfolgreiche Klagen von Sparkassenkunden nach kreditfinanziertem Erwerb von …
- BSG, 29.11.2007 - B 2 U 318/06 B
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