Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 86/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; BGB § 823 Abs. 1
- Kanzlei Prof. Schweizer
Vorbeugende Sicherungspflicht bei Glätte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Zumutbarkeit von Streu- und Räumpflichten für einen Vermieter im Winter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der Streupflicht eines Vermieters von Wohnungen gegenüber seinen Mietern; Einsetzen des üblichen Tagesverkehrs als maßgblicher Zeitpunkt für Beginn und Ende einer Streupflicht ; Pflicht zu so genannten "vorbeugenden Streuen"; Wetterbericht der Tagesschau als ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorbeugende Räum- und Streupflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Vorbeugendes Streuen schon bei absehbarer Glättegefahr
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Streupflicht umfaßt auch Vorbeugung!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mieterin stürzt auf vereister Treppe - Hätte die Vermieterin schon am Vorabend "vorbeugend" streuen müssen?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Streupflicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter muss nicht generell vorbeugend streuen - Keine Streupflicht vor Einsetzen des üblichen Tagesverkehrs - Zur Räum- und Streupflicht
Verfahrensgang
- AG Potsdam - 12 O 20/06
- LG Potsdam, 13.04.2006 - 12 O 20/06
- OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 86/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 974
- NZM 2007, 583 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03
Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 86/06
Streumaßnahmen müssen danach morgens so rechtzeitig durchgeführt werden, dass auch der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312, 313). - BGH, 20.12.1984 - III ZR 54/84
Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 86/06
Der Bundesgerichtshof spricht in diesem Zusammenhang davon, dass unter den gegebenen Umständen Anlass bestehen muss, gegen eine an solcher Stelle konkret zu befürchtende Glatteisgefahr Vorsorgemaßnahmen zu treffen (BGH Versicherungsrecht 1985, 189).
- OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23
Schadensersatz aus Glatteisunfall Haftung der Stadt für Glatteisunfall an …
Innerhalb dieser allgemeinen Grenzen ist auch ein vorbeugendes Streuen in dem Sinne erforderlich, dass vor dem Ende der Streupflicht durch Streuen Vorsorge dafür getroffen werden muss, dass es in Kürze absehbar zu gefährlicher Glättebildung kommen wird; die Gefahr muss sich als konkret und naheliegend darstellen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2012 - VI ZR 138/11 -, NJW 2012, 2727; Beschluss vom 11. Juli 1985 - III ZR 137/84 -, VersR 1985, 973 = ZfSch 1986, 37; Urteil vom 29. September 1970 - VI ZR 51/69 -, VersR 1970, 1130; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. Januar 2007 - 5 U 86/06 - Tassarek-Schröder/Rönsberg ebd. - OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
Zur Frage von Art und Umfang der Winterdienstpflicht von Kommunen
Rn. 82 Sicherungspflichten bestehen auch dann, wenn Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden zum Auftreten von Glätte kommt (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.01.2007, 5 U 86/06, zitiert nach juris, Rn. 23).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 5 U 86/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 AktG, § 125 Abs 1 AktG, § 187 Abs 1 BGB, § 188 Abs 1 BGB
Beteiligungsrechte des Aktionärs: Berechnung der Frist aus § 123 Abs. 4 AktG zur Anmeldung eines Aktionärs zur Hauptversammlung; Anfechtbarkeit einer Satzungsbestimmung zur Anmeldungfrist - Judicialis
AktG § 123; ; AktG § 125 Abs. 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 1
- rechtsportal.de
Letztmöglicher Zeitpunkt der Anmeldung zur Aktionärsversammlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.04.2006 - 14 O 93/05
- OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 5 U 86/06
Papierfundstellen
- NZG 2008, 343
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96
Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 5 U 86/06
Wegen der Identität der Rechtsschutzziele ist dies zu prüfen, obwohl der Kläger formal Feststellung der Nichtigkeit (§ 249 Abs. 1 AktG) beantragt und lediglich in der Begründung der Klage die Beschlüsse auch als anfechtbar bezeichnet hat (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1997 - II ZR 41/96, BGHZ 134, 364, 366;… vom 20. September 2004 -II ZR 288/02, BGHZ 160, 253, Juris-Rz. 13). - BGH, 20.09.2004 - II ZR 288/02
Übertragung von Inhaber- auf Namensaktien; Wirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 5 U 86/06
Wegen der Identität der Rechtsschutzziele ist dies zu prüfen, obwohl der Kläger formal Feststellung der Nichtigkeit (§ 249 Abs. 1 AktG) beantragt und lediglich in der Begründung der Klage die Beschlüsse auch als anfechtbar bezeichnet hat (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1997 - II ZR 41/96, BGHZ 134, 364, 366; vom 20. September 2004 -II ZR 288/02, BGHZ 160, 253, Juris-Rz. 13). - BGH, 24.01.2000 - II ZR 268/98
Ablauf der Wochenfrist nach §126 Abs. 1 AktG
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 5 U 86/06
Das war schon vor der der durch das UMAG eingeführten Bestimmung des auch auf Anmeldefristen anwendbaren § 123 Abs. 4 AktG n. F. (…vgl. Hüffer, AktG, 7. Aufl., § 123, Rz. 14, 15) anerkannt (vgl. Gantenberg, DB 2005, 207, 208/209;… Hüffer, a.a.O., Rz. 14), weil sich Beginn und Ende nach Tagen bemessener Fristen nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 BGB richten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2000 - II ZR 268/98, BGHZ 143, 339, Juris-Rz. 10 für § 125 Abs. 1 AktG). - KG, 11.02.2005 - 14 U 193/03
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen für die wirksame Zustellung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 5 U 86/06
Die zeitliche Verzögerung der Zustellung beruht auf Umständen, die im Verantwortungsbereich des Gerichts liegen; bei der Bewertung, ob eine Zustellung demnächst erfolgt ist, sind die Zeiträume aber außer Betracht zu lassen, in denen die fehlende Zustellung vom Kläger nicht zu vertreten ist (vgl. KG AG 2005, 583, Juris Rz. 34).
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2009 - 5 O 208/09
Aktienrecht: Nebeninterventionsfrist bei einer Nichtigkeitsklage; …
Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. November 2007 - 5 U 86/06 - (AG 2008, 325) eine andere Auffassung vertreten hat, hat es diese im Urteil vom 17.03.2009 - 5 U 9/08 - (NZG 2009, 990) ausdrücklich aufgegeben.Die Kammer folgt dieser neueren Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, die auch der Ansicht der Kammer bis zum Urteil vom 19.11.2007 - 5 U 86/06 - entsprach.
- OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 5 U 9/08
Aktiengesellschaft: Fristgerechte Einberufung zur Hauptversammlung
Bezüglich der Beschlüsse am 24.05.2007 sei die Anfechtungsklage hingegen begründet, beide Kläger seien anfechtungsbefugt - der Kläger gemäß § 245 Nr. 2 AktG -, weil die Einberufungsfrist des § 123 Abs. 1 AktG nicht gewahrt gewesen sei, denn in die 30-tägige Ladungsfrist habe der 16.4.2007 - der Tag der Veröffentlichung - nicht eingerechnet werden dürfen, insoweit folge die Kammer der Ansicht des Senats im Urteil vom 19.11.2007 - 5 U 86/06, nach der § 123 Abs. 1 AktG n. F. so zu verstehen sei, dass die volle Zeitspanne zwischen Einberufung und dem maßgeblichen Tag liegen müsse.Im Ergebnis zu Unrecht bezieht das Landgericht sich für seine abweichende Ansicht auf das Senatsurteil vom 19. November 2007 - 5 U 86/06 (AG 2008, 325).
- OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 27/07
Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses der …
Diese Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien und die Satzungsänderung für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts, die zuvor satzungsgemäß von der Hinterlegung der Aktien abhängig gewesen waren, wurden am 1.11.2005 in das Handelsregister eingetragen, die Beschlüsse zu 6. d) und e) wurden zwischenzeitlich durch rechtskräftiges Senatsurteil vom 16. November 2007 (Az. 5 U 86/06) für nichtig erklärt.Zwar entfaltet die Eintragung als solche keine heilende Wirkung für Mängel des Satzungsänderungsbeschlusses, wobei die Satzungsänderung gerichtlich letztlich erfolgreich angefochten worden ist, weil der Berufung des hiesigen Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts mit Urteil des Senats vom 16. November 2007 im Verfahren 5 U 86/06 stattgegeben worden ist und die angefochtenen Beschlüsse für nichtig erklärt worden sind.
- LG München I, 30.12.2008 - 5 HKO 11661/08
Aktiengesellschaft: Fristgerechte Einberufung zur Hauptversammlung; …
Teilweise wird allerdings in Rechtsprechung Literatur die Auffassung vertreten, die Einberufung müsse spätestens am 31. Tag vor dem Tag der Versammlung enden (vgl. OLG Frankfurt AG 2008, 325, 326; Butzke WM 2005, 1981, 1985; Repgen ZGR 2006, 121, 129 ff.), weil volle 30 Tage frei bleiben müssten, weshalb die Einberufung am 31. Tag vor dem Stichtag zu erfolgen haben.
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